Stellungnahmen: Stadtrat Bornheim

Unbeantwortet (22) 46,8%
Ich lehne ab (18) 38,3%
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (3) 6,4%
Ich stimme zu / überwiegend zu (2) 4,3%
Ich enthalte mich (1) 2,1%
Keine Stellungnahme (1) 2,1%

2 %

2% unterstützen einen Antrag im Parlament.

4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Lutz Wehrend

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 25.07.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich stimme zu / überwiegend zu.

die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierungmit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetz "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.


Bild von Paul Breuer

Paul Breuer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 20.07.2016


Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.

Ich habe gegen die Erhöhungen gestimmt, Die Begründung entnehmen Sie bitte unserem Kommunalwahlprogramm.

Mit freundlichen Grüßen Paul Breuer (ABB)

Ausschnitt aus dem Kommunalwahlprogramm: "Familien mit mehr als 1 Kind nicht weiter finanziell bestrafen.

Kindertagesstätten- (Kita) und Kindergartenbeiträge sollen mittelfristig wieder kostenfrei werden. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert. Dieses Recht auf Bildung wird durch die Erhebung von Beiträgen für Kitas (Kindertagesstätten) und Kindergärten unterlaufen. Familien, die sich die Kosten für das 2. oder weitere Kinder nicht leisten können, werden dadurch praktisch vom Recht auf Bildung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber in NRW zwingt Kommunen im Nothaushalt, die Kosten zu 25 % durch Elternbeiträge zu decken.

Das ist eine unglaubliche Benachteiligung von Familien, die in Kommunen mit Nothaushalt (z.B. Bornheim) leben müssen, gegenüber den Familien die in einer finanzstarken Kommune ohne Nothaushalt (z.B. Troisdorf) leben, die sich kostenfreie Kitas und Kindergärten “leisten können”. Die Kita- und Kindergartengebühren von 25 % der festgesetzten Kosten für das 2. Kind sollen schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Familien mit mehr als einem Kind dürfen nicht weiter finanziell bestraft werden. Eine solche Regelung besteht schon in vielen Kommunen, nur nicht in Bornheim."

Weitere Infos: www.aktivebuergerbornheim.de


Jürgen Weiler

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Grüne, zuletzt bearbeitet am 31.07.2016

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich habe im Rat für die Erhöhung gestimmt. Dies begründet sich aus meiner Verantwortung gegenüber ALLEN Einwohnern der Stadt. Im Übrigen gab es hier für mich gar keine echte Wahlmöglichkeit: so unangenehm die Erhöhung durch die Betroffenen auch empfunden wird, so zwingend war nämlich gleichzeitig aus meiner Sicht für die Verwaltung die Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesetzlicher Zwänge. Die Stadt Bornheim hat selbst keinen Einfluss auf die im Land bzw. Bund beschlossenen Gesetze, in denen die Beitragspflicht selbst und die Quotenbandbreite der Beiträge fixiert sind. Insofern wären die "richtigen" Empfänger der Beschwerde nicht die Stadt Bornheim, sondern die Gesetzgeber in Bund und Land. Den betroffenen Eltern rate ich, diesen Sachverhalt bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen entsprechend angemessen zu berücksichtigen.

Schlecht war m.E. allerdings der Zeitpunkt der Erhöhung und die Tatsache, dass drei Jahre überhaupt keine Anpassung erfolgt ist.
Wenn ich bundes- und/oder landesweit entscheiden dürfte, wäre der Kindergartenbesuch komplett gebührenfrei und für OGS müssten allenfalls die Verpflegungsaufwendungen an die Eltern weiter belastet werden.


Dr. Arnd Jürgen Kuhn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Grüne, zuletzt bearbeitet am 21.09.2016

Ich lehne ab.

Die Ablehnungsgründe sind sehr detailliert von den fachpolitischen Sprechern meiner Fraktion aufgeführt worden.
Wir als Kommune haben hier keinen wirklichen Spielraum ...es ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben, das 19 % durch Elternbeiträge erbracht werden müssen.
Daran kann eine Kommune insbesondere in der finanziellen Situation wie Bornheim nichts ändern.

Auch wenn ich Verständnis für Ihr Anliegen habe kann ich dieses daher nicht unterstützen.


Matthias Kabon

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP, zuletzt bearbeitet am 05.09.2016

Ich lehne ab.

Grundsätzlich sind wir als FDP der Auffassung, dass der Besuch von Kindergarten und Schule kostenfrei sein sollte. Wir wollen allen Kindern gleiche Chancen am Start geben und halten den unbeschränkten Zugang zur frühkindlichen Bildung für eine der zentralen Fragen unserer Gesellschaft. Dieses Thema wird jedoch auf Landesebene entschieden und die FDP ist im Landtag nur Opposition. In Kindergärten und Schulen würden wir staatliche Mittel jedenfalls lieber investieren als in E-Auto-Kaufprämien oder andere sinnfreie Projekte.

Als Kommune im Haushaltssicherungskonzept muss die Stadt Bornheim 19 Prozent der Kosten von den Eltern als Gebühren erheben. Wir sind durch die Kommunalaufsicht gezwungen, diese Summe "einzutreiben" und haben keinen Spielraum. Würden wir auf einen Teil der Gebühren verzichten, müssten wir anteilig andere freiwillige Leistungen wie die Stadtbücherei zusammenstreichen. In Summe hätten wir also nichts gewonnen.

