Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Sächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Sächsischer Landtag Sachsen
4% unterstützen einen Antrag im Parlament.
28% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
15% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 06.01.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Wir unterstützen in der AfD Fraktion die Petition zur Öffnung der Musikschulen in Sachsen und ausdrücklich auch eine Anhörung im Plenum. Bürgerbeteiligung ist uns ein wichtiges Anliegen, welches auch sich auch in unserer Grundsatzprogramm widerspiegelt. Auch in einer Krise müssen wir an die Zukunft unserer Jugend denken.
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.12.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Musikschulen sind keine „Corona- Hotspots“.
JA zum Einzelunterricht / Kleingruppenunterricht mit abgestimmten Hygienekonzepten.
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.12.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Statt endlich gefährdete Risikogruppen für schwere und tödliche Verlaufsformen von COVID-19 wirksam zu schützen, müssen hunderttausende Menschen unter dem Herunterfahren unseres gesellschaftlichen Lebens leiden.
Die Wirksamkeit und den Sinn der meisten der sog. Corona - Schutzmaßnahmen kann die Sächsische Staatsregierung den Bürgern nicht überzeugend darlegen.
Ein zutreffendes Beispiel für die grobe Unverhältnismäßigkeit der sog. Corona - Schutzmaßnahmen ist die Schließung unserer Musikschulen.
Erstens spielen Kinder und Jugendliche, welche die Musikschulen überwiegend besuchen, als Überträger des Coronavirus so gut wie keine Rolle.
Zweitens setzen unsere Musikschulen die geforderten Hygienekonzepte konsequent um.
Das Musizieren ist elementarer Teil unseres kulturellen Lebens. Es trägt entscheidend zu Lebensqualität, zu Kreativität und zum seelischen und körperlichen Wohlbefinden der Menschen bei.
Die Schließung von Musikschulen ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv.
Dem Unterrichtsausfall folgt der Verlust bereits erarbeiteter und erlernter Fertigkeiten.
Außerdem ist zu befürchten, dass sich Kinder ganz von der Musik abwenden.
Das gilt es unbedingt zu vermeiden.
Der konsequente Schutz von Risikogruppen durch wirksame Schutzmaßnahmen und Alltagsnormalität für unsere Gesellschaft insgesamt lassen sich gut in Einklang bringen und sind keine Widersprüche.
Da die Sächsische Staatsregierung ihr als Willkür wahrgenommenes Handeln nach wie vor nicht beenden will und die sog. Corona – Schutzmaßnahmen immer noch nicht überzeugend erläutern kann, riskiert sie sehenden Auges die Einsicht und die Mitwirkungsbereitschaft der Menschen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
Petra Cagalj Sejdi
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 26.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat bereits zu Beginn der erneuten Schließungen von Kultureinrichtungen dafür plädiert, dass die Staatsregierung und der Landtag noch einmal genau prüfen, welche Kultureinrichtungen schnellstmöglich wieder geöffnet werden können, ohne den allgemeinen und jetzt so wichtigen Kontakteinschränkungen entgegenzuwirken. Dies hat meine Kollegin Dr. Claudia Maicher kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag auch in ihrer Rede zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Michael Kretschmer am 4. November 2020 deutlich gemacht:
www.claudia-maicher.de/redebeitrag-muessen-kulturschaffenden-durch-krise-helfe/
Wir setzen uns aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein und hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht. Die weitere Schließung der Angebote würde zudem auch schulische und berufliche Vorbereitung verhindern, etwa für Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen oder Musikprüfungen an Gymnasien sowie für den Wettbewerb „Jugend musiziert“.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 26.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat bereits zu Beginn der erneuten Schließungen von Kultureinrichtungen dafür plädiert, dass die Staatsregierung und der Landtag noch einmal genau prüfen, welche Kultureinrichtungen schnellstmöglich wieder geöffnet werden können, ohne den allgemeinen und jetzt so wichtigen Kontakteinschränkungen entgegenzuwirken. Dies habe ich als kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag auch in meiner Rede zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Michael Kretschmer am 4. November 2020 deutlich gemacht:
www.claudia-maicher.de/redebeitrag-muessen-kulturschaffenden-durch-krise-helfe/
Wir setzen uns aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein und hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht. Die weitere Schließung der Angebote würde zudem auch schulische und berufliche Vorbereitung verhindern, etwa für Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen oder Musikprüfungen an Gymnasien sowie für den Wettbewerb „Jugend musiziert“.
AfD, zuletzt bearbeitet am 26.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Ungleichbehandlung von Musikschulen in den einzelnen Bundesländern ist sachlich, logisch nicht erklärbar.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich halte die schnellstmögliche Öffnung der Musikschulen wie auch aller anderen Bildungsangebote im Kulturbereich für geboten. Geknüpft ist diese Wiedereröffnung an eine signifikante Verringerung der Infektionszahlen in Sachsen. Auf unsere Nachfrage im gestrigen Ausschuss Kultur/ Hochschule im Landtag Sachsen erklärte die Staatsregierung, dass ein Stufenplan zur Wiedereröffnung der Musikschulen derzeit in Abstimmung mit den entsprechenden Verbänden erarbeitet wird.
