Volksvertreter Frank W. Krüger

Stellungnahme zur Petition Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung in Bornheim

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.07.2016

Ich lehne ab.

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

die Petenten haben mich gebeten, mich zur aktuellen Petition zu den Kindergartenbeiträgen zu äußern. Da ich selbst seit 2014 nicht mehr Mitglied des Jugendhilfeausschusses bin, habe ich mit unserem jugendpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Züge, in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit ihm stelle ich gerne die Position der Bornheimer SPD-Fraktion zu Thema dar.

Erstaunt stelle ich dabei fest, dass ausgerechnet die jugendpolitischen Sprecher/in der beiden größten Fraktionen, Frau Heller (CDU) und Herr Züge (SPD), nicht um eine Stellungnahme gebeten wurden, obwohl 44 von 47 Mitgliedern des Stadtrates angefragt wurden. Ihre eMail-Adressen sind ebenso auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim veröffentlicht wie die der anderen Ratsmitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank W. Krüger

Rainer Züge & Frank W. Krüger:

„Sehr geehrte Bornheimerinnen und Bornheimer,
gestatten Sie uns bitte, dass wir bevor wir zu der konkreten Umsetzung der Beitragserhöhung etwas sagen, uns erst zur grundsätzlichen Erfordernis einer Beitragsanpassung äußern.
Mit dem Haushalt 2010 hat sich der Rat der Stadt Bornheim entschlossen den Weg eines „Haushaltssicherungskonzeptes“ zu beschreiten, um den Status der „Nothaushaltskommune“, in der eine Stadt eigentlich gar keine Handlungsfähigkeit mehr besitzt, zu verlassen. Dieser Weg ist mühsam, aber an dessen Ende steht im Jahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt und der Beginn einer Tilgung der bis dahin weit über 100 Millionen € aufgehäuften Schulden.
Zu diesem Weg gibt es aber auch keine wirkliche Alternative.
Der Gesetzgeber verlangt von den Kommunen, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung 19 % der direkten Kosten des Betriebs der Kindergärten decken müssen.
Von diesen 19 % waren wir in Bornheim – vor allem bedingt durch die (sicherlich berechtigten) deutlichen Gehaltssteigerungen im Erzieherbereich aus den letzten beiden Tarifrunden über 2 %-Punkte entfernt. Deshalb hat die Kommunalaufsicht zu Recht eine Neuregelung und Anhebung der Elternbeiträge angemahnt und klar signalisiert, dass sie einen Haushalt, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, nicht genehmigen werde.
Es ging also im vergangenen Entscheidungsprozess nicht um ein „ob“, sondern lediglich um ein „wie“. Hier sind und waren wir als Kommune im Haushaltssicherungskonzept aber relativ frei. Anders wäre dies übrigens, wenn wir den Schritt damals nicht gemacht hätten und weiter im Nothaushalt verblieben wären. Dann würden derartige Gebühren weitestgehend fremdbestimmt festgelegt und in Summe definitiv auch nicht geringer.
Vor diesem Hintergrund haben wir (Rat und Verwaltung) uns in insgesamt drei Arbeitskreissitzungen und einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen mit Vertretern von Trägern, Grundschulen, Tagespflegepersonen und Jugendamtselternbeirat über mögliche Lösungen ausgetauscht.
Zunächst zur Geschwisterkindermäßigung:
In den meisten Ortschaften (außer Hersel und Sechtem) gibt es eine Koppelung der Satzungen von OGS und Kindergärten, da beide über das städtische System abgerechnet werden. Deshalb musste die Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich angepasst werden. Anders als Kindergärten gilt die OGS in Betrachtung der Kommunalaufsicht als so genannte „freiwillige Leistung“.
In der alten Regelung (100 % erstes Kind 25 % zweites Kind) reduzierte die Ermäßigung bislang fast ausschließlich die OGS Beiträge, so dass die Kommunalaufsicht bereits mehrfach die zu hohe Unterstützung der OGS angemahnt hatte. Im Gespräch waren für die Neuregelung zunächst Beitragsreduzierungen auf 75 % für jedes Kind. Dies hätte im Umkehrschluss zu einer deutlich Mehrbelastung von Eltern mit zwei Kindern und zu einer geringeren Belastung von Eltern mit einem Kind geführt. In Zahlen: 150 % Beitrag neu zu 125 % Beitrag alt, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die Basis (also der 100 %-Wert in Euro) bei einem solchen Modell systembedingt etwas geringer gewesen wäre.
