01.04.2015, 23:57
DEINE STIMME FÜR DEINE SCHULE
Jedes Kind ab 6 Jahren darf seine Schule unterstützen und diese Petition unterschreiben!
Und das versteht auch jedes Kind das 83 Euro weniger als 120 sind!
Lasst auch eure Kinder teilhaben!
30.03.2015, 20:37
A B G E S A G T . Z U G E S A G T . W I R D E M O N S T R I E R E N .
W I R B L E I B E N D R A N
1 7. A p r i l 2 0 1 5 u m 1 0 Uhr
KOMMT ALLE. Schüler Lehrer Freunde Bekannte
An diesem Tag wird eine Experten_innenanhörung des Bildungsausschusses zum bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf für Schulen in freier Trägerschaft stattfinden. Wir als Experten_innen aus Schüler_ und Elternschaft werden mit euch vor Ort die Anhörung aktiv begleiten. Wie?
So:Eine Kundgebung _
die das Ganze kritisch begleitet,
als politische Bildung und Protest
draußen in der Frühlingssonne
auf dem Bernhard-von-Lindenau-Platz vor dem Landtag.
oder für euch auch möglich, als Zuhörer in den Plenarsälen. (Anmeldung erforderlich!)
Kreative Beiträge für die Zeit von 10 bis 13 Uhr erwünscht.
Rückmeldungen gehen an koepke.stefan@web.de.
F Ü R eine gleichberechtigte Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft !!!
F Ü R SchulwahlFREIHEIT durch SchulgeldFREIHEIT!!!
26.03.2015, 23:58
Entwurf bildet weiterhin keine vom Verfassungsgericht geforderte Gleichrangigkeit aller Schulen in Sachsen ab
Geplante Budgeterhöhung garantiert keine Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Der heute vorgelegte Regierungsentwurf zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) enthält gegenüber dem Referentenentwurf vom 12.12.2014 keine substantiellen Verbesserungen; die Gesetzesnovelle wird auch weiterhin den Anforderungen der sächsischen Verfassung nicht gerecht. Die Kernforderung aus dem Urteil des SächsVerfGH vom 15.11.2013 nach einer verfassungskonformen Regelung zur Schulgelderstattung, die sich der Landeselternrat (LER) zu Eigen gemacht hat, wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Auch alle weiteren Forderungen des Landeselternrates (LER) aus seiner Stellungnahme vom 30.01.2015 wurden nicht berücksichtigt; damit bleiben u. a. die Schüler- und Elternmitwirkung sowie das Quality-Management unberücksichtigt.
FAZIT:
Der Landeselternrat (LER) lehnt den Regierungsentwurf wegen seiner offensichtlichen verfassungsrechtlichen Verstöße ab. Die Eltern hoffen, dass die Oppositionsparteien mutig gegen den fortgesetzten Verfassungsbruch der Regierung vorgehen und wie schon 2011/2012 ein Normenkontrollverfahren nach Artikel 81 Absatz 1 Ziffer 2 der Sächsischen Verfassung anstrengen. Die Eltern werden alles unternehmen, die Schulträger dazu zu bewegen, die offenen Verwaltungsstreitigkeiten schnellstmöglich gerichtsanhängig zu machen, damit die Schulen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen.
Peter Lorenz Anke Spröh
Vorsitzender LER Stellv. Vorsitzende LER
Schulen in freier Trägerschaft
Wir schließen uns der Stellungnahme des Landeselternrates an und fordern einen verfassungskonformen Gesetzentwurf, für eine faire Finanzierung freier Schulen.
Im Namen der Unterzeichner
17.03.2015, 23:44
RIESEN-UNTERSTÜTZUNG: 10.000 in 4 Wochen!
Nach nur 4 Wochen sind bereits über 50% der nötigen Stimmen erreicht! VIELEN DANK!
Wir können das errechnete Quorum von 16.000 und noch mehr schaffen. Wenn ihr mithelft. Verbreitet die Petition, legt Unterschriftenlisten aus und ladet sie hoch, teilt den Link via Facebook!
AUF ZUM ENDSPURT!
Setzen wir ein deutliches Zeichen: Für eine faire Finanzierung freier Schulen, für mehr Transparenz bei den Bildungsausgaben, für unsere Kinder!
Weitere Aktionen sind in Planung: Selfies, Demo (haltet euch den 17.4.FREI), Petitionsübergabe und mehr.
Wir halten euch auf dem Laufenden. Hier auf der Petitions-Seite und unter www.apfelundei.org.
Aktionsbündnis "Schule für Alle"
16.03.2015, 17:05
Nach nur 4 Wochen sind bereits über 50% der nötigen Stimmen
erreicht! VIELEN DANK!
Wir können das errechnete Quorum von 16.000 und noch mehr schaffen. Wenn
ihr mithelft. Verbreitet die Petition, legt Unterschriftenlisten aus und
ladet sie hoch, teilt den Link via Facebook! AUF ZUM ENDSPURT!
Setzen wir ein deutliches Zeichen: Für eine faire Finanzierung freier
Schulen, für mehr Transparenz bei den Bildungsausgaben, für unsere
Kinder!
