Bürgerrechte

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Petition richtet sich an
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
407.238 Unterstützende
99% erreicht 410.000 für Sammelziel
407.238 Unterstützende
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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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05.10.2021, 14:11

Liebe Unterstützende,

fast 400.000 Menschen haben mit Ihnen die Petition unterschrieben und fordern von Noch-Finanzminister Olaf Scholz und der Bundesregierung, den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie anzuerkennen und sicherzustellen, dass die selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung durch unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist. Bald werden wir eine neue Bundesregierung haben und es gibt Chancen, dass Ihre Unterschrift nun wirksam wird.

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" mit ihren mehr als 180 Vereinen und Stiftungen wird dafür bei den Parteien werben, die über eine Koalition verhandeln. Auch Sie können dabei mitmachen und mit Menschen sprechen, die in den beteiligten Parteien aktiv sind. Sie können Bundestagsabgeordnete ansprechen, aber auch andere Parteimitglieder. Es kommt darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen - nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.

Es ist eine traurige Erkenntnis, dass Demokratiepolitik in Deutschland vielleicht zuletzt von Willy Brandt ("Mehr Demokratie wagen") als Schwerpunkt gesetzt wurde - dabei wäre der demokratische Aufbruch in der DDR dafür ein wichtiger Impuls gewesen. Dass Demokratie schwierig, sich wandelnd und auch bedroht ist, zeigen die Wahlergebnisse. Weil politische Prozesse Zeit brauchen und wir keine schnellen, aber schlechten Kompromisse wollen, legen wir den Parteien zwei Geschwindigkeiten nahe:
- Es braucht einerseits Sofortmaßnahmen, also konkrete Vereinbarungen, was im Gemeinnützigkeitsrecht zügig geändert wird, insbesondere weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit, sowie Klarstellungen zur politischen Betätigung.
- Andererseits braucht es einen klar formatierten Prozess, in dem Grundsatzfragen der Demokratie inklusive der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch die politische Einmischung durch andere Verbände, Unternehmen und finanzkräftige Einzelpersonen, diskutiert werden und Vorschläge gemacht werden. Zu dem vereinbarten Prozess muss gehören, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und wissenschaftliche Expertise einbezogen werden, dass es einen Zeitplan zur Umsetzung der Ergebnisse gibt.

Leitplanken für diesen Weg der zwei Geschwindigkeiten hatten wir vor der Wahl bereits hier aufgeschrieben: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/08/Allianz-Rechtssicherheit_forderungen-2022.pdf
Dieses Vier-Seiten-Dokument können Sie nutzen, wenn Sie mit Parteimitgliedern sprechen. Wenn Sie das Dokument mit appellierenden weitergeben, ist das eine wichtige Verstärkung Ihrer Unterschrift.

Wir sehen Chancen, weil nun klar ist, dass nur zwei Koalitionen in Frage kommen: Entweder eine Ampel aus SPD, Bündnisgrünen und FDP, oder Jamaika aus CDU, Grünen, FDP und CSU. In beiden Konstellationen sind Parteien beteiligt, die sich zu unseren Forderungen in ihren Wahlprogrammen positioniert haben - mal eine Partei (Jamaika), mal zwei Parteien (Ampel). Der entscheidende Punkt ist, dass sich die anderen Parteien in ihren Wahlaussagen nicht dagegen positioniert haben. CDU, FDP und CSU haben zu zentralen Fragen von Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft schlicht keine Position. (Siehe dazu unsere Übersicht der Wahlprogramme: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/07/Allianz-Forderungen-in-Wahlprogrammen-2021.pdf)

Wenn Sie zu nächsten Schritten informiert sein wollen, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/newsletter/


23.08.2021, 13:44

Liebe Unterstützende,

ungefähr fünf Prozent der Petition sind erfüllt: Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz geschrieben. Doch weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte fehlen noch. Ebenso fehlt die Klarstellung, dass Zwecke wie Klimaschutz natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen. Zudem brauchen Vereine und Stiftungen die Freigabe, sich bei Gelegenheit über ihren spezifischen Zweck hinaus zu engagieren: Wenn etwa offenbar wird, dass der Klimawandel hier bereits zu Katastrophen führt, sollte sich auch der Gesangsverein für die Opfer und für die Vorsorge engagieren dürfen.

