Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.307 Unterschriften

Sammlung beendet

3.307 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

07.10.2023, 15:33

In anderer Herzensangelegenheit: Neues von HAR - Helping Animals Romania:
www.helpinganimalsromania.de/

Was bei uns gerade so los ist?
Neuzugänge, Zarla on wheels, Holz & Futter und unser neuer Kalender :-)

Unsere letzten Neuzugänge stellen sich vor: Aliz & Alfie, daneben ihre Mama Adana und noch Ava mit ihren Welpen Elise, Caspar & Florian.

Aber sie waren nicht die einzigen Neuzugänge, Adana hat noch einen Welpen und es sind noch einige weitere Tiere dazugekommen, außerdem sind es bei weitem nicht die einzigen unserer Schützlinge, die noch auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause sind. Und bis dahin gerne nach lieben Paten, die sie unterstützen.

Schaut doch mal auf unserer Webseite vorbei, wir haben so viele tolle Tiere...
www.helpinganimalsromania.de/

Gesamt waren es in Juli, August & September:
Neuzugänge in unserer Island of Hope: 75 Hunde & 24 Katzen
Ausgereist in neue Zuhause: 52 Hunde & 8 Katzen

Kennt ihr schon Teaming?

Mit nur € 1,- pro Monat könnt ihr uns schon unterstützen bitte.

€ 1,- monatlich tut wirklich niemandem weh. Uns hilft er in Summe aber sehr.

Bitte unterstützt uns und teilt den Link. Herzlichen Dank!!!

Wir brauchen dringend Futter! Pro Monat etwa 80 kg Futter, damit all unsere Schützlinge satt werden. Die Näpfe sind ja schon fast leer hier, aber leider trifft das auch auf unsere Futterkammer zu.
Könnt ihr uns bitte helfen?

Der Winter steht vor der Türe, die Nächte werden schon langsam kühler. Doch unser Holzlager ist immer noch nicht ausreichend gefüllt für die kommende Heizsaison.

Wir brauchen 5m³ Holz, Kosten EUR 5.000,-.

Helft ihr uns und kauft für uns ein oder zwei Körbchen Holz á EUR 20,-, bitte?

Noch fehlen XX Körbchen, damit unsere Fellnasen nicht frieren müssen...

Kalender kaufen

Der HAR-JAHRESKALENDER 2024 ist da!

Ab sofort kann er gekauft werden. Wieder gibt es viele schöne Bilder unserer Schützlinge und außerdem ein paar Happy End Stories! :-)

Preis pro Stk. EUR 20,- zzgl. Versandkosten.

Bitte fleißig kaufen, gerne auch zum Verschenken, und so vielen Tieren helfen, herzlichen Dank!!

Early Bird Rabatt im Oktober - 10 %

Zum Abschluss noch was Schönes:
Zarla hat jetzt einen Rolli

Die Süße wirkt zwar noch nicht wirklich sehr begeistert davon, wird sich aber hoffentlich bald daran gewöhnen und dann noch mehr Spaß haben, wenn sie mit ihren Kumpels durch das Tierheim tobt. :-)

Ohne eure Hilfe schaffen wir es nicht...

Bitte helft uns und spendet und/oder teilt unser Projekt!
Herzlichen Dank!
facebook instagram tiktok youtube website
HAR - Helping Animals Romania
Strada Iancu Căpitanu 22, Bukarest
Romania


08.09.2023, 09:38

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, die Firma Wagon Automotive GmbH in Nagold hat uns gebeten Euch dieses Antwort-Schreiben zur Kenntnis zu geben:

"Vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 07.08.2023 mit den Links und den ergänzenden Informationen zum Schutz der Tauben (Kernthesen des Aufsatzes des Rechtsanwalts Dr. von Loeper, Rechtsgutachten zum Stadttaubenschutz in Berlin sowie das Schreiben der Europaabgeordneten Ripa), die wir mit Interesse zur Kenntnis genommen haben.

Im Sinne des Tierwohