16.02.2022, 17:35
Endlich steht es schwarz auf weiß in den Richtlinien der Finanzverwaltung: Ein Verein, der sich mit politischen Mitteln für seinen gemeinnützigen Zweck engagiert, verfolgt deshalb noch lange keinen politischen Zweck. Und Vereine dürfen sich über ihre Satzungszwecke hinaus zu aktuellen Themen äußern. Ein Sportverein muss also nicht mehr zögern, ob er sich zum Holocaust-Gedenktag äußert oder Stellung bezieht gegen demokratiefeindliche Aktivitäten in seiner Stadt.
Diese Klarstellungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27. Januar 2021 veröffentlicht mit einem so genannten BMF-Schreiben. Damit wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Diese Erlass ist eine Richtlinie für die Finanzämter. Auf sie können sich Vereine und Stiftungen berufen. Das ist hilfreich - eine Gesetzesänderung bleibt wichtig und dringlich.
Details können Sie hier lesen:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln/
Änderungen am Anwendungserlass entscheidet das Bundesfinanzministerium nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Bundesländern. Wir wissen, dass Bund und Länder nach dem Attac-Urteil zunächst ergebnislos, nach dem Jahressteuergesetz 2020 erneut verhandelt und gerungen haben um Formulierungen. Wir und auch einige unserer Mitgliedsorganisationen haben dazu Gespräche geführt, Formulierungshinweise gegeben und weiteren Rat eingeholt. Daher sehen wir die Verbesserungen auch als ein Ergebnis unserer Arbeit.
Allerdings gibt es neben Licht auch Schatten bei den Änderungen. Bund und Länder haben offenbar in einigen Fragen keinen Konsens gefunden. Die Ausführungen zu politischen Tätigkeiten für eigene gemeinnützige Zwecke lesen sich im Mittelteil nach Kompromiss und Rosinen-Picken. Das schafft leider nicht die erforderliche Klarheit.
Der mögliche Umfang politischen Mittel wird nicht klar und eindeutig beschrieben. Es werden unklare Begriffe wie "parteipolitisch neutral" und "erfordert" eingeführt. Bei den politischen Mitteln wird die andere Konstellation "Reaktion auf aktuelle Ereignisse" ("Tagespolitik") falsch reingerührt.
Die Überarbeitung des Anwendungserlasses ist wohl abgeschlossen - bis zu einer nächsten Gesetzesänderung. Diese Gesetzesänderung ist dringend nötig und von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden in den nächsten Monaten (mit politischen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger Zwecke) dafür werben, dass diese Änderungen gut und zügig geschehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzusichern.
Den Text der neuen Erlass-Formulierungen sowie Details und ausführliche Bewertung finden Sie hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln
29.11.2021, 19:04
Liebe Unterstützende,
die Ampel-Koalition möchte das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren, Zwecke ergänzen und Unsicherheiten beseitigen! Das ist ein Grund zu feiern! Und es ist ein Erfolg der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ihren mittlerweile fast 200 Mitgliedsorganisationen und Ihnen! Gemeinsam haben wir diesen Etappensieg erzielt:
"Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.” (Seite 117)
“Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.” (Seite 165)
Die wichtigsten Passagen aus dem Koalitionsvertrag haben wir übrigens hier zusammengestellt: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/ampel-koalitionsvertrag-2021-gemeinnuetzigkeit-zivilgesellschaft/
Jetzt geht es erst richtig los! Nach dem Koalitionsvertrag kommt die Umsetzung. Wir werden als Allianz die politischen Entscheidungsträger:innen dabei sachkundig begleiten (müssen)! Der Teufel steckt oft im Detail – vor uns liegen arbeitsreiche Jahre.
Mit einer Spende können Sie unsere Arbeit weiter unterstützen: Konto DE29 4306 0967 2060 8072 00 (IBAN) bei der GLS-Bank (BIC GENODEM1GLS), Kontoinhaberin: Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V..
Oder hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/onlinespende
Und wenn Sie noch Menschen kennen, die bisher noch nicht unterschrieben haben, verbreiten Sie gerne die Petition: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig
Herzlichen Dank und viele Grüße
PS:
Um den tollen Etappensieg zu feiern, hat openPetition einen Post auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne liken und teilen, damit noch mehr Menschen von der Neuigkeit erfahren:
+++ Facebook: de-de.facebook.com/openPetition/photos/pb.305564092875147.-2207520000../4541705809260933/?type=3&theater
+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1465350406901571589?s=20
+++ Instagram: www.instagram.com/p/CW3Z__TNRYy/
15.10.2021
Presseschau von Petitions-Startenden:
05.10.2021, 14:11
Liebe Unterstützende,
fast 400.000 Menschen haben mit Ihnen die Petition unterschrieben und fordern von Noch-Finanzminister Olaf Scholz und der Bundesregierung, den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie anzuerkennen und sicherzustellen, dass die selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung durch unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist. Bald werden wir eine neue Bundesregierung haben und es gibt Chancen, dass Ihre Unterschrift nun wirksam wird.
Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" mit ihren mehr als 180 Vereinen und Stiftungen wird dafür bei den Parteien werben, die über eine Koalition verhandeln. Auch Sie können dabei mitmachen und mit Menschen sprechen, die in den beteiligten Parteien aktiv sind. Sie können Bundestagsabgeordnete ansprechen, aber auch andere Parteimitglieder. Es kommt darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen - nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.
Es ist eine traurige Erkenntnis, dass Demokratiepolitik in Deutschland vielleicht zuletzt von Willy Brandt ("Mehr Demokratie wagen") als Schwerpunkt gesetzt wurde - dabei wäre der demokratische Aufbruch in der DDR dafür ein wichtiger Impuls gewesen. Dass Demokratie schwierig, sich wandelnd und auch bedroht ist, zeigen die Wahlergebnisse. Weil politische Prozesse Zeit brauchen und wir keine schnellen, aber schlechten Kompromisse wollen, legen wir den Parteien zwei Geschwindigkeiten nahe:
- Es braucht einerseits Sofortmaßnahmen, also konkrete Vereinbarungen, was im Gemeinnützigkeitsrecht zügig geändert wird, insbesondere weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit, sowie Klarstellungen zur politischen Betätigung.
- Andererseits braucht es einen klar formatierten Prozess, in dem Grundsatzfragen der Demokratie inklusive der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch die politische Einmischung durch andere Verbände, Unternehmen und finanzkräftige Einzelpersonen, diskutiert werden und Vorschläge gemacht werden. Zu dem vereinbarten Prozess muss gehören, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und wissenschaftliche Expertise einbezogen werden, dass es einen Zeitplan zur Umsetzung der Ergebnisse gibt.
Leitplanken für diesen Weg der zwei Geschwindigkeiten hatten wir vor der Wahl bereits hier aufgeschrieben: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/08/Allianz-Rechtssicherheit_forderungen-2022.pdf
Dieses Vier-Seiten-Dokument können Sie nutzen, wenn Sie mit Parteimitgliedern sprechen. Wenn Sie das Dokument mit appellierenden weitergeben, ist das eine wichtige Verstärkung Ihrer Unterschrift.
Wir sehen Chancen, weil nun klar ist, dass nur zwei Koalitionen in Frage kommen: Entweder eine Ampel aus SPD, Bündnisgrünen und FDP, oder Jamaika aus CDU, Grünen, FDP und CSU. In beiden Konstellationen sind Parteien beteiligt, die sich zu unseren Forderungen in ihren Wahlprogrammen positioniert haben - mal eine Partei (Jamaika), mal zwei Parteien (Ampel). Der entscheidende Punkt ist, dass sich die anderen Parteien in ihren Wahlaussagen nicht dagegen positioniert haben. CDU, FDP und CSU haben zu zentralen Fragen von Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft schlicht keine Position. (Siehe dazu unsere Übersicht der Wahlprogramme: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/wp-content/uploads/2021/07/Allianz-Forderungen-in-Wahlprogrammen-2021.pdf)
Wenn Sie zu nächsten Schritten informiert sein wollen, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/newsletter/
23.08.2021, 13:44
Liebe Unterstützende,
ungefähr fünf Prozent der Petition sind erfüllt: Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz geschrieben. Doch weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte fehlen noch. Ebenso fehlt die Klarstellung, dass Zwecke wie Klimaschutz natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen. Zudem brauchen Vereine und Stiftungen die Freigabe, sich bei Gelegenheit über ihren spezifischen Zweck hinaus zu engagieren: Wenn etwa offenbar wird, dass der Klimawandel hier bereits zu Katastrophen führt, sollte sich auch der Gesangsverein für die Opfer und für die Vorsorge engagieren dürfen.
