14.10.2012, 23:03
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonsigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 2 (2) bzw. § 4 (2) BauBG sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. " 2 (3) und § 4 (1) BauGB
lfd. Nr. B3, Eingabesteller Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West
(Flugblatt) gem. § 3 (1), Sept. 11, frühzeitige Beteiligung:
wesentlicher Inhalt der Eingabe: Verschandelung des Ortes Müllenbach durch größeres gewerbliches Gebäude, während Industriegebiet Rodt-Müllenbach leer steht. Es wird aufgerufen, sich gegen Planung zu wehren.
Stellungnahme: In dem mehrstufigen Planverfahren des Bebau-
ungsplanes können alle Anregungen und Bedenken eingebracht werden, die anschließend zu bewerten und zu entscheiden sind.
Ergebnis: Die Anregungen weden zur Kenntnis genommen.
lfd. Nr. B4, Eingabesteller Aktionsgemeinschaft Müllenbach-West,
98 Papierunterschriften, davon 18 auswärts, 91 Online-Unterschriften, davon 15 auswärts, gem. $ 3 (1), 07.10.2011, frühzeitige Beteiligung: wesentlicher Inhalt der Eingabe:
1. Die geplante Ansiedlung auf dem freien Wiesengelände stellt einen tiefen Einschnitt in die Landschaft dar. Durch einen massiven Baukörper wird die Einbindung der Ortschaft in das Landschaftsbild negativ beeinträchtigt. Stellungnahme: Es ist seit
längerer Zeit kommunale Entwicklungsabsicht, das Areal einer baulichen Nutzung zuzuführen. Dieses steht auch im regional-
planerischen Kontext, da es sich bei dem besagten Areal um einen im Regionalplan ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungs-
bereich handelt. Zudem ist durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und durch den landschaftspflegerischen Fach-
beitrag gewährleistet bzw. nachgewiesen, dass eine unzulässige
Beeinträchtigung des Orts und Landschaftsbildes vermieden wird.
Ergebnis: Der Eingriff wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag untersucht und bewertet.
2. Erst wenn Baulücken und Gewerbegebiete bebaut sind, sollten
Freiflächen in Anspruch genommen werden, deshalb ist die Planung rechtswidrig.
Stellungnahme: Wie bereits zuvor ausgeführt, ist es seit einiger Zeit komunale Entwicklungsabsicht, den Siedlungsschwerpunkt Rodt-Müllenbach an diese Stelle auszudehnen. Deswegen befindet sich die Bebauung zwischen der L 306, der Graf-Albert-Straße und der Gervershagener Straße bereits länger in der Diskussion. An dieser Zielsetzung soll auch weiterhin festgehalten werden. Nicht zuletzt auch, um dem Grundgedanken der Anregung zu entsprechen und keinen Freiraum außerhalb von
Siedlungsschwerpunkten zu beanspruchen.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
3. Es besteht die Vermutung, dass die Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und es Investors nicht einwandfrei statt-
gefunden hat.
Stellungnahme: Die Abwägung efolgt während des gesamten Planverfahrens undn ist nocht nicht abgeschlossen. Hierbei werden die privaten und die öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Dass die Entscheidungsfindung hierbei nicht allen gefällt, liegt in der Natur der Sache. Da wir aber in einem Rechtsstaat leben, kann ein Betroffener diese Abwägung gegebenenfalls gerichtlich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüfen lassen.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
4. Es wird vorgeschlagen, das Bauvorhaben im gebenüber-
liegenden Gewerbegebiet anzusiedeln.
Stellungnahme: Die geplante Nutzung ist nicht zwingend in einem
Gewerbegebiet anzusiedeln, sondern auch in einem Mischgebiet verträglich. Deswegen erfolgt eine entsprechende Ausweisung an der zur Diskussion stehenden Stelle. Weitere Gründe, warum nicht ins Gewebegebiet Rodt gesiedelt wird, sind der Abwägung B1 entnehmnar.
Ergebnis: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
5. Die Erschließung des Plangebietes über die Graf-Albert-Straße und dem angrenzenden Kreisel stellt mehrfache Gefahren für
Straßenverkehr und Fußgänger dar.
Stellungnahme: In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW konnte eine separate Zufahrt zur L 306 vorgesehen werden.
Hierdurch ergibt sich eine geänderte Führung des Ziel- und Quell-
verkehrs des Entwicklungszentrums. LKWs tangieren somit die Graf-Albert-Straße nicht mehr. Auch das PKW-Aufkommen wird sich zum überwiegenden Teil über die neue Zufahrt erstrecken. Einzlene PKW-Querungen mit dem Fußweg der Graf-Albert-Straße sind heute bereits gegeben. Eine wesentliche Häufung bzw. Verschlechterung wird nicht eintreten. Die L 306 und er dortigen Kreisverkehr sind so ausgebaut, dass sie leistungsfähig genug sind, den Ziel- und Quellverkehr der Einrichtung aufzunehmen. Zudem wird es im Zusammenhang mit der Anlegung der neuen Betriebszufahrt zu Veränderungen auf dem heutigen Streckenabschnitt der L 306 kommen, welche die Ver-
kehssicherheit, insbesondere die derFußgänger, noch erhöhen wird.
Ergebnis: Die Anregungen sind gegenstandslos, weil die Erschlie-
ßung im B-Planes geändert wurden.
15.02.2012 frühzeitige Beteiligung: Die Einwendungen und Bedenken bleiben auch nach dem Gesp