Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Landtag von Baden-Württemberg sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Landtag von Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Unbeantwortet (163) 80,7% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (19) 9,4% |
Ich enthalte mich (11) 5,4% |
Ich lehne ab (9) 4,5% |
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
8% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 10.01.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Der Rettungshubschrauber Christoph 41 muss an der Luftrettungsstation am Leonberger Krankenhaus stationiert bleiben.
Als Abgeordneter für den Wahlkreis Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt weiß ich, wie wichtig der Rettungshubschrauber für die Notfallversorgung im Landkreis Böblingen und der gesamten Region Stuttgart ist. Das Zeil der Landesregierung, die Luftnotrettung in Baden-Württemberg für alle Bürger und Bürgerinnen zu verbessern, ist gut, darf aber nicht ausschließlich auf der Grundlage eines Gutachtens geschehen, ohne davor auch die Experten und Expertinnen aus der Crew des Hubschraubers, der Rettungskräfte vor Ort oder den lokalen Verbänden des DRK und THW anzuhören. Nicht zuletzt setzen sich auch die Bürgermeister der betroffenen Kommunen und der Landrat des Landkreises Böblingen für einen Verbleib des Rettungshubschraubers ein.
Das Gutachten der Landesregierung vernachlässigt das Verhältnis zwischen Notfall- und Transportflügen. Deshalb ist der Hubschrauber Christoph 51 aus Pattonville/Ludwigsburg auch keine ausreichende Alternativ für einen Wegfall von Christoph 41. Außerdem bleibt die Kostenfrage der Verlegung unbeantwortet. Warum wird eine komplett neue Rettungsstation in Tübingen geschaffen, wenn der Standort in Leonberg erst vor knapp 10 Jahren komplett saniert wurde?
AfD, zuletzt bearbeitet am 10.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 05.01.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Christoph 41 sollte an seinem bisherigen Standort Leonberg verbleiben. Von hier aus fliegt der Rettungshubschrauber immer wieder auch Einsätze im Stadtgebiet Stuttgart.
Grundsätzlich unterstütze ich das Anliegen des Landes, eine gute Abdeckung der Luftnotrettung für ganz Baden-Württemberg zu schaffen. Die Frage ist aber: Muss dafür der bewährte Standort von Christoph 41 aufgegeben werden? Ich sage Nein, denn seit 1986 fliegt der Hubschrauber von Leonberg aus und deckt den Großraum Stuttgart ab. Infrastruktur und Alarmierungsketten funktionieren reibungslos. Die Notärzte an Bord stellt sowohl das Krankenhaus Leonberg wie auch das Katharinenhospital in Stuttgart – ebenfalls über eine bewährte Organisation und mit erfahrenen Medizinern.
Der am Flugplatz Pattonville/Ludwigsburg stationierte Hubschrauber Christoph 51 ist kein adäquater Ersatz. Er ist bisher fast zur Hälfte mit Verlegungs- und Transportflügen ausgelastet, während Christoph 41 über 80% Notfälle bedient.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Versorgung von Patienten kann keinen ökonomischen Zielen/Zwecken dienen, die Erhaltung der Volksgesundheit ist Non Profit und ausschließlich gemeinnützig zu organisieren. Dazu gehört auch, dass der Standort Christoph 41in Leonberg erhalten bleibt, um die Patientenversorgung im Großraum Stuttgart auf dem höchsten Niveau zu halten!
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Rüdiger Klos
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Tuttlingen-Donaueschingen
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rainer Balzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 29.11.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich noch einmal herzlich für die Einreichung der Petition, die ich selbst unterstützt habe, bedanken und klarstellen: Christoph 41 muss an seinem jetzigen Standort bleiben!
