Stellungnahmen: Stadtverordnetenversammlung Wildau
Ich lehne ab (13) 61,9% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (5) 23,8% |
Ich enthalte mich (2) 9,5% |
Unbeantwortet (1) 4,8% |
9% unterstützen einen Antrag im Parlament.
19% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
38% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Katrin Rudolph
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
Die Linke , zuletzt bearbeitet am 28.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Mich befremdet der Umgang mit Herrn Kerber. So einen Abschied hat er nicht verdient.
Jutta Krebs
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich gehöre zu den ErstunterzeichnerInnen der Petition und bin eine Mieterin der WiWO. Ich halte die außerordentliche Kündigung von Herrn Kerber für einen großen Fehler. Mit Verstand, Mut und Herz hat er die WiWO geführt und wir Mieter fühlten uns gesehen und gut aufgehoben. Vor Wildau liegen große Aufgaben (Kita-Bau, Meyerbeck, altersgerechtes Wohnen), denen sich Hr. Kerber unter Einbeziehung der Bevölkerung schon gestellt hatte. Leider wird Hr. Kerber seine Fähigkeiten nun in Ludwigsfelde einbringen. Fr. Homuth hat in dieser Auseinandersetzung in meinen Augen sehr an Glaubwürdigkeit verloren. Die hohe Zustimmung der Petition zeigt, dass diese Entscheidung viele WildauerInnen bewegt und ablehnen. Auch wenn Herr Kerber nun für Wildau verloren ist, die Kritik an diesem Vorgehen wird bleiben!
Frank Nerlich
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
BFW/Grüne, zuletzt bearbeitet am 15.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Liebe Wildauerinnen und Wildauer,
ich unterstütze die Petition deshalb, weil ich die Art und Weise der Entlassung von Frank Kerber tatsächlich als unwürdig empfinde.
Unwürdig deshalb, weil er in den 18 Jahren seiner Geschäftsführertätigkeit das Bild der Stadt deutlich positiv verändert hat. Weil er für die Mieter der WiWo ein nicht nur besseres, sondern ein vorbildliches und durch Preise gekröntes Wohnumfeld geschaffen hat. Soweit ich es weiß, konnte er bewirken, dass die Sanierung der Schwarzkopfsiedlung nicht 80 Mio. Euro sondern nur 40 Mio. Euro gekostet hat. Wildau wurde durch sein Wirken wieder vorzeigbar. Auf diese Lorbeeren griff die Politik bislang gern zurück.
Frank Kerber wurde davongejagt. Dass es zu einem solchen Medienrummel kommen konnte, ist das Ergebnis der Hinterzimmerpolitik der Mehrheits-Fraktionen. Bis zum heutigen Tag wird nicht offen und transparent kommuniziert. Es liefen Rechtsanwaltskosten für die Stadt und die WiWo zusammen wahrscheinlich in sechsstelliger Höhe auf. Was hätte man davon alles für Wildau bewirken können...
Eine Trennung - wenn es denn sein musste - hätte man auch günstiger, würdiger für alle Beteiligten und letztendlich für Wildau mit deutlich weniger Gesichtsverlust erreichen können. Schade, dass das nicht möglich war.
Zu den einzelnen Details im Verfahren kann und möchte ich mich nicht äußern, das ist nun Sache der Richter und Anwälte. Der eingetretene Zustand ist unumkehrbar.
Ich hoffe, dass wir deshalb zur Sachpolitik zurückkehren und für Wildau noch wunderbare Dinge erreichen können in diesen unruhigen Zeiten.
Herzlichst Ihr Frank Nerlich.
Heinz Hillebrand
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 14.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich war einer der ersten UnterzeichnerInnen. Die Petition ist ein sehr erfolgreicher Ausdruck demokratischen Engagements.
Denis Kroeger
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
BFW/Grüne, zuletzt bearbeitet am 12.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Liebe Wildauer Bürgerinnen und Bürger,
seit letztem Jahr wird in der Wildauer Politik heiß über das Thema Herrn Kerber diskutiert. Angefangen hat dabei alles durch ein Grundstück, was an einen Investor verkauft werden sollte. Das Grundstück sollte hierbei laut einigen Fachleuten deutlich unter Wert verkauft werden. Herr Kerber verweigerte den schnellen Verkauf und erhielt hierfür eine Abmahnung. Mit dieser Abmahnung begann eine Kette von Ereignissen, welche Wildau einiges an negativer Presse eingebracht haben.
Mit dem betroffenen Investor sollen weitere Pläne zwischen ihm und der Stadt existiert haben, welche nicht rechtskonform sein könnten. Hierfür wurden Ermittlungen durch unseren Rechtsstaat eingeleitet. In unserem Staat gilt die Unschuldsvermutung, weshalb eine Äußerung über die Schuldigkeit hier unterbleiben wird.
Im neuen Jahr begann der Konflikt weiter zu eskalieren. Die Bürgermeisterin entzog der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWo) den Auftrag zum Bau der neuen Kindertagesstätte am Hasenwäldchen. Grund hierfür war ein falsches Ausschreibungsverfahren, welches die WiWo nicht ändern wollte. Nach Aussage der Bürgermeisterin wurde Herrn Kerber schon seit Jahren durch den Aufsichtsrat darauf hingewiesen, dass die WiWo ein öffentlicher Auftraggeber sei. Somit müssen Ausschreibungen öffentlich und europaweit erfolgen. Die Tatsache das dies erst zum jetzigen Zeitpunkt moniert wurde und zu aktiven Aktionen geführt hat, lässt auf die Angelegenheit kein gutes Licht fallen. Einige Mitglieder des Aufsichtsrates saßen bereits im alten Aufsichtsrat der WiWo, das Geschehen war daher für die Beteiligten kein grundlegend Neues.
