Volksvertreterin Susanne Bay
Stellungnahme zur Petition Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2019
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
„Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden.
Wir selbst haben als Eltern von der Möglichkeit der Zurückstellung bei der Einschulung unserer Tochter Gebrauch gemacht.
Für uns Grüne ist es wichtig, dass bei der Frage der Einschulung immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr nimmt das in den Blick und bietet den Eltern eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es das gegenseitige Vertrauen und die Erziehungspartnerschaft zu stärken.
Um das Thema breit zu diskutieren, wird auf Vorschlag von uns der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 04. Juli 2019 eine öffentliche Anhörung durchführen. Ziel der Anhörung ist es, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob und wie das derzeitige Verfahren verbessert werden kann. Dabei ist für uns eine Verlegung des Stichtags nach wie vor eine Möglichkeit, der wir offen gegenüberstehen.
Danke, dass Sie sich engagieren!