Weitere Aktionen sind in Planung: Selfies, Demo (haltet euch den 17.4.
FREI), Petitionsübergabe und mehr. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Hier auf der Petitions-Seite und unter www.apfelundei.org.
Aktionsbündnis "Schule für Alle"
22.02.2015, 23:46
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurden Textteile in "Großschrift" verändert.
Neuer Petitionstext: Die sächsische Landesregierung überarbeitet gerade das "Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)". Viele der alten Regelungen im Gesetz waren laut Sächsischem Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass für Schulen in öffentlicher Trägerschaft kein Vorrang gegenüber Schulen in freier Trägerschaft besteht. Die sächsische Regierung wurde angehalten bis Ende 2015 das sächsische Fördermodell für freie Schulen entsprechend zu überarbeiten.
Doch der nun vorgelegte Gesetzentwurf entspricht nicht dem vom Verfassungsgerichtshof geforderten Grundsatz der Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit beider Schulwesenformen DOCH DER NUN VORGELEGTE GESETZENTWURF ENTSPRICHT NICHT DEM VOM VERFASSUNGSGERICHTSHOF GEFORDERTEN GRUNDSATZ DER GLEICHRANGIGKEIT UND GLEICHWERTIGKEIT BEIDER SCHULWESENSFORMEN (staatliche und freie Trägerschaft)!
Freie Schulen wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben. Das sieht auch der Gesetzentwurf in § 1 so. Aber anstatt die Schulen demgemäß gleich zu behandeln, will die Regierung ein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft finanziell weit weniger fördern, als ein Kind an einer staatlichen Schule. Der Freistaat gibt für einen Schüler an einer freien Schule momentan nicht einmal die Hälfte dessen, was er für einen Schüler an einer vergleichbaren staatlichen Schule ausgibt! Dadurch entsteht eine Unterfinanzierung, die freie Schulen zwingt Elternbeiträge zu erheben. Auf Elternbeiträge würden viele freie Schulen gern verzichten, denn durch diese "Bezahlschranke" stehen sie nicht allen Kindern offen. Die Unterfinanzierung ist so dramatisch, dass Lehrkräfte deutlich weniger Gehalt bekommen als an staatlichen Schulen und kaum Investition in Lernmaterial und Schulgebäude möglich sind.
Die aktuell im Gesetzentwurf vorgeschlagene Erhöhung der Fördersumme ist viel zu gering! Kinder an freien Schulen würden weiter benachteiligt und ihre Eltern weiter durch Steuer- und Schulgeldzahlung doppelt zur Kasse gebeten werden.
Wir fordern von Ministerpräsident Tillich, Kultusministerin Kurth und der sächsischen Staatsregierung die Umsetzung der Sächsischen Verfassung in Artikel WIR FORDERN VON MINISTERPRÄSIDENT TILLICH, KULTUSMINISTERIN KURTH UND DER SÄCHSISCHEN STAATSREGIERUNG DIE UMSETZUNG DER SÄCHSISCHEN VERFASSUNG IN ARTIKEL 102 in der Auslegung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs ohne Wenn und Aber! Überarbeiten Sie den aktuellen verfassungswidrigen Gesetzentwurf: IN DER AUSLEGUNG DES SÄCHSISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOFES OHNE WENN UND ABER! ÜBERARBEITEN SIE DEN AKTUELLEN VERFASSUNGSWIDRIGEN GESETZENTWURF:
Fördern Sie JEDES SCHULKIND IN SACHSEN mit der GLEICHEN GELDSUMME!
Links:
Verfassungsgerichtsurteil
Vorläufiger Gesetzentwurf SächsFrTrSchulG-E, Stand 12.12.2014,
(www.schule.sachsen.de/18394.htm)
Ausgaben des Freistaates pro Schüler an staatlicher Schule,
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/BildungKulturfinanzen/Tabellen/AusgabenSchueler.html
Ausgaben des Freistaates pro Schüler an freien Schulen,
www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/Zuschusshoehen.pdf Neue Begründung: Freie Schulen bereichern und ergänzen die Schullandschaft des Freistaates Sachsen. Sie wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben gleichberechtigt mit. Beide Schulwesenformen müssen deshalb auch gleichbehandelt werden. Wir fordern eine verfassungsgemäße und gleichberechtigte Finanzierung freier Schulen, ohne dass Nachteile für staatlich-kommunale Schulen entstehen. Schulbildung ist ein Allgemeingut und muss für alle offen zugänglich und gebührenfrei sein. Darum akzeptieren wir auch keine "Bemühungen" der sächsischen Regierungsparteien eine verfassungskonforme Lösung zu finden! (Dirk Reelfs, Pressesprecher Kultusministerium: "Wir sind bemüht, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen." Sächsische Zeitung, Dresden, vom 31.01.2015) Eine Regierung kann nur glaubhaft Ihren Anspruch auf legitime Volksvertretung erfüllen, wenn ihr die vom Volk gegebene Verfassung als oberste Norm gilt!
[Der freie Zugang zu öffentlichen Schulen in freier und staatlich-kommunalen Schulen darf ebensowenig zur Makulatur werden wie die Verfassung.]