Verhindert das Verbot von u.a. Microsoft Teams für hessische Schülerinnen und Schüler! Jetzt.
Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessisches Kultusministerium, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, Kulturpolitischer Ausschuss des Hessischen Landtags
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
wir haben das Quorum von 15.000 Unterschriften in Hessen deutlich übertroffen. Ich freue mich Sie heute über die Einreichung der Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags zu informieren.
Nun gilt es auf eine Entsprechung zu hoffen.
Vielen Dank nochmal an jeden Unterstützenden der Online-Petition.
Viele Grüße
Elias Sauer
(Mitglied der Schülervertretung der I. E. Lichtigfeld-Schule)
Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.
Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
wir gehen mit großen Schritten auf das Quorum von 15.000 Unterstützenden zu - eine grandiose Leistung, die wir nur in Zusammenarbeit erreichen konnten und können.
Ich würde Sie hiermit gerne über eine aktuelle Entwicklung bzgl. einer Initiative der Walter-Lübke-Schule aus Wolfhagen informieren.
Die Walter-Lübke-Schule setzt sich in ihrem Schreiben, die sich an hessische Schulen richtet, für den Erhalt und die weitere Nutzung des Videokonferenzsystems (VKS) Microsoft Teams und Microsoft 365 ein. Ziel ist es, durch möglichst viele unterstützende Schulen, die sich der Initiative "Interessengemeinschaft hessischer Schulen zur Nutzung von M365" anschließen, auch von Seiten der Schulen Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.
Wir unterstützen diese Initiative vollumfänglich und würden uns freuen, wenn Sie, falls Sie in einer Schule tätig sind, Ihrer Schulleitung das angehängte Schreiben übermitteln würden.
Viele Grüße und haben Sie noch eine schöne Woche!
Elias Sauer
(Mitglied der Schülervertretung der I. E. Lichtigfeld-Schule)
[Sie haben diese E-Mail erhalten, da Sie beim Unterschreiben der Petition "Möchte über jeden Fortschritt informiert werden" ausgewählt haben.]
Die Lage der Schüler und der Lehrer ist fragil. Viele Schüler arbeiten an ihrer Belastungsgrenze und werden trotzdem abgehängt. Die Lehrer geben ihr bestes, um ihren Schülern so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen. In diesen Zeiten brauchen wir Kontinuität und keine Veränderungen! Wir Schüler haben uns in Microsoft Teams eingearbeitet und sind zufrieden. Wir wollen in derart schwierigen Zeiten keine Veränderung eines wirklich gut funktionierenden Systems.
Der HBDI stellt in seinem Statement vom 31.03.2021 ein neues "Ersatzsystem" in Aussicht, welches aber keinen Grund zum Aufatmen gibt,
Zitat: "(...) Vielmehr ist davon auszugehen, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine Anwendung zur Verfügung steht, die sowohl den technischen als auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. (...)" (1)
Der Beginn des Statements auf der Webseite des HBDI spricht bereits Bände. Vieles ist noch nicht geregelt. Für uns Schüler ist so ein Zustand nicht hinnehmbar. Wir brauchen an unseren Schulen ein verlässliches Programm. Das haben wir mit Microsoft Teams und den anderen gängigen Systemen.
Hauptkritikpunkt und Grund, der die Aufhebung der Duldung laut des HBDI rechtfertigen soll, stellt der Datenschutz-Aspekt dar. Leider gibt es von Seiten des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzig die Folgende „Erklärung“, wenn man dies so nennen darf, aus dem Statement vom 31.03.2021:
„(…) Damit ist der weitere oder fortgesetzte Einsatz u.a. von Microsoft Teams weder erforderlich noch datenschutzrechtlich zulässig. (…)“ (1)
Danach lassen sich keine Rückschlüsse auf genaue Probleme, die der HBDI bei der Verwendung von Microsoft Teams an hessischen Schulen sieht, schließen. Genauso wenig ist klar, ob sich die Entscheidung gegen das gesamte Microsoft Office 365 Konstrukt richtet. Dazu der HBDI noch in einem Statement vom 22.08.2017:
„Der Einsatz von Microsoft Office 365 in der sogenannten "Deutschland-Cloud" durch hessische Schulen stößt auf keine grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Bedenken (…) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Microsoft "Deutschland-Cloud" lässt sich im Rahmen von § 83. Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen datenschutzkonform gestalten. Danach dürfen personenbezogene Daten von Schülern, deren Eltern und Lehrkräften verarbeitet werden, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und für einen jeweils damit verbundenen Zweck erforderlich ist. (…)" (2)
Damals schien es also noch keine Schwierigkeiten bzgl. der Datenschutzkonformität von M365 bzw. auch Microsoft Teams gegeben zu haben, denn die Server sind heute noch, auch von Microsoft Teams,noch in der Deutschland-Cloud gehostet. Auch Teams ist dort gehostet, falls nicht überall, könnte man dies ändern. (3) Uns stellt sich die Frage, warum war früher die Verwendung in Ordnung und heute durch den HBDI nicht vorstellbar bzw. ausgeschlossen.
