Volksvertreter Hans-Dieter Wirtz
Stellungnahme zur Petition Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung in Bornheim
CDU, zuletzt bearbeitet am 22.07.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Elternschaft und Unterstützer der Petition,
die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierungmit 19% Elternbeiträgen bleibt.
Das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage ist übliche Praxis. Die CDU hat diesmal aber darauf gedrängt, dass eine lineare Erhöhung, für alle Einkommensstufen gleich, stattfindet und nicht, wie bereits 2011, die höheren Einkommensstufen prozentual stärker belastet werden.
Aus unserer Sicht ist die Reform des Kinderbildungsgesetz "KIBIZ" längst überfällig. Dies war auch aktuell Thema im Landtag. Die Mehrheit hat sich auf eine Überbrückungsfinanzierung geeinigt, bei Enthaltung der CDU Landtagsfraktion, da seit 2010 versäumt wird, eine Evaluation vorzunehmen. Frühestens zum Kita-Jahr 2018/2019 wird es zu einer hoffentlich grundsätzlichen Änderung kommen, die dann dem Kostendruck im Kita-System mehr berücksichtigt. Nur durch den Landesgesetzgeber kann die Beitragshöhe für die Eltern beeinflusst werden.
Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir in Bornheim, bei Enthaltung des Bürgermeisters, die Beitragsanpassung auf den 01.11. verschoben, um zumindest der Forderung nach Vertrauensschutz ein kleines Stück entgegenzukommen. Wir haben den Bürgermeister zudem beauftragt, eine jährliche Überprüfung der Beiträge vorzunehmen, um frühzeitig gegenzusteuern, damit eine derart drastische Erhöhung in Zukunft vermieden wird.
Gerne stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, sehen aber keine Möglichkeit für eine Satzungsänderung.
Persönlich möchte ich der Fraktionsmeinung hinzufügen, dass es - wie an anderer Stelle suggeriert - weder gewollt noch möglich ist, Betriebskosten im Kita-Bereich abzusenken oder in nennenswertem Umfang einzusparen. Die Standards (Personalschlüssel, Anzahl der Räume, Raumgrößen, Außengelände...) der Kinderbetreuung sind durch das KiBiz vorgegeben und sichern aus meiner Sicht den Rahmen für eine gute und gleichbleibende Qualität und ein in der Regel zeitlich verlässliches Angebot der Betreuung. Kosten können hier nicht gespart werden, da eine angemessene (tarifliche) Bezahlung des vorgeschriebenen Fachpersonals Grundvoraussetzung ist und Personalkosten sicher den Hauptteil der Betriebskosten ausmachen. (Exkurs: Über die Angemessenheit der Vergütungen für pädagogisches Fachpersonal wäre zudem an anderer Stelle eine weitere Diskussion zu führen.) Es ist für mich zudem auch nicht wirklich nachzuvollziehen, dass eine private Betreuung günstiger sicherzustellen sei, als die Betreuung in der (öffentlichen) Kita. Aber da sollen die Eltern natürlich schon Wahlfreiheit haben.