Wir haben uns daher bemüht, die Kostenlasten fair zwischen den Einkommensgruppen zu verteilen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass es bei einer solchen Verteilung niemals 100% gerecht zugehen kann, denn der Einzelfall jeder Familie ist natürlich individuell anders. Daher unser grundsätzlicher Appell für steuerfinanzierte Gebührenfreiheit im Kindergarten und der Schule.

An der Erhöhung der Gebühren geht leider kein Weg vorbei, wir haben als FDP-Fraktion daher zugestimmt. Gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Rates haben wir aber beschlossen, dass die Erhöhung erst zum 1. November 2016 in Kraft tritt, damit die Eltern etwas mehr Vorlauf haben.


Manfred Quadt-Herte

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Grüne, zuletzt bearbeitet am 12.08.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Grüne

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Anliegen habe ich Verständnis, kann es allerdings aus mehreren Gründen nicht unterstützen:
1. unsere Stadt muss die gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW erfüllen
2. die Stadt Bornheim verfolgt in den Jahren 2014-2022 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) um den städtischen Haushalt zu sanieren und versucht so, die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt mittel-/langfristig zu erhalten
3.investiert unsere Stadt in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Mittel in unsere Bildungslandschaft, z.B.: Erweiterung der Europaschule (ca. 8,7 Mio. EURO), Erweiterung/Umbau der Heinrich-Böll-Schule (ca, 6,5 Mio. EURO), Erweiterung des Kardorfer Kindergartens, möglicher Neubau eines weiteren Kindergartens in Hersel, Sanierung der Grundschule in Waldorf (ca. 5 Mio. EURO).

Diese Investitionen werden in Zukunft auch Ihren Kindern zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen aus Waldorf
Manfred Quadt-Herte


Hans Gerd Feldenkirchen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

UWG/Forum, zuletzt bearbeitet am 11.08.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion UWG/Forum

Ich lehne ab.

www.uwg-bornheim.de
Obwohl ich die Entrüstung der Eltern über die Erhöhung der Beiträge verstehe, kann ich der Petition nicht zustimmen. Bedingt durch die entstandenen Mehrkosten, z. B. durch die erforderlichen Neueinstellungen für die U3-Betreuung und höhere Tarife, war die von der Landesregierung geforderte 19 % ige Kostenbeteiligung, auch bedingt durch höhere Unterhaltungs- und Betriebskosten, nicht mehr gegeben. Da die Beiträge bereits in der Vergangenheit zu erhöhen gewesen wären, fällt die jetzige Erhöhung sehr drastisch aus. Dies hat die UWG/Forum in einem dafür angesetzten Gespräch mit Vertretern anderer Fraktionen veranlasst, vorzuschlagen, die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Satzung nicht um zwei, sondern sogar um 3 Monate zu beantragen. Dieser Vorschlag fand dann auch in der letzten Ratssitzung eine Mehrheit. Wir hoffen auf die Zusage des Bürgermeisters, die Beiträge in Zukunft in kürzeren Abständen zu aktualisieren, damit die Eltern sich rechtzeitig darauf einstellen können. Die Stellungnahme gilt gleichzeitig auch für meine Frau, Ratsmitglied Else Feldenkirchen. Das Anschreiben an sie haben wir versehentlich gelöscht.


Heinz Müller

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

UWG/Forum, zuletzt bearbeitet am 11.08.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion UWG/Forum

Ich lehne ab.

UWG/Forum lehnt ab und zwar mit folgender Begründung.

Die Beiträge wurden seit 2011 nicht mehr erhöht, deshalb ist der Schritt zur jetzigen Beitragserhöhung leider etwas größer. UWG/Forum hat sich in der Vergangenheit gegen Gebühren und Steuererhöhung (Grundsteuer) ausgesprochen. Auch mit dieser Beitragserhöhung haben wir uns in der Fraktion länger auseinandergesetzt. Es bleibt uns letztlich keine andere Möglichkeit. Lt. Vorgabe der Landesregierung müssen die Eltern 19% der Kosten selber tragen. Das wurde in Bornheim noch nicht komplett umgesetzt. Angebot, Leistung und Qualität müssen den Anforderungen angepasst werden. Unterhalts- und Betriebskosten sind in dieser Zeit ebenfalls erheblich gestiegen. Leider werden die Beschlüsse im sozialen Bereich von Bund und Land finanziell bei weitem nicht so unterstützt wie es erforderlich wäre. Die Kosten müssen in der Kommune aufgebracht werden.
Seltsam finde ich, dass sich auf „Frage an den Initiator/in“ dieser Petition niemand meldet.


Ewald Keils

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 10.08.2016

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Elternschaft und Unterstützer der Petition,

die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge ist mir nicht leicht gefallen, aber die Vorgaben, die eine Kommune im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes erfüllen muss, ließen der Politik keinen weiteren Entscheidungsspielraum.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohl wissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierung mit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.
Mit freundlichen Grüßen

Ewald Keils


Wolfgang Schwarz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 04.08.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der gesetzlichen Verplichtung 19% der Betriebskosten über Elternbeiträge zu finanzieren ist die Erhöhung der Beiträge leider unumgänglich.