Was die Große Koalition vor einem Dreivierteljahr nicht schaffte, kann die nächste Koalition nach der Bundestagswahl nachholen. Hier (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundestagswahl2021) haben wir zusammengestellt, was welche derzeit im Bundestag vertretene Partei dazu verspricht. Dort finden Sie auch Details zu den Forderungen und einen Handlungsplan für die nächste Koalition.

Damit wir nach der Bundestagswahl mit viel Unterstützung an die Parteien herantreten können, wäre es großartig, wenn Sie weitere Menschen zur Unterschrift einladen. Sie können dazu diesen Link nutzen: www.openpetition.de/gemeinnuetzig

Per Facebook: www.facebook.com/share.php?u=https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Per Whatsapp: api.whatsapp.com/send/?text=Unterschreiben+und+an+Freunde+weiterleiten%3A+Initiative+Zivilgesellschaft+n%C3%BCtzt+der+Gemeinschaft%3A+Politische+Beteiligung+ist+%23gemeinn%C3%BCtzig%21%3A+https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Als Mail: www.openpetition.de/petition/weiterleiten/zivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig

Wie nötig eine Klarstellung wäre, welche politische Einmischung für gemeinnützige Zwecke erlaubt ist, zeigen die Wochen vor der Bundestagswahl. Fast wöchentlich erreichen Anfragen von Vereinen die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung": Dürfen wir zu einer Demonstration aufrufen? Ist unsere Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn wir diesen oder jenen Aufruf unterzeichnen? Dürfen wir Bundestags-Kandidat*innen zu einer Diskussion einladen?

Eine Klarstellung im Gesetz hatte die Bundestagsfraktion von CDU/CSU verweigert, weil doch alles schon möglich sei. Doch als das Bundesfinanzministerium diese Erläuterung in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) schreiben wollte, sperrten sich unter anderem die CDU/CSU-Landesfinanzminister*innen erneut (siehe hier: twitter.com/stefandt/status/1389113552787709952 oder hier: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vereine-gemeinnuetzigkeit-1.5282102). Die Erläuterung im Erlass wäre wichtig gewesen, weil darin Vereine nachschlagen und die Beamtinnen und Beamten im Finanzamt, das den Status der Gemeinnützigkeit prüft.

Mit besten Grüßen - und bleiben Sie gesund!


21.12.2020, 16:39

Liebe Unterstützende,

nach wochenlangen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat diese Woche das Jahressteuergesetz verabschiedet und damit erste Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen.
Eine Übersicht der Änderungen haben wir hier zusammengestellt: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-das-aendert-sich-2021/

Die vergangenen Wochen und Monate waren ein Tauziehen verschiedener politischer Positionen im Bund. Auf der einen Seite diejenigen, die eine moderne Zivilgesellschaft stärken wollen und den vielen gemeinnützigen Organisationen Rechtssicherheit bieten wollen. Auf der anderen Seite diejenigen, die an altem festhalten und die Probleme der Zivilgesellschaft nicht sehen (wollen). Gewonnen haben am Ende beide Seiten ein wenig: auf der einen Seite gibt es neue Zwecke, die moderne gesellschaftliche Realitäten abbilden. Auf der anderen Seite gibt es immer noch keine Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen.

Der angepasste Zweckekatalog erleichtert vielen Organisationen ihre Arbeit. Vor allem wird damit anerkannt, dass sich unsere Gesellschaft verändert hat: queere Vereine bekommen endlich einen gemeinnützigen Zweck für ihre Arbeit und müssen nicht mehr den Umweg über "öffentliche Gesundheit" oder "Kunst und Kultur" gehen. Neben Umweltschutz wird nun auch Klimaschutz gemeinnützig. Auch Freifunk, Ortsverschönerung und Friedhofspflege/Unterhalt von Gedenkstätten für Sternenkinder werden gemeinnützig. Und nicht zuletzt wurde im Zweckekatalog der Begriff "rassisch" durch "rassistisch" ersetzt. Es heißt nun: "Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte".