Einvernehmlich geeinigt hat man sich dann in den vorbereitenden Arbeitskreis-Sitzungen (und die SPD steht zu dieser Einigung), die Beiträge so zu gestalten, dass bei zwei oder mehr Kindern im System von den Kindergartenbeiträgen 62,5 % und von den OGS-Beträgen 75 % erhoben werden. Ein drittes Kind ist jedoch in jedem Fall frei.
In den Ortschaften, in denen sich die Schulkonferenzen gegen eine Teilnahme am städtischen Finanzierungs- und Elternbeitragssystem entschieden haben, greift die Geschwisterkindermäßigung für diese Kinder nicht. Sie können nicht „mitgezählt“ werden. Die Schulkonferenzen sind in Ihrer Entscheidung hier frei und wir haben dies als Politik nicht zu bewerten.
Dann zur weiteren Ausgestaltung der Beitragserhöhung:
Auch hier waren unterschiedlichste Berechnungsmodelle im Gespräch. Es gab Überlegungen zu veränderten Beitragsstufen, zu linearen Erhöhungen und zu stärkeren Belastungen einzelner Einkommensgruppen.
Schon bei den ersten Rechenmodellen Anfang Mai diesen Jahres war klar: Diese Beitragserhöhung würde wehtun! Leider wurde allen Beteiligten aber auch immer klarer, dass es keine schmerzfreie Lösung gab. Man konnte lediglich den Schmerz unterschiedlich verteilen.
Zu erreichen waren in jedem Fall die 19 % Kostendeckung durch Elternbeiträge.
Das heute noch gültige Betragsmodell mit seinen Stufen und der grundsätzlichen Systematik wurde vor einigen Jahren ebenfalls in intensiven Gesprächen entwickelt. Es hat sich aus unserer Sicht bewährt. Auch deshalb hat man sich entschlossen, es nicht grundsätzlich zu verändern. In Folge wurden die aktuellen Beiträge mit weitgehend gleichen prozentualen Steigerungen versehen, sodass sich daraus die aktuelle Tabelle ergibt.
Außerdem haben wir in gleichem Zug eine ganze Reihe von zusätzlichen – von den Tagesmüttern und Ihren Kunden sehr begrüßte – Regelungen im Rahmen der Satzungserstellung für die Kindertagespflege beschlossen.
Wie Eingangs ausgeführt ist dieser Prozentsatz der Beitragssteigerung so hoch, da die letzten beiden Gehaltssteigerungen sehr umfangreich waren. Zudem hat die seit der letzten Betragsanpassung eingeführte Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr noch den unschönen Nebeneffekt dass die Erstattung des Beitragsausfalls durch das Land kleiner als 19 % ist und die Eltern der anderen Kinder dieses Delta quasi mitfinanzieren - oder besser „vorfinanzieren“ müssen. Dies egalisiert sich jedoch für die Eltern dadurch, dass ja jedes Kind auch mal in sein persönliches letztes Kindergartenjahr kommt.
Insgesamt sind wir mit einem rechnerischen Elternanteil an den Kosten der Kindergärten von 18,93 % ausdrücklich nicht über das Ziel hinaus geschossen!
Um diese deutliche Steigerung abzumildern und weil viele Eltern uns auch vorgeworfen haben, es wäre falsch gewesen, den Abschluss der aktuellen Tarifrunde abzuwarten um die Ergebnisse fundiert in das Zahlenwerk einfließen zu lassen. haben wir uns in der Ratssitzung vom 7. Juli entschlossen, die Beitragserhöhung um drei Monate auf den 1. November2016 zu verschieben. Faktisch bedeutet dies – bezogen auf das Kindergartenjahr – eine stufenweise Erhöhung von zunächst 75 % der geplanten Erhöhung. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass zu den neuen Schulden des laufenden Haushaltsjahres von voraussichtlich über 16 Millionen Euro nochmals weitere 120.000 € hinzukommen.
Wir wissen, dass diese Antwort die Petenten nicht zufrieden stellen wird und kann. Wir haben aber leider keine andere Lösung anzubieten. Aus unserer Sicht müsste eine OGS eigentlich ganz beitragsfrei sein und vom Schulträger betrieben werden. Außerdem würden wir uns auch wünschen, dass wir in Bornheim über höhere Steuerzuweisungen des Landes verfügen und ein anderes Gewerbesteueraufkommen hätten, die uns deutlich geringere – oder gar keine Kindergartenbeiträge erlauben würden. Dem ist aber leider nicht so.
Langfristig müssen wir uns alle dafür einsetzten ein Steuersystem zu schaffen, dass derartige Unterschiede zwischen den Kommunen verhindert. Ein Kind muss überall gleich viel wert sein, ungeachtet davon, ob es an seinem Wohnort große Gewerbe- und Industriebetriebe gibt oder nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Züge
stv. Fraktionsvors. SPD Fraktion im Rat der Stadt Bornheim
Ortsvorsteher von Sechtem
&
Frank W. Krüger
Ratsmitglied in der SPD-Fraktion und stv. Bürgermeister

Frank W. Krüger
Partei: SPD
Fraktion: SPD
Neuwahl: 2020
Funktion: 2. stv. Bürgermeister
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