Ute Krüger

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 03.08.2016

Ich lehne ab.

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,
die Petenten haben mich gebeten, mich zur aktuellen Petition zu den Kindergartenbeiträgen zu äußern. Da ich selbst seit 2014 nicht mehr Mitglied des Jugendhilfeausschusses bin, habe ich mit unserem jugendpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Züge, in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit ihm stelle ich gerne die Position der Bornheimer SPD-Fraktion zu Thema dar.

Erstaunt stelle ich dabei fest, dass ausgerechnet die jugendpolitischen Sprecher/in der beiden größten Fraktionen, Frau Heller und Herr Züge, nicht um eine Stellungnahme gebeten wurden, obwohl 44 von 47 Mitgliedern des Stadtrates angefragt wurden. Ihre eMail-Adressen sind ebenso auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim veröffentlicht wie die der anderen Ratsmitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ute Krüger

Rainer Züge & Ute Krüger:

„Sehr geehrte Bornheimerinnen und Bornheimer,
gestatten Sie uns bitte, dass wir bevor wir zu der konkreten Umsetzung der Beitragserhöhung etwas sagen, uns erst zur grundsätzlichen Erfordernis einer Beitragsanpassung äußern.

Mit dem Haushalt 2010 hat sich der Rat der Stadt Bornheim entschlossen den Weg eines „Haushaltssicherungskonzeptes“ zu beschreiten, um den Status der „Nothaushaltskommune“, in der eine Stadt eigentlich gar keine Handlungsfähigkeit mehr besitzt, zu verlassen. Dieser Weg ist mühsam, aber an dessen Ende steht im Jahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt und der Beginn einer Tilgung der bis dahin weit über 100 Millionen € aufgehäuften Schulden.

Zu diesem Weg gibt es aber auch keine wirkliche Alternative.

Der Gesetzgeber verlangt von den Kommunen, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung 19 % der direkten Kosten des Betriebs der Kindergärten decken müssen.

Von diesen 19 % waren wir in Bornheim – vor allem bedingt durch die (sicherlich berechtigten) deutlichen Gehaltssteigerungen im Erzieherbereich aus den letzten beiden Tarifrunden über 2 %-Punkte entfernt. Deshalb hat die Kommunalaufsicht zu Recht eine Neuregelung und Anhebung der Elternbeiträge angemahnt und klar signalisiert, dass sie einen Haushalt, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, nicht genehmigen werde.

Es ging also im vergangenen Entscheidungsprozess nicht um ein „ob“, sondern lediglich um ein „wie“. Hier sind und waren wir als Kommune im Haushaltssicherungskonzept aber relativ frei. Anders wäre dies übrigens, wenn wir den Schritt damals nicht gemacht hätten und weiter im Nothaushalt verblieben wären. Dann würden derartige Gebühren weitestgehend fremdbestimmt festgelegt und in Summe definitiv auch nicht geringer.

Vor diesem Hintergrund haben wir (Rat und Verwaltung) uns in insgesamt drei Arbeitskreissitzungen und einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen mit Vertretern von Trägern, Grundschulen, Tagespflegepersonen und Jugendamtselternbeirat über mögliche Lösungen ausgetauscht.

Zunächst zur Geschwisterkindermäßigung:
In den meisten Ortschaften (außer Hersel und Sechtem) gibt es eine Koppelung der Satzungen von OGS und Kindergärten, da beide über das städtische System abgerechnet werden. Deshalb musste die Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich angepasst werden. Anders als Kindergärten gilt die OGS in Betrachtung der Kommunalaufsicht als so genannte „freiwillige Leistung“.

In der alten Regelung (100 % erstes Kind 25 % zweites Kind) reduzierte die Ermäßigung bislang fast ausschließlich die OGS Beiträge, so dass die Kommunalaufsicht bereits mehrfach die zu hohe Unterstützung der OGS angemahnt hatte. Im Gespräch waren für die Neuregelung zunächst Beitragsreduzierungen auf 75 % für jedes Kind. Dies hätte im Umkehrschluss zu einer deutlich Mehrbelastung von Eltern mit zwei Kindern und zu einer geringeren Belastung von Eltern mit einem Kind geführt. In Zahlen: 150 % Beitrag neu zu 125 % Beitrag alt, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die Basis (also der 100 %-Wert in Euro) bei einem solchen Modell systembedingt etwas geringer gewesen wäre.

Einvernehmlich geeinigt hat man sich dann in den vorbereitenden Arbeitskreis-Sitzungen (und die SPD steht zu dieser Einigung), die Beiträge so zu gestalten, dass bei zwei oder mehr Kindern im System von den Kindergartenbeiträgen 62,5 % und von den OGS-Beträgen 75 % erhoben werden. Ein drittes Kind ist jedoch in jedem Fall frei.

In den Ortschaften, in denen sich die Schulkonferenzen gegen eine Teilnahme am städtischen Finanzierungs- und Elternbeitragssystem entschieden haben, greift die Geschwisterkindermäßigung für diese Kinder nicht. Sie können nicht „mitgezählt“ werden. Die Schulkonferenzen sind in Ihrer Entscheidung hier frei und wir haben dies als Politik nicht zu bewerten.