Was die Große Koalition vor einem Dreivierteljahr nicht schaffte, kann die nächste Koalition nach der Bundestagswahl nachholen. Hier (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundestagswahl2021) haben wir zusammengestellt, was welche derzeit im Bundestag vertretene Partei dazu verspricht. Dort finden Sie auch Details zu den Forderungen und einen Handlungsplan für die nächste Koalition.
Damit wir nach der Bundestagswahl mit viel Unterstützung an die Parteien herantreten können, wäre es großartig, wenn Sie weitere Menschen zur Unterschrift einladen. Sie können dazu diesen Link nutzen: www.openpetition.de/gemeinnuetzig
Per Facebook: www.facebook.com/share.php?u=https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Per Whatsapp: api.whatsapp.com/send/?text=Unterschreiben+und+an+Freunde+weiterleiten%3A+Initiative+Zivilgesellschaft+n%C3%BCtzt+der+Gemeinschaft%3A+Politische+Beteiligung+ist+%23gemeinn%C3%BCtzig%21%3A+https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Als Mail: www.openpetition.de/petition/weiterleiten/zivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Wie nötig eine Klarstellung wäre, welche politische Einmischung für gemeinnützige Zwecke erlaubt ist, zeigen die Wochen vor der Bundestagswahl. Fast wöchentlich erreichen Anfragen von Vereinen die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung": Dürfen wir zu einer Demonstration aufrufen? Ist unsere Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn wir diesen oder jenen Aufruf unterzeichnen? Dürfen wir Bundestags-Kandidat*innen zu einer Diskussion einladen?
Eine Klarstellung im Gesetz hatte die Bundestagsfraktion von CDU/CSU verweigert, weil doch alles schon möglich sei. Doch als das Bundesfinanzministerium diese Erläuterung in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) schreiben wollte, sperrten sich unter anderem die CDU/CSU-Landesfinanzminister*innen erneut (siehe hier: twitter.com/stefandt/status/1389113552787709952 oder hier: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vereine-gemeinnuetzigkeit-1.5282102). Die Erläuterung im Erlass wäre wichtig gewesen, weil darin Vereine nachschlagen und die Beamtinnen und Beamten im Finanzamt, das den Status der Gemeinnützigkeit prüft.
Mit besten Grüßen - und bleiben Sie gesund!
21.12.2020, 16:39
Liebe Unterstützende,
nach wochenlangen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat diese Woche das Jahressteuergesetz verabschiedet und damit erste Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen.
Eine Übersicht der Änderungen haben wir hier zusammengestellt: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-das-aendert-sich-2021/
Die vergangenen Wochen und Monate waren ein Tauziehen verschiedener politischer Positionen im Bund. Auf der einen Seite diejenigen, die eine moderne Zivilgesellschaft stärken wollen und den vielen gemeinnützigen Organisationen Rechtssicherheit bieten wollen. Auf der anderen Seite diejenigen, die an altem festhalten und die Probleme der Zivilgesellschaft nicht sehen (wollen). Gewonnen haben am Ende beide Seiten ein wenig: auf der einen Seite gibt es neue Zwecke, die moderne gesellschaftliche Realitäten abbilden. Auf der anderen Seite gibt es immer noch keine Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen.
Der angepasste Zweckekatalog erleichtert vielen Organisationen ihre Arbeit. Vor allem wird damit anerkannt, dass sich unsere Gesellschaft verändert hat: queere Vereine bekommen endlich einen gemeinnützigen Zweck für ihre Arbeit und müssen nicht mehr den Umweg über "öffentliche Gesundheit" oder "Kunst und Kultur" gehen. Neben Umweltschutz wird nun auch Klimaschutz gemeinnützig. Auch Freifunk, Ortsverschönerung und Friedhofspflege/Unterhalt von Gedenkstätten für Sternenkinder werden gemeinnützig. Und nicht zuletzt wurde im Zweckekatalog der Begriff "rassisch" durch "rassistisch" ersetzt. Es heißt nun: "Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte".
Damit bringt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht langsam ins 21. Jahrhundert. Gleichzeitig geht er einen ersten Schritt hin zu einer Anerkennung der Rolle von Zivilgesellschaft in einer modernen Demokratie. Zivilgesellschaft ist nicht nur Sportverein und Karnevalsgesellschaft. Zivilgesellschaft sind auch nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteur*innen als Wächter*innen über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit oder Anwält*innen für Themen.