Die Fraktion Bürger für Wildau / Grüne hat zusammen mit den Linken versucht eine Einigung zwischen Stadt und WiWo herbeizuführen. Dies führte bedauerlicherweise nicht zu einer Besserung. In einer darauffolgenden Sitzung wollten wir Gründe hören, die gegen Herrn Kerber sprechen. Zu dieser Zeit bekamen wir keine Antwort auf eine solche Nachfrage. Mit einer Beschlussvorlage versuchten die Linken und die Fraktion Bürger für Wildau / Grüne die Entscheidung von Personalangelegenheiten der WiWo in die Stadtverordnetenversammlung zu holen. Hierbei war es keines Wegs das Ziel, Herrn Kerber vor einer eventuellen Kündigung zu bewahren, sondern der für die Entscheidung zuständige Kreis sollte vergrößert werden. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin mit einer knappen Mehrheit abgelehnt.
Herrn Kerber wurde daraufhin in einer Aufsichtsratssitzung außerordentlich gekündigt. Gründe für diese außerordentliche Kündigung waren den Stadtverordneten bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Gründe für die Kündigung wurden juristisch nur einseitig festgestellt und nicht durch ein Verfahren durch den Rechtsstaat bestätigt. Auch hier sollte die Unschuldsvermutung beachtet werden, die auch bei einigen Mitgliedern der Stadt, gegen welche ein Verfahren läuft, zu wahren ist.
Mit der Beachtung aller genannten Punkte hätte der gesamte Konflikt von Anfang an durch eine neutrale Stelle deeskaliert und aufgeklärt werden sollen. Hiermit hätte einiges an negativer Presse, Schaden an der Würde von Menschen und Anwaltskosten gespart werden können. Eine neutrale Prüfung wäre für alle Beteiligten der wohl beste Weg diesen Sachverhalt endgültig zu klären, weshalb ich dieser Petition überwiegend zustimme.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Kroeger
Mitglied der Fraktion Bürger für Wildau / Grüne
Frank Vulpius
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
BFW/Grüne , zuletzt bearbeitet am 26.06.2020
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Reckmann, liebe Wildauer*innen,
ich danke Ihnen für Ihr Engagement und diese Petition, gleichwohl ich sie nicht unterzeichnet habe und dies auch nicht tun werde. Mein Dank rührt daher, dass ich es wichtig finde, dass die Wildauer*innen ihren Unmut kundtun, weil nur so bemerkt wird, dass etwas im Argen liegt. Allerdings bin ich mir unsicher, was genau final zu der Situation geführt hat, die dann zur Entlassung von Herrn Kerber führte. Auch ich denke, dass Herr Kerber sich sehr verdient gemacht hat um Wildau in den vergangenen Jahren. Gleichwohl kann ich aber auch nicht ausschließen, dass es triftige Gründe gegeben hat für eine fristlose Kündigung. Ich kenne die Gründe nicht im Detail, sondern habe lediglich drei Wochen nach der erfolgten Kündigung eine Liste möglicher Verfehlungen im nichtöffentlichen Teil einer SVV vorgetragen bekommen. Und selbst wenn ich sie detailliert und belastbar kennen würde, fiele mir eine rechtliche Würdigung sicherlich schwer. Da ich allerdings aus eigener Erfahrung weiß, dass es für eine erfolgreiche fristlose Kündigung schon sehr guter Gründe bedarf, kann ich nur annehmen, dass diese hier vorlagen, zumindest in der Wahrnehmung des Gesellschaftervertreters. Sollte dem nicht so gewesen sein, wird dies ein Arbeitsgericht feststellen, wenn Herr Kerber dieses angerufen haben sollte. Ob sogar strafrechtlich Relevantes gegen Herrn Kerber vorliegt, klärt nach Zeitungsberichten wohl die Staatsanwaltschaft. So lange diese Ermittlungen laufen, gehe ich, wie in allen anderen laufenden Verfahren von der Unschuldsvermutung aus.
Als SVV-Mitglied treibt mich um, dass die Stadtverordneten bis zum Vollzug der Kündigung nicht darüber informiert wurden, dass diese beabsichtigt ist. Selbst als ein Tag vor dieser noch in einer Sonder-SVV die Beteiligung der Stadtverordneten in diesen Prozess von 8 SVV-Mitgliedern gefordert wurde, erfuhr die Versammlung nichts zu den Hintergründen, da die Versammlung selbst mit 12 zu 8 Stimmen gegen die eigene Einbeziehung votierte. Und hier liegt für mich ein Teil des Problems. Wenn eine Stadtverordnetenversammlung sich selbst das Recht nimmt mitzubestimmen, dann entsteht mindestens bei den acht, die mitbestimmen wollten und dies nach meiner Lesart des §97 der Brandenburger Kommunalverfassung auch gedurft hätten, ein ungutes Gefühl. Die Geheimniskrämerei, die um die Aufsichtsräte, auch in Richtung der sie entsendenden SVV gemacht wird, trägt imho ihr Übriges dazu bei. Es ist in meinen Augen absurd, dass die SVV Aufsichtsratsbesetzungen vorschlagen darf, später aber aus den 100prozentigen städtischen Unternehmen nichts mehr erfahren darf, es sei denn, die Hauptverwaltungsbeamtin erzählt etwas. So kann dann über Monate ein Klima des Misstrauens wachsen, an dessen Ende Stillstand, gegenseitiges Verklagen, Verletztheiten und eine fristlose Kündigung stehen.
