schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Petition 17/00509 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Auf der bisher unbebauten Gemeinbedarfsfläche an der Ecke Aufkircher Straße/Uhlandstraße ist ein Gebäude für eine vermutlich primär private Klinik, Arztpraxen, Gewerbe und Wohnungen geplant. Das Gebiet ist an drei Seiten umgeben vom Wohngebiet mit zweigeschossigen Gebäuden (+ Dachgeschoss) und kleinen Gärten. Das neue Gebäude ist ein massiver Großbau, der alle umliegenden Gebäude überragen soll und somit den grünen Charakter der Aufkircher Straße zerstört. Zusätzlich schafft der geplante Neubau in seiner Dimension und Nutzung Verkehrs- und Parkplatzprobleme auf einer der Hauptzugangsstraßen nach Überlingen. Die projektierte Höhe – die auch als Präzedenzfall für zukünftige benachbarte Bauten angesehen werden muss – gefährdet den für die Notfallversorgung der Helios-Klinik essentiell notwendigen Hubschrauberlandeplatz. Die Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche ist mehr als fraglich, die Höhe des Gebäudes wurde vor dem eigentlichen Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und die Anregungen und Bedenken der Bürger in allen wichtigen Punkten ignoriert. Es wäre transparent und somit fair und sinnvoll gewesen, vor dem Bauleitplanverfahren ein Stangengerüst aufzustellen, und die Ausmaße des Gebäudes dann erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens, wenn alle Sachverhalte klar definiert für alle zugänglich sind, zu diskutieren und zu beschließen. Deshalb fordern wir ein Stangengerüst für strittige Projekte.
Auf einem freien Gelände neben dem Busbahnhof (incl. Reisebusparkplatz) soll ein Großhotel gebaut werden. Im ISEK Überlingen von 2016 ist ein Hotel angedacht, genauso wie eine dringend benötigte Stadthalle, oder eine Freifläche. Wann beschlossen wurde, dass ein Hotel und keine Stadthalle gebaut werden soll, ist für recherchierende Bürger nicht nachvollziehbar. Es ist allerdings klar, dass die Ausmaße des Projektes (Größe, Bettenzahl usw.) in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wurden und so in die öffentliche Ausschreibung kamen. Bürgerbeteiligung zum Projekt fand bisher in Form einer Information im städtischen Gemeindeblatt HalloÜ (14.05.20) statt. Inzwischen werden 6 Entwürfe diskutiert, wobei die Frage, ob Überlingen überhaupt ein Hotel oder eine Stadthalle oder beides kombiniert und/oder eine Freifläche braucht, keine Rolle mehr spielt. Daher sollte vorab eine Gesamtplanung für das Areal stattfinden. Die Entwürfe stellen allesamt massive Großgebäude dar. Hier wäre ein Stangengerüst sinnvoll gewesen, bevor hinter verschlossenen Türen erste Entscheidungen über die Kubatur eines Großgebäudes gefällt werden. Zudem müssen Architekturbüros viel Geld für Entwürfe ausgeben, die von vielen Bürgern keine Zustimmung erhalten, wie die zahlreichen Stimmen (ca. 400) für einen Einwohnerantrag zeigen, die eine Bürgerinitiative schon gegen das Projekt und die Ausmaße der geplanten Gebäude gesammelt hat.
Nachdem nun alle bauverwaltungsrechtlichen Dinge zwischen Investor, Bauverwaltung und Gemeinderat geklärt sind und der Gemeinderat mehrheitlich seine Zustimmung zu diesem städtebaulich äußerst fragwürdigen Projekt gegeben hat, geht das rechtmäßige Verfahren in die sog. „Offenlegung“. Vom 30.11.20 bis zum 08.01.21 dürfen nun alle Bürger der Stadt und insbesondere die direkt Betroffenen zum ersten Mal in diesem Verfahren ihre Anregungen und Bedenken schriftlich (es geht auch per E-Mail: bauleitplanung@ueberlingen.de) abgeben. Wir möchten alle Bürger ganz herzlich dazu bitten von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, auch wenn zum Jahreswechsel andere, wichtigere Dinge anstehen, doch gerade darauf hofft die Bauverwaltung. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bürgersinn: info@buergersinn-ueberlingen.de oder die Bürgerallianz: ueberlinger.buergerallianz@gmail.com wenden.
Im letzten Hallo Ü wurde eingehend der Ablauf eines Bauverfahrens aus der Sicht der Verwaltung dargestellt. Da sich über den Text niemand für verantwortlich erklärt hat, gehen wir von Herrn Kölschbach in Absprache mit Herrn OB Zeitler als Verfasser aus, oder umgekehrt.Nimmt man jedoch die Position der Bürger ein, die seit Jahr und Tag ihre Anregungen und Bedenken zu den Bauleitplanverfahren vorbringen und stets in der sog. Abwägung „mit Begründung“ rundweg abgelehnt werden, dann bekommt man ein ganz anderes Bild von den Vorgängen. Schauen Sie sich die Verfahren zum Therme Parkhaus oder zum Pflanzenhaus an mit hieb- und stichfesten Argumenten – alle wurden abgeschmettert. Und das erleben die Mitglieder des Bürgersinns nun schon fast 20 Jahre. Ist es da nicht verständlich, dass das Vertrauen „in die objektive Planungshoheit der Stadt“ zerstört ist. Kann es nicht sein, dass mit der Entscheidung des Gemeinderats über den Entwurf und die Offenlage „Gesetz“ gesprochen wird und die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss lediglich noch die entsprechenden passenden Begründungen zu den Anregungen und Bedenken zu liefern hat, selbst bezüglich Denkmalschutz, weil eine Korrektur oder Veränderung von beiden Seiten nicht mehr gewünscht wird. Eine Veränderung dieser frustrierenden Verfahren kann es nur geben, wenn eine vorgezogene Bürgerbeteiligung (vor der Entscheidung des Gemeinderates) im Sinne der Landesverwaltung praktiziert wird. Es wäre zu wünschen, wenn man im anstehenden Verfahren „BPL Nördlicher Amann 1. Teiländerung u. Erweiterung“ doch mal genauer hinschauen könnte.