06.08.2020, 15:21
Sehr geehrte UnterstützerInnen der Bürgerinitiative,
eine Änderung oder Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Stadtrat diskutiert. Die FWG und Bündnis90/Die Grünen haben Anträge zur Abschaffung gestellt. Vor einer Entscheidung darüber soll nun ein Arbeitskreis das Thema behandeln. Das bedeutet noch längst nicht, dass die STRABS abgeschafft oder geändert wird. Daher müssen wir Grundeigentümern raten:
Haben Sie als Grundstückseigentümer von der Stadt eine Information über beabsichtigte und nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz beitragspflichtige Arbeiten erhalten, dann sollten sie sich mit allen Betroffenen zusammenschließen.
GEMEINSAM MIT ALLEN BETROFFENEN ANLIEGERN SOLLTEN SIE EINSICHT UND UMFASSENDE DARLEGUNG DER ANTEILSBERECHNUNG VERLANGEN. Die Berechnungen nach Grundstücksgröße, Ausmaß der Grundstücksnutzung (Geschosszahl nach B-Plan), die Art der Nutzung (gewerblich oder privat) die Anwendung des in der Gemeinde laut Satzung geltenden Faktors für Maß und Art der Nutzung, sind kompliziert. Dieser Vorgang ist erfahrungsgemäß sehr fehleranfällig. Laut dem Verband deutscher Grundstücksnutzer sieht man selten korrekte Bescheide. Liegen erst Beitragsbescheide auf dem Tisch, dann können Anlieger innerhalb eines Monats nur noch Rechtsmittel einlegen.
Wer legt aber angesichts drohender Anwalts- und Gerichtskosten dann noch Rechtsmittel ein?
Hinweise des VDGN und die STRABS der Stadt Syke finden Sie im Dokument.
Mit freundlichen Grüßen