Bürgerrechte

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Petition richtet sich an
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
407.239 Unterstützende
99% erreicht 410.000 für Sammelziel
407.239 Unterstützende
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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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09.02.2024, 15:39

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit der Veröffentlichung des Recherche-Netzwerks correctiv zum Geheimtreffen mit Rechtsextremen und Mitgliedern der AfD und Werte-Union in einem Landhaus bei Potsdam Anfang Januar 2024 wird seit Wochen im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Auch Ampel-Politiker:innen ließen sich bei Demos in Berlin fotografieren.
Vielmehr aber als amtierende Politiker:innen ist die Zivilgesellschaft so aktiv wie lange nicht mehr auf den Straßen. „Die Zivilgesellschaft“ ist gefragt – aber stolpert grade an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Vereine fragen sich allerorts, ob sie zu Demos gegen Rechtsextremismus in ihrer Stadt aufrufen dürfen. Ob sie gar eine Demo veranstalten oder anmelden, oder Materialien verleihen dürfen.
Gemeinnützige Vereine stoßen auf rechtliche Unsicherheiten, die seit Jahren existieren und laut Ampel-Koalitionsvertrag bis zur nächsten Bundestagswahl behoben werden sollen – nach aktuellem Stand mit Anpassungen in einem zusätzlichen Jahressteuergesetz 2023, welches zur Zeit erarbeitet wird.
Bis diese nötige Klarheit herrscht, haben wir in einer ausführlichen und einer Kurz-Version Hinweise erarbeitet, was gemeinnützige Vereine aktuell beachten müssen, wenn sie sich zum Beispiel tagespolitisch äußern – denn das dürfen sie.
Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.
Eine langfristige Aktualisierung des Zweckekatalogs und eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts braucht es natürlich weiterhin – umso dringender, wenn rechtsextreme Kräfte davon fantasieren, die Demokratie anzugreifen.

• Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? - Ausführliche Version mit Hintergründen (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/)

• Kurzfassung mit direkten Hinweisen zur Frage „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/)



07.03.2023, 15:34

Liebe Unterstützende,

die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat Sie vorhin bereits über die heute veröffentlichte Studie von ZiviZ informiert, die Überraschendes zeigte: Rund 30.000 gemeinnützige Vereine würden sich gerne stärker politisch engagieren, trauen sich aber nicht aus Angst, ihren gemeinnützigen Status zu verlieren.

Um möglichst viele Menschen auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und gemeinsam mit Ihnen die Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechts voranzubringen, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/photo/?fbid=582245430595996&set=a.363629215790953

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1633113231135784968/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/Cpfa-e9sKaH/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Link zur Petition: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie/

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


07.03.2023, 12:20

Liebe Leser*innen,

wenn Angst und Verunsicherung dazu führen, dass der Elternverein oder der Sportverein zu Rassismus und Sexismus schweigen, oder dass das Bündnis gegen Rechts und der Klimaschutzverein keine Forderungen an Politiker*innen stellen, stärkt das diejenigen, die unserer demokratischen Gesellschaft schaden wollen.

Eine heute veröffentlichte Studie zeigt, dass sich knapp fünf Prozent der gemeinnützigen Organisationen gerne stärker politisch einbringen würden, dabei aber Gefahren für ihren gemeinnützigen Status sehen. Im Bereich des Engagements für Klimaschutz (elf Prozent) oder im Bereich der internationalen Solidarität (zehn Prozent) ist die Verunsicherung stärker, betroffen sind aber alle Sektoren. Das sind knapp 30.000 Vereine, Initiativen und Stiftungen.

Mehr dazu hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie

Das bedeutet ganz konkret: In mindestens 30.000 Köpfen gibt es regelmäßig die Frage: "Darf ich meinen Beitrag leisten oder muss ich schweigen?"

In einem modernen Rechtsstaat, in einer demokratischen Gesellschaft, darf das nicht sein. Die Bundesregierung muss dringend das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren und das demokratische Engagement weiter stärken.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen machen wir auf Social Media auf das Problem aufmerksam. Machen Sie mit:
* erzählen Sie anderen davon
* leiten Sie diesen Newsletter weiter
* teilen Sie unser Sharepic mit den Hashtags #30000MalWenigerDemokratie und #Ziviz
* unterschreiben Sie unsere Unterschriftenliste
* unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Alle Informationen dazu finden Sie hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie

Viele Grüße

Annika Schmidt-Ehry

P.S.: Gehören Sie und Ihr Verein zu den 5 Prozent? Sind Sie selbst ehrenamtlich oder hauptamtlich in einem Verein engagiert und haben schon einmal auf eine Aktivität verzichtet, aus Angst die Gemeinnützigkeit zu verlieren? Gab es vielleicht sogar schon Nachfragen vom Finanzamt? Teilen Sie es uns mit: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/fallbeispiel-einsenden oder per Mail an fallbeispiel@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetig.de.




