23.08.2021, 13:44
Liebe Unterstützende,
ungefähr fünf Prozent der Petition sind erfüllt: Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz geschrieben. Doch weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte fehlen noch. Ebenso fehlt die Klarstellung, dass Zwecke wie Klimaschutz natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen. Zudem brauchen Vereine und Stiftungen die Freigabe, sich bei Gelegenheit über ihren spezifischen Zweck hinaus zu engagieren: Wenn etwa offenbar wird, dass der Klimawandel hier bereits zu Katastrophen führt, sollte sich auch der Gesangsverein für die Opfer und für die Vorsorge engagieren dürfen.
Was die Große Koalition vor einem Dreivierteljahr nicht schaffte, kann die nächste Koalition nach der Bundestagswahl nachholen. Hier (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundestagswahl2021) haben wir zusammengestellt, was welche derzeit im Bundestag vertretene Partei dazu verspricht. Dort finden Sie auch Details zu den Forderungen und einen Handlungsplan für die nächste Koalition.
Damit wir nach der Bundestagswahl mit viel Unterstützung an die Parteien herantreten können, wäre es großartig, wenn Sie weitere Menschen zur Unterschrift einladen. Sie können dazu diesen Link nutzen: www.openpetition.de/gemeinnuetzig
Per Facebook: www.facebook.com/share.php?u=https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Per Whatsapp: api.whatsapp.com/send/?text=Unterschreiben+und+an+Freunde+weiterleiten%3A+Initiative+Zivilgesellschaft+n%C3%BCtzt+der+Gemeinschaft%3A+Politische+Beteiligung+ist+%23gemeinn%C3%BCtzig%21%3A+https%3A%2F%2Fwww.openpetition.de%2Fpetition%2Fonline%2Fzivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Als Mail: www.openpetition.de/petition/weiterleiten/zivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft-politische-beteiligung-ist-gemeinnuetzig
Wie nötig eine Klarstellung wäre, welche politische Einmischung für gemeinnützige Zwecke erlaubt ist, zeigen die Wochen vor der Bundestagswahl. Fast wöchentlich erreichen Anfragen von Vereinen die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung": Dürfen wir zu einer Demonstration aufrufen? Ist unsere Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn wir diesen oder jenen Aufruf unterzeichnen? Dürfen wir Bundestags-Kandidat*innen zu einer Diskussion einladen?
Eine Klarstellung im Gesetz hatte die Bundestagsfraktion von CDU/CSU verweigert, weil doch alles schon möglich sei. Doch als das Bundesfinanzministerium diese Erläuterung in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) schreiben wollte, sperrten sich unter anderem die CDU/CSU-Landesfinanzminister*innen erneut (siehe hier: twitter.com/stefandt/status/1389113552787709952 oder hier: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vereine-gemeinnuetzigkeit-1.5282102). Die Erläuterung im Erlass wäre wichtig gewesen, weil darin Vereine nachschlagen und die Beamtinnen und Beamten im Finanzamt, das den Status der Gemeinnützigkeit prüft.
Mit besten Grüßen - und bleiben Sie gesund!