Wir sind der Meinung, dass man mit den betreffenden Unternehmen, in diesem speziellen Fall Microsoft, verhandeln könnte und so das Erreichen einer guten Entscheidung für die hessischen Schüler ermöglicht werden könnte. Wenn beispielsweise der „Anhang zu den Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste“ (kurz DPA) strittige Inhalte gegenüber DSGVO enthält, wäre es möglich mit dem Unternehmen andere Vereinbarungen – rein für die schulische Nutzung – einzuarbeiten. Ein strikte Aufhebung der Duldung, welche einem Verbot gleichkommt, ist hierbei aber sicher nicht zielführend.
Zudem muss man sagen, dass jeder Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter vor Verwendung an einer hessischen Schule von Diensten wie MS Teams, gemäß Art. 7 der DSGVO, eine Unterschrift leisten muss. Die Zustimmung kann jeder Zeit widerrufen werden. Kein Schüler, keine Schülerin wir zur Verwendung von Microsoft Teams gezwungen.
Wir halten das nicht ausgeführte Datenschutz-Argument des HBDI, welcher eine Aufhebung der Duldung rechtfertigen soll, für nicht ausreichend belegt und damit für nicht sinnvoll. Es geht uns, welche diese Petition in Leben gerufen haben, mir als Petent sowie unseren Unterstützern, nicht nur um den Erhalt von MS Teams u.a. an unseren Schulen, vielmehr geht es uns darum System, wie das "Schulportal Hessen" an allen hessischen Schulen zu verhindern. Die häufigen und eklatanten Ausfälle – vor allem bei häufigem Zugriff – auf diese Plattform sind nicht hinnehmbar. Zu Beginn des Distanzunterricht Ende Dezember sowie montagmorgens kam und kommt es zu Störungen, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler behindern und zu Frustration führen. Diese Probleme kennen wir an unsere Schule, die Microsoft Teams verwendet, nicht. Ob sowas mit einem "irgendwann" kommenden, neuen staatlichen System besser wird, steht in den Sternen und wird von uns nicht erwartet. Eher erwarten wir ein System, welches ohne die wichtige, von uns geforderte,wichtige langfristige Erprobungs- und Verbesserungsphase auskommt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14.637 (13.625 in Hessen)
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
wir gehen mit großen Schritten auf das Quorum von 15.000 Unterstützenden zu - eine grandiose Leistung, die wir nur in Zusammenarbeit erreichen konnten und können.
Ich würde Sie hiermit gerne über eine aktuelle Entwicklung bzgl. einer Initiative der Walter-Lübke-Schule aus Wolfhagen informieren.
Die Walter-Lübke-Schule setzt sich in ihrem Schreiben, die sich an hessische Schulen richtet, für den Erhalt und die weitere Nutzung des Videokonferenzsystems (VKS) Microsoft Teams und Microsoft 365 ein. Ziel ist es, durch möglichst viele unterstützende Schulen, die sich der Initiative "Interessengemeinschaft hessischer Schulen zur Nutzung von M365" anschließen, auch von Seiten der Schulen Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.
Wir unterstützen diese Initiative vollumfänglich und würden uns freuen, wenn Sie, falls Sie in einer Schule tätig sind, Ihrer Schulleitung das angehängte Schreiben übermitteln würden.
Viele Grüße und haben Sie noch eine schöne Woche!
