14.10.2012, 23:03
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonsigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 2 (2) bzw. § 4 (2) BauBG sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. " 2 (3) und § 4 (1) BauGB
lfd. Nr. B3, Eingabesteller Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West
(Flugblatt) gem. § 3 (1), Sept. 11, frühzeitige Beteiligung:
wesentlicher Inhalt der Eingabe: Verschandelung des Ortes Müllenbach durch größeres gewerbliches Gebäude, während Industriegebiet Rodt-Müllenbach leer steht. Es wird aufgerufen, sich gegen Planung zu wehren.
Stellungnahme: In dem mehrstufigen Planverfahren des Bebau-
ungsplanes können alle Anregungen und Bedenken eingebracht werden, die anschließend zu bewerten und zu entscheiden sind.
Ergebnis: Die Anregungen weden zur Kenntnis genommen.
lfd. Nr. B4, Eingabesteller Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West,
98 Papierunterschriften, davon 18 auswärts, 91 Online-Unterschriften, davon 15 auswärts, gem. $ 3 (1), 07.10.2011, frühzeitige Beteiligung: wesentlicher Inhalt der Eingabe:
1. Die geplante Ansiedlung auf dem freien Wiesengelände stellt einen tiefen Einschnitt in die Landschaft dar. Durch einen massiven Baukörper wird die Einbindung der Ortschaft in das Landschaftsbild negativ beeinträchtigt. Stellungnahme: Es ist seit
längerer Zeit kommunale Entwicklungsabsicht, das Areal einer baulichen Nutzung zuzuführen. Dieses steht auch im regional-
planerischen Kontext, da es sich bei dem besagten Areal um einen im Regionalplan ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungs-
bereich handelt. Zudem ist durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und durch den landschaftspflegerischen Fach-
beitrag gewährleistet bzw. nachgewiesen, dass eine unzulässige
Beeinträchtigung des Orts und Landschaftsbildes vermieden wird.
Ergebnis: Der Eingriff wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag untersucht und bewertet.
2. Erst wenn Baulücken und Gewerbegebiete bebaut sind, sollten
Freiflächen in Anspruch genommen werden, deshalb ist die Planung rechtswidrig.
Stellungnahme: Wie bereits zuvor ausgeführt, ist es seit einiger Zeit komunale Entwicklungsabsicht, den Siedlungsschwerpunkt Rodt-Müllenbach an diese Stelle auszudehnen. Deswegen befindet sich die Bebauung zwischen der L 306, der Graf-Albert-Straße und der Gervershagener Straße bereits länger in der Diskussion. An dieser Zielsetzung soll auch weiterhin festgehalten werden. Nicht zuletzt auch, um dem Grundgedanken der Anregung zu entsprechen und keinen Freiraum außerhalb von
Siedlungsschwerpunkten zu beanspruchen.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
3. Es besteht die Vermutung, dass die Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und es Investors nicht einwandfrei statt-
gefunden hat.
Stellungnahme: Die Abwägung efolgt während des gesamten Planverfahrens undn ist nocht nicht abgeschlossen. Hierbei werden die privaten und die öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Dass die Entscheidungsfindung hierbei nicht allen gefällt, liegt in der Natur der Sache. Da wir aber in einem Rechtsstaat leben, kann ein Betroffener diese Abwägung gegebenenfalls gerichtlich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüfen lassen.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
4. Es wird vorgeschlagen, das Bauvorhaben im gebenüber-
liegenden Gewerbegebiet anzusiedeln.
Stellungnahme: Die geplante Nutzung ist nicht zwingend in einem
Gewerbegebiet anzusiedeln, sondern auch in einem Mischgebiet verträglich. Deswegen erfolgt eine entsprechende Ausweisung an der zur Diskussion stehenden Stelle. Weitere Gründe, warum nicht ins Gewebegebiet Rodt gesiedelt wird, sind der Abwägung B1 entnehmnar.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
5. Die Erschließung des Plangebietes über die Graf-Albert-Straße und dem angrenzenden Kreisel stellt mehrfache Gefahren für
Straßenverkehr und Fußgänger dar.
Stellungnahme: In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW konnte eine separate Zufahrt zur L 306 vorgesehen werden.