AfD, zuletzt bearbeitet am 23.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Musikalische Bildung ist, vor allem für Kinder mit gesteigertem Interesse daran, sehr wichtig. Wie bereits Anfang-Mitte des Jahres gezeigt, ist es möglich, mit Hygienekonzepten den Unterricht ohne größere Gefährdung weiter laufen zu lassen – beispielsweise im Einzelunterricht oder in kleineren Gruppen.
Ivo Teichmann
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
AfD, zuletzt bearbeitet am 22.11.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung nach unverzüglicher Wiedereröffnung der Musikschulen im Freistaat Sachsen.
Musikschulen dienen dem allgemeinen Bildungsauftrag. Sie führen an die Musik heran, fördern und regen Musikalität und Kreativität an.
Musikschulen sind keine Coronahotspots und arbeiteten zudem mit wirksamen Hygienekonzepten.
Die Ansteckungsgefahr ist minimal, da der Unterricht meist in Form von Einzelunterricht oder in Kleingruppen stattfindet.
Sachsens ist des Weiteren das einzige Bundesland, in welchem die Musikschulen momentan geschlossen sind. Eine schlüssige Begründung fehlt dafür.
Freundliche Grüße
Ivo Teichmann, MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Valentin Lippmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzt sich aktuell im Rahmen der parlamentarischen Beteiligung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen ab 30.11.2020 für eine Öffnung von Musikschulen für den Präsenz-Einzelunterricht ein. Wir hoffen auf die Einsicht der Staatsregierung und der Koalitionspartner.
Eine Wiedereröffnung für Einzelunterricht, noch nicht für Ensembleangebote oder Großgruppenunterricht, wirkt bei Umsetzung der Hygienekonzepte den allgemeinen Kontakteinschränkungen nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommen alle anderen Bundesländer, sie haben Musikschulen offen gehalten bzw. längst wieder geöffnet. Wir sprechen uns gegen einen weiteren Sonderweg des Freistaates Sachsen aus und damit auch gegen die aktuelle Ungleichbehandlung von Musikunterricht in Einrichtungen und privatem Musikunterricht.
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.12.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 27.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 27.11.2020
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Vielen Dank für Ihre berechtigte Nachricht zur Wiedereröffnung der sächsischen Musikschulen. Da wir gegenwärtig rund 80% der Infektionen nicht nachvollziehen können ist es wichtig vermeidbare Kontakte deutlich zu reduzieren. Ich halte es für wichtig, dass weiterhin produzierende Unternehmen, der Handel sowie Kitas und Schulen geöffnet bleiben können, um die Einschnitte und wirtschaftlichen Folgen für unser Land so gering wie möglich halten. Daher sind die meisten Einschnitte mit Bereichen verbunden, die mit Freizeitaktivitäten verbunden sind. Als Präsident des Oberlausitzer Kreissportbundes und Kulturfreund schlagen dahingehend auch zwei Herzen in meiner Brust.
Bezüglich der Schließung der Musikschulen setze ich mich für eine verhältnismäßige Lösung ein, welche beispielsweise Einzelunterricht zulässt. Ich halte dies auch vor dem Hintergrund der sozialen Aspekte für notwendig und verantwortbar und setze mich dafür ein, dass dies in der Fortschreibung der Corona-Schutzverordnung geregelt wird.
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
Dr. Christiane Schenderlein
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
Prof. Dr. Roland Wöller
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
Andrea Dombois
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rico Gebhardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann verstehen, dass Sie mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden sind. Ich bin mir sicher, dass die Musikschulen die erforderlichen Hygienekonzepte umfassend umgesetzt haben und kann verstehen, dass es Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Musikschulen in Sachsen geschlossen sind, während sie in den übrigen Bundesländern ihren Bildungsauftrag weiter umsetzen können.
Dier Sächsische Staatsregierung hat bei der Erarbeitung ihrer aktuellen Corona-Schutzverordnung die Prämisse zugrunde gelegt, alle nicht dringend notwendigen Kontakte zu reduzieren um die ständig steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Dazu zählen aus Sicht des Sächsischen Sozialministeriums auch die Musikschulen. Die verhängten Maßnahmen bedeuten massive Einschränkungen für Ihre Lehrkräfte und Schüler.
Das Virus wird uns noch auf Jahre begleiten und auch mit der voraussichtlichen Einführung des Impfstoffes im Frühjahr 2021 nicht von heute auf morgen besiegt sein. Wir müssen jetzt alles tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu brechen. Deshalb unterstützen wir als LINKE die Regierung bei der Bekämpfung des Virus auch weiterhin. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben.