Als Abgeordneter für den Wahlkreis „Enz“ erlebe ich regelmäßig, wie wichtig die Luftrettung im Raum Pforzheim/Enzkreis ist. Der mit weitem Abstand größte Teil der Luftrettungseinsätze wird dabei eben von Christoph 41 geflogen, wie die Landesregierung selbst im Rahmen einer von mir eingereichten Kleinen Anfrage (Drucksache 17/263, www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0263_D.pdf) einräumen musste. Als extrem bevölkerungsreicher Raum braucht die gesamte Region eine ausreichende Notfallversorgung aus der Luft. Die Enztalquerung der A 8 als Stau- und Unfallschwerpunkt in direkter Nähe des Rettungshubschrauberstandorts in Leonberg ist dabei nur ein weiterer von vielen Faktoren, die für die Beibehaltung des Standorts sprechen. Die Struktur- und Bedarfsanalyse, die seitens der Landesregierung vorgenommen wurde und sich für eine Verlegung ausgesprochen hat, beachtet diese Aspekte meines Erachtens nicht ausreichend. Auch die große Unterstützung für den Standort Leonberg von kommunaler Seite zeigt, dass die Pläne der Landesregierung nicht ausgereift sind und einer Überarbeitung bedürfen.
Ich werde mich dementsprechend auch weiterhin dafür stark machen, dass Christoph 41 bleibt, wo er ist!
Mit freundlichen Grüßen
Erik Schweickert
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.02.2022
Ich enthalte mich.
Sehr geehrter Herr Schultheiß,
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Open Petition. Gerne darf ich diese als Obmann der CDU-Landtagsfraktion auch für meine Kolleginnen und Kollegen beantworten.
Über den gemeinsamen Austausch zum Standort des Rettungshubschraubers Christoph 41 habe ich mich sehr gefreut. Wir sind verbunden im Ziel, optimale Bedingungen für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg zu schaffen. Durch die Erhöhung der Luftrettungsstandorte von bisher acht auf zukünftig zehn soll dies gelingen.
Jede Petition wird im Petitionsausschuss des Landtags mit allen Aspekten behandelt. Dem Ergebnis der Beratungen im Ausschuss möchten wir an dieser Stelle daher nicht vorweggreifen.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne per E-Mail oder telefonisch an mich wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Matthias Miller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 19.01.2022
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich freue mich sehr über die rege Beteiligung der Bürgerschaft in dieser Sache. Selbstverständlich muss eine effektive Rettungsinfrastruktur überall und mit minimaler Wartezeit gewährleistet sein. Rettung und schnelle Hilfe in der Not sind primäre Aufgaben unseres Staates und haben höchste Priorität. Sollte durch die Verlegung des Rettungshubschraubers eine Lücke in diesem Netz entstehen, ist das inakzeptabel.
Momentan haben die zuständigen Ministerien die Gelegenheit, zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Danach wird die Sache auch Thema im Petitionsausschuss werden, wo ich mich dann für die oben genannten Grundsätze stark machen werde . Dementsprechend bitte ich um Verständnis, dass ich momentan noch keine ausführliche Stellungnahme zu dem Thema abgeben kann und mich zunächst enthalte. Sollte es weitere Entwicklungen in der Sache geben, werde ich meine Stellungnahme ergänzen.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 19.01.2022
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die flächendeckende Erreichbarkeit von Notfällen mittels Rettungshubschraubern sowohl tagsüber als auch nachts, ihre tatsächliche Einsetzbarkeit und die medizinische Anbindung der Hubschrauberstandorte sorgt derzeit vielerorts in Baden-Württemberg für rege Diskussionen. Um diesen gerecht zu werden, habe ich die Landesregierung im Rahmen einer umfassenden Landtagsanfrage gebeten, sich u.a. anhand der benannten Kriterien zu ihrem derzeitigen Luftrettungskonzept zu erklären. Nachdem die Beantwortung nun eingetroffen ist, zeigt sich, dass es der Landesregierung bei der Umsetzung des Luftrettungskonzepts an Fingerspitzengefühl fehlt. Die Sorgen und Kritikpunkte der betroffenen Kliniken und Kommunen werden nicht ernst genommen. Sie hat es von Beginn an verschlafen, alle Akteure mit ins Boot zu holen und setzt ihnen dann das Ergebnis vor, ohne die Kriterien im Vorfeld breit diskutiert zu haben. Das schadet dieser so wichtigen Aufgabe der Verbesserung der Luftrettung in Baden-Württemberg.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 11.01.2022
Ich enthalte mich.
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Grundsätzlich sehe ich den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg als Entscheidungsgremium für Ihre Petition. Schließlich haben Sie Ihre Petition dort eingereicht und damit ist dieser Ausschuss zuständig. Diese Alternative war als „Wer war an der Entscheidung beteiligt“ nicht angegeben und damit nicht wählbar. Schade.
Joachim Steyer
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hechingen-Münsingen
AfD, zuletzt bearbeitet am 10.01.2022
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.01.2022
Ich enthalte mich.
Liebe Interessierte an dieser Petition,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hahn MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.12.2021
Ich enthalte mich.
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Unser Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Beste Grüße
Alexander Salomon
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.12.2021
Ich enthalte mich.
Die Landesregierung möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Hierbei gilt klar: die Luftrettungsstandorte sind tagsüber so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die durch die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg abgeleiteten Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München machen klar: tagsüber sollen statt der bisher acht Luftrettungsmittel zehn zum Einsatz kommen.
Dafür sind neue Luftstandorte einzurichten, namentlich in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis, sowie in Lahr im Ortenaukreis. Die bisherige Positionierung der Hubschrauber muss überprüft werden, eine Veränderung einzelner Positionen wird empfohlen. Auch der Standort Leonberg von Rettungshubschrauber Christoph 41 soll im Zuge der Neupositionierung auf der Achse Tübingen-Reutlingen positioniert werden.
Ich möchte, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Hierfür ist eine Eröffnung neuer Standorte, sowie die Versetzung einiger Hubschrauber unabdingbar. Die genaue Positionierung muss jedoch noch erarbeitet werden.
Die Petition wird zudem im Petitionsausschuss behandelt. Die Stellungsname hierzu steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Susanne Aschhoff MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.12.2021
Ich enthalte mich.
Der Rettungshubschrauber Christoph 41 trägt erheblich zur schnellen und adäquaten medizinischen Versorgung in der Region bei. Darüberhinaus wird er für den Klinikstandort Leonberg als von besonderer Bedeutung wahrgenommen.
Den durch das Münchner Gutachten angestoßenen Evaluierungsprozess des luftgebundenen Rettungswesens in Baden-Württemberg begleite ich konstruktiv und kritisch. Dabei haben wir stets das gesamte Land im Blick.
Aktuell ist auch eine Petition zur möglichen Verlegung des Christoph 41 beim Landtag anhängig. Die Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums steht noch aus und muss abgewartet werden. Klar ist jedoch, dass wir uns intensiv mit den Argumenten für den Verbleib in Leonberg auseinandersetzen und diese auch in den parlamentarischen Prozess einbringen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.12.2021
Ich enthalte mich.
Vielen Dank für Ihre Frage und die Bitte um Stellungnahme bezüglich der o.g. Petition. Der Rettungshubschrauber „Christoph 41“ trägt nach meinem Kenntnisstand zur schnellen und adäquaten medizinischen Versorgung in der Region westlich, nord- und insbesondere auch südwestlich von Stuttgart bei. Darüber besitzt er logischerweise für den Klinikstandort Leonberg besondere Bedeutung.
Die Landesregierung möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung besser unterstützen. Bereits 2018 haben wir deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München in Auftrag gegeben. Den durch das Gutachten angestoßenen Evaluierungsprozess begleitet meine Fraktion konstruktiv und kritisch. Dabei haben wir stets das gesamte Land im Blick.
Aktuell ist auch eine Petition zur möglichen Verlegung des „Christoph 41“ beim Landtag anhängig. Die Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums und damit logischerweise auch die Stellungnahme der Mitglieder des Petitionsausschusses steht noch aus. Diesem und damit dem Votum meiner eigenen Kolleginnen und Kollegen will ich verständlicherweise nicht vorgreifen. Klar ist jedoch, daß wir uns intensiv mit den Argumenten für den Verbleib in Leonberg auseinandersetzen und diese auch in den parlamentarischen Prozess einbringen werden.
Bei Fragen oder mit Anregungen können Sie sich gerne an meinen Fraktionskollegen Peter Seimer wenden, der sowohl Mitglied des Petitionsausschusses, als auch der lokale Wahlkreisabgeordnete für Leonberg und daher "doppelt kompetent" für diesen Vorgang ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Rösler
SPD, zuletzt bearbeitet am 17.11.2021
Ich enthalte mich.