Elias Sauer
(Mitglied der Schülervertretung der I. E. Lichtigfeld-Schule)
nun haben wir die 11000 Unterschriften geknackt und gehen mit großen Schritten auf das Quorum von 15000 Unterschriften zu. Danach ist die Sammlung aber noch nicht vorbei - auch danach brauchen wir Ihre Unterstützung, denn je mehr Unterschriften, desto größer die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.
Im Zuge des baldigen Erreichens des Quorums habe ich, zusammen mit der Schülervertretung der I. E. Lichtigfeld-Schule aus Frankfurt am Main, die Begründung unserer Petition verändert. An einigen Stellen wurden Inhalte verdeutlicht sowie Quellenangaben beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Elias Sauer
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die dauerhafte Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams sowie eine erneuteAussetzung Beurteilungder für andere gängige, an hessischen Schulen verwendete, Videokonferenzsysteme. Zudem fordern wir eine klare Bekenntnis des hessischen Kultusministeriums (kurz HKM) undBestrebung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz HBDI) zubzgl. einer Aufhebung der Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams. Vielmehr fordern wir eine dauerhafte Duldung von Microsoft Teams an hessischen Schulen.
Mit einer Erprobung eines hessenweiten System kann nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 des deutschen Infektionsschutzgesetztes, durch den Lösungendeutschen andererBundestag, hessischerbegonnen Schulen,werden. mitDen anderenSchulen soll die weitere Verwendung ihrer gewohnten Systemen (exemplarischaber "itslearning").zu jeder Zeit ermöglicht bleiben.
Ihr wollt wissen, was überhaupt das Problem ist? Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hebt die Duldung für Microsoft Teams in Schulen zum 31. Juli 2021 auf! Nicht nur Microsoft Teams ist betroffen, auch andere insbesondere US-amerikanische Anwendungen (Zoom o.ä.) sind von diesem Verbot betroffen. Momentan ist noch nicht klar, ob sich dieses Verbot nur auf die Videokonferenzfunktion der Anwendungen bezieht oder auf das gesamte System.System, im Fall MS Teams wäre es Microsoft 365. Genauso wenig ist klar, ob es langfristig auf ein Verbot von anderen Lösungen an hessischen Schulen hinausläuft ("itslearning"; "moodle"; "BigBlueButton"), um eine landeseinheitliche Lösung zu erreichen.
Wir, die unterstützenden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern der hessischen Schulen, halten die Entscheidung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für völlig fehlgeleitet, da sie den ohnehin schon erschwerten Unterricht inmitten einer landesweiten Pandemiesituation erschwert. Die hessischen Lehrerinnen und Lehrer mit Unterstützung der Schulleitungen haben sich mit der Verwendung von Microsoft Teams und anderen Systemen im Unterricht eine innovative und vor allem gut funktionierende Lösung gesucht und gefunden. Diese wird nun den Schülern und den Lehrern genommen.
Beim Blick auf die Bilanz des hessischen Kultusministeriums undbzgl. der KultusministerkonferenzErstellung imeiner Allgemeinenlandesweiten Lernplattform halten wir eine staatlich-einheitliche Lösung, für alle hessischen Schüler/innen, in der aktuell schwierigen Lage für nicht praktikabel. Angesichts der ohnehin schon großen Stabilitätsprobleme mit bspw. dem "Schulportal Hessen" stehen wir einem Programm, welches die gesamte hessische Schülerschaft verwenden soll, äußerst kritisch gegenüber.sinnvoll.
Mit unserer Petition wollen wir verhindern, dass sich der Unterricht mit digitalen Elementen zum Schuljahr 2021/22, im Fall der Beendigung der Duldung, drastisch verändert. Wir fordern die bestmöglichste Lösung für die hessischen Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern. Eine Lösung, die keine Umstellungen und Veränderungen im ohnehin schon schwierigen und kompliziertem Lernalltag nach sich zieht. Wir fordern das HKM und den HBDI dazu auf, dass die in den Schulen entwickelten und gut funktionierenden Lösungen beibehalten werden dürfen. Wir stellen uns klar gegen eine staatlich-einheitliche Lösung, in der aktuellen Zeit und Lage! Wenn die aktuelle Lage vorüber ist, wie lang es auch dauern mag, könnte Hessen mit der Erprobung eines neuen, einheitlichen Systems beginnen. Sichtwort liegt hier aber auf der langfristigen Erprobung. Wir fordern hiermit ausdrücklich keine schnelle Lösung, wir fordern ein gut funktionierendes und vor allem stabiles System. Dann könnte ein neuer Vorschlag an die hessischen Schüler, Lehrer und Eltern gemacht werden. Stichwort ist hierbei aber der Vorschlag. Alle Beteiligten sollten in den Prozess eingebunden werden. Es soll auf jeden Fall zu keinem Verbot von Teams u.a. an Schulen kommen, vielmehr sollten das HKM und der HBDI von dem neuen System überzeugen. Die Entscheidung liegt klar bei den Schulen!