Dann zur weiteren Ausgestaltung der Beitragserhöhung:

Auch hier waren unterschiedlichste Berechnungsmodelle im Gespräch. Es gab Überlegungen zu veränderten Beitragsstufen, zu linearen Erhöhungen und zu stärkeren Belastungen einzelner Einkommensgruppen.
Schon bei den ersten Rechenmodellen Anfang Mai diesen Jahres war klar: Diese Beitragserhöhung würde wehtun! Leider wurde allen Beteiligten aber auch immer klarer, dass es keine schmerzfreie Lösung gab. Man konnte lediglich den Schmerz unterschiedlich verteilen.

Zu erreichen waren in jedem Fall die 19 % Kostendeckung durch Elternbeiträge.

Das heute noch gültige Betragsmodell mit seinen Stufen und der grundsätzlichen Systematik wurde vor einigen Jahren ebenfalls in intensiven Gesprächen entwickelt. Es hat sich aus unserer Sicht bewährt. Auch deshalb hat man sich entschlossen, es nicht grundsätzlich zu verändern. In Folge wurden die aktuellen Beiträge mit weitgehend gleichen prozentualen Steigerungen versehen, sodass sich daraus die aktuelle Tabelle ergibt.

Außerdem haben wir in gleichem Zug eine ganze Reihe von zusätzlichen – von den Tagesmüttern und Ihren Kunden sehr begrüßte – Regelungen im Rahmen der Satzungserstellung für die Kindertagespflege beschlossen.

Wie Eingangs ausgeführt ist dieser Prozentsatz der Beitragssteigerung so hoch, da die letzten beiden Gehaltssteigerungen sehr umfangreich waren. Zudem hat die seit der letzten Betragsanpassung eingeführte Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr noch den unschönen Nebeneffekt dass die Erstattung des Beitragsausfalls durch das Land kleiner als 19 % ist und die Eltern der anderen Kinder dieses Delta quasi mitfinanzieren - oder besser „vorfinanzieren“ müssen. Dies egalisiert sich jedoch für die Eltern dadurch, dass ja jedes Kind auch mal in sein persönliches letztes Kindergartenjahr kommt.

Insgesamt sind wir mit einem rechnerischen Elternanteil an den Kosten der Kindergärten von 18,93 % ausdrücklich nicht über das Ziel hinaus geschossen!

Um diese deutliche Steigerung abzumildern und weil viele Eltern uns auch vorgeworfen haben, es wäre falsch gewesen, den Abschluss der aktuellen Tarifrunde abzuwarten um die Ergebnisse fundiert in das Zahlenwerk einfließen zu lassen. haben wir uns in der Ratssitzung vom 7. Juli entschlossen, die Beitragserhöhung um drei Monate auf den 1. November2016 zu verschieben. Faktisch bedeutet dies – bezogen auf das Kindergartenjahr – eine stufenweise Erhöhung von zunächst 75 % der geplanten Erhöhung. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass zu den neuen Schulden des laufenden Haushaltsjahres von voraussichtlich über 16 Millionen Euro nochmals weitere 120.000 € hinzukommen.

Wir wissen, dass diese Antwort die Petenten nicht zufrieden stellen wird und kann. Wir haben aber leider keine andere Lösung anzubieten. Aus unserer Sicht müsste eine OGS eigentlich ganz beitragsfrei sein und vom Schulträger betrieben werden.

Außerdem würden wir uns auch wünschen, dass wir in Bornheim über höhere Steuerzuweisungen des Landes verfügen und ein anderes Gewerbesteueraufkommen hätten, die uns deutlich geringere – oder gar keine Kindergartenbeiträge erlauben würden. Dem ist aber leider nicht so.

Langfristig müssen wir uns alle dafür einsetzten ein Steuersystem zu schaffen, dass derartige Unterschiede zwischen den Kommunen verhindert. Ein Kind muss überall gleich viel wert sein, ungeachtet davon, ob es an seinem Wohnort große Gewerbe- und Industriebetriebe gibt oder nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Züge
stv. Fraktionsvors. SPD Fraktion im Rat der Stadt Bornheim
Ortsvorsteher von Sechtem
&
Ute Krüger
Ratsmitglied in der SPD-Fraktion und stv. Fraktionsvorsitzende


Frank Roitzheim

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 26.07.2016

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich habe dem Haushalt der Stadt Bornheim zugestimmt der zum Ziel hat die Stadt Bornheim vor dem Nothaushalt zu bewahren..
Dann ist es konsequent auch der Erhöhung zuzustimmen. Wobei ich mir gewünscht hätte, dass es eine Mehrheit im Rat gibt die die Belastung/Kosten auf alle (Grundsteuer B) verteilt und nicht nur auf wenige (Eltern).


Günter Heßling

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 26.07.2016

Ich lehne ab.

Ich lehne ab.Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der CDU Fraktion.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Elternschaft und Unterstützer der Petition,

die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %.

Mehr anzeigen

Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierungmit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetz "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.


Frank W. Krüger

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.07.2016

Ich lehne ab.