Auch finde ich es traurig, dass bei all dem so viele Kollateralschäden verursacht wurden. Ich glaube, dass es vielen Mitarbeiter*innen bei der WiWo aber auch im Rathaus nicht gut ging in den zurückliegenden Monaten. Und auch die Mitglieder der SVV hätten wohl auf die eine oder andere Sondersitzung gern verzichtet. Und die Nachwirkungen werden uns wohl noch eine ganze Weile begleiten. Immer noch laufen Ermittlungsverfahren, vielleicht gibt es einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht…
Ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie irritiert sind, dass die Verfehlungen, die zur fristlosen Kündigung geführt haben, erst jetzt bekannt geworden sein sollen. Wenn ich für einen Moment annehmen möchte, dass diese aber nicht aus der Luft gegriffen sind, und ich schrieb bereits, dass mir die Fantasie fehlt, anzunehmen, der Gesellschaftervertreter hätte leichtfertig fristlos gekündigt, dann ist vielleicht diese merkwürdige Geheimniskrämerei um die städtischen Unternehmen auch Teil der Erklärung dafür.
Auch ich empfand die Geschehnisse um den Kündigungstag herum entwürdigend, ohne dass ich hier Schuldzuweisungen tätigen könnte. Dass letztlich die Polizei tätig werden musste, ist bedauerlich. Besonders bemerkenswert finde ich aber die Tatsache, dass zwei große Tageszeitungen bereits kurze Zeit später detailliert über diesen Tag berichten, obwohl kein Pressevertreter vor Ort war, und aus einem Kündigungsschreiben zitieren, das ihnen angeblich vorlag. Wieso ein Kündigungsschreiben lanciert werden muss, erschließt sich mir menschlich nicht.
Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass eine transparente Aufarbeitung passiert, weshalb ich hier meine Häkchen für die Befassung in der SVV setze. Allerdings fürchte ich, dass dies auf Grund anhängender Ermittlungen und Verfahren vorerst nicht möglich sein wird. Und leider wird für den Fall, dass die Kündigung unrechtmäßig gewesen sein sollte, Herr Kerber vermutlich nicht zurückkehren nach Wildau.
Oliver Wolfgang Reif-Dietzel
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
BFW/Grüne , zuletzt bearbeitet am 12.06.2020
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wildauer*innen,
Herr Kerber hat sich als langjähriger Geschäftsführer der WiWo einen guten Ruf vor Ort und überregional erarbeit und war auch unter seinen Mitarbeiter*innen dem Anschein nach sehr beliebt. Hinsichtlich der Wildauer Stadtentwicklung war er einer der wenigen Aktivposten, auch wenn ich nicht immer all seine Vorschläge teilen konnte. Zudem war er stets zum offenen Gedankenaustausch bereit. Aus vorgenannten Gründen bedauere ich die Entlassung von Herrn Kerber.
Die Gründe, die zu seiner fristlosen Kündigung geführt haben, waren denjenigen SVV-Mitgliedern, die nicht zum Aufsichtsrat der WiWo gehören, vorab nicht bekannt. Eine Beschlussvorlage von Teilen unserer Fraktion und der LINKEN, bei wichtigen Personalentscheidungen der WiWo mit beteiligt zu werden, wurde zuvor leider mehrheitlich abgelehnt. Dies hätte die Entscheidung auf eine breitere demokratische Basis gesetzt und den Druck vom Aufsichtsrat genommen.
Im Nachgang zur fristlosen Kündigung wurden die SVV-Mitglieder von der Stadt als Gesellschafterin über die Gründe im nicht-öffentlichen Teil einer SVV informiert. Über die Inhalte kann und darf ich nicht informieren. U.a. hat die Stadt Strafanzeige gegen Herrn Kerber gestellt, ein juristisches Verfahren läuft, welches hoffentlich für Aufklärung sorgen wird. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich Herr Kerber arbeitsrechtlich juristisch vertreten lassen wird.
Kurzum: Der Verlust von Herrn Kerber ist fachlich ein Verlust für Wildau. Auch der Umgang mit ihm und anderen Vertreter*innen der Stadtgesellschaft in der SVV war mitunter nicht angemessen und respektvoll. Ob die fristlose Kündigung nun gerechtfertigt war oder nicht, kann ich kraft meines Wissensstandes nicht einschätzen, weshalb ich mich auch nicht bezüglich einer Wiedereinstellung positionieren kann und will. Dennoch gilt auch hier, wie für alle Beteiligten, zunächst die Unschuldsvermutung.
