Заяви, опубліковані Landtag von Baden-Württemberg через openPetition , не є обов’язковими рішеннями. Це є відповідальністю Комітету з петицій після офіційного розгляду петиції. Усі заяви доповнюють процес і є зобов’язанням прозорого діалогу на рівні очей між політиками та громадянами.
коментарі: Landtag von Baden-Württemberg Баден-Вюртемберг
2% підтримують пропозицію в парламенті.
11% виступають за громадські слухання в профільному комітеті.
1% підтримати громадські слухання в парламенті / пленарному засіданні.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 19.06.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Liebe Katrin Göltenboth,
liebe Nicole Stolzenberger,
liebe Julia Marschand,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Anregung. Als Vater dreier schulpflichtiger Kinder ist mir die Thematik bestens bekannt. Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt zwar eine gewisse Flexibilität zu: Die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Allerdings weiß ich aus der Praxis, dass dies manches Mal mit erheblichem Aufwand seitens der Eltern verbunden ist. Für mich persönlich ist es wichtig, daß bei der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus meiner Sicht mit Blick auf die weitere Schullaufbahn wichtig.
Meine Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss haben daher den Vorschlag gemacht, daß der Bildungsausschuss am 4. Juli 2019 im Landtag eine öffentliche Anhörung durchführt. Ziel dieser Anhörung wird es sein, mit Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann.
Ich persönlich befürworte eine derartige Verlegung und habe mich auch schon in unserer Fraktion dafür eingesetzt.
Ihnen und allen anderen Beteiligten möchte ich für das Engagement ausdrücklich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Markus Rösler

SPD, востаннє редаговано 11.06.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Я за проведеня публічних слуханнь в парламенті/пленарному засіданні.
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition "Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.",
sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
als Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für die Grundschulpolitik und als Abgeordneter des Wahlkreises Schwetzingen unterstütze ich Ihre Petition zur Verlegung des Einschulungsstichtags auf den 30.06. vollumfänglich – so wie die gesamte SPD-Landtagsfraktion.
In meinem Antrag (Drucksachennummer 16/5962, www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5962_D.pdf) vom März diesen Jahres fordere ich die grün-schwarze Landesregierung auf, den Stichtag vom 30.9. auf den 30.6. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind zwischen altem und neuen Stichtag sechs Jahre alt wird.
Für mich ist klar: Bei der Frage der Schulreife muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Jeder Fall, bei dem das anders ist, ist einer zu viel. Die große Resonanz auf Ihre Petition zeigt, dass viele Eltern im Land eine Veränderung wollen und es gibt keinen Grund, diese zu verwehren.
Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt handeln und ihren Worten auch Taten folgen lassen. Ich werde mich weiterhin für die Stichtagsverlegung einsetzen und unterstütze die Petition gerne.
Viele Grüße
Daniel Born MdL
Wohnungs- und Arbeitsmarktpolitischer Sprecher
Sprecher für frühkindliche Bildung und Grundschulen
Queerpolitischer Sprecher
Mitglied des Bildungs- und des Wirtschaftsausschusses
Vorsitzender des AK Wirtschaft
Wahlkreisabgeordneter für Schwetzingen
Landtagsbüro:
Frau Marissa Dietrich
Bolzstraße 2
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-2063-7101
Wahlkreisbüro:
Herr Daniel Hamers
Schwetzinger Straße 10
68766 Hockenheim
Tel.: 06205-38324
www.daniel-born.de

SPD, востаннє редаговано 06.06.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Als SPD-Landtagsabgeordneter unterstütze ich – wie auch die gesamte SPD-Landtagsfraktion – Ihre Petition. Wir haben dem Anliegen, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. vorzuverlegen, mit einem Antrag an die Landesregierung (DS 16/5962) noch einmal Nachdruck verliehen. Darin fordern wir, Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird. Mein Kollege Daniel Born, Sprecher für frühkindliche Bildung in der Fraktion, hat in einer Pressemeldung hierzu CDU-Kultusministerin Susanne Eisenmann aufgefordert, dem sich in dieser Petition ausdrückenden vielfachen Elternwillen zu entsprechen und so auch den Druck aus der emotionalen Diskussion zu nehmen. Darüber hinaus bedarf es dringend einer Stärkung der Kitas in Baden-Württemberg, damit genügend Kapazitäten für alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren zur Verfügung stehen. Dadurch sinkt der Druck auf die Kitas, Kinder möglichst früh in die Schule zu entlassen und beim Zeitpunkt der Einschulung kann der individuelle Entwicklungsstand des Kindes stärker berücksichtigt werden. Das Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion für gebührenfreie Kitas und mehr Qualität finden Sie hier: www.spd-landtag-bw.de/kitas/