Zu aktueller Zeit ist diese Diskussion aber unangebracht. Momentan sollten wir uns nur um die Aufrechterhaltung der Schulbildung der hessischen Schüler/innen bemühen und keine drastischen Änderungen im Lernalltag anstreben.
Wir können uns nicht erklären wie eine staatliche Institution, die als oberstes Ziel das Wohl der Schülerinnen und Schüler verfolgen sollte, eine solche Entscheidung treffen kann. In einer Zeit, in der Schülerinnen und Schüler das Lernen so schwer haben, wie seit langem nicht mehr, müssen wir von politischen Entscheidungsträgern erwarten können, dass sie Probleme beseitigen und keine neuen schaffen.
Wir fordern mehr Mut und Flexibilität von den Entscheidungsträgern. MS Teams und viele der übrigen Systeme haben sich bewährt und sollten weiterhin in Schulen eingesetzt werden dürfen. Wir möchten uns nicht gegen die Erprobung eines hesseneinheitlichen Systems stellen, jedoch fordern wir, dass die Entscheidung immer bei den hessischen Schulen liegt. Gegen ein Verbot o.ä. eines gut funktionierenden Systems stellen wir uns aber in Gänze.
Neue Begründung: Warum solltest Du unsere Petition unterstützten auch, wenn Du nichts mehr mit der Schule zutun hast?
Die Lage der Schüler und der Lehrer ist fragil. Viele Schüler arbeiten an ihrer Belastungsgrenze und werden trotzdem abgehängt. Die Lehrer geben ihr bestes, um ihren Schülern so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen. In diesen Zeiten brauchen wir Kontinuität und keine Veränderungen! Wir Schüler haben uns in Microsoft Teams eingearbeitet und sind Zufrieden,zufrieden. wirWir wollen in derart schwierigen Zeiten keine Veränderung eines wirklich gut funktionierenden Systems.Wir, die Schülerinnen und Schüler der hessischen Schulen, halten die Entscheidung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für völlig fehlgeleitet, da sie den ohnehin schon erschwerten Unterricht inmitten einer landesweiten Pandemiesituation erschwert. Die hessischen Lehrerinnen und Lehrer mit Unterstützung der Schulleitungen haben sich mit der Verwendung von Microsoft Teams und anderen Systemen im Unterricht eine innovative und vor allem gut funktionierende Lösung gesucht und gefunden. Diese wird nun den Schülern und den Lehrern genommen.
Der HBDI stellt in seinem Statement vom 31.03.2021 ein neues "Ersatzsystem" in Aussicht, welches aber keinen Grund zum Aufatmen gibt,
Zitat: "(...) Vielmehr ist davon auszugehen, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine Anwendung zur Verfügung steht, die sowohl den technischen als auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. (...)" (bit.ly/3dLimAP)(1)
Der Beginn des Statements auf der Webseite des HBDI spricht bereits Bände. Vieles ist noch nicht geregelt. Es steht noch kein fachgerechter Ersatz zur Verfügung, vielmehr könne man davon ausgehen, dass ein solcher zur gegebener Zeit bereit steht. Für uns Schüler ist so ein Zustand nicht hinnehmbar. Wir brauchen an unseren Schulen ein verlässliches Programm. Das haben wir mit Microsoft Teams und den anderen,anderen gängigen Systemen.