Abschließend noch folgender Appell: In diesen Tagen, in denen nach meiner Wahrnehmung ein tiefer Riss quer durch die Stadtgesellschaft geht, sollten wir uns alle vornehmen, verbal abzurüsten, bei den Fakten zu bleiben, die Unschuldsvermutungen gelten zu lassen, sachlich und ohne Polemik und Unterstellungen zu diskutieren und den Dialog wieder miteinander zu suchen. Ich befürchte, es ist schon sehr viel kaputt gegangen, vielleicht zu viel, aber eine Lösung dieses Konflikts - ganz unabhängig von den juristischen Aufarbeitungen - ohne ein Mehr an Transparenz, Kommunikation und Respekt voreinander sehe ich nicht.
Kevin Weidler
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
Fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 09.07.2020
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
sehr geehrte Frau Reckmann,
ich lehne ab. Der Inhalt dieser Petition entbehrt jeder Grundlage und spiegelt nicht die korrekte Faktenlage wider.
Ich vertraue vollends auf eine rechtliche Prüfung der Sachverhalte, durch die dafür zuständigen Gerichte. Nach der Aufklärung der Sachverhalte bin ich gern bereit eine sachliche Diskussion zu führen, um die letzten Monate aufzuarbeiten.
Dr. Manfred Sternagel
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.07.2020
Ich lehne ab.
Ich bedaure, dass es zur fristlosen Kündigung von Herrn Kerber gekommen ist, weil er in seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der WIWO mbH einen großen Anteil an der positiven Entwicklung unserer Stadt hat. Leider kam es jedoch in den letzten Monaten zu Spannungen zwischen ihm und der Stadtverwaltung, die sich immer mehr zuspitzten, so dass eine Trennung unvermeidlich war. Diese Spannungen haben sich auch auf das Klima in der Stadtverordnetenversammlung und die Wildauer Bürger übertragen.
In dieser Situation sollten wir nun alles dafür tun, dass wir wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Gremien unserer Stadt unter Einbeziehung der Wildauer Bürger zurückfinden.
Eine Behandlung des „Falls Kerber“ zum jetzigen Zeitpunkt in der Stadtverordnetenversammlung halte ich für nicht sinnvoll, da die Ergebnisse der z.Z. laufenden gerichtlichen Untersuchungen noch nicht vorliegen und die an diesen Prozessen Beteiligten deshalb öffentlich keine Einzelheiten preisgeben müssen. Auch alle Mitglieder des Aufsichtsrates der WIWO mbH, die über Detailkenntnisse verfügen, unterliegen der Schweigepflicht. So darf ich als Mitglied des Aufsichtsrates der WIWO mbH nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, die sich in starkem Maße an das GmbH-Gesetz anlehnt, „keine gesellschaftsrelevanten Informationen“ weitergeben. Das betrifft sogar mein Abstimmungsverhalten bei Beschlussvorlagen zu Aufsichtsratssitzungen. Natürlich sind diese Regelungen für ein Unternehmen in ausschließlich kommunaler Hand unbefriedigend und nach meiner Ansicht überarbeitungsbedürftig.
Wie nun von einigen Stadtverordneten bereits vorgeschlagen wurde, sollten wir nach Abschluss der juristischen Prozesse, d.h. nach Vorliegen der objektiven Wertungen der Ereignisse, die zu den Spannungen führten, die Ergebnisse in der Stadtverordnetenversammlung auswerten und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.
So wurde z.B. in der Vergangenheit in strikter Anlehnung an das GmbH-Gesetz in der Stadtverordnetenversammlung nach meiner Meinung zu wenig über wichtige Angelegenheiten der
WiWO mbH informiert. Ich habe deshalb in Abstimmung mit der SPD-Fraktion bereits auf der Stadtverordnetenversammlung am 25. 02. 2020, als es um die Änderung des Gesellschaftervertrages der WIWO mbH ging, mit einer Tischvorlage eine Erweiterung der Informationspflicht gefordert, die eine Harmonisierung der in einigen Punkten nicht übereinstimmenden Regelungen zwischen dem GmbH-Gesetz und der Brandenburgischen Kommunalverfassung erreichen soll, wie sie z.B. in der Stadt Potsdam und auch im Bundesland Mecklenburg Vorpommern durchgeführt wurde. Danach hat die Bürgermeisterin gemäß §54, Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt und nun auch der WIWO mbH zu informieren. Dabei gebietet das Demokratieprinzip, dass die Informationen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen erfolgen sollten, da nur auf diese Weise eine ausreichende Informationsweitergabe an alle Bürger gewährleistet ist.
Indessen wurde durch die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 16. 06. 2020 an die
Bürgermeisterin mein Vorschlag als zulässig eingeschätzt. In diesem Sinne sollte nun auch über eine Lockerung der Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder nachgedacht und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates entsprechend überarbeitet werden.
Vielleicht führen meine Vorschläge nach Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung zu einem besseren Miteinander in Wildau.
Manfred Stöpper
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 29.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Frau Reckmann,
sehr geehrte Wildauerinnen und Wildauer,
vor über 18 Jahren habe ich die Entscheidung, Herrn Kerber als Geschäftsführer der WiWo einzustellen, mitgetragen. Gemeinsam mit allen Entscheidungsträgern hat er die positive Entwicklung der Stadt Wildau mit seiner Fachkompetenz und seinen Visionen mitgestaltet. Um so bedauerlicher stellt sich die jetzige Situation dar. Aufgrund der mir bekannten Verfehlungen und vorliegenden Fakten, kann ich der Petition nicht zustimmen. Sobald die rechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, stehe ich gern für weitere Diskussionen bereit.