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

die Petenten haben mich gebeten, mich zur aktuellen Petition zu den Kindergartenbeiträgen zu äußern. Da ich selbst seit 2014 nicht mehr Mitglied des Jugendhilfeausschusses bin, habe ich mit unserem jugendpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Züge, in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit ihm stelle ich gerne die Position der Bornheimer SPD-Fraktion zu Thema dar.

Erstaunt stelle ich dabei fest, dass ausgerechnet die jugendpolitischen Sprecher/in der beiden größten Fraktionen, Frau Heller (CDU) und Herr Züge (SPD), nicht um eine Stellungnahme gebeten wurden, obwohl 44 von 47 Mitgliedern des Stadtrates angefragt wurden. Ihre eMail-Adressen sind ebenso auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim veröffentlicht wie die der anderen Ratsmitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank W. Krüger

Rainer Züge & Frank W. Krüger:

„Sehr geehrte Bornheimerinnen und Bornheimer,
gestatten Sie uns bitte, dass wir bevor wir zu der konkreten Umsetzung der Beitragserhöhung etwas sagen, uns erst zur grundsätzlichen Erfordernis einer Beitragsanpassung äußern.
Mit dem Haushalt 2010 hat sich der Rat der Stadt Bornheim entschlossen den Weg eines „Haushaltssicherungskonzeptes“ zu beschreiten, um den Status der „Nothaushaltskommune“, in der eine Stadt eigentlich gar keine Handlungsfähigkeit mehr besitzt, zu verlassen. Dieser Weg ist mühsam, aber an dessen Ende steht im Jahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt und der Beginn einer Tilgung der bis dahin weit über 100 Millionen € aufgehäuften Schulden.
Zu diesem Weg gibt es aber auch keine wirkliche Alternative.
Der Gesetzgeber verlangt von den Kommunen, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung 19 % der direkten Kosten des Betriebs der Kindergärten decken müssen.
Von diesen 19 % waren wir in Bornheim – vor allem bedingt durch die (sicherlich berechtigten) deutlichen Gehaltssteigerungen im Erzieherbereich aus den letzten beiden Tarifrunden über 2 %-Punkte entfernt. Deshalb hat die Kommunalaufsicht zu Recht eine Neuregelung und Anhebung der Elternbeiträge angemahnt und klar signalisiert, dass sie einen Haushalt, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, nicht genehmigen werde.
Es ging also im vergangenen Entscheidungsprozess nicht um ein „ob“, sondern lediglich um ein „wie“. Hier sind und waren wir als Kommune im Haushaltssicherungskonzept aber relativ frei. Anders wäre dies übrigens, wenn wir den Schritt damals nicht gemacht hätten und weiter im Nothaushalt verblieben wären. Dann würden derartige Gebühren weitestgehend fremdbestimmt festgelegt und in Summe definitiv auch nicht geringer.
Vor diesem Hintergrund haben wir (Rat und Verwaltung) uns in insgesamt drei Arbeitskreissitzungen und einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen mit Vertretern von Trägern, Grundschulen, Tagespflegepersonen und Jugendamtselternbeirat über mögliche Lösungen ausgetauscht.
Zunächst zur Geschwisterkindermäßigung:
In den meisten Ortschaften (außer Hersel und Sechtem) gibt es eine Koppelung der Satzungen von OGS und Kindergärten, da beide über das städtische System abgerechnet werden. Deshalb musste die Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich angepasst werden. Anders als Kindergärten gilt die OGS in Betrachtung der Kommunalaufsicht als so genannte „freiwillige Leistung“.
In der alten Regelung (100 % erstes Kind 25 % zweites Kind) reduzierte die Ermäßigung bislang fast ausschließlich die OGS Beiträge, so dass die Kommunalaufsicht bereits mehrfach die zu hohe Unterstützung der OGS angemahnt hatte. Im Gespräch waren für die Neuregelung zunächst Beitragsreduzierungen auf 75 % für jedes Kind. Dies hätte im Umkehrschluss zu einer deutlich Mehrbelastung von Eltern mit zwei Kindern und zu einer geringeren Belastung von Eltern mit einem Kind geführt. In Zahlen: 150 % Beitrag neu zu 125 % Beitrag alt, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die Basis (also der 100 %-Wert in Euro) bei einem solchen Modell systembedingt etwas geringer gewesen wäre.
Einvernehmlich geeinigt hat man sich dann in den vorbereitenden Arbeitskreis-Sitzungen (und die SPD steht zu dieser Einigung), die Beiträge so zu gestalten, dass bei zwei oder mehr Kindern im System von den Kindergartenbeiträgen 62,5 % und von den OGS-Beträgen 75 % erhoben werden. Ein drittes Kind ist jedoch in jedem Fall frei.
In den Ortschaften, in denen sich die Schulkonferenzen gegen eine Teilnahme am städtischen Finanzierungs- und Elternbeitragssystem entschieden haben, greift die Geschwisterkindermäßigung für diese Kinder nicht. Sie können nicht „mitgezählt“ werden. Die Schulkonferenzen sind in Ihrer Entscheidung hier frei und wir haben dies als Politik nicht zu bewerten.
Dann zur weiteren Ausgestaltung der Beitragserhöhung:
Auch hier waren unterschiedlichste Berechnungsmodelle im Gespräch. Es gab Überlegungen zu veränderten Beitragsstufen, zu linearen Erhöhungen und zu stärkeren Belastungen einzelner Einkommensgruppen.
Schon bei den ersten Rechenmodellen Anfang Mai diesen Jahres war klar: Diese Beitragserhöhung würde wehtun! Leider wurde allen Beteiligten aber auch immer klarer, dass es keine schmerzfreie Lösung gab. Man konnte lediglich den Schmerz unterschiedlich verteilen.
Zu erreichen waren in jedem Fall die 19 % Kostendeckung durch Elternbeiträge.
Das heute noch gültige Betragsmodell mit seinen Stufen und der grundsätzlichen Systematik wurde vor einigen Jahren ebenfalls in intensiven Gesprächen entwickelt. Es hat sich aus unserer Sicht bewährt. Auch deshalb hat man sich entschlossen, es nicht grundsätzlich zu verändern. In Folge wurden die aktuellen Beiträge mit weitgehend gleichen prozentualen Steigerungen versehen, sodass sich daraus die aktuelle Tabelle ergibt.
Außerdem haben wir in gleichem Zug eine ganze Reihe von zusätzlichen – von den Tagesmüttern und Ihren Kunden sehr begrüßte – Regelungen im Rahmen der Satzungserstellung für die Kindertagespflege beschlossen.
Wie Eingangs ausgeführt ist dieser Prozentsatz der Beitragssteigerung so hoch, da die letzten beiden Gehaltssteigerungen sehr umfangreich waren. Zudem hat die seit der letzten Betragsanpassung eingeführte Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr noch den unschönen Nebeneffekt dass die Erstattung des Beitragsausfalls durch das Land kleiner als 19 % ist und die Eltern der anderen Kinder dieses Delta quasi mitfinanzieren - oder besser „vorfinanzieren“ müssen. Dies egalisiert sich jedoch für die Eltern dadurch, dass ja jedes Kind auch mal in sein persönliches letztes Kindergartenjahr kommt.
Insgesamt sind wir mit einem rechnerischen Elternanteil an den Kosten der Kindergärten von 18,93 % ausdrücklich nicht über das Ziel hinaus geschossen!
Um diese deutliche Steigerung abzumildern und weil viele Eltern uns auch vorgeworfen haben, es wäre falsch gewesen, den Abschluss der aktuellen Tarifrunde abzuwarten um die Ergebnisse fundiert in das Zahlenwerk einfließen zu lassen. haben wir uns in der Ratssitzung vom 7. Juli entschlossen, die Beitragserhöhung um drei Monate auf den 1. November2016 zu verschieben. Faktisch bedeutet dies – bezogen auf das Kindergartenjahr – eine stufenweise Erhöhung von zunächst 75 % der geplanten Erhöhung. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass zu den neuen Schulden des laufenden Haushaltsjahres von voraussichtlich über 16 Millionen Euro nochmals weitere 120.000 € hinzukommen.
Wir wissen, dass diese Antwort die Petenten nicht zufrieden stellen wird und kann. Wir haben aber leider keine andere Lösung anzubieten. Aus unserer Sicht müsste eine OGS eigentlich ganz beitragsfrei sein und vom Schulträger betrieben werden. Außerdem würden wir uns auch wünschen, dass wir in Bornheim über höhere Steuerzuweisungen des Landes verfügen und ein anderes Gewerbesteueraufkommen hätten, die uns deutlich geringere – oder gar keine Kindergartenbeiträge erlauben würden. Dem ist aber leider nicht so.
Langfristig müssen wir uns alle dafür einsetzten ein Steuersystem zu schaffen, dass derartige Unterschiede zwischen den Kommunen verhindert. Ein Kind muss überall gleich viel wert sein, ungeachtet davon, ob es an seinem Wohnort große Gewerbe- und Industriebetriebe gibt oder nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Züge
stv. Fraktionsvors. SPD Fraktion im Rat der Stadt Bornheim
Ortsvorsteher von Sechtem
&
Frank W. Krüger
Ratsmitglied in der SPD-Fraktion und stv. Bürgermeister