Liebe Interessierte an dieser Petition,
ich möchte mich zu diesem Antrag nicht äußern - er wird im Petitionsausschuss im Detail analysiert und ich vertraue der Abwägung der Argumente der Abgeordneten in diesem Ausschuss.
Freundliche Grüße von Gernot Gruber
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.02.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Schultheiß
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nadyne Saint-Cast
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 11.01.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Schultheiß,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unser Anspruch ist es, die Luftrettungsstandorte tagsüber so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern ist es unerlässlich, dass auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber versetzt werden. Nur so können in Baden-Württemberg alle Menschen im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft ermöglichen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Olschowski MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.01.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Schultheiß,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme, auf die ich Ihnen gerne stellvertretend antworte.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Unser Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Weber (Persönlicher Mitarbeiter Theresia Bauer, MdL)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.01.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hier beantworte.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden. Nicht nur das Land, auch der Enzkreis wird durch die Reform insgesamt besser versorgt werden.
Freundliche Grüße
Stefanie Seemann
Andrea Wilhelmine Schwarz
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Bretten
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 04.01.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Schultheiß,
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Mein Anspruch ist: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schwarz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.12.2021
Ich lehne ab.
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Häusler
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.12.2021
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterstützer*innen der Petition,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und die Bitte um Stellungnahme, der ich nun nachkommen möchte:
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ayla Cataltepe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.12.2021
Ich lehne ab.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.
Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.
Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 26.11.2021
Ich lehne ab.
Vielen Dank für Ihre Frage und die Bitte um Stellungnahme bezüglich der Petition „Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!“.
Die Landesregierung möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung besser unterstützen. Bereits 2018 haben wir deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten. Hierfür habe ich mich in den vergangenen Jahren auch im Grenzgebiet zur Schweiz und zu Frankreich stark gemacht.
Die Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) der Uni München ist eindeutig: Tagsüber sollen nun zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass wir sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis sowie in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnen sollen. Zudem sollen weitere Hubschrauber ihre bisherige Position verlassen. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.
Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel. Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.
Ergänzend ist es insbesondere in meiner Region sicherlich wichtig, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Flug- und Bodenrettung weiter gestärkt wird und bestehende Hürden abgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josha Frey, MdL
FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 11.01.2022
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CDU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Katrin Steinhülb-Joos
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Stuttgart IV
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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FDP/DVP
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Nikolai Reith
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Tuttlingen-Donaueschingen
FDP/DVP
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Dr. Natalie Pfau-Weller
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Kirchheim
CDU
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Dr. Dorothea Kliche-Behnke
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Tübingen
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Manuel Hailfinger
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hechingen-Münsingen
CDU
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FDP/DVP
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SPD
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Cindy Holmberg
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hechingen-Münsingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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FDP/DVP
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Frank Bonath
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Villingen-Schwenningen
FDP/DVP
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Christine Neumann-Martin
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Ettlingen
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Dr. Reinhard Löffler
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Stuttgart III
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Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Balingen
CDU
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FDP/DVP
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Martina Braun
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Villingen-Schwenningen
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Guido Wolf
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Tuttlingen-Donaueschingen
CDU
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CDU
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Arnulf Freiherr von Eyb
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hohenlohe
CDU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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CDU
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Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Main-Tauber
CDU
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SPD
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FDP/DVP
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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CDU
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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Daniel Andreas Lede Abal
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Tübingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
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SPD
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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SPD
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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Andreas Glück
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hechingen-Münsingen
FDP/DVP
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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SPD
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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CDU
zuletzt angeschrieben am 03.01.2022
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SPD
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FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 07.12.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Dr. Heinrich Ekkehard Fiechtner
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Göppingen
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Gabriele Reich-Gutjahr
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Stuttgart II
FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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FDP/DVP
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Fabian Gramling
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Bietigheim-Bissingen
CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Daniel Renkonen
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Bietigheim-Bissingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
Karl-Wilhelm Röhm
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Hechingen-Münsingen
CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Karl Rombach
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Villingen-Schwenningen
CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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Dr. Stefan Scheffold
ist Mitglied im Parlament Landtag von Baden-Württemberg
Wahlkreis: Schwäbisch Gmünd
CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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SPD
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SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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FDP/DVP
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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CDU
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
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