Die beiderseitigen Anklageerhebungen stören das Vertrauen, und nehmen die Kraft für unsere eigentliche Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass die vielen Rechtsstreitigkeiten schnellstmöglich geklärt werden und wir zu einer sachorientierten Politik zurückkehren.
Hannelore Klank-Neuendorf
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 29.06.2020
Ich lehne ab.
Susann Schulz
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 26.06.2020
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich schließe mich dieser Petition nicht an.
Diese Petition beruht auf der Verbreitung von Halbwahrheiten, was sicherlich zum Teil auch damit zusammenhängt, dass alle Beteiligten, so auch die Bürgermeisterin und die Stadtverordneten, sich an geltendes Recht und somit auch an die Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte zu halten haben.
Aufgrund der aktuell stattfindenden Ermittlungen wird es leider auch noch eine Weile dauern bis über die Vorgänge, die zur Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft führten, auch öffentlich gesprochen werden kann.
Ich habe Verständnis dafür, dass die Bürger Wildaus, insbesondere die Mieter der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft, das Bedürfnis haben, diese Vorgänge nachzuvollziehen. Ich bin dafür, die Bürger zu informieren bzw. mit Ihnen zu diskutieren, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind.
Die derzeit stattfindende Verbreitung von Halbwahrheiten sollte allerdings unbedingt gestoppt werden, da sich das negativ auf das Miteinander und das Gemeinschaftsgefühl in der Stadt auswirkt.
Winfried Schenk
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
CDU/FDP, zuletzt bearbeitet am 26.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
sehr geehrte Frau Reckmann,
die CDU/FDP Fraktion hat sich darauf verständigt, Ihnen auf Ihr Petitionsschreiben im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsgesellschaft gemeinsam zu antworten.
Wir als gewählte Stadtverordnete lehnen Ihre Petition ab.
Richtig stellen Sie fest, dass die WiWo seit ihrer Gründung im Jahre 1991 genauso wie der gesamte Ort eine äußerst positive Entwicklung genommen hat. Hieran hatten nach unserer Auffassung alle bisher in Verantwortung stehenden Bürgermeister/-innen, Stadtverordnete/-innen und Geschäftsführer/-innen jeweils zu ihrer Zeit entscheidenden Anteil. Nicht zuletzt haben aber auch alle Wildauer und Wildauerinnen, sozusagen die gesamte Stadtgesellschaft, diese Entwicklung mitgestaltet.
Ob dies allerdings in den vergangenen 29 Jahren immer und ausschließlich, wie von Ihnen vorgebracht, ohne Kritik und rein kollegial stattgefunden hat, bleibt aus unserer Wahrnehmung zu hinterfragen. Zumindest in unseren beiden Parteien wurde dies auch anders wahrgenommen und des Öfteren auch „heiß und leidenschaftlich“ diskutiert.
Die Kommunikation in die Öffentlichkeit kann und sollte einvernehmlich geschehen und trotzdem ist für die Meinungsbildung in einem der wichtigsten kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich anzunehmen, dass es dort im Vorwege keinerlei Diskussionen über die Ausrichtung gab bzw. geben darf. Gerade unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Speckgürtel der Hauptstadt, ist es unserer Auffassung nach richtig und wichtig, sich und zu treffende Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen.
Bezüglich der getroffenen personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Wildauer Wohnungsgesellschaft befürworten wir in Kenntnis der vorgebrachten Argumente und der uns derzeit bekannten Fakten die getroffenen Entscheidungen der Gesellschafterin.
Die Bürgermeisterin ist durch Diensteid verpflichtet, alle ihr vorliegenden Handlungen in den kommunalen Gesellschaften ständig zu kontrollieren bzw. zu überprüfen. Gegebenenfalls hieraus resultierende Entscheidungen zur rechtlichen Klärung hat sie ohne Ansehen der betroffenen Personen einzuleiten. In diesem nicht immer einfachen Unterfangen ist es unserer Auffassung nach unsere Pflicht als gewählte Stadtverordnete/-innen sie dabei soweit möglich zu unterstützen.
Wir erwarten, dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens noch im Laufe des Jahres geklärt wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass uns aufgrund der laufenden Verfahren eine ausführlich begründete Bewertung dieser Sachverhalte in der Öffentlichkeit nicht möglich erscheint.
Lassen Sie uns aber gern nach vollständiger Klärung der zur Zeit anhängigen Ermittlungen und den damit einhergehenden Verfahren über die getroffene Entscheidung und möglicherweise hieraus resultierende Konsequenzen miteinander sprechen.
Felix Schäfer
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
CDU/FDP, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
sehr geehrte Frau Reckmann,
die CDU/FDP Fraktion hat sich darauf verständigt, Ihnen auf Ihr Petitionsschreiben im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsgesellschaft gemeinsam zu antworten.
Wir als gewählte Stadtverordnete lehnen Ihre Petition ab.
Richtig stellen Sie fest, dass die WiWo seit ihrer Gründung im Jahre 1991 genauso wie der gesamte Ort eine äußerst positive Entwicklung genommen hat. Hieran hatten nach unserer Auffassung alle bisher in Verantwortung stehenden Bürgermeister/-innen, Stadtverordnete/-innen und Geschäftsführer/-innen jeweils zu ihrer Zeit entscheidenden Anteil. Nicht zuletzt haben aber auch alle Wildauer und Wildauerinnen, sozusagen die gesamte Stadtgesellschaft, diese Entwicklung mitgestaltet.