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Jörn Freynick

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP, zuletzt bearbeitet am 25.07.2016

Ich lehne ab.

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

ich gebe gerne eine Stellungnahme zu diesem Thema ab, auch weil mich sowohl dieses Thema als auch die Beitragserhöhung als junger Familienvater selbst betrifft.

Auch im Namen der FDP-Fraktion gebe ich zu der Petition die folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich sind wir als FDP der Auffassung, dass der Besuch von Kindergarten und Schule kostenfrei sein sollte. Wir wollen allen Kindern gleiche Chancen am Start geben und halten den unbeschränkten Zugang zur frühkindlichen Bildung für eine der zentralen Fragen unserer Gesellschaft. Dieses Thema wird jedoch auf Landesebene entschieden und die FDP ist im Landtag nur Opposition. In Kindergärten und Schulen würden wir staatliche Mittel jedenfalls lieber investieren als in E-Auto-Kaufprämien oder andere sinnfreie Projekte.

Als Kommune im Haushaltssicherungskonzept muss die Stadt Bornheim 19 Prozent der Kosten von den Eltern als Gebühren erheben. Wir sind durch die Kommunalaufsicht gezwungen, diese Summe "einzutreiben" und haben keinen Spielraum. Würden wir auf einen Teil der Gebühren verzichten, müssten wir anteilig andere freiwillige Leistungen wie die Stadtbücherei zusammenstreichen. In Summe hätten wir also nichts gewonnen.

Wir haben uns daher bemüht, die Kostenlasten fair zwischen den Einkommensgruppen zu verteilen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass es bei einer solchen Verteilung niemals 100% gerecht zugehen kann, denn der Einzelfall jeder Familie ist natürlich individuell anders. Daher unser grundsätzlicher Appell für steuerfinanzierte Gebührenfreiheit im Kindergarten und der Schule.

An der Erhöhung der Gebühren geht leider kein Weg vorbei, wir haben als FDP-Fraktion daher zugestimmt. Gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Rates haben wir aber beschlossen, dass die Erhöhung erst zum 1. November 2016 in Kraft tritt, damit die Eltern etwas mehr Vorlauf haben.


Marc Müller

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.07.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Elternschaft und Unterstützer der Petition,

ich übermittle Ihnen hier die offizielle Erklärung der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bornheim zu Ihrer Petition, welche ich mittrage.

die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierungmit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetz "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.
Mit freundlichen Grüßen

Marc Müller
Ratsmitglied für die Ortschaft Bornheim


Christian Koch

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP, zuletzt bearbeitet am 22.07.2016

Ich lehne ab.

Auch im Namen der FDP-Fraktion gebe ich zu der Petition die folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich sind wir als FDP der Auffassung, dass der Besuch von Kindergarten und Schule kostenfrei sein sollte. Wir wollen allen Kindern gleiche Chancen am Start geben und halten den unbeschränkten Zugang zur frühkindlichen Bildung für eine der zentralen Fragen unserer Gesellschaft. Dieses Thema wird jedoch auf Landesebene entschieden und die FDP ist im Landtag nur Opposition. In Kindergärten und Schulen würden wir staatliche Mittel jedenfalls lieber investieren als in E-Auto-Kaufprämien oder andere sinnfreie Projekte.

Als Kommune im Haushaltssicherungskonzept muss die Stadt Bornheim 19 Prozent der Kosten von den Eltern als Gebühren erheben. Wir sind durch die Kommunalaufsicht gezwungen, diese Summe "einzutreiben" und haben keinen Spielraum. Würden wir auf einen Teil der Gebühren verzichten, müssten wir anteilig andere freiwillige Leistungen wie die Stadtbücherei zusammenstreichen. In Summe hätten wir also nichts gewonnen.

Wir haben uns daher bemüht, die Kostenlasten fair zwischen den Einkommensgruppen zu verteilen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass es bei einer solchen Verteilung niemals 100% gerecht zugehen kann, denn der Einzelfall jeder Familie ist natürlich individuell anders. Daher unser grundsätzlicher Appell für steuerfinanzierte Gebührenfreiheit im Kindergarten und der Schule.

An der Erhöhung der Gebühren geht leider kein Weg vorbei, wir haben als FDP-Fraktion daher zugestimmt. Gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Rates haben wir aber beschlossen, dass die Erhöhung erst zum 1. November 2016 in Kraft tritt, damit die Eltern etwas mehr Vorlauf haben.


Hans-Dieter Wirtz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.07.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Elternschaft und Unterstützer der Petition,

die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierungmit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetz "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.

Persönlich möchte ich der Fraktionsmeinung hinzufügen, dass es - wie an anderer Stelle suggeriert - weder gewollt noch möglich ist, Betriebskosten im Kita-Bereich abzusenken oder in nennenswertem Umfang einzusparen. Die Standards (Personalschlüssel, Anzahl der Räume, Raumgrößen, Außengelände...) der Kinderbetreuung sind durch das KiBiz vorgegeben und sichern aus meiner Sicht den Rahmen für eine gute und gleichbleibende Qualität und ein in der Regel zeitlich verlässliches Angebot der Betreuung. Kosten können hier nicht gespart werden, da eine angemessene (tarifliche) Bezahlung des vorgeschriebenen Fachpersonals Grundvoraussetzung ist und Personalkosten sicher den Hauptteil der Betriebskosten ausmachen. (Exkurs: Über die Angemessenheit der Vergütungen für pädagogisches Fachpersonal wäre zudem an anderer Stelle eine weitere Diskussion zu führen.) Es ist für mich zudem auch nicht wirklich nachzuvollziehen, dass eine private Betreuung günstiger sicherzustellen sei, als die Betreuung in der (öffentlichen) Kita. Aber da sollen die Eltern natürlich schon Wahlfreiheit haben.


Markus Hochgartz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Grüne, zuletzt bearbeitet am 21.07.2016

Ich lehne ab.

