01.03.2019, 11:47
Noch immer werden Geflüchtete aus Ellwangen im Zusammenhang mit der Solidaritätsaktion der Geflüchteten am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Togoers und dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen vor Gericht gezerrt - das ist empörend! Der Freundeskreis Alassa solidarisiert sich ausdrücklich mit den Angeklagten und fordert umgehende Rehabilitierung, auch der bereits Verurteilten!
Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die nachts aus dem Schlaf gerissen und gefesselt wurden, auch noch zu Tätern gestempelt werden. Soll mit diesen Verurteilungen eine nachträgliche Rechtfertigung für das brutale Vorgehen der Polizei geschaffen werden, das in der Öffentlichkeit auf wachsende Ablehnung stößt? Das erinnert uns fatal an die Anzeigen im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag in Stuttgart im Protest gegen Stuttgart 21!
Zeigt Solidarität! Verteidigt Menschenrechte! Kommt zur den Prozessen und zur Mahnwache und Protestkundgebung nach Ellwangen am 14. März 2019:
Prozesse: 9 Uhr und 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst)
Mahnwache 11 Uhr - 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr * Am Fuchseck
Für weitere Informationen:
www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2019/02/Ellwangen-Flyer-final-druck.pdf
refugees4refugees.files.wordpress.com/2019/02/ellwangen-14.-marz-2019.pdf
refugees4refugees.wordpress.com/author/refugees4refugees/
Refugees4refugees schreibt dazu:
"Der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser für mehr als 25 Strafverfahren. Viele der Betroffenen erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis wurden Strafbefehle akzeptiert und so jeweils hunderte von Euro aus dem ohnehin rechtswidrig geringen Grundsicherungsbetrag für Geflüchtete bezahlt. Sämtliche Strafbefehle wurden auf äußerst fragwürdiger Grundlage begründet. Einmal wurde als Grund für den Polizeieinsatz „die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt, dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, Zimmer von Geflüchteten zu betreten oder zu durchsuchen."
Und die Aktion Bleiberecht betont:
"Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt. Obwohl die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April 2018."