Hierdurch ergibt sich eine geänderte Führung des Ziel- und Quell-
verkehrs des Entwicklungszentrums. LKWs tangieren somit die Graf-Albert-Straße nicht mehr. Auch das PKW-Aufkommen wird sich zum überwiegenden Teil über die neue Zufahrt erstrecken. Einzlene PKW-Querungen mit dem Fußweg der Graf-Albert-Straße sind heute bereits gegeben. Eine wesentliche Häufung bzw. Verschlechterung wird nicht eintreten. Die L 306 und er dortigen Kreisverkehr sind so ausgebaut, dass sie leistungsfähig genug sind, den Ziel- und Quellverkehr der Einrichtung aufzunehmen. Zudem wird es im Zusammenhang mit der Anlegung der neuen Betriebszufahrt zu Veränderungen auf dem heutigen Streckenabschnitt der L 306 kommen, welche die Ver-
kehssicherheit, insbesondere die derFußgänger, noch erhöhen wird.
Ergebnis: Die Anregungen sind gegenstandslos, weil die Erschlie-
ßung im B-Planes geändert wurden.
15.02.2012 frühzeitige Beteiligung: Die Einwendungen und Bedenken bleiben auch nach dem Gesp
05.10.2012, 16:39
Gemeinde Marienheide
Der Bürgermeister
Postfach 12 20 . 5'1704 Marienheide
Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West
Olaf Rössel
Graf-Albert-Straße 12
51709 Marienheide
26.09.2012
73. Anderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 85 "Graf-Albert-Straße /L 306"
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen;
Ihre Schreiben vom 07.10.2011, 10.10. 2011 und 24.05.2012.
Sehr geehrter Herr Rössel,
der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 nach Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander und nach eingehender Prüfung lhrer Eingabe über die von lhnen vorgetragenen Anregungen beschlossen.
Einzelheiten hierzu sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Sollten lhre Anregungen keine
Berücksichtigung gefunden haben, so bedauere ich es, lhnen kein günstigeres Beratungsergebnis mitteilen zu können.
Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in Kürze der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt.
Nach der Genehmigung werden die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan Nr. 85 "Graf-Albert-Straße / L306" nach vorheriger Hinweisbekanntmachung im Verkündungsorgan der
Gemeinde Marienheide (RUNDBLICK) durch Aushang der Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt.
Mit freundlichem Gruß
lm Auftrag
lnge Reinert
Anlage
Auflistungen der Abwägungsergebnisse (auszugsweise)
O.g. Anlage folgt in zweiter e-mail.
26.08.2012, 20:25
Müllenbach, 26.08.2012
-Bebauungsplan "Müllenbach/Pferdewiese" weiterhin rechtswidrig
-Bauausschuss leistet einem neuen Unfallschwerpunkt
Vorschub
-Kreispolizeibehörde wurde nicht zur Bebauungsplan-Änderung gefragt
Am letzten Donnerstag beschloss der Bauausschuss der Gemeinde Marienheide mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Bebauungsplan Nr. 85 "Graf-Albert-Straße/L 306", damit
das Fabrikgebäude auf der Pferdewiese demnächst realisiert werden kann.
An dieser Stelle möchten wir den Ausschuss-Mitgliedern
Hettich (CDU) und Gebske (UWG) danken. Letzterer hat sich in der Sitzung mit vielen Argumenten nochmals gegen die Planung gestellt. Doch die schweigende Mehrheit ließ alles an sich abprallen.
Mit den über 200 Einwendungen der Müllenbacher Bürger gegen diesen Bebauungsplan (Wir hatten unsere
Einwendungen mit Schreiben vom 29.05.2012 nochmals zusammengefaßt.) beschäftigte sich der Bauausschuss ziemlich lustlos. Das Abhaken der Einwendungen dauerte diesmal ein paar Minuten länger als in der März- Sitzung. Die große Mehrheit der Ausschussmitglieder vermittelte den Eindruck, dass man dankbar darüber war,
sich an den inhaltlich nichtssagenden vorgefertigten Stellungnahmen des Bürgermeisters entlang hangeln zu können. Ohne die wahren Probleme anzusprechen, wurden mit leeren und abgedroschenen Formulierungen die Einwendungen abgeschmiert. Die Phrasendreschmaschine hatte wieder einmal ganze Arbeit geleistet.
Der "Knüller" der Veranstaltung war, dass mit dem gefaßten Beschluss auch die neue Zu- und Abfahrt von und zur L 306 zementiert wurde. "Schönheitsfehler" dabei war, dass man im Anhörungsverfahren zum geänderten Bebauungsplan Nr. 85 vergessen hatte, die Kreispolizeibehörde zu fragen. Diese hatte schon bei der ursprünglichen Planung, als die Zu- und Abfahrt noch über die Graf-Albert-Straße direkt hinter dem Kreisel vorgesehen war, ihre Bedenken geäußert.
