15.06.2012, 19:18
Anliegend geben wir unser Schreiben an den Bürgermeister der Gemeinde Marienheide vom 24.05.12
zur Kenntnis:
Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West 24.05.2012
Im Auftrag: Olaf Rössel Dipl.-Ing. (FH)
Graf-Albert-Str. 12
51709 Marienheide-Müllenbach
Tel. 02264/8577
e-mail: roessel@vr-web.de
An den Bürgermeister
der Gemeinde Marienheide
Postfach 12 20
51704 Marienheide
73. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85
„Graf-Albert-Straße/L 306“;
Beteiligung der Öffentlichkeit: Auslegung Planentwürfe/Geltendmachung von Einwendungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens und im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West erhebe ich gegen die o.a. Bauleitplanung folgende Einwendungen:
1.Die Zielsetzung der o.a. Bauleitplanung, der Firma MTM Müllenbach die Errichtung eines Büro- und Entwicklungszentrums/Produktionshalle (ca. 60 x 20 m), auf einem bisher gebäudefreien Wiesengelände zu ermöglichen, stellt einen tiefen Eingriff in die Landschaft am Ortsrand von Müllenbach dar.
Dieses geplante größere gewerblich genutzte Gebäude würde ein „Klotz in der Landschaft“ sein, ist doch eine Höhe von 12 m vorgesehen. Dem so schön in die Landschaft eingebundenen Ort Müllenbach, der bei den Wettbewerben „Unser Dorf hat Zukunft“ schon einige Preise erreicht hat, würde bei der Verwirklichung der Planung großer Schaden zugefügt werden.
Des weiteren ist die beabsichtigte Bauleitplanung nicht erforderlich (s. § 1 Abs. 3, 1 BauGB).
Sie dient nicht der städtebaulichen Entwicklung, sondern stellt eine reine Gefälligkeitsplanung für einen Firmeninhaber dar, der dem Vernehmen nach dasselbe Parteibuch wie die Mehrheitsfraktion im Gemeinderat besitzt, und nicht bereit ist, ca. 100 Meter weiter ent-
fernt zu bauen.
Schräg gegenüber liegt das voll erschlossene Gewerbegebiet Marienheide-Rodt noch immer
weitgehend brach. Per Anzeige vom 16.05.2012 sucht die Volksbank Marienheide im Anzeigen-Echo Investoren für Grundstücksgrößen bis 15.000 qm für 41,-- €/qm zur sofortigen Bebauung.
Es handelt sich somit hier um eine nicht notwendige Planung, die nach § 1 Abs. 3 BauGB rechtlich unzulässig ist. Die o.a. Planung wird für rechtswidrig gehalten.
2. Durch die o.a. Bauleitplanung würde unweit des stark befahrenen Verkehrskreisels auf der L 306 und eingangs der Graf-Albert-Straße ein Gefahrenpunkt für den Straßenverkehr und insbesondere für Fußgänger auf dem Gehweg entlang der Straße geschaffen.
Gemäß der beabsichtigten Bauleitplanung ist nunmehr eine Zu- und Abfahrt von der L 306 zu dem betreffenden Gelände vorgesehen. Die Abfahrt ist in der Weise geplant, dass nur der Lkw-Verkehr Richtung Meinerzhagen diese nutzen kann. Der abfahrende Lkw-Verkehr Richtung B 256 soll weiterhin über den schmalen Weg (an den Hütten vorbei) unter Kreuzung
des Gehweges auf die Graf-Albert-Straße gehen.
Dies wird als äußerst gefährlich angesehen. Pro Schultag und Kindergartentag benutzen zahlreiche Schul-und Kindergartenkinder zweimal den vorbezeichneten Gehweg, den bei Realisierung der Planung Mitarbeiter der Firma mit ihren Pkws sowie abfließender Lkw-
Verkehr Richtung B 256 kreuzen würden. Außerdem wird der Gehweg von zahlreichen Personen genutzt, die die Veranstaltungen der Ev. Kirchengemeinde Müllenbach im Familienzentrum Rodt besuchen (z.B. Frauenhilfe u.a.). Die Planungen würden bei Ver-
wirklichung Leib und Leben von Kindern und Erwachsenen bedrohen.
Die Aktionsgemeinschaft fordert, den Einwendungen Rechnung zu tragen und erwartet schriftliche Antwort.
Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Olaf Rössel