Ob dies allerdings in den vergangenen 29 Jahren immer und ausschließlich, wie von Ihnen vorgebracht, ohne Kritik und rein kollegial stattgefunden hat, bleibt aus unserer Wahrnehmung zu hinterfragen. Zumindest in unseren beiden Parteien wurde dies auch anders wahrgenommen und des Öfteren auch „heiß und leidenschaftlich“ diskutiert.
Die Kommunikation in die Öffentlichkeit kann und sollte einvernehmlich geschehen und trotzdem ist für die Meinungsbildung in einem der wichtigsten kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich anzunehmen, dass es dort im Vorwege keinerlei Diskussionen über die Ausrichtung gab bzw. geben darf. Gerade unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Speckgürtel der Hauptstadt, ist es unserer Auffassung nach richtig und wichtig, sich und zu treffende Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen.
Bezüglich der getroffenen personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Wildauer Wohnungsgesellschaft befürworten wir in Kenntnis der vorgebrachten Argumente und der uns derzeit bekannten Fakten die getroffenen Entscheidungen der Gesellschafterin.
Die Bürgermeisterin ist durch Diensteid verpflichtet, alle ihr vorliegenden Handlungen in den kommunalen Gesellschaften ständig zu kontrollieren bzw. zu überprüfen. Gegebenenfalls hieraus resultierende Entscheidungen zur rechtlichen Klärung hat sie ohne Ansehen der betroffenen Personen einzuleiten. In diesem nicht immer einfachen Unterfangen ist es unserer Auffassung nach unsere Pflicht als gewählte Stadtverordnete/-innen sie dabei soweit möglich zu unterstützen.
Wir erwarten, dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens noch im Laufe des Jahres geklärt wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass uns aufgrund der laufenden Verfahren eine ausführlich begründete Bewertung dieser Sachverhalte in der Öffentlichkeit nicht möglich erscheint.
Lassen Sie uns aber gern nach vollständiger Klärung der zur Zeit anhängigen Ermittlungen und den damit einhergehenden Verfahren über die getroffene Entscheidung und möglicherweise hieraus resultierende Konsequenzen miteinander sprechen.
Susanne Scheiner
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
CDU/FDP, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
sehr geehrte Frau Reckmann,
die CDU/FDP Fraktion hat sich darauf verständigt, Ihnen auf Ihr Petitionsschreiben im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsgesellschaft gemeinsam zu antworten.
Wir als gewählte Stadtverordnete lehnen Ihre Petition ab.
Richtig stellen Sie fest, dass die WiWo seit ihrer Gründung im Jahre 1991 genauso wie der gesamte Ort eine äußerst positive Entwicklung genommen hat. Hieran hatten nach unserer Auffassung alle bisher in Verantwortung stehenden Bürgermeister/-innen, Stadtverordnete/-innen und Geschäftsführer/-innen jeweils zu ihrer Zeit entscheidenden Anteil. Nicht zuletzt haben aber auch alle Wildauer und Wildauerinnen, sozusagen die gesamte Stadtgesellschaft, diese Entwicklung mitgestaltet.
Ob dies allerdings in den vergangenen 29 Jahren immer und ausschließlich, wie von Ihnen vorgebracht, ohne Kritik und rein kollegial stattgefunden hat, bleibt aus unserer Wahrnehmung zu hinterfragen. Zumindest in unseren beiden Parteien wurde dies auch anders wahrgenommen und des Öfteren auch „heiß und leidenschaftlich“ diskutiert.
Die Kommunikation in die Öffentlichkeit kann und sollte einvernehmlich geschehen und trotzdem ist für die Meinungsbildung in einem der wichtigsten kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich anzunehmen, dass es dort im Vorwege keinerlei Diskussionen über die Ausrichtung gab bzw. geben darf. Gerade unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Speckgürtel der Hauptstadt, ist es unserer Auffassung nach richtig und wichtig, sich und zu treffende Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen.
Bezüglich der getroffenen personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Wildauer Wohnungsgesellschaft befürworten wir in Kenntnis der vorgebrachten Argumente und der uns derzeit bekannten Fakten die getroffenen Entscheidungen der Gesellschafterin.
Die Bürgermeisterin ist durch Diensteid verpflichtet, alle ihr vorliegenden Handlungen in den kommunalen Gesellschaften ständig zu kontrollieren bzw. zu überprüfen. Gegebenenfalls hieraus resultierende Entscheidungen zur rechtlichen Klärung hat sie ohne Ansehen der betroffenen Personen einzuleiten. In diesem nicht immer einfachen Unterfangen ist es unserer Auffassung nach unsere Pflicht als gewählte Stadtverordnete/-innen sie dabei soweit möglich zu unterstützen.
Wir erwarten, dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens noch im Laufe des Jahres geklärt wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass uns aufgrund der laufenden Verfahren eine ausführlich begründete Bewertung dieser Sachverhalte in der Öffentlichkeit nicht möglich erscheint.
Lassen Sie uns aber gern nach vollständiger Klärung der zur Zeit anhängigen Ermittlungen und den damit einhergehenden Verfahren über die getroffene Entscheidung und möglicherweise hieraus resultierende Konsequenzen miteinander sprechen.
Mark Scheiner
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
CDU/FDP, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
sehr geehrte Frau Reckmann,
die CDU/FDP Fraktion hat sich darauf verständigt, Ihnen auf Ihr Petitionsschreiben im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsgesellschaft gemeinsam zu antworten.