Hauptkritikpunkt und Grund, der die Aufhebung der Duldung laut des HBDI rechtfertigt,rechtfertigen soll, stellt der Datenschutz-Aspekt dar. VorLeider allemgibt es von Seiten des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzig die fehlendeFolgende Ende-zu-Ende„Erklärung“, Verschlüsselungwenn man dies so nennen darf, aus dem Statement vom 31.03.2021:
„(…) Damit ist der weitere oder fortgesetzte Einsatz u.a. von Microsoft Teams weder erforderlich noch datenschutzrechtlich zulässig. (…)“ (1)
Danach lassen sich keine Rückschlüsse auf genaue Probleme, die der HBDI bei Video-Callsder wirdVerwendung kritisiert.von Microsoft hatTeams jedochan bereitshessischen einigeSchulen Verbesserungensieht, schließen. Genauso wenig ist klar, ob sich die Entscheidung gegen das gesamte Microsoft Office 365 Konstrukt richtet. Dazu der HBDI noch in einem Statement vom 22.08.2017:
„Der Einsatz von Microsoft Office 365 in der sogenannten "Deutschland-Cloud" durch hessische Schulen stößt auf keine grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Bedenken (…) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Microsoft "Deutschland-Cloud" lässt sich im Rahmen von § 83. Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen datenschutzkonform gestalten. Danach dürfen personenbezogene Daten von Schülern, deren Eltern und Lehrkräften verarbeitet werden, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und für einen jeweils damit verbundenen Zweck erforderlich ist. (…)" (2)
Damals schien es also noch keine Schwierigkeiten bzgl. der Datenschutzkonformität von M365 bzw. auch Microsoft Teams gegeben zu haben, denn die Server sind heute noch, auch von Microsoft Teams, in der Deutschland-Cloud gehostet. (3) Uns stellt sich die Frage, warum war früher die Verwendung in Ordnung und heute durch den HBDI nicht vorstellbar bzw. ausgeschlossen.
Wir sind der Meinung, dass man mit den betreffenden Unternehmen, in diesem speziellen Fall Microsoft, verhandeln könnte und so das Erreichen einer guten Entscheidung für die nächstenhessischen MonateSchüler angekündigt.ermöglicht Diewerden Ende-zu-Endekönnte. VerschlüsselungWenn kommtbeispielsweise alsoder noch„Anhang bevorzu den Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste“ (kurz DPA) strittige Inhalte gegenüber DSGVO enthält, wäre es möglich mit dem Unternehmen andere Vereinbarungen – rein für die Duldungschulische auslaufenNutzung würde.– (bit.ly/3rXGEMU);einzuarbeiten. (bit.ly/3cXq9fH)Ein strikte Aufhebung der Duldung, welche einem Verbot gleichkommt, ist hierbei aber sicher nicht zielführend.
Zudem muss man sagen, dass jeder Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter vor Verwendung an einer hessischen Schule von solchenDiensten Dienstenwie MS Teams, gemäß Art. 7 der DSGVO, eine Unterschrift leisten muss. Die SchulenZustimmung undkann damitjeder ggf.Zeit auchwiderrufen deren Träger tragen in dieser Hinsicht keine Verantwortung.werden. Kein Schüler, keine Schülerin wir zur Verwendung von Microsoft Teams und anderen Systemen gezwungen.
Wir halten diesesdas Argumentnicht ausgeführte Datenschutz-Argument des HBDI, welcher eine Aufhebung der Duldung rechtfertigen soll, für einenicht politischeausreichend Strategie,belegt und damit für nicht sinnvoll. Es geht uns, welche diese Petition in Leben gerufen haben, mir als Petent sowie unseren Unterstützern, nicht nur um den Erhalt von denMS ProblemenTeams deru.a. staatlichenan Systemeunseren abzulenken.Schulen, Schließlichvielmehr hatgeht es uns darum System, wie das "Schulportal Hessen" häufigean allen hessischen Schulen zu verhindern. Die häufigen und eklatanteeklatanten Ausfälle,Ausfälle – vor allem bei häufigem Zugriff.Zugriff – auf diese Plattform sind nicht hinnehmbar. Zu Beginn des Distanzunterricht Ende Dezember sowie montagmorgens kam und kommt es zu Störungen, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler behindern und zu Frustration führen. Diese Probleme kennen wir an unsere Schule, die Microsoft Teams verwendet, nicht. Ob sowas mit einem "irgendwann" kommenden, neuen staatlichen System besser wird, steht in den Sternen und wird von uns nicht erwartet.WirkönnenEher erwarten wir ein System, welches ohne die wichtige, von uns nichtgeforderte, erklärenlangfristige wie eine staatliche Institution, die als oberstes Ziel das Wohl der SchülerinnenErprobungs- und SchülerVerbesserungsphase verfolgen sollte, eine solche Entscheidung treffen kann. In einer Zeit, in der Schülerinnen und Schüler das Lernen so schwer haben, wie seit langem nicht mehr, müssen wir von politischen Entscheidungsträgern erwarten können, dass sie Probleme beseitigen und keine neuen schaffen.auskommt.