SPD, востаннє редаговано 06.06.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Die SPD-Landtagsfraktion und ich als SPD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 20 - Neckarsulm unterstützen ihre Petition. Unter dem Titel „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“ haben wir unter Federführung meines Fraktionskollege Daniel Born bereits einen Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962, www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5962_D.pdf), in dem wir die Landesregierung auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen, außerdem Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind zwischen dem altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird. Darüber hinaus bedarf es dringend einer Stärkung der Kitas in Baden-Württemberg, damit genügend Kapazitäten für alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren zur Verfügung stehen. Dadurch sinkt der Druck auf die Kitas, Kinder möglichst früh in die Schule zu entlassen und beim Zeitpunkt der Einschulung kann der individuelle Entwicklungsstand des Kindes stärker berücksichtigt werden. Unsere Position für gebührenfreie Kitas und mehr Qualität finden Sie hier: www.spd-landtag-bw.de/kitas/
CDU, востаннє редаговано 06.06.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Dem Anliegen der Petition „Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.“ stehe ich offen gegenüber. Am 4. Juli soll dazu eine Anhörung im Bildungsausschuss stattfinden. Die Kultusministerin hat bereits signalisiert, dass Sie das Anliegen der Petition umsetzen möchte. Deshalb gehe ich davon aus, dass dem Anliegen bereits bald entsprochen werden kann. Jedes Kind sollte zu jeder Zeit das passende Bildungsangebot erhalten. Das ist mein Ziel.

SPD, востаннє редаговано 04.06.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Я за проведеня публічних слуханнь в парламенті/пленарному засіданні.
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition "Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.", sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
ich als SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Emmendingen unterstütze - wie auch die gesamte SPD-Landtagsfraktion - Ihre Petition. Zu dem Thema „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“ hat federführend mein Fraktionskollege Daniel Born einen Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962), in dem wir die Landesregierung ebenfalls auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird.
Darüber hinaus bedarf es dringend einer Stärkung der Kitas in Baden-Württemberg, damit genügend Kapazitäten für alle Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren zur Verfügung stehen. Dadurch sinkt der Druck auf die Kitas, Kinder möglichst früh in die Schule zu entlassen und beim Zeitpunkt der Einschulung kann der individuelle Entwicklungsstand des Kindes stärker berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Wölfle MdL
FDP/DVP, востаннє редаговано 04.06.2019
основа вибору — це рішення фракції FDP/DVP
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Ein Vorziehen des Stichtags würde den Eltern mehr Wahlmöglichkeiten für die Einschulung geben und ihnen in vielen Fällen ein umständliches Antragstellen ersparen. Rund jedes zehnte Kind wird in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt zurückgestellt, zum Schuljahr 2017/18 allein 10,5 Prozent des Jahrgangs beziehungsweise 9 698 Kinder. Wichtig ist, dass die Online-Petition ausdrücklich an der bestehenden Möglichkeit einer früheren Einschulung festhalten will. Nachdem wir am 3. April 2019 die Kultusministerin im Rahmen einer Regierungsbefragung nach ihrer Haltung zum Vorziehen des Stichtags befragt haben, hat die FDP/DVP Fraktion nun gemeinsam mit den Fraktionen Grüne, CDU und SPD einen Antrag auf öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dieser Thematik in der Sitzung des Bildungsausschusses am 4. Juli gestellt. Wir erhoffen uns von diesem Austausch zwischen Sachverständigen und Entscheidungsträgern nochmals weitere Erkenntnisse, die für ein Vorziehen des Einschulungs-Stichtags sprechen und auch die grün-schwarze Koalition beziehungsweise die Kultusministerin überzeugen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 04.06.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Wichtig ist für uns, dass immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung nimmt das in den Blick und bietet eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es, das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Wir bereiten derzeit eine Anhörung vor, um uns das Verfahren mit Blick auf mögliche Verbesserungen etwa bei der Attestpflicht genau anzuschauen. Dabei werden wir auch die aktuelle Stichtagsregel evaluieren.
SPD, востаннє редаговано 03.06.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition "Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.", sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
als Vertreter des Wahlkreises 17 / Backnang (mit insg. 17 schönen Städten und Gemeinden) im Landtag unterstütze ich gemeinsam mit meiner Fraktion Ihre Petition. Zu dem Thema „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“. Mein Fraktionskollege Daniel Born hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962), in dem wir die Landesregierung ebenfalls auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird. Mir persönlich und als Fraktion ist es wichtig hier den Eltern mehr Entscheidungsspielraum zu geben.
Grundsätzlich bin ich auch für öffentliche Anhörungen, wenn die Initiatoren bei den Fraktionen nicht genügend Gehör finden, einen gemäß obiger Stellungnahme formulierten Antrag im Plenum würde ich unterstützen, unabh. davon wieviele Abgeordnete sich daran beteiligen.
Mit freundlichen und sozialdemokratischen Grüßen von Gernot Gruber
CDU, востаннє редаговано 28.05.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Ich möchte mich hier als Landespolitiker und gleichzeitig als dreifacher Familienvater zu Wort melden: Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Deshalb gilt es, den individuellen Entwicklungszustand jedes einzelnen Kindes bestmöglich zu berücksichtigen. Mit dem sogenannten Einschulungskorridor, wie es Bayern umsetzt, ermöglicht es den Eltern die Entscheidungsfreiheit. Also alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30.Septemberg sechs Jahre alt sind, fallen unter diesen Entscheidungskorridor. Die Beratung von Schulen für die sogenannten „Kann-Kinder“ sehe ich als sehr wichtig an. Auf dieser Grundlage können die Eltern dann entscheiden, ob ihr Kind in diesem oder nächsten Schuljahr eingeschult werden soll. Ich stehe für passgenaue Bildungswege in unserem gesamten Bildungssystem. Die fängt mit der Einschulung an. Im Hinblick auf die verschiedenen Studien, die mittlerweile zu dem Ergebnis kommen, dass eine verfrühte Einschulung nicht die bessere Lösung für alle Beteiligten ist, stehe ich der neuen Regelung kritisch gegenüber. In Finnland werden Kinder erst nach dem siebten Geburtstag eingeschult. Trotzdem gehören die Finnen nicht zu den Bildungsverlierern, sondern führen regelmäßig beim Pisa-Test. Ich setze weiterhin auf die Wahlfreiheit der Eltern mit dem oben beschriebenen Einschulungskorridor. Der Bildungsausschuss plant am 04. Juli 2019 eine Anhörung zum Thema Stichtagsregelung. Der CDU Arbeitskreis Bildung ist ergebnisoffen. Es müssen noch offene Fragen über das Kultusministerium geklärt werden. Des Weiteren möchte ich mich an dieser Stelle - auch wenn es hier nicht in die Thematik gehört – klar für das G9 positionieren.

FDP/DVP, востаннє редаговано 28.05.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Die FDP/DVP Fraktion unterstützt das Anliegen, da ein Vorziehen des Stichtags den Eltern mehr Wahlmöglichkeiten für die Einschulung gibt und ihnen in vielen Fällen ein umständliches Antragstellen erspart. Rund jedes zehnte Kind wird in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt zurückgestellt, zum Schuljahr 2017/18 allein 10,5 Prozent des Jahrgangs. Wichtig finden wir, dass die Online-Petition ausdrücklich an der bestehenden Möglichkeit einer früheren Einschulung festhalten will. Nachdem wir am 3. April 2019 die Kultusministerin im Rahmen einer Regierungsbefragung nach ihrer Haltung zum Vorziehen des Stichtags befragt haben, hat die FDP/DVP Fraktion nun gemeinsam mit den Fraktionen Grüne, CDU und SPD einen Antrag auf öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dieser Thematik in der Sitzung des Bildungsausschusses am 4. Juli gestellt. Wir erhoffen uns von diesem Austausch zwischen Sachverständigen und Entscheidungsträgern nochmals weitere Erkenntnisse, die für ein Vorziehen des Einschulungs-Stichtags sprechen. Wenn der Bildungsausschuss den Antrag beschließt, sind alle Interessierten eingeladen, zu dieser öffentlichen Veranstaltung hinzuzukommen.