16.02.2022, 17:35

Endlich steht es schwarz auf weiß in den Richtlinien der Finanzverwaltung: Ein Verein, der sich mit politischen Mitteln für seinen gemeinnützigen Zweck engagiert, verfolgt deshalb noch lange keinen politischen Zweck. Und Vereine dürfen sich über ihre Satzungszwecke hinaus zu aktuellen Themen äußern. Ein Sportverein muss also nicht mehr zögern, ob er sich zum Holocaust-Gedenktag äußert oder Stellung bezieht gegen demokratiefeindliche Aktivitäten in seiner Stadt.

Diese Klarstellungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27. Januar 2021 veröffentlicht mit einem so genannten BMF-Schreiben. Damit wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Diese Erlass ist eine Richtlinie für die Finanzämter. Auf sie können sich Vereine und Stiftungen berufen. Das ist hilfreich - eine Gesetzesänderung bleibt wichtig und dringlich.

Details können Sie hier lesen:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln/

Änderungen am Anwendungserlass entscheidet das Bundesfinanzministerium nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Bundesländern. Wir wissen, dass Bund und Länder nach dem Attac-Urteil zunächst ergebnislos, nach dem Jahressteuergesetz 2020 erneut verhandelt und gerungen haben um Formulierungen. Wir und auch einige unserer Mitgliedsorganisationen haben dazu Gespräche geführt, Formulierungshinweise gegeben und weiteren Rat eingeholt. Daher sehen wir die Verbesserungen auch als ein Ergebnis unserer Arbeit.

Allerdings gibt es neben Licht auch Schatten bei den Änderungen. Bund und Länder haben offenbar in einigen Fragen keinen Konsens gefunden. Die Ausführungen zu politischen Tätigkeiten für eigene gemeinnützige Zwecke lesen sich im Mittelteil nach Kompromiss und Rosinen-Picken. Das schafft leider nicht die erforderliche Klarheit.

Der mögliche Umfang politischen Mittel wird nicht klar und eindeutig beschrieben. Es werden unklare Begriffe wie "parteipolitisch neutral" und "erfordert" eingeführt. Bei den politischen Mitteln wird die andere Konstellation "Reaktion auf aktuelle Ereignisse" ("Tagespolitik") falsch reingerührt.

Die Überarbeitung des Anwendungserlasses ist wohl abgeschlossen - bis zu einer nächsten Gesetzesänderung. Diese Gesetzesänderung ist dringend nötig und von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden in den nächsten Monaten (mit politischen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger Zwecke) dafür werben, dass diese Änderungen gut und zügig geschehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzusichern.
Den Text der neuen Erlass-Formulierungen sowie Details und ausführliche Bewertung finden Sie hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln


29.11.2021, 19:04

Liebe Unterstützende,

die Ampel-Koalition möchte das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren, Zwecke ergänzen und Unsicherheiten beseitigen! Das ist ein Grund zu feiern! Und es ist ein Erfolg der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ihren mittlerweile fast 200 Mitgliedsorganisationen und Ihnen! Gemeinsam haben wir diesen Etappensieg erzielt:
"Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.” (Seite 117)

“Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.” (Seite 165)

Die wichtigsten Passagen aus dem Koalitionsvertrag haben wir übrigens hier zusammengestellt: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/ampel-koalitionsvertrag-2021-gemeinnuetzigkeit-zivilgesellschaft/

Jetzt geht es erst richtig los! Nach dem Koalitionsvertrag kommt die Umsetzung. Wir werden als Allianz die politischen Entscheidungsträger:innen dabei sachkundig begleiten (müssen)! Der Teufel steckt oft im Detail – vor uns liegen arbeitsreiche Jahre.

Mit einer Spende können Sie unsere Arbeit weiter unterstützen: Konto DE29 4306 0967 2060 8072 00 (IBAN) bei der GLS-Bank (BIC GENODEM1GLS), Kontoinhaberin: Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V..

Oder hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/onlinespende

Und wenn Sie noch Menschen kennen, die bisher noch nicht unterschrieben haben, verbreiten Sie gerne die Petition: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Herzlichen Dank und viele Grüße

PS:
Um den tollen Etappensieg zu feiern, hat openPetition einen Post auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne liken und teilen, damit noch mehr Menschen von der Neuigkeit erfahren:

+++ Facebook: de-de.facebook.com/openPetition/photos/pb.305564092875147.-2207520000../4541705809260933/?type=3&theater

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1465350406901571589?s=20

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CW3Z__TNRYy/


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