Gerne gebe ich zu dem Thema eine Stellungnahme ab, zumal es ein Thema ist, welches mich als zweifachen Vater selber betrifft. Entsprechend bin ich etwas enttäuscht von einigen Teilen der Begründung, die suggerieren, die Politik in Bornheim wolle Bezwecken, dass mehr private Betreuung gebucht wird um Ressourcen zu schonen. Ich bitte hier der Verwaltung und der Politik gegenüber fair zu sein und mal zu recherchieren was die Stadt Bornheim in den letzten Jahren alles geleistet hat, um die Versorgung der Kindergartenkinder zu gewährleisten.
Des Weiteren möchte ich an die rechtliche Grundlage erinnern, an die wir als gewählte Vertreter uns zu halten haben. Die Elternbeiträge müssen 19 % der Gesamtkosten abdecken. Das haben wir nunmal abzubilden. Alles andere wären Freiwillige Ausgaben, die wir im Moment, da wir im Haushaltssicherungskonzept stecken, nicht tätigen dürfen. Wir haben seit 5 Jahren da nichts mehr angefasst, wurden aber jetzt von der Kommunalverwaltung aufgefordert etwas zu ändern. Die einzige Möglichkeit von Seiten der Stadt die Beiträge zu senken, sind die Gesamtbetriebskosten zu reduzieren. Man mag nun kritisieren, dass jetzt ein so starker Anstieg erfolgt, aber wenn wir - wie eigentlich gefordert und ab jetzt auch praktiziert - eine jährliche Erhöhung umgesetzt worden wäre, hätten wir jetzt die gleichen Beitragssätze. Die Erhöhung mag sicherlich heftig erscheinen, aber es ist eben auch die Wahrheit, dass Politik und Verwaltung die Eltern in den letzten Jahren von Beitragserhöhungen verschont haben.
Im übrigen ist bei der Regelung beim Zweitkind ein Systemwechsel vollzogen worden. Ab jetzt wird nicht mehr das zweite Kind nur noch mit 25 % berechnet, sondern jedes Kind mit 62,5 %. Im alten System hätten wir also 125 % und im Neuen ebenso. Dies führt dazu, dass es wenige Konstellationen gibt, bei denen Familien sogar ganz leicht entlastet werden. Das zweite Kind ebenfalls beitragsfrei zu setzen, wäre wieder eine Freiwillige Ausgabe, die die Kommunalaufsicht kassieren würde.
Ich teile die Kritik an der kurzfristigen Erarbeitung und Umsetzung der neuen Satzung. Hier wäre mehr Vorlauf und eine bessere Kommunikation sicherlich angebracht gewesen. Auch wenn wir dem durch einen späteren Termin der Satzungsänderung Rechnung tragen, haben wir doch kaum mehr Möglichkeiten hier auf die Eltern zuzugehen.
Ich bedanke mich bei Ihnen, dass ich hier meine Entscheidung nochmals begründen konnte und hoffe zumindest einigermaßen klar machen zu können, in welcher Zwickmühle wir hier stecken. Keiner will diese Erhöhung, solange aber Bund und Land die Kommunen nicht stärker entlasten und uns damit Spielraum geben, werden wir immer wieder in Situationen wie diese geraten, in denen wir mit geballten Fäusten solchen Vorlagen zustimmen müssen.
Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Michael Lehmann

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 21.07.2016

Ich lehne ab.


Ute Kleinekathöfer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 20.07.2016

Ich lehne ab.


Konrad Velten

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 10.08.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Keine Stellungnahme.

Seitens des Gesetzgebers Land NRW gibt es die Auflage, dass 19% der Kosten von den Eltern selbst aufzubringen sind. Dies hat die Stadtverwaltung Bornheim in den letzten Jahren
nicht aktualisiert + umgesetzt (z.Z.nur da. 16%), obwohl die Betreungskosten ernorm ge-
stiegen sind; u.a. Höherbesoldung der Betreungskräfte nach diversen Streickwochen.
Obwohl haushaltsrechtlich bedenklich, haben wir mit Ratsbeschluß den überfälligen Er-
höhungstermin v.1.8. auf den 1.11.2016 -Ihr Interesse wahrend - parteiübergreifend
(gegen die Stimme unsereres Bürgermeisters) verschoben.
Aus unserer Gesamtverantwortung für das Wohl aller Bürger unserer Stadt wie auch der
Aufrechterhaltung des Haushaltssicherungskonzepts ist mehr "nicht drin"!


Bernhard Strauff

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU

zuletzt angeschrieben am 20.07.2016
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Dr. Peter Tourné

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Philipp Voigt

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

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Matthias Wingenbach

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU

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Bernd Marx

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CDU

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Stefan Montenarh

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UWG/Forum

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Thomas Oster

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CDU

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Rüdiger Prinz

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Heinz Joachim Schmitz

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Parteilos

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Heinz-Peter Schulz

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Die Linke

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Michael Söllheim

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CDU

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Harald Stadler

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Maria-Charlotte Koch

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Grüne

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Gabriele Kretschmer

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CDU

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Holger Lamprichs

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CDU

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Wolfgang Henseler

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SPD

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Hans-Günther Engels

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CDU

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Else Feldenkirchen

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UWG/Forum

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Andrea Gesell

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Jann Günther

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Sebastian Hayer

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Karin Jaritz

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SPD

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Rainer Züge

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SPD

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Helga Bandel

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CDU

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Petra Heller

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CDU

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