13.12.2020, 20:27
In der Fischerhäuser-Vorstadt befinden sich charakteristische 1- bis 2-geschossige Wohn- und Geschäftsgebäude (siehe Altstadt-Satzung vom 11.04.2018).
Das Quartier ist ein Mischgebiet mit jeweils hälftiger Gewerbe- und Wohnnutzung. Im Gegensatz zu anderen Altstadtquartieren hat die FiVo vergleichsweise wenig Leerstände. Das Quartier hat eine vitale und sozial durchmischte Bewohnerstruktur, da hier noch bezahlbarer Wohnraum angeboten wird.
Die von der Stadt Überlingen genehmigte Bebauung der Gartenstraße 5 und 7 mit für dieses Altstadtquartier überhöhten Wohnungsbauten soll drei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von insgesamt 17 Metern erlauben. Dies weicht deutlich von der Altstadtsatzung ab, welche 1- bis 2-geschossige Gebäude mit Firtsthöhen von 10 Metern vorsieht. Statt den Fuß des Felsens von weiterer Bebauung freizuhalten (Festlegung städtebauliche Rahmenplanung von 1998), um den Blick auf den Grünzug freizuhalten, soll nun im ehemaligen Mezger-Garten ein Gebäude mit einer komplett verglasten Giebelwand entstehen.
Der Bebauungsplan vom 17.06.2020, den die Stadtverwaltung nun für den Rest der FiVo geplant hat, sieht zwar lediglich zwei Vollgeschosse vor, orientiert sich aber an der Höhe der neu genehmigten Geschosswohnungen, so dass de facto Gebäude in der Höhe wie das neu genehmigte erlaubt sein sollen. Dadurch, dass es sich primär um Wohneinheiten handelt, erhält dieses Quartier einen deutlichen Schwerpunkt in Richtung reiner hochpreisiger Wohnnutzung, weg von der bestehenden Nutzung “Wohnen und Arbeiten” (Mischgebiet).
Die Aufstellung von Stangegerüsten würde deutlich machen, welche tatsächliche Höhenentwicklung für das ganze Gebiet geplant ist. Die veröffentlichte 3D-Visualisierung der Stadtplanung konnte nur ansatzweise die Befürchtungen der Nachbarn bestätigen.
In der letzten Informationsveranstaltung unseres Nachbarschaftsdialoges am 09.07.2020, haben sich die meisten Nachbarn eindeutig für die Erhaltung unseres eigenständigen Quartiercharakters als Mischgebiet in der bisherigen kleingliedrigen Bauweise ausgesprochen.
Die Stadtplanung betrachtet dies als „marginale Nachverdichtung“.
Die Mehrheit von uns Nachbarn allerdings, unterstützt durch die Fraktionen der Grüne/LBU und der BÜB+, lehnen diese Art der baulichen Zielvorgaben in unserem Quartier ab und sprechen uns für die Beantragung eines alternativen und quartierverträglichen B-Plan-Entwurfes aus.