In Gemeinden, wo die Ausmaße von Neuplanungen entweder hinter verschlossenen Türen oder in schnellen Hauruckaktionen ohne Bürgerbeteiligung beschlossen werden, könnte ein Stangengerüst dafür sorgen, dass sich die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbezogen fühlt, besonders, wenn die Entscheidungen vor den eigentlichen Bauleitverfahren gefällt werden, deren Sinn und Zweck es u.a. sein sollte, das Maß von baulichen Nutzungen festzusetzen, und zwar unter echter Beteiligung der Öffentlichkeit, die nicht nur eine Anhörung der Bürger sein sollte.
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