Damit bringt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht langsam ins 21. Jahrhundert. Gleichzeitig geht er einen ersten Schritt hin zu einer Anerkennung der Rolle von Zivilgesellschaft in einer modernen Demokratie. Zivilgesellschaft ist nicht nur Sportverein und Karnevalsgesellschaft. Zivilgesellschaft sind auch nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteur*innen als Wächter*innen über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit oder Anwält*innen für Themen.

Der nächste Schritt muss nun die Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen sein. Hier konnte sich die Koalition nicht einigen. Die Fraktion von CDU/CSU meint, das sei bereits problemlos möglich - viele Vereine machen andere Erfahrungen. Wir werden als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" weiter dafür arbeiten, dass gemeinnützige Vereine ebenso wie Finanzämter Klarheit und Rechtssicherheit erhalten, damit aus Sorge um den Gemeinnützigkeitsstatus nicht wichtiges Engagement für Demokratie und Menschenrechte unterbleiben!

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende anerkennen und unterstützen. Wir finanzieren uns größtenteils durch Beiträge unserer Mitgliedsorganisationen. Doch eine Reihe Vereine können nur kleine Beiträge aufbringen. Das begrenzt unsere Wirkungskraft. Ob groß oder klein, jede Spende unterstützt unsere Arbeit: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/spenden/

Wir wünschen Ihnen geruhsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes Jahr 2021!


04.12.2020, 18:23

Liebe Unterstützende,

am 3.12.2020 haben sich die Koalitionsfraktionen nach mehreren Verschiebungen auf das Jahressteuergesetz geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird.
Besonders freut uns, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Mehr zur Einigung hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/koalition-einig-bei-jahressteuergesetz/ 

Es ist sehr schade, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Die intensiven Verhandlungen der Koalition in den letzten Monaten zeigen, dass es Bewegung in dem Thema gibt und wir unsere Bemühungen jetzt nicht aufgeben dürfen. Wir werden uns als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen weiterhin für die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für zivilgesellschaftliches Handeln einsetzen.

Bitte unterstützen Sie uns und werben Sie in Ihrem Umfeld für eine Unterschrift unter diese Petition! Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Mit den besten Grüßen
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"


30.11.2020, 16:35

Liebe Unterstützende,

mehr als 381.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift eine Reform des Gemeinnützigkeitsrecht. Vergangene Woche haben wir diese Unterschriften gemeinsam mit Campact bei einem digitalen Treffen an den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich übergeben.[1] Sein Kollege Ralph Brinkhaus von der CDU/CSU-Fraktion hat Anfragen dazu bisher noch nicht beantwortet.

Laut FAZ (Bericht vom 25.11.2020) sind sich die Koalitionsfraktionen weiterhin uneinig beim Thema Gemeinnützigkeit.[2] Die Fraktion von CDU und CSU sperre sich gegen Klarstellungen zum demokratischen Engagement. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium wolle hingegen erreichen, dass sich Sportvereine rechtssicher gegen Rassismus engagieren können. Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" appellieren wir an die Regierungsparteien, "dringend Rechtssicherheit für demokratisches Engagement zu schaffen, damit anti-demokratisches Engagement nicht unwidersprochen bleibt. Es ist überfällig, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen.” Nachzulesen in unserer Pressemitteilung vom 25.11.20.[3]

Hier gibt es eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/chronik-jstg2020

Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" bleiben wir am Ball und setzen uns weiterhin auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass es noch in diesem Jahr erste Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen gibt. Wir begleiten aktuelle Entwicklungen, sammeln Argumente, beraten und koordinieren unsere Mitgliedsorganisationen und führen vor allem Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen.

Mit den besten Grüßen
Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

[1] twitter.com/stefandt/status/1329113934083788804
[2] www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jahressteuergesetz-knackpunkt-gemeinnuetzigkeit-17068991.html
[3] www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-und-demokratiefoerderung-blockade-jahressteuergesetz-unverstaendlich/


05.11.2020, 17:57

Liebe Unterstützer*in,

die Petition "Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!" haben Sie schon unterschrieben. Die Probleme um die Gemeinnützigkeit bestehen leider weiter: Es fehlt an passenden gemeinnützigen Zwecken. Es fehlt die Klarstellung, dass Gemeinnützige sich auch politisch betätigen dürfen. Gleichzeitig setzt die Politik bei zentralen Themen, wie der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, massiv auf die Zivilgesellschaft.

Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.

Mit der Petition "Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!" weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin:

www.openpetition.de/petition/online/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren

In den kommenden Tagen berät die Koalition im Rahmen des Jahressteuergesetzes auch über mögliche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte November verabschiedet werden.

Bitte unterschreiben auch Sie und teilen die Petition unter Ihren Bekannten und Freund*innen. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet.



14.10.2020, 19:04

Liebe Unterstützende,

anders als die Landesfinanzminister*innen, die sich am 24.9.2020 für eine Klarstellung bei der politischen Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesratsmehrheit am vergangenen Freitag dagegen ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz schlägt der Bundesrat zwar viele Erleichterungen für Vereine und Stiftungen und die Einführung neuer Zwecke wie Klimaschutz vor, lehnte jedoch einen wichtigen Antrag ab: Die politische Betätigung für den eigenen Zweck. Offenbar sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr politische Handlungsspielraum einzuräumen. Damit verkennt er, wie wichtig das selbstlose Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Zwecke sind richtig, gehen aber nicht weit genug. Denn auch Klimaschutz, „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ und Dorfverschönerung sind nur halb so viel wert, wenn sie nicht mit politischen Mitteln verfolgt werden können. Ist ein Verein für Dorfverschönerung überzeugt, dass der Neubau des Rathauses das Dorfbild verschandelt, muss er Einfluss auf politische Entscheidungsträger*innen nehmen können. Werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert, benötigen sie mehr als nur warme Worte – es braucht eine Lobby, die politische Forderungen zur Gleichstellung erhebt und staatliches Handeln kritisch beobachtet.

Und wenn sich ein Karnevalsverein zu rassistischen Anschlägen äußert, ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Was die Landesfinanzminister*innen in ihrem Beschluss erkannt haben, entfällt beim Votum des Bundesrats: „Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens. Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Strukturen einen immer größeren Beitrag zur gesellschaftlich-demokratischen Debatte. Das politische Engagement der Zivilgesellschaft nimmt kontinuierlich zu, politische Willensbildung erfolgt nicht mehr nur ausschließlich durch Parteien.“

Es liegt nun an der Bundesregierung und dem Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und Rechtssicherheit für die vielen Vereine und Stiftungen zu schaffen, die seit Jahren verunsichert sind. So könnte sich die Bundesregierung entscheiden die von den Landesfinanzminister*innen vorgeschlagenen Änderungen dennoch aufzunehmen, die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen oder Bundesfinanzminister Olaf Scholz den von ihm angekündigten Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht einbringen. Es bleibt allerdings offen, ob eine solche Initiative im Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit erhält.

Was die Entscheidung von Freitag vor allem zeigt: Unsere Arbeit geht weiter. Wir setzen uns weiterhin für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein und stehen in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Mit besten Grüßen

Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

Weitere Informationen:

Unsere Pressemitteilung zur Bundesratsentscheidung von Freitag: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-vorschlag-gemeinnuetzigkeit-ist-unvollstaendig/

Unsere Einschätzung der Beschlussvorlage: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-entscheidet-vorschlaege-gemeinnuetzigkeit/


10.03.2020, 13:32

Liebe Unterstützende,

erster Teilerfolg: Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen.

Doch jetzt gilt es umso mehr, dass wir dranbleiben! Denn: Aus dem Erlass folgt nicht zwangsläufig, dass die Gemeinnützigkeit bestätigt wird. Es ist daher auch von einem Moratorium die Rede. Eventuell werden also Verfahren einfach auf Eis gelegt und die Entscheidung aufgeschoben.

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren und wir als eine starke Zivilgesellschaft auftreten, hat openPetition eine Aktionsbild in den Sozialen Medien veröffentlicht. Bitte teilen, teilen, teilen:

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+++ Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Vielen Dank für das Engagement!

PS: Alle Infos zu dem Erlass findet ihr hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/erlass-mildert-wirkung-des-attac-urteils/


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