Wer die Verkehrssituation auf der L 306 direkt hinter dem Müllenbacher Kreisel kennt, sieht hier durch die geplante neue Zu- und Abfahrt auf das Fabrikgelände einen Unfallschwerpunkt entstehen. Der derzeitige Mehrzweckstreifen neben der Fahrbahn, der insbesondere von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, soll für die neue Zu- und Abfahrt entfallen. Jeder weiß, welche häßlichen Unfälle kreuzender Schwerlastverkehr mit Pkws verursacht. Machen wir uns auf einiges gefaßt!
Es bleibt abzuwarten, ob der Kreispolizeibehörde noch Gelegenheit gegeben wird, zu der abenteuerlichen Verkehrsplanung ihre Stellungnahme abzugeben.
Wir werden hierzu zeitnah weiter informieren.
PS: Übrigens: Für das leerstehende Gewerbegebiet auf der anderen Straßenseite sucht die Volksbank Marienheide als Vermarkter wiederholt und zuletzt am 11. Juli d.J. per Zeitungs-Inserat nach Grundstückskäufern für die schöne große Wiese.
3000 qm werden für 41 €/qm = 123.000 € angeboten. Wer in diesen turbulenten Eurozeiten sein Geld anlegen möchte, kann nach wir vor dort zugreifen.
21.08.2012, 22:00
Sehr geehrte Petitions-Unterzeichner,
am 23.08.12 um 16 Uhr findet die nächste Sitzung des
Bau,- Planungs- und Umweltausschusses im Sitzungs-
saal des Rathauses statt.
In dieser Sitzung wird über die 73. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauunsplans Nr. 85 "Graf-Albert-Str./L 306" beraten und beschlossen.
Die Tagesordnung kann auf der homepage der Gemeinde
Marienheide unter "Rat und Verwaltung - Politik - Bürgerinformationssystem" eingesehen werden.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, um unser Anliegen nochmals nachdrücklich zu vertreten.
21.08.2012, 20:52
Sehr geehrte Petitions-Unterzeichner,
am 23.08.2012 um 16 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses
die nächste Sitzung des Bau,- Planungs- und Umweltausschusses statt.
Über die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Be-
bauungsplanes Nr. 85 "Graf-Albert-Str./L 306" wird beraten und
beschlossen.
Die Tagesordnung kann über die homepage der Gemeinde
Marienheide "Rat + Verwaltung - Politik - Bürgerinformationssystem" eingesehen werden.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, um unser Anliegen
nochmals nachdrücklich zu vertreten.
15.06.2012, 19:18
Anliegend geben wir unser Schreiben an den Bürgermeister der Gemeinde Marienheide vom 24.05.12
zur Kenntnis:
Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West 24.05.2012
Im Auftrag: Olaf Rössel Dipl.-Ing. (FH)
Graf-Albert-Str. 12
51709 Marienheide-Müllenbach
Tel. 02264/8577
e-mail: roessel@vr-web.de
An den Bürgermeister
der Gemeinde Marienheide
Postfach 12 20
51704 Marienheide
73. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85
„Graf-Albert-Straße/L 306“;
Beteiligung der Öffentlichkeit: Auslegung Planentwürfe/Geltendmachung von Einwendungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens und im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West erhebe ich gegen die o.a. Bauleitplanung folgende Einwendungen:
1.Die Zielsetzung der o.a. Bauleitplanung, der Firma MTM Müllenbach die Errichtung eines Büro- und Entwicklungszentrums/Produktionshalle (ca. 60 x 20 m), auf einem bisher gebäudefreien Wiesengelände zu ermöglichen, stellt einen tiefen Eingriff in die Landschaft am Ortsrand von Müllenbach dar.
Dieses geplante größere gewerblich genutzte Gebäude würde ein „Klotz in der Landschaft“ sein, ist doch eine Höhe von 12 m vorgesehen. Dem so schön in die Landschaft eingebundenen Ort Müllenbach, der bei den Wettbewerben „Unser Dorf hat Zukunft“ schon einige Preise erreicht hat, würde bei der Verwirklichung der Planung großer Schaden zugefügt werden.
Des weiteren ist die beabsichtigte Bauleitplanung nicht erforderlich (s. § 1 Abs. 3, 1 BauGB).
Sie dient nicht der städtebaulichen Entwicklung, sondern stellt eine reine Gefälligkeitsplanung für einen Firmeninhaber dar, der dem Vernehmen nach dasselbe Parteibuch wie die Mehrheitsfraktion im Gemeinderat besitzt, und nicht bereit ist, ca. 100 Meter weiter ent-
fernt zu bauen.