Wir fordern mehr Mut und Flexibilität von den Entscheidungsträgern. MS Teams und viele der übrigen Systeme haben sich bewährt und sollten weiterhin in Schulen eingesetzt werden dürfen.Zusammenfassend fordern wir, aus den oben genannten Gründen, eine vorerst dauerhafte Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams sowie eine klare Bekenntnis des HKM und HBDI zur Verwendung von allen anderen gängigen, an hessischen Schulen verwendeten, Diensten. Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11.728 (10.855 in Hessen)
wir wollen uns herzlich bei Ihnen für über 4000 Unterschriften bedanken!
Unsere Ergänzung ist bezogen auf den zeitlichen Rahmen eines hessenweites Systems. Im Prinzip sind wir dagegen. Wir wollen aber Hessen die Möglichkeit geben mit einer langfristigen Erprobung eines Systems zu beginnen und dieses uns vorzuschlagen. Der zeitliche Rahmen soll aber klar langfristig sein. Wir schätzen, dass mit so einer Klausel der Druck auf die Politik größer wird, gleichzeitig erhoffen wir uns aber auch mehr Aussicht auf Erfolg. Schließlich gehen wir einen Schritt auf die Politik zu. Trotzdem ist hier an dieser Stelle nochmal klar gesagt: Bevor nicht ein gleichguter bzw. besserer Ersatz besteht, wird MS Teams an Schulen weiterverwendet. Zudem soll Teams u.a. auch nicht verboten werden. Die Schulen sollen vielmehr eine gewisse Entscheidungsfreiheit bekommen. Die Entscheidung liegt bei den Schulen, Schülern, Eltern und Lehrern und nicht bei der hessischen Landesr
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die dauerhafte Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams sowie eine erneute Beurteilung für andere gängige, an hessischen Schulen verwendete, Videokonferenzsysteme. Zudem fordern wir eine klare Bekenntnis des hessischen Kultusministeriums (kurz HKM) und des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz HBDI) zu den Lösungen anderer hessischer Schulen, mit anderen Systemen (exemplarisch "itslearning").
Ihr wollt wissen, was überhaupt das Problem ist? Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hebt die Duldung für Microsoft Teams in Schulen zum 31. Juli 2021 auf! Nicht nur Microsoft Teams ist betroffen, auch andere insbesondere US-amerikanische Anwendungen (Zoom o.ä.) sind von diesem Verbot betroffen. Momentan ist noch nicht klar, ob sich dieses Verbot nur auf die Videokonferenzfunktion der Anwendungen bezieht oder auf das gesamte System. Genauso wenig ist klar, ob es langfristig auf ein Verbot von anderen Lösungen an hessischen Schulen hinausläuft ("itslearning"; "moodle"; "BigBlueButton"), um eine landeseinheitliche Lösung zu erreichen.
Beim Blick auf die Bilanz des hessischen Kultusministeriums und der Kultusministerkonferenz im Allgemeinen,Allgemeinen halten wir eine staatlich-einheitliche Lösung, für alle hessischen Schüler/innen, für nicht praktikabel. Angesichts der ohnehin schon großen Stabilitätsprobleme mit bspw. dem "Schulportal Hessen" stehen wir einem Programm, welches die gesamte hessische Schülerschaft verwenden soll, äußerst kritisch gegenüber.
