Region: Hessen
Bildung

Verhindert das Verbot von u.a. Microsoft Teams für hessische Schülerinnen und Schüler! Jetzt.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessisches Kultusministerium, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, Kulturpolitischer Ausschuss des Hessischen Landtags
17.220 Unterstützende 16.056 in Hessen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

17.220 Unterstützende 16.056 in Hessen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.05.2021, 17:16

Kleine Korrektur in der Argumentation


Neue Begründung:

Die Lage der Schüler und der Lehrer ist fragil. Viele Schüler arbeiten an ihrer Belastungsgrenze und werden trotzdem abgehängt. Die Lehrer geben ihr bestes, um ihren Schülern so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen. In diesen Zeiten brauchen wir Kontinuität und keine Veränderungen! Wir Schüler haben uns in Microsoft Teams eingearbeitet und sind zufrieden. Wir wollen in derart schwierigen Zeiten keine Veränderung eines wirklich gut funktionierenden Systems.

Der HBDI stellt in seinem Statement vom 31.03.2021 ein neues "Ersatzsystem" in Aussicht, welches aber keinen Grund zum Aufatmen gibt,

Zitat: "(...) Vielmehr ist davon auszugehen, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine Anwendung zur Verfügung steht, die sowohl den technischen als auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. (...)" (1)

Der Beginn des Statements auf der Webseite des HBDI spricht bereits Bände. Vieles ist noch nicht geregelt. Für uns Schüler ist so ein Zustand nicht hinnehmbar. Wir brauchen an unseren Schulen ein verlässliches Programm. Das haben wir mit Microsoft Teams und den anderen gängigen Systemen.

Hauptkritikpunkt und Grund, der die Aufhebung der Duldung laut des HBDI rechtfertigen soll, stellt der Datenschutz-Aspekt dar. Leider gibt es von Seiten des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzig die Folgende „Erklärung“, wenn man dies so nennen darf, aus dem Statement vom 31.03.2021:

„(…) Damit ist der weitere oder fortgesetzte Einsatz u.a. von Microsoft Teams weder erforderlich noch datenschutzrechtlich zulässig. (…)“ (1)

Danach lassen sich keine Rückschlüsse auf genaue Probleme, die der HBDI bei der Verwendung von Microsoft Teams an hessischen Schulen sieht, schließen. Genauso wenig ist klar, ob sich die Entscheidung gegen das gesamte Microsoft Office 365 Konstrukt richtet. Dazu der HBDI noch in einem Statement vom 22.08.2017:

„Der Einsatz von Microsoft Office 365 in der sogenannten "Deutschland-Cloud" durch hessische Schulen stößt auf keine grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Bedenken (…) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Microsoft "Deutschland-Cloud" lässt sich im Rahmen von § 83. Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen datenschutzkonform gestalten. Danach dürfen personenbezogene Daten von Schülern, deren Eltern und Lehrkräften verarbeitet werden, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und für einen jeweils damit verbundenen Zweck erforderlich ist. (…)" (2)

Damals schien es also noch keine Schwierigkeiten bzgl. der Datenschutzkonformität von M365 bzw. auch Microsoft Teams gegeben zu haben, denn die Server sind heute noch, auch von Microsoft Teams,noch in der Deutschland-Cloud gehostet. Auch Teams ist dort gehostet, falls nicht überall, könnte man dies ändern. (3) Uns stellt sich die Frage, warum war früher die Verwendung in Ordnung und heute durch den HBDI nicht vorstellbar bzw. ausgeschlossen.

Wir sind der Meinung, dass man mit den betreffenden Unternehmen, in diesem speziellen Fall Microsoft, verhandeln könnte und so das Erreichen einer guten Entscheidung für die hessischen Schüler ermöglicht werden könnte. Wenn beispielsweise der „Anhang zu den Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste“ (kurz DPA) strittige Inhalte gegenüber DSGVO enthält, wäre es möglich mit dem Unternehmen andere Vereinbarungen – rein für die schulische Nutzung – einzuarbeiten. Ein strikte Aufhebung der Duldung, welche einem Verbot gleichkommt, ist hierbei aber sicher nicht zielführend.

Zudem muss man sagen, dass jeder Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter vor Verwendung an einer hessischen Schule von Diensten wie MS Teams, gemäß Art. 7 der DSGVO, eine Unterschrift leisten muss. Die Zustimmung kann jeder Zeit widerrufen werden. Kein Schüler, keine Schülerin wir zur Verwendung von Microsoft Teams gezwungen.

Wir halten das nicht ausgeführte Datenschutz-Argument des HBDI, welcher eine Aufhebung der Duldung rechtfertigen soll, für nicht ausreichend belegt und damit für nicht sinnvoll. Es geht uns, welche diese Petition in Leben gerufen haben, mir als Petent sowie unseren Unterstützern, nicht nur um den Erhalt von MS Teams u.a. an unseren Schulen, vielmehr geht es uns darum System, wie das "Schulportal Hessen" an allen hessischen Schulen zu verhindern. Die häufigen und eklatanten Ausfälle – vor allem bei häufigem Zugriff – auf diese Plattform sind nicht hinnehmbar. Zu Beginn des Distanzunterricht Ende Dezember sowie montagmorgens kam und kommt es zu Störungen, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler behindern und zu Frustration führen. Diese Probleme kennen wir an unsere Schule, die Microsoft Teams verwendet, nicht. Ob sowas mit einem "irgendwann" kommenden, neuen staatlichen System besser wird, steht in den Sternen und wird von uns nicht erwartet. Eher erwarten wir ein System, welches ohne die wichtige, von uns geforderte,wichtige langfristige Erprobungs- und Verbesserungsphase auskommt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14.637 (13.625 in Hessen)


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