31.12.2020, 09:54
Quelle: www.buergersinn-ueberlingen.de/offenlegung.htm
Nachdem nun alle bauverwaltungsrechtlichen Dinge zwischen Investor, Bauverwaltung und Gemeinderat geklärt sind und der Gemeinderat mehrheitlich seine Zustimmung zu diesem städtebaulich äußerst fragwürdigen Projekt gegeben hat, geht das rechtmäßige Verfahren in die sog. „Offenlegung“. Vom 30.11.20 bis zum 08.01.21 dürfen nun alle Bürger der Stadt und insbesondere die direkt Betroffenen zum ersten Mal in diesem Verfahren ihre Anregungen und Bedenken schriftlich (es geht auch per E-Mail: bauleitplanung@ueberlingen.de) abgeben. Wir möchten alle Bürger ganz herzlich dazu bitten von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, auch wenn zum Jahreswechsel andere, wichtigere Dinge anstehen, doch gerade darauf hofft die Bauverwaltung. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bürgersinn: info@buergersinn-ueberlingen.de oder die Bürgerallianz: ueberlinger.buergerallianz@gmail.com wenden.
Im letzten Hallo Ü wurde eingehend der Ablauf eines Bauverfahrens aus der Sicht der Verwaltung dargestellt. Da sich über den Text niemand für verantwortlich erklärt hat, gehen wir von Herrn Kölschbach in Absprache mit Herrn OB Zeitler als Verfasser aus, oder umgekehrt.Nimmt man jedoch die Position der Bürger ein, die seit Jahr und Tag ihre Anregungen und Bedenken zu den Bauleitplanverfahren vorbringen und stets in der sog. Abwägung „mit Begründung“ rundweg abgelehnt werden, dann bekommt man ein ganz anderes Bild von den Vorgängen. Schauen Sie sich die Verfahren zum Therme Parkhaus oder zum Pflanzenhaus an mit hieb- und stichfesten Argumenten – alle wurden abgeschmettert. Und das erleben die Mitglieder des Bürgersinns nun schon fast 20 Jahre. Ist es da nicht verständlich, dass das Vertrauen „in die objektive Planungshoheit der Stadt“ zerstört ist. Kann es nicht sein, dass mit der Entscheidung des Gemeinderats über den Entwurf und die Offenlage „Gesetz“ gesprochen wird und die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss lediglich noch die entsprechenden passenden Begründungen zu den Anregungen und Bedenken zu liefern hat, selbst bezüglich Denkmalschutz, weil eine Korrektur oder Veränderung von beiden Seiten nicht mehr gewünscht wird. Eine Veränderung dieser frustrierenden Verfahren kann es nur geben, wenn eine vorgezogene Bürgerbeteiligung (vor der Entscheidung des Gemeinderates) im Sinne der Landesverwaltung praktiziert wird. Es wäre zu wünschen, wenn man im anstehenden Verfahren „BPL Nördlicher Amann 1. Teiländerung u. Erweiterung“ doch mal genauer hinschauen könnte.