Eine Öffnung der Musikschulen bedarf deshalb einer gründlichen Abwägung durch die politischen Verantwortungsträger in der Staatsregierung unter Einbeziehung des Parlaments.
Niemand kann wollen, dass die Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf keine Hilfe mehr bekommen. Wir können nicht riskieren, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht nicht nur um Intensivstationen, sondern um die ganz normale medizinische Versorgung.
Wir können bei keinem Menschen vorhersagen, welche Folgen eine Infektion hat. Ob jung oder alt, gesund oder vorerkrankt: Die Spanne reicht von Symptomfreiheit bis zur Lebensgefahr. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen.
Die vermeintlich geringen Todesraten sind kein Argument – weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von „nur“ einem Prozent bedeutet bei einer großen Zahl an Infizierten, dass viele sterben. Wir können nicht vorhersehen, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeiträumen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in einigen Wochen.
Dabei geht es nur in zweiter Linie um Betten und Beatmungsgeräte. Alles steht und fällt mit dem Personal. Was passiert denn, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert ist und ausfällt? Das ist die schlimmste anzunehmende Folge des Personalmangels, den die Regierenden in den letzten Jahrzehnten verschuldet haben.
Wir unterstützen die Regierung beim der Bekämpfung des Coronavirus. Das heißt aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren, weshalb ich Ihre Anfrage begrüße. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen. Wir leben ja nicht in einer Diktatur.
Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos oder widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztlich viele Todesfälle vermeiden können. Dieser „Lockdown Light“ mit der Unterbindung vieler Angebote in Freizeit und außerschulischer Bildung ist der Versuch, genau dies zu verhindern.
Natürlich müssen wir diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Wir benötigen dringend technische Investitionen und Innovationen, bei Belüftung, Kontaktnachverfolgung, Abstandhalten. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir dringend nutzen, um weiter vorzusorgen. Es ist unmöglich binnen eines Jahres die ganze Bevölkerung zu impfen, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben werden.
Wir unterstützen die Regierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das heißt aber nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte- und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Es ist dringend notwendig, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren. In einer unmittelbaren Notsituation ist es notwendig, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Inzwischen wissen wir, dass es auch weiterhin zu Grundrechtseinschränkungen kommen wird, welche zudem langandauernd sein werden. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen.
Es ist nicht ausreichend, dass der Landtag über die Maßnahmen diskutiert, die schon vor Tagen in Kraft getreten sind. In Brandenburg und Hessen haben die Regierungen die Parlamente vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutz-Maßnahmen einberufen. In Sachsen funktioniert das leider wieder mal nicht. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft wirklich beteiligt wird. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitentscheiden, das ist mit Sondersitzungen auch kurzfristig möglich. Die Corona-Krise darf nicht zur Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht.
Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden.
Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung, dies betrifft auch die Öffnung der Musikschulen. Der Kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion, Franz Sodann steht Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter franz.sodann@slt.sachsen.de
Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden und hoffe, dass Musikschulen, Selbständige, Gewerbetreibende, Künstlerinnen und Künstler Gastronomie und Tourismus mit entsprechenden Hygienekonzepten bald wieder ihre Arbeit machen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute! Bitte bleiben Sie gesund!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
(Technischer Fehler: Der Eintrag [Beschluss der Fraktion] ist in diesem Fall nicht zutreffend.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
Georg-Ludwig von Breitenbuch
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
Wahlkreis: Leipzig Land 1
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Hartmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Fraktion möchte ich dazu folgende Stellungnahme abgeben: Sowohl der Facharbeitskreis unserer Fraktion als auch ich haben in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Staatsregierung über die Wiedereröffnung der Musikschulen diskutiert. Im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsverfahrens zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat unser Arbeitskreis Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in seiner Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht, dass er die Öffnung der Musikschulen empfiehlt. In der heutigen Kabinettssitzung hat man sich schließlich auf den Kompromiss geeinigt, die Musikschulen für den Einzelunterricht, unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienereglungen, zu öffnen. Diesen Kompromiss trage ich mit.
Eine generelle Öffnung der Musikschulen ist in Anbetracht der erheblichen Infektionsdynamik, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, derzeit nicht angezeigt. Allein in fünf Landkreisen liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte derzei6t deutlich über 200 infizierten Personen. Noch drastischer stellt sich die Lage bei den intensivmedizinisch betreuen Personen dar. Seit dem 1. Oktober ist diese Zahl von 12 Personen bis heute auf 348 Personen angestiegen (siehe www.intensivregister.de). Wollen wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern, ist es dringend notwendig, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu bremsen und die Zahl möglicher persönlicher Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher habe ich mich zur Forderung der Petition enthalten.
Freundliche Grüße
Christian Hartmann
Roland Walter Hermann Ulbrich
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
Wahlkreis: Nordsachsen 1
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Jan Zwerg
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
AfD
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Jens Oberhoffner
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
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Andre Barth
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
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