Der nächste Schritt muss nun die Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen sein. Hier konnte sich die Koalition nicht einigen. Die Fraktion von CDU/CSU meint, das sei bereits problemlos möglich - viele Vereine machen andere Erfahrungen. Wir werden als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" weiter dafür arbeiten, dass gemeinnützige Vereine ebenso wie Finanzämter Klarheit und Rechtssicherheit erhalten, damit aus Sorge um den Gemeinnützigkeitsstatus nicht wichtiges Engagement für Demokratie und Menschenrechte unterbleiben!
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende anerkennen und unterstützen. Wir finanzieren uns größtenteils durch Beiträge unserer Mitgliedsorganisationen. Doch eine Reihe Vereine können nur kleine Beiträge aufbringen. Das begrenzt unsere Wirkungskraft. Ob groß oder klein, jede Spende unterstützt unsere Arbeit: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/spenden/
Wir wünschen Ihnen geruhsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes Jahr 2021!
04.12.2020, 18:23
Liebe Unterstützende,
am 3.12.2020 haben sich die Koalitionsfraktionen nach mehreren Verschiebungen auf das Jahressteuergesetz geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird.
Besonders freut uns, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.
Mehr zur Einigung hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/koalition-einig-bei-jahressteuergesetz/
Es ist sehr schade, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.
Die intensiven Verhandlungen der Koalition in den letzten Monaten zeigen, dass es Bewegung in dem Thema gibt und wir unsere Bemühungen jetzt nicht aufgeben dürfen. Wir werden uns als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen weiterhin für die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für zivilgesellschaftliches Handeln einsetzen.
Bitte unterstützen Sie uns und werben Sie in Ihrem Umfeld für eine Unterschrift unter diese Petition! Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig
Mit den besten Grüßen
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
30.11.2020, 16:35
Liebe Unterstützende,
mehr als 381.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift eine Reform des Gemeinnützigkeitsrecht. Vergangene Woche haben wir diese Unterschriften gemeinsam mit Campact bei einem digitalen Treffen an den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich übergeben.[1] Sein Kollege Ralph Brinkhaus von der CDU/CSU-Fraktion hat Anfragen dazu bisher noch nicht beantwortet.
Laut FAZ (Bericht vom 25.11.2020) sind sich die Koalitionsfraktionen weiterhin uneinig beim Thema Gemeinnützigkeit.[2] Die Fraktion von CDU und CSU sperre sich gegen Klarstellungen zum demokratischen Engagement. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium wolle hingegen erreichen, dass sich Sportvereine rechtssicher gegen Rassismus engagieren können. Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" appellieren wir an die Regierungsparteien, "dringend Rechtssicherheit für demokratisches Engagement zu schaffen, damit anti-demokratisches Engagement nicht unwidersprochen bleibt. Es ist überfällig, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen.” Nachzulesen in unserer Pressemitteilung vom 25.11.20.[3]
Hier gibt es eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/chronik-jstg2020
Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" bleiben wir am Ball und setzen uns weiterhin auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass es noch in diesem Jahr erste Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen gibt. Wir begleiten aktuelle Entwicklungen, sammeln Argumente, beraten und koordinieren unsere Mitgliedsorganisationen und führen vor allem Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen.
Mit den besten Grüßen
Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
[1] twitter.com/stefandt/status/1329113934083788804
[2] www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jahressteuergesetz-knackpunkt-gemeinnuetzigkeit-17068991.html
[3] www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-und-demokratiefoerderung-blockade-jahressteuergesetz-unverstaendlich/
05.11.2020, 17:57
Liebe Unterstützer*in,
die Petition "Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!" haben Sie schon unterschrieben. Die Probleme um die Gemeinnützigkeit bestehen leider weiter: Es fehlt an passenden gemeinnützigen Zwecken. Es fehlt die Klarstellung, dass Gemeinnützige sich auch politisch betätigen dürfen. Gleichzeitig setzt die Politik bei zentralen Themen, wie der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, massiv auf die Zivilgesellschaft.
Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.
Mit der Petition "Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!" weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin:
www.openpetition.de/petition/online/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren
In den kommenden Tagen berät die Koalition im Rahmen des Jahressteuergesetzes auch über mögliche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte November verabschiedet werden.
Bitte unterschreiben auch Sie und teilen die Petition unter Ihren Bekannten und Freund*innen. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet.
05.11.2020
Presseschau von Petitions-Startenden: