Bauen

Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Uwe Töpfer
191 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

191 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

03.01.2012, 18:38

Hiermit möchten wir über die neueste Entwicklung in der
Angelegenheit "Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West" informieren und geben als Anlage das Antwortschreiben der
Bezirksregierung Köln vom 27.12.2011 zur Kenntnis:

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West
z.Hd. Herrn Olaf Rössel Dipl.-lng (FH)

73. Anderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Marienheide im Bereich Mtillenbach Graf-Albert-Straße/L 306
Anfrage gemäß S 34 LPIG NRW vom 07.09.2011
lhr Schreiben an die Bezirksregierung Köln vom 30.09.2011
Sehr geehrter Herr Rössel,
wir haben lhre Bedenken zur Planung des Misch- und Gewerbegebietes im Bereich Müllenbach Graf-Albert-Straße/L306 mit lnteresse zur Kenntnis genommen und möchten lhnen einige Hinweise zur Aufgabe der Bezirks- regierung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung geben:
Die bauliche Nutzung auf dem Gebiet einer Kommune wird grundsätzlich über die vorbereitende (Flächen-nutzung plan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung geregelt. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Planung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken im Gemeinde- gebiet von den Kommunen in eigener Verantwortung, d.h. im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, wahrzu-nehmen. Eine Zuständigkeit der Bezirksregierung bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist damit zu-nächst nicht gegeben.
Die Beteiligung als höhere Verwaltungsbehörde ist nach $ 6 Abs.1 BauGB erst bei der abschließenden Genehmigung des geänderten Plans vorgesehen. Die auf dieser Basis durchzuführende Prüfung sieht allerdings lediglich eine Rechtskontrolle der kommunalen Planung vor. Im Rahmen des Verfahrens zur Anderung eines Flächennutzungsplans ist nach den Regelungen des BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zwingend vorgeschrieben. Die von
den Bürgern dabei gegenüber der Gemeinde vorge-brachten Bedenken und Anregungen sind durch die Verwaltung und den Gemeinderat hinreichend zu berück-sichtigen und abzuwägen. Unabhängig von dem vorgenannten bauplanungsrechtlichen Genehmigungs-verfahren ist zu prüfen, ob die beabsichtigte Flächen-nutzungsplanänderung im Sinne des $ 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Das Landesplanungsgesetz (LPIG) NRW sieht dazu in $ 34 vor, dass die Kommune ihre Planung mit der Regionalplanungsbehörde abstimmt.
Die Gemeinde Marienheide hat im vorgetragenen Fall der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 07.09.2O11 eine Anfrage gemäß $ 34 LPIG NRW zum Entwurf der 73. Anderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Demnach war es vorgesehen, die südlich der L306 dargestellten Wohnbau- und kleinflächig auch Grün-flächen in Mischbaugebiete sowie in gewerbliche Bau-flächen umzuwandeln. Der rechtskräftige Regionalplan Köln, Teilbereich Koln, sieht für den Großteil des Plangebietes einen,,Allgemeinen Siedlungsbereich" vor.
Bei der Prüfung der Anfrage durch die Regionalplanungsbehörde Köln wurden einige zusätzliche Fragestellungen aufgeworfen, die zwischenzeitlich
entsprechend nachgearbeitet worden sind. Diese wurden zwischen Vertretern der Gemeinde Marienheide, der Regionalplanungsbehörde Köln und weiteren Planungsbeteiligten u.a. am 10.11.2011 erörtert. Dies ist Bestandteil des über $ 34 LPIG NRW gerege
lten Absti m mungsverfahrens zur Aufstel I ung von Bauleitplänen.
Als Ergebnis der Erörterungen wurde die Darstellung der gewerblichen Baufläche nicht weiter verfolgt. Stattdessen soll das gesamte Plangebiet eine Darstellung als Mischgebiet erhalten.
Zu weiteren bauleitplanerischen Fragestellungen kann ich lhnen zu diesem Zeitpunkt keine weiteren lnformationen geben, da diese im weiteren Verfahren zu thematisieren sind. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass, wie dargestellt, die Gemeinde Marienheide im Sinne
der kommunalen Planungshoheit die verfahrensführende Behörde für das dargestellte Planungsvorhaben ist. Demzufolge können lhnen auch dort weiterführende Informationen gegeben werden. Ich hoffe, Ihnen mit
dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(Cornelia Chemnitz)


19.11.2011, 15:27

Wie auch der heutigen Tagespresse zu entnehmen ist,
befasst sich der Bauausschuss der Gemeinde Marienheide
nun doch nicht in der Ausschuss-Sitzung am 01.12.2011
mit dem Thema "Bebauungsplan Nr. 85".

Wahrscheinlich wird das Gremium erst Ende Februar das
Thema wieder auf der Tagesordnung haben.

Wir halten Sie weiterhin informiert.


14.11.2011, 19:58

Aktionsgemeinschaft Müllenbach, im November 2011
Müllenbach-West


Bebauungsplan „Müllenbach /Pferdewiese“ rechtswidrig?

Fast 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich durch ihre Unterschrift gegen den beabsichtigten Bebauungsplan Nr. 85 „Müllenbach/Pferdewiese“ ausgesprochen. Sie sind
dafür, die Schönheit „ihres“ Dorfes Müllenbach zu erhalten und nicht durch ein Riesen-gebäude von 60 x 20 x 10 Meter verunstalten zu lassen.