SPD, востаннє редаговано 24.05.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition "Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.", sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
als Vertreter des Wahlkreises Lörrach im Landtag unterstütze ich gemeinsam mit meiner Fraktion Ihre Petition. Zu dem Thema „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“ hat federführend mein Fraktionskollege Daniel Born einen Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962), in dem wir die Landesregierung ebenfalls auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird.
Auch mir sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, nach der eine verfrühte Einschulung negative Auswirkungen auf Entwicklung und Gesundheit von Kindern haben kann. Es ist in meinen Augen wesentlich zielführender, den Eltern hier das notwendige Maß an Abschätzung und Flexibilität zu geben, als an einer starren, ausschließlich auf das Datum fixierten Regelung festzuhalten.
Darum werde ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion weiterhin für dieses Anliegen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stickelberger

SPD, востаннє редаговано 21.05.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Sehr geehrte Frau Göltenboth, sehr geehrte Frau Stolzenberger, sehr geehrte Frau Marschand,
gerne komme ich Ihrer Aufforderung nach, zu Ihrer Petition „Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.“ Stellung zu nehmen.
Gemeinsam mit meiner Fraktion unterstütze ich Ihr Ansinnen ausdrücklich. Die SPD-Landtagsfraktion hat unter der Federführung von Daniel Born bereits einen Antrag (Drucksache 16/5962) gestellt, in dem auch wir die Landesregierung auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen. Nach unserer Auffassung ist hiermit dem Wohl der Kinder besser gedient als mit der bisherigen Regelung. Eltern von Kindern, die zwischen altem und neuem Stichtag geboren sind, sollen ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden können.
Auch mir sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, nach der eine verfrühte Einschulung negative Auswirkungen auf Entwicklung und Gesundheit von Kindern haben kann. Es ist in meinen Augen wesentlich zielführender, den Eltern hier das notwendige Maß an Abschätzung und Flexibilität zu geben, als an einer starren, ausschließlich auf das Datum fixierten Regelung festzuhalten.
Als Mannheimenr Landtagsabgeordneter werde ich mich daher weiterhin gemeinsam mit meiner Fraktion für dieses Anliegen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Weirauch
SPD, востаннє редаговано 21.05.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition "Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.", sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
ich als SPD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Reutlingen unterstütze - wie auch die gesamte SPD-Landtagsfraktion - Ihre Petition. Zu dem Thema „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“ hat federführend mein Fraktionskollege Daniel Born einen Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962), in dem wir die Landesregierung ebenfalls auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird.
Darüber hinaus bedarf es dringend einer Stärkung der Kitas in Baden-Württemberg, damit genügend Kapazitäten für alle Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren zur Verfügung stehen. Dadurch sinkt der Druck auf die Kitas, Kinder möglichst früh in die Schule zu entlassen und beim Zeitpunkt der Einschulung kann der individuelle Entwicklungsstand des Kindes stärker berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ramazan Selcuk MdL
SPD, востаннє редаговано 20.05.2019
основа вибору — це рішення фракції SPD
Sehr geehrte Initiatorinnen der Petition „Schuleintritt in BW: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.“, sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition,
ich als SPD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Kirchheim unterstütze – wie auch die gesamte SPD-Landtagsfraktion – Ihre Petition. Zu dem Thema „Neuer Stichtag für die Einschulung am 30. Juni“ hat federführend mein Fraktionskollege Daniel Born einen Antrag gestellt (Drucksache: 16/5962), in dem wir die Landesregierung ebenfalls auffordern, den Stichtag für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen und Eltern ohne Antrag auf Rückstellung frei über die Einschulung entscheiden zu lassen, wenn ihr Kind im Korridor zwischen altem und neuem Stichtag sechs Jahre alt wird.
Es ist in der Tat so, dass wissenschaftlichen Studien zufolge eine verfrühte Einschulung negative Auswirkungen auf die Entwicklung, die Gesundheit und Leistungen von Kindern haben kann. Ich plädiere daher dafür, dass das Mitsprachrecht der Eltern gestärkt wird und dabei keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden. Die Tatsache, dass in Baden-Württemberg bislang vorrangig das reine Geburtsdatum dafür ausschlaggebend ist wann eingeschult wird und der Entwicklungsstand des Kindes mit seinen sozialen und emotionalen Kompetenzen unterbelichtet bleibt, ist für mich nicht zielführend. Negative Folgen zu früh eingeschulter Kinder wie deren Überforderung und schulische Misserfolge müssen vermieden werden. Den Stichtag der Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. zu verlegen ist in meinen Augen eine sinnvolle Maßnahme, die ich gerne unterstütze.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kenner MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 18.05.2019
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, die Eltern ebenfalls. In der Regel sind beide gut beraten, auf die Einschätzung der Fachleute (Erzieher*innen, im Zweifel Schulärzt*innen) hinsichtlich der Schulreife der Kinder zu vertrauen. Die Regeleinschulung sollte keinesfalls zu früh erfolgen. Ein früherer Stichtag bedeutet eine in der Regel spätere Einschulung und damit weniger Belastungen für die Eltern, die sich eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder wünschen. Wer meint, sein Kind sei schon vorher schulreif, sollte nach einer entsprechenden Untersuchung auch weiterhin die Möglichkeit einer früheren Einschulung haben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 04.07.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern entschieden werden. Für uns ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
lch danke lhnen für das große und unermüdliche Engagement für unsere Kinder. Ich freue mich weiterhin auf den Dialog mit Ihnen und bitte Sie um Ihre Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung unseres Schulsystems.
Mit den besten Grüßen verbleibend
Nese Erikli