Schräg gegenüber liegt das voll erschlossene Gewerbegebiet Marienheide-Rodt noch immer
weitgehend brach. Per Anzeige vom 16.05.2012 sucht die Volksbank Marienheide im Anzeigen-Echo Investoren für Grundstücksgrößen bis 15.000 qm für 41,-- €/qm zur sofortigen Bebauung.
Es handelt sich somit hier um eine nicht notwendige Planung, die nach § 1 Abs. 3 BauGB rechtlich unzulässig ist. Die o.a. Planung wird für rechtswidrig gehalten.
2. Durch die o.a. Bauleitplanung würde unweit des stark befahrenen Verkehrskreisels auf der L 306 und eingangs der Graf-Albert-Straße ein Gefahrenpunkt für den Straßenverkehr und insbesondere für Fußgänger auf dem Gehweg entlang der Straße geschaffen.
Gemäß der beabsichtigten Bauleitplanung ist nunmehr eine Zu- und Abfahrt von der L 306 zu dem betreffenden Gelände vorgesehen. Die Abfahrt ist in der Weise geplant, dass nur der Lkw-Verkehr Richtung Meinerzhagen diese nutzen kann. Der abfahrende Lkw-Verkehr Richtung B 256 soll weiterhin über den schmalen Weg (an den Hütten vorbei) unter Kreuzung
des Gehweges auf die Graf-Albert-Straße gehen.
Dies wird als äußerst gefährlich angesehen. Pro Schultag und Kindergartentag benutzen zahlreiche Schul-und Kindergartenkinder zweimal den vorbezeichneten Gehweg, den bei Realisierung der Planung Mitarbeiter der Firma mit ihren Pkws sowie abfließender Lkw-
Verkehr Richtung B 256 kreuzen würden. Außerdem wird der Gehweg von zahlreichen Personen genutzt, die die Veranstaltungen der Ev. Kirchengemeinde Müllenbach im Familienzentrum Rodt besuchen (z.B. Frauenhilfe u.a.). Die Planungen würden bei Ver-
wirklichung Leib und Leben von Kindern und Erwachsenen bedrohen.
Die Aktionsgemeinschaft fordert, den Einwendungen Rechnung zu tragen und erwartet schriftliche Antwort.
Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Olaf Rössel
15.06.2012, 19:07
Als Anlage geben wir das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 27.04.12 zur Kenntnis:
Bauleitplanung der Gemeinde Marienheide;
73. Änderung des FNP, Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 85
Ihr Schreiben vom 30.09.2011 an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW
Dortiges Schreiben vom 26.10.2011 -V.4-Akt-11
Meine Eingangsbestätigung vom 07.11.2011
Sehr geehrter Herr Rössel,
zwischenzeitlich haben intensive Gespräche mit der Gemeinde zum Ergebnis geführt, dass die zunächst beabsichtigte Darstellung eines Gewerbegebietes nicht weiter vefolgt, sondern stattdessen eine gemischte Baufläche dargestellt wird. Dafür wurde der Gemeinde die
Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Wie ich dem Bericht der Gemeinde entnehme, haben Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit den Schriftsatz ort ebenfalls vorgelegt.
Nachdem sich der Bau-, Planungs und Umweltausschuss mit den Eingaben befasst hat, erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung sowohl der Flächennutzungsplanänderung als auch des Bebauungsplans in der Zeit vom 27.04. - 29.05.2012. In diesem Zeitraum könne Sie wieder Anregungen vortragen.
Den Abschluss des Verfahrens bilden der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Baubauungsplan. Danach erfolgt die Vorlage zur Genehmigung, jedoch nur der Flächennutzungsplanänderung. Falls Anregungen in diesem Verfahren abschlägig beschieden wurden, werden diese von der Gemeinde der Bezirksregierung zusammen mit den Genehmigungsunterlagen zugeleitet.
Erst in diesem Abschnitt des Verfahrens prüfe ich nach § 6 Abs. 1 BauGB:
1. ob der zur Genehmigung vorgelegte Flächennutzungsplan in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zustande gekommen ist,
2. ob sein Inhalt dem Baugesetzbuch oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften entspricht.
In diesem Rahmen werde ich die Abwägung aller Bedenken in die Prüfung mit einbeziehen, soweit sie für die Flächennutzungsplanänderung zutreffen. Ich bitte jedoch, zunächst Ihre Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.
Denn nur dann hat der Rat die Möglichkeit, eine umfassende Abwägung aller Belange vorzunehmen, wozu auch nur der Rat im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Planungshoheit berechtigt ist.
Eine Mitwirkung meiner Behörde bei der Entscheidung über die Aufstelllung des Bebauungsplans sowie die Rechtsprüfung durch die Bezirksregierung ist gesetzlich seit 1998 durch Änderung des Baugesetzbuches nicht mehr vorgesehen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie Ihre Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren wahrnehmen, damit der Rat sich mit den Argumenten auseinandersetzen und eine Abwägung aller Belange gegeneinander und untereinander vornehmen kann.
Der Planungsentscheidung, der ein gestalterischer, schöpferischer, technischer, letztlich politischer Entscheidungsprozess vorausgeht, liegt damit in vollem Umfang bei der Gemeinde und ist lediglich durch die rechtlichen Bindungen des BauGB sowie anderer öffentlich-rechtlicher Gesetze beschränkt.
Nach dem mir vorliegenden Bericht kann ich im Handeln der Gemeinde Marienheide z.Zt. keine Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen erkennen.
Ein Bebauungsplan kann ggfls. von betroffenen Bürgern innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft durch eine Normenkontrolle gerichtlich auf seine Rechtswirksamkeit überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wagner
01.04.2012, 23:07
Ortsverschandelung wird weitergehen
-Bauausschuss wischt Einsprüche von 200 Bürgern in fünf Minuten vom Tisch
-Mogelpackung "Mischgebiet"
In seiner Sitzung am letzten Donnerstag (29.03.12) hatte der Bauausschuss der Gemeinde u.a. über die Ein-
sprüche gegen den Bebauungsplan "Pferdewiese" (Ecke Graf-Albert-Straße/L 306) zu entscheiden. Jeder Besucher, der eine umfassende und sachgerechte Aus-
einandersetzung der Politiker mit den Argumenten von
über 200 Bürgern erwartete, wurde bitter enttäuscht. In ca. fünf Minuten wurden die begründeten Einsprüche ohne Aussprache kalt und herzlos vom Tisch gewischt, so wie es das Gemeinde-Bauamt vorgeschlagen hatte.
Keines der Ausschussmitglieder setzte sich für die Müllenbacher Belange ein. Ein in Müllenbach wohnendes
Ratsmitglied glaubte noch bemerken zu müssen, dass die Bebauung der Pferdewiese mit einem Gewerbebetrieb
(60 x 20 x 12 m) dringend notwendig sei, da man auf jeden Cent Gewerbesteuer angewiesen sei. Von dem leerstehenden Gewerbegebiet auf der anderen Straßen-
seite sprach niemand mehr.
Wir wollen nicht hoffen, dass in diesem Fall auch die richtige Parteizugehörigkeit des Investors eine Rolle gespielt hat.
Aufhänger für die "Schnelligkeit" der Politiker war die Tat-
sache, dass das Bebauungsplangebiet im hinteren Teil nicht mehr als Gewerbegebiet, sondern vollständig als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Und Mischgebiet ist ja wenig störend. Also hätten die unmittelbaren Anlieger auch keinen Wertverlust für ihre Wohnhäuser.
So die Bauexperten!
"Mischgebiet" ist für uns in diesem Fall eine große Molgelpackung. Der Investor wird nach wie vor Prototypen/Nullserien herstellen!
Außerdem redete der Architekt des Investors ziemlich viel über an- und abfahrenden Lkw-Verkehr zu dem ge-
werblichen Gebäude. Richtung Norden soll eine neue Zu-
und Abfahrt von der L 306 geschaffen werden. Aber der kleine Weg vom Kreisel aus an den Hütten vorbei soll weiterhin für Lkws und Pkws genutzt werden.
Festzuhalten bleibt:
-der Gefahrenpunkt für Fußgänger entlang der Graf-Albert-Straße bleibt bestehen und
-im Gewerbegebiet zwischen Rodt und Müllenbach sind weiterhin jede Menge Flächen zu bebauen.
Wir möchten unsere Unterstützer hiermit zeitnah informieren und versprechen, dass wir weiter am Ball bleiben.
28.03.2012, 19:14
Wir geben hiermit bekannt, dass in der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 29.03.2012 um 17 Uhr in der Angelegenheit "73. Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans Nr. 85, Graf-Albert-Straße/L 306"
beraten und beschlossen werden soll.
Wir bitten alle Interessierten, daran teilzunehmen.
28.03.2012, 19:11
Wir geben hiermit bekannt, dass in der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 29.03.2002 um 17 Uhr in der Angelegenheit "73. Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans Nr. 85, Graf-Albert-Straße/L 306"
beraten und beschlossen werden soll.
Wir bitten alle Interessierten, daran teilzunehmen.