Eine Meinungsäußerung in dieser Vielzahl dürfte Rekord in einem Bauleitplanverfahren darstellen. Darüber sind wir als Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West sehr erfreut und danken nochmals sehr herzlich. Dass der Bürgerwille in Müllenbach in einer derart deutlichen Form ausgesprochen wurde, konnten wir nicht erwarten. Wir sind gespanntdarauf, wie der Gemeinderat demnächst damit umgeht.

Im weiteren Verfahren wird es notwendig sein, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, was insbesondere für die unmittelbaren Anlieger der ins Auge gefassten Bebauungsplanfläche gilt. Dies wird ein paar Euro kosten. Um weiterhin handlungs- fähig zu sein, wäre es wünschenswert, wenn sich die Unterstützer oder andere Personen zu einer Kleinspende entschließen könnten. Wenn z.B. die Mehrzahl der Unterstützer
5 oder 10 Euro auf das unten bezeichnete, bei der Kreissparkasse Köln neu eingerichtete Treuhandkonto überweisen würden, könnten wir weiter wirkungsvoll handeln.

Im übrigen haben erste Rechtsauskünfte in der Bebauungsplansache „Müllenbach/Pferdewiese“ ergeben, dass diese Planung mit größter Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Nach dem geltenden Recht wird die Aufstellung von Bebauungsplänen nur für zulässig angesehen, wenn der Bebauungsplan der städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde dient. Davon kann jedoch angesichts des in unmittelbarer Nähe liegenden, fast unbebauten Gewerbegebietes zwischen Rodt und Müllenbach keine Rede sein.

Gemeinhin werden Planungen, wie sie in vorliegendem Fall betrieben werden, als Gefälligkeitsplanungen bezeichnet.
Wir können uns nicht vorstellen, dass der Gemeinderat in Marienheide eine derartige Planung weiter vorantreibt.

Am Donnerstag, 01. Dezember 2011, 16.00 Uhr, wird sich der Bauausschuss wieder mit der Angelegenheit befassen. Es wäre schön, wenn bei dieser Sitzung eine starke Abordnung aus Müllenbach vertreten wäre.


Treuhandkonto der Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West bei der Kreissparkasse Köln,
Konto Nr. 3361 005 288, BLZ 370 502 99.


13.11.2011, 18:38

Aktionsgemeinschaft Müllenbach, im November 2011
Müllenbach-West


Bebauungsplan „Müllenbach /Pferdewiese“ rechtswidrig?

Fast 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich durch ihre Unterschrift gegen den beabsichtigten Bebauungsplan Nr. 85 „Müllenbach/Pferdewiese“ ausgesprochen. Sie sind dafür, die Schönheit „ihres“ Dorfes Müllenbach zu erhalten und nicht durch ein Riesengebäude von 60 x 20 x 10 Meter verunstalten zu lassen.

Eine Meinungsäußerung in dieser Vielzahl dürfte Rekord in einem Bauleitplanverfahren darstellen. Darüber sind wir als Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West sehr erfreut und danken nochmals sehr herzlich. Dass der Bürgerwille in Müllenbach in einer derart deutlichen Form ausgesprochen wurde, konnten wir nicht erwarten. Wir sind gespannt darauf, wie der Gemeinderat demnächst damit umgeht.

Im weiteren Verfahren wird es notwendig sein, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, was insbesondere für die unmittelbaren Anlieger der ins Auge gefassten Bebauungsplan- fläche gilt. Dies wird ein paar Euro kosten. Um weiterhin handlungsfähig zu sein, wäre es wünschenswert, wenn sich die Unterstützer oder andere Personen zu einer Kleinspende entschließen könnten. Wenn z.B. die Mehrzahl der Unterstützer
5 oder 10 Euro auf das unten bezeichnete, bei der Kreissparkasse Köln neu eingerichtete Treuhandkonto überweisen würden, könnten wir weiter wirkungsvoll handeln.

Im übrigen haben erste Rechtsauskünfte in der Bebauungsplan- sache „Müllenbach/Pferdewiese“ ergeben, dass diese Planung mit größter Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Nach dem geltenden Recht wird die Aufstellung von Bebauungsplänen nur für
zulässig angesehen, wenn der Bebauungsplan der städtebau-lichen Entwicklung in einer Gemeinde dient. Davon kann jedoch angesichts des in unmittelbarer Nähe liegenden, fast unbebauten Gewerbegebietes zwischen Rodt und Müllenbach keine Rede sein.

Gemeinhin werden Planungen, wie sie in vorliegendem Fall betrieben werden, als Gefälligkeitsplanungen bezeichnet.
Wir können uns nicht vorstellen, dass der Gemeinderat in Marienheide eine derartige Planung weiter vorantreibt.

Am Donnerstag, 01. Dezember 2011, 16.00 Uhr, wird sich der Bauausschuss wieder mit der Angelegenheit befassen. Es wäre schön, wenn bei dieser Sitzung eine starke Abordnung aus Müllenbach vertreten wäre.


Treuhandkonto der Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West bei der Kreissparkasse Köln,
Konto Nr. 3361 005 288, BLZ 370 502 99.



14.10.2011, 19:23

Wir danken allen Unterzeichnern für ihre Unterstützung.

Wir haben die Petition an den Bürgermeister gesandt.
Die Abstimmung über die Änderung des Bebauungsplans
ist von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am
10.10.2011 gestrichen worden.
Eine Beratung über die Änderung ist für den 20.10.2011 im
Rahmen der Bauausschußsitzung anberaumt.


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