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 25.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Für mich und die Fraktion GRÜNE im Landtag ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 17.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
„Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden.
Wir selbst haben als Eltern von der Möglichkeit der Zurückstellung bei der Einschulung unserer Tochter Gebrauch gemacht.
Für uns Grüne ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
Danke, dass Sie sich engagieren!

Daniel Renkonen
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Bietigheim-Bissingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 14.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Für uns ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
lch danke lhnen für das große und unermüdliche Engagement für unsere Kinder. Ich freue mich weiterhin auf den Dialog mit Ihnen und bitte Sie um Ihre Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung unseres Schulsystems
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 11.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Bereits heute lässt die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg ein hohes Maß an Flexibilität zu. Eltern können die Schulpflicht ihres Kindes auslösen, müssen dies aber nicht. Ebenso besteht bereits heute die Möglichkeit einen Antrag auf Zurückstellung eines Kindes zu stellen. In jedem Fall ist uns GRÜNEN der individuelle Entwicklungsstand des Kindes wichtig. Dieser muss auch für die Frage der Einschulung klar im Mittelpunkt stehen. Dazu soll die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr den Eltern eine Unterstützung bei der individuellen Entscheidung geben.
Auf unseren Vorschlag hin, wird sich der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der Thematik befassen. Unser Ziel ist der Austausch mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen darüber, ob das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Die Verlegung des Stichtags ist dabei nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 07.06.2019
немає точки зору.
Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Für uns ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
lch danke lhnen für das große und unermüdliche Engagement für unsere Kinder. Ich freue mich weiterhin auf den Dialog mit Ihnen und bitte Sie um Ihre Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung unseres Schulsystems.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 06.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Für uns ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
lch danke lhnen für das große und unermüdliche Engagement für unsere Kinder. Ich freue mich weiterhin auf den Dialog mit Ihnen und bitte Sie um Ihre Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung unseres Schulsystems.
CDU, востаннє редаговано 04.06.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
In einer öffentlichen Anhörung im Fachausschuss sollen die Gründe und Argumente für eine Beibehaltung des bisherigen Stichtags bzw. für eine Verlegung diskutiert werden.
CDU, востаннє редаговано 31.05.2019
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Es gibt gute Gründe, die für eine Änderung, aber auch Gründe, die für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen sprechen. Ich bin noch nicht festgelegt, eine Anhörung sollte hier Klarheit bringen!
Andrea Wilhelmine Schwarz
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Bretten
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
востаннє написано 18.05.2019
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CDU
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Dr. Heinrich Ekkehard Fiechtner
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Göppingen
fraktionslos
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CDU
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Christine Neumann-Martin
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Ettlingen
CDU
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fraktionslos
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Gabriele Reich-Gutjahr
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Stuttgart II
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Hans Peter Stauch
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Hechingen-Münsingen
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Klaus-Günther Voigtmann
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Schwetzingen
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Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
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виборчий округ : Balingen
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Rüdiger Klos
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виборчий округ : Tuttlingen-Donaueschingen
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Martina Braun
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Villingen-Schwenningen
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Fabian Gramling
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Bietigheim-Bissingen
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Arnulf Freiherr von Eyb
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виборчий округ : Hohenlohe
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Lars Patrick Berg
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Tuttlingen-Donaueschingen
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Guido Wolf
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Tuttlingen-Donaueschingen
CDU
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Karl Rombach
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Villingen-Schwenningen
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Dr. Stefan Scheffold
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Schwäbisch Gmünd
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Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Main-Tauber
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SPD
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Karl-Wilhelm Röhm
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Hechingen-Münsingen
CDU
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Daniel Andreas Lede Abal
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Tübingen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Andreas Glück
є членом парламенту Landtag von Baden-Württemberg
виборчий округ : Hechingen-Münsingen
FDP/DVP
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