Mit unserer Petition wollen wir verhindern, dass sich der Unterricht mit digitalen Elementen zum Schuljahr 2021/22, im Fall der Beendigung der Duldung, drastisch verändert. Wir fordern die bestmöglichste Lösung für die hessischen Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern. Eine Lösung, die keine Umstellungen und Veränderungen im ohnehin schon schwierigen und kompliziertem Lernalltag nach sich zieht. Wir fordern das HKM und den HBDI dazu auf, dass die in den Schulen entwickelten und gut funktionierenden Lösungen beibehalten werden dürfen. Wir stellen uns klar gegen eine staatlich-einheitliche Lösung!Lösung, in der aktuellen Zeit und Lage! Wenn die aktuelle Lage vorüber ist, wie lang es auch dauern mag, könnte Hessen mit der Erprobung eines neuen, einheitlichen Systems beginnen. Sichtwort liegt hier aber auf der langfristigen Erprobung. Wir fordern hiermit ausdrücklich keine schnelle Lösung, wir fordern ein gut funktionierendes und vor allem stabiles System. Dann könnte ein neuer Vorschlag an die hessischen Schüler, Lehrer und Eltern gemacht werden. Stichwort ist hierbei aber der Vorschlag. Alle Beteiligten sollten in den Prozess eingebunden werden. Es soll auf jeden Fall zu keinem Verbot von Teams u.a. an Schulen kommen, vielmehr sollten das HKM und der HBDI von dem neuen System überzeugen. Die Entscheidung liegt klar bei den Schulen!
Zu aktueller Zeit ist diese Diskussion aber unangebracht. Momentan sollten wir uns nur um die Aufrechterhaltung der Schulbildung der hessischen Schüler/innen bemühen und keine drastischen Änderungen im Lernalltag anstreben.
Neue Begründung:
Warum solltest Du unsere Petition unterstützten auch, wenn Du nichts mehr mit der Schule zutun hast?
Die Lage der Schüler und der Lehrer ist fragil. Viele Schüler arbeiten an ihrer Belastungsgrenze und werden trotzdem abgehängt. Die Lehrer geben ihr bestes, um ihren Schülern so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen. In diesen Zeiten brauchen wir Kontinuität und keine Veränderungen! Wir Schüler haben uns in Microsoft Teams eingearbeitet und sind Zufrieden, wir wollen keine Veränderung eines wirklich gut funktionierenden Systems.
Wir, die Schülerinnen und Schüler der hessischen Schulen, halten die Entscheidung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für völlig fehlgeleitet, da sie den ohnehin schon erschwerten Unterricht inmitten einer landesweiten Pandemiesituation erschwert. Die hessischen Lehrerinnen und Lehrer mit Unterstützung der Schulleitungen haben sich mit der Verwendung von Microsoft Teams und anderen Systemen im Unterricht eine innovative und vor allem gut funktionierende Lösung gesucht und gefunden. Diese wird nun den Schülern und den Lehrern genommen.
Der HBDI stellt in seinem Statement vom 31.03.2021 ein neues "Ersatzsystem" in Aussicht, welches aber keinen Grund zum Aufatmen gibt, Zitat: "(...) Vielmehr ist davon auszugehen, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine Anwendung zur Verfügung steht, die sowohl den technischen als auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. (...)" (bit.ly/3dLimAP)
Der Beginn des Statements auf der Webseite des HBDI spricht bereits Bände. Vieles ist noch nicht geregelt. Es steht noch kein fachgerechter Ersatz zur Verfügung, vielmehr könne man davon ausgehen, dass ein solcher zur gegebener Zeit bereit steht. Für uns Schüler ist so ein Zustand nicht hinnehmbar. Wir brauchen an unseren Schulen ein verlässliches Programm. Das haben wir mit Microsoft Teams und den anderen, gängigen Systemen.
Hauptkritikpunkt und Grund, der die Aufhebung der Duldung laut des HBDI rechtfertigt, stellt der Datenschutz-Aspekt dar. Vor allem die fehlende Ende-zu-Ende Verschlüsselung bei Video-Calls wird kritisiert. Microsoft hat jedoch bereits einige Verbesserungen für die nächsten zwei Monate angekündigt. Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung kommt also noch bevor die Duldung auslaufen würde. (bit.ly/3rXGEMU); (bit.ly/3cXq9fH) Zudem muss man sagen, dass jeder Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter vor Verwendung von solchen Diensten eine Unterschrift leisten muss. Die Schulen und damit ggf. auch deren Träger tragen in dieser Hinsicht keine Verantwortung. Kein Schüler, keine Schülerin wir zur Verwendung von Microsoft Teams und anderen Systemen gezwungen.
