941 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Abgeordnetenhaus von Berlin
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, dass LGG zu ergänzen, so dass keine Rechtsschutzlücke in puncto Gleichstellung bei den richterlichen Beschäftigten eintritt bzw. unverzüglich geschlossen wird. Um zukünftig alle Missverständnisse zu vermeiden, unterstützen Sie die Petition an das Abgeordnetenhaus in Berlin, mit der Forderung, dass der derzeit geltende:
§ 1 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin Dieses Gesetz gilt für die Berliner Verwaltung (§ 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), für landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), für die Gerichte des Landes Berlin, für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, den Rechnungshof von Berlin und den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
umgehend um einen klarstellenden Abs. 2 wie folgt ergänzt wird:
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Richterinnen und Richter sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung gemäß § 1 Absatz 1, in der sie beschäftigt sind.“
Begründung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 17.10.2019 (vgl.u.a. OVG 4 B 22.17 – juris Rz. 16, 17) überraschender Weise in zwei Entscheidungen ausgeführt, dass das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin für alle Beschäftigten des Landes Berlin, aber nicht für Richterinnen und Richter, gilt. Die Folge ist, dass die gewählten Frauenvertreterinnen der Gerichte und die gewählte Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz in richterlichen Angelegenheiten nicht mehr beteiligt wird. Es gibt eine Weisung des grünen Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herr Dr. Behrendt, dass in Personalangelegenheiten die Frauenvertretungen nicht mehr beteiligt werden dürfen!
Es ist dringend notwendig, dass zügig eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird. Sowohl auf Bundesebene als auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Wenn das LGG nicht ergänzt wird, verlieren die richterlichen Beschäftigten engagierte und kompetente Mitstreiter für eine Gleichstellung in der Berliner Justiz. Dies bedeutet einen immensen Rückschritt in Sachen Gleichstellung und ist eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art.10 Abs.3 BerlLandesVerf.
Ich bitte Sie dringend, die Frage der Gleichstellung auch im richterlichen Bereich zu unterstützen! Es ist nicht akzeptabel, dass eine Berufsgruppe bewusst ausgeschlossen wird. Leider erfahren wir seitens der regierenden Parteien in Berlin derzeit keinerlei Unterstützung. Die Sache ist immens eilbedürftig. Bei Einstellungen, Stellenbesetzungen, Beförderungen von Richter٭innen werden die Gesamtfrauenvertreterin und die Frauenvertreterinnen der einzelnen Gerichte nicht mehr beteiligt. Was in allen Bereichen der Hauptstadt eine Selbstverständlichkeit ist, wird den Richter٭innen von einem grünen Justizsenator verweigert.
Wenn nicht schnell eine Ergänzung des LGG herbeigeführt wird, wären die richterlichen Beschäftigten bei der anstehenden Neuwahl der Frauenvertretungen im nächsten Jahr ausgeschlossen. Wir können und wollen daher nicht warten.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.12.2019
Petition endet:
18.03.2020
Region:
Berlin
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.06.2020Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachdem die Koalition zunächst keine Notwendigkeit hinsichtlich der Ergänzung des LGG erkennen konnte, wurde es heute im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP mit den Stimmen der Koalition dahingehend ergänzt, dass es zukünftig auch für Richterinnen im Land Berlin Anwendung findet.
Die örtlichen Frauenvertretungen und die Gesamtfrauenvertretung werden auch zukünftig von allen weiblichen Beschäftigten gewählt.
Das ist ein guter Erfolg, vielen Dank für die Unterstützung, unsere Stimmen wurden gehört.
Bedauerlicherweise hat die Koalition aber die Rechte der Gesamtfrauenvertretung erheblich beschnitten, denn die GFV soll ausdrücklich nicht mehr für Angelegenheiten des Präsidialrates zuständig sein. Obgleich... weiter -
Petition in Zeichnung - Bericht aus dem Rechtsausschuss
am 19.02.2020Liebe Unterstützer*innen,
und sie bewegen sich doch...
Der Rechtsausschuss hat den Tagesordnungspunkt "LGG" heute vertagt, aber es sieht so aus, als wenn die Koalition einlenkt und nun doch eine Änderung des LGG plant.
Also werde ich zunächst geduldig, aber aufmerksam sein.
Die Änderung muss aber noch vor der Sommerpause durchs Parlament, sonst wird es eng mit den Wahlen im Herbst.
Ich bin auf die nächste Sitzung 4.3 gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Guse-Manke -
Petition in Zeichnung - Aktueller Sachstand
am 17.02.2020Liebe Unterzeichner, vielen Dank für die Unterstützung. Es ist mit der Unterstützung fleißiger Helfer gelungen, bislang 929 Unterschriften zu sammeln.
Der derzeitige Stand ist, dass der Antrag auf Änderung des LGG am Mittwoch den 19.2.20 auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses steht. Bei Interesse kann man sich als Zuschauer über die Internetseite des Abgeordnetenhauses (Service) anmelden.
Bislang ist, trotz der Ankündigung im Abgeordnetenhaus, ein -geänderter- Antrag der Koalition mir jedenfalls nicht bekannt, wir dürfen also gespannt sein. Durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden aber eindeutige Signale gesandt, dass auch von dort eine -zeitnahe- Änderung des LGG für erforderlich erachtet wird. Ob dieses... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.