26.03.2015, 23:58
Entwurf bildet weiterhin keine vom Verfassungsgericht geforderte Gleichrangigkeit aller Schulen in Sachsen ab
Geplante Budgeterhöhung garantiert keine Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Der heute vorgelegte Regierungsentwurf zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) enthält gegenüber dem Referentenentwurf vom 12.12.2014 keine substantiellen Verbesserungen; die Gesetzesnovelle wird auch weiterhin den Anforderungen der sächsischen Verfassung nicht gerecht. Die Kernforderung aus dem Urteil des SächsVerfGH vom 15.11.2013 nach einer verfassungskonformen Regelung zur Schulgelderstattung, die sich der Landeselternrat (LER) zu Eigen gemacht hat, wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Auch alle weiteren Forderungen des Landeselternrates (LER) aus seiner Stellungnahme vom 30.01.2015 wurden nicht berücksichtigt; damit bleiben u. a. die Schüler- und Elternmitwirkung sowie das Quality-Management unberücksichtigt.
FAZIT:
Der Landeselternrat (LER) lehnt den Regierungsentwurf wegen seiner offensichtlichen verfassungsrechtlichen Verstöße ab. Die Eltern hoffen, dass die Oppositionsparteien mutig gegen den fortgesetzten Verfassungsbruch der Regierung vorgehen und wie schon 2011/2012 ein Normenkontrollverfahren nach Artikel 81 Absatz 1 Ziffer 2 der Sächsischen Verfassung anstrengen. Die Eltern werden alles unternehmen, die Schulträger dazu zu bewegen, die offenen Verwaltungsstreitigkeiten schnellstmöglich gerichtsanhängig zu machen, damit die Schulen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen.
Peter Lorenz Anke Spröh
Vorsitzender LER Stellv. Vorsitzende LER
Schulen in freier Trägerschaft
Wir schließen uns der Stellungnahme des Landeselternrates an und fordern einen verfassungskonformen Gesetzentwurf, für eine faire Finanzierung freier Schulen.
Im Namen der Unterzeichner