Wir als gewählte Stadtverordnete lehnen Ihre Petition ab.
Richtig stellen Sie fest, dass die WiWo seit ihrer Gründung im Jahre 1991 genauso wie der gesamte Ort eine äußerst positive Entwicklung genommen hat. Hieran hatten nach unserer Auffassung alle bisher in Verantwortung stehenden Bürgermeister/-innen, Stadtverordnete/-innen und Geschäftsführer/-innen jeweils zu ihrer Zeit entscheidenden Anteil. Nicht zuletzt haben aber auch alle Wildauer und Wildauerinnen, sozusagen die gesamte Stadtgesellschaft, diese Entwicklung mitgestaltet.
Ob dies allerdings in den vergangenen 29 Jahren immer und ausschließlich, wie von Ihnen vorgebracht, ohne Kritik und rein kollegial stattgefunden hat, bleibt aus unserer Wahrnehmung zu hinterfragen. Zumindest in unseren beiden Parteien wurde dies auch anders wahrgenommen und des Öfteren auch „heiß und leidenschaftlich“ diskutiert.
Die Kommunikation in die Öffentlichkeit kann und sollte einvernehmlich geschehen und trotzdem ist für die Meinungsbildung in einem der wichtigsten kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich anzunehmen, dass es dort im Vorwege keinerlei Diskussionen über die Ausrichtung gab bzw. geben darf. Gerade unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Speckgürtel der Hauptstadt, ist es unserer Auffassung nach richtig und wichtig, sich und zu treffende Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen.
Bezüglich der getroffenen personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Wildauer Wohnungsgesellschaft befürworten wir in Kenntnis der vorgebrachten Argumente und der uns derzeit bekannten Fakten die getroffenen Entscheidungen der Gesellschafterin.
Die Bürgermeisterin ist durch Diensteid verpflichtet, alle ihr vorliegenden Handlungen in den kommunalen Gesellschaften ständig zu kontrollieren bzw. zu überprüfen. Gegebenenfalls hieraus resultierende Entscheidungen zur rechtlichen Klärung hat sie ohne Ansehen der betroffenen Personen einzuleiten. In diesem nicht immer einfachen Unterfangen ist es unserer Auffassung nach unsere Pflicht als gewählte Stadtverordnete/-innen sie dabei soweit möglich zu unterstützen.
Wir erwarten, dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens noch im Laufe des Jahres geklärt wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass uns aufgrund der laufenden Verfahren eine ausführlich begründete Bewertung dieser Sachverhalte in der Öffentlichkeit nicht möglich erscheint.
Lassen Sie uns aber gern nach vollständiger Klärung der zur Zeit anhängigen Ermittlungen und den damit einhergehenden Verfahren über die getroffene Entscheidung und möglicherweise hieraus resultierende Konsequenzen miteinander sprechen.
Angela Hohmuth
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Frau Reckmann,
ich habe mich in Wildau zur Wahl als Bürgermeisterin gestellt, um meine Heimatstadt, in der ich seit meiner Geburt lebe, zukunftsfähig und modern mitzugestalten. Ich antworte Ihnen gerne sehr klar und persönlich.
Das Motto Ihrer Protestveranstaltung am 5. Juni 2020 „So kann es in Wildau nicht weitergehen“ war auch „mein Motto“, mich als Bürgermeisterin zu bewerben.
Völlig zu Recht stellen Sie fest, dass ich seit vielen Jahren in Wildau und für Wildau Verantwortung übernommen habe. Zunächst ehrenamtlich als Gemeindevertreterin, später als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und als deren Vorsitzende. Ebenfalls richtig dargestellt ist, dass ich Mitglied des Aufsichtsrates der WiWO war und bin.
Leider kann ich Ihnen wegen laufender Ermittlungen und gerichtlicher Verfahren keine Einzelheiten über den Gegenstand Ihrer Petition kundgeben. Insoweit sind mir aktuell bei der Beantwortung sozusagen „die Hände gebunden“. Und dies gilt auch für die zurückliegende Zeit der letzten Legislaturperiode. Es wird die Zeit kommen, in der die Stadt Wildau oder die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Vorfälle objektiv berichten können. Dies kann aber erst nach Abschluss der laufenden Verfahren sein.
Nur so viel: Ganz so harmonisch und kollegial, wie das von außen dargestellt wird, ist es in großen kommunalen Unternehmen nie und letztendlich kann es auch sein, dass Entscheidungen in der Vergangenheit unter heutigen Erkenntnissen anders bewertet werden müssen. Als Hauptverwaltungsbeamtin bin ich von Gesetzes wegen verpflichtet, Handlungsroutinen der Verwaltung und der kommunalen Gesellschaften ständig zu überprüfen. Dafür wurde ich gewählt und das tue ich auch.