Wir halten dieses Argument für eine politische Strategie, um von den Problemen der staatlichen Systeme abzulenken. Schließlich hat das "Schulportal Hessen" häufige und eklatante Ausfälle, vor allem bei häufigem Zugriff. Zu Beginn des Distanzunterricht Ende Dezember sowie montagmorgens kam und kommt es zu Störungen, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler behindern und zu Frustration führen. Diese Probleme kennen wir an unsere Schule, die Microsoft Teams verwendet, nicht. Ob sowas mit einem "irgendwann" kommenden, neuen staatlichen System besser wird, steht in den Sternen und wird von uns nicht erwartet.
Wir können uns nicht erklären wie eine staatliche Institution, die als oberstes Ziel das Wohl der Schülerinnen und Schüler verfolgen sollte, eine solche Entscheidung treffen kann. In einer Zeit, in der Schülerinnen und Schüler das Lernen so schwer haben, wie seit langem nicht mehr, müssen wir von politischen Entscheidungsträgern erwarten können, dass sie Probleme beseitigen und keine neuen schaffen.
Wir fordern mehr Mut und Flexibilität von den Entscheidungsträgern. MS Teams und viele der übrigen Systeme haben sich bewährt und sollten weiterhin in Schulen eingesetzt werden dürfen.
Zusammenfassend fordern wir, aus den oben genannten Gründen, eine vorerst dauerhafte Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams sowie eine klare Bekenntnis des HKM und HBDI zur Verwendung von allen anderen gängigen, an hessischen Schulen verwendeten, Diensten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.060 (3.728 in Hessen)
BigBlueButton wurde an falscher Stelle erwähnt. Nun ist es korrigiert.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die dauerhafte Duldung des Videokonferenzsystems Microsoft Teams sowie eine erneute Beurteilung für andere gängige, an hessischen Schulen verwendete, Videokonferenzsysteme. Zudem fordern wir eine klare Bekenntnis des hessischen Kultusministeriums (kurz HKM) und des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz HBDI) zu den Lösungen anderer hessischer Schulen, mit anderen Systemen (exemplarisch "itslearning").
Ihr wollt wissen, was überhaupt das Problem ist? Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hebt die Duldung für Microsoft Teams in Schulen zum 31. Juli 2021 auf! Nicht nur Microsoft Teams ist betroffen, auch andere insbesondere US-amerikanische Anwendungen (Zoom, BigBlueButton,(Zoom o.ä.) sind von diesem Verbot betroffen. Momentan ist noch nicht klar, ob sich dieses Verbot nur auf die Videokonferenzfunktion der Anwendungen bezieht oder auf das gesamte System. Genauso wenig ist klar, ob es langfristig auf ein Verbot von anderen Lösungen an hessischen Schulen hinausläuft ("itslearning"; "moodle"),"moodle"; "BigBlueButton"), um eine landeseinheitliche Lösung zu erreichen.
Beim Blick auf die Bilanz des hessischen Kultusministeriums und der Kultusministerkonferenz im Allgemeinen, halten wir eine staatlich-einheitliche Lösung, für alle hessischen Schüler/innen, für nicht praktikabel. Angesichts der ohnehin schon großen Stabilitätsprobleme mit bspw. dem "Schulportal Hessen" stehen wir einem Programm, welches die gesamte hessische Schülerschaft verwenden soll, äußerst kritisch gegenüber.
Mit unserer Petition wollen wir verhindern, dass sich der Unterricht mit digitalen Elementen zum Schuljahr 2021/22, im Fall der Beendigung der Duldung, drastisch verändert. Wir fordern die bestmöglichste Lösung für die hessischen Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern. Eine Lösung, die keine Umstellungen und Veränderungen im ohnehin schon schwierigen und kompliziertem Lernalltag nach sich zieht. Wir fordern das HKM und den HBDI dazu auf, dass die in den Schulen entwickelten und gut funktionierenden Lösungen beibehalten werden dürfen. Wir stellen uns klar gegen eine staatlich-einheitliche Lösung!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 200 (186 in Hessen)