Ich würde gegen meinen Amtseid verstoßen (und auch gegen meine persönliche Motivation) wenn ich „nur des lieben Friedens willen“ Dinge übersehen würde, bei deren Vorliegen ich von Gesetzes wegen zum Einschreiten verpflichtet bin. Insoweit bin ich verpflichtet, die Interessen der Stadt wahrzunehmen und kann auf vergangene gemeinsame Beschlüsse in diesen Fällen keine Rücksicht nehmen. Nach den angestellten Prognosen des Aufsichtsrates und mir war eine gemeinsame tragfähige, vertrauensvolle Zukunftsgestaltung zwischen WiWO und der Stadt nicht mehr gegeben. In Anbetracht dessen, dass es sich um eine städtische Wohnungsbaugesellschaft handelt, d.h. die Stadt Wildau 100 %-ige Gesellschafterin ist, konnte die Stadt die Situation allein schon wegen der bekannten Streitigkeiten nicht mehr hinnehmen; hier seien allein die explodierenden Anwaltskosten und der Stillstand in der Bauausführung der Kita am Hasenwäldchen zu nennen.
Gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der WiWO, Herr Sven Schulze, konnten wir bereits jetzt einen erheblichen Teil der dringenden Probleme lösen; sei es die Frage der Vergabepraxis, die laufenden Rechtstreitigkeiten, die sämtlich beendet wurden, sei es die interne Kommunikation zwischen der WiWO und der Stadt. Insoweit teile ich auch nicht ihre Auffassung, dass Wildau wegen der Entlassung "negative Presse" erhalten würde, sondern nach meiner Auffassung die Presse die vorherige Verweigerung der Zusammenarbeit (zu Recht) bemängelt hatte.
Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat musste sich ebenfalls mit den vielen Umständen beschäftigen, die einer Lösung bedurften. Die Gesellschafterin der WiWO hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann eine Entscheidung getroffen, die zu dem bekannten Ergebnis führte. Dass diese Entscheidung nun zu einer Trennung vom bisherigen Geschäftsführer führte, ist aus meiner Sicht bedauerlich. Letztendlich hat sich bereits in den riesigen Schritten, die wir nach vorne gekommen sind, gezeigt, dass diese Entscheidung 100% richtig war.
Aus diesem Grunde teile ich auch nicht Ihre Auffassung, dass ich "mit meinem Verhalten, der Stadt Wildau keinen Gefallen getan hätte“. Die WiWO hatte mehrere Mitarbeiter der Stadt sowie die Stadt selbst mit einstweiligen Verfügungen überzogen. Weiter wollte die Stadt aufgrund des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten die Buchhaltung einsehen, was ihr verweigert wurde. Eine Kontrolle der WiWO war insoweit nicht mehr gewährleistet. Auch dies war Teil einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der WiWO und der Stadt konnten nunmehr einvernehmlich gelöst werden, nunmehr kann eine positive Zukunft gestaltet werden.
Dass solche Entscheidungen schwer sind, war mir bereits bei Amtsantritt bewusst. Ich bin aber Bürgermeisterin, nicht um jemandem einen Gefallen zu erweisen, sondern um Recht und Ordnung in dieser Stadt zu wahren.
Ihren Protest gegen die fristlose Kündigung von Herrn Kerber nehme ich zur Kenntnis und gehe davon aus, dass nicht nur die Rechtmäßigkeit der Kündigung sondern auch die dringende Notwendigkeit dieser Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt sehr klar werden wird. Aktuell bleibt mir leider nur der Verweis auf die laufenden Verfahren.
Ich will abschließend noch einmal sehr klar meine Position zusammenfassen: Ich bin die gewählte Vertreterin der Stadt, ich bin aber auch nicht „die Stadt“. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist der berufene Vertreter der Gesellschaft, er ist aber auch nicht "die Gesellschaft". Sowohl Stadt, als auch Gesellschaften können nur dann erfolgreich agieren, wenn das Verständnis der Gemeinschaft, sowohl in der Entscheidungsfindung, als auch in der Konsequenz und Haftung für Entscheidungen besteht. Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung müssen dabei eine Einheit bilden. Wenn dies nicht sichergestellt ist, bedarf es einer Veränderung - wobei ich auch der Meinung bin, dass die getroffenen Personalentscheidungen allein von Gesetzes wegen zwingend waren. Herrn Kerber stand und steht gegen diese Entscheidungen der Rechtsweg offen. Insoweit wird es eine entsprechende Überprüfung geben. Bis diese vorliegt, bitte ich ein wenig um Geduld.
Angela Homuth
Bürgermeisterin der Stadt Wildau
Ronny Richter
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020
Ich lehne ab.
Ich möchte mich nicht der Petition anschließen. Nach der Aufklärung des Sachverhaltes bin ich gern bereit, eine Diskussion zu führen.
Susanne Ziervogel
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020
Ich lehne ab.
Ich werde mich der Petition nicht anschließen.
Aufgrund Verbreitung von Halbwahrheiten wurde diese Petition ins Leben gerufen. Ich lehne es ab, auf dieser Grundlage zu diskutieren.
Thomas Wilde
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 15.06.2020
Ich lehne ab.
Ich kann und werde mich der vorliegenden Petition nicht anschließen. Ihr Inhalt entbehrt jeder Grundlage und jeder Sachlichkeit.
Leider wird es noch einige Zeit dauern, bis die über die Vorgänge, die zur Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft führten, auch öffentlich gesprochen werden kann. Viele Wildauer, die bislang die Petition gezeichnet haben, dürften unvollständig oder falsch informiert worden sein. Einige jedoch scheinen ihr sehr eigenes parteipolitische Süppchen kochen zu wollen. Lassen Sie uns über den Inhalt dieser Petition noch einmal nach der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes reden.
Rita Festerling
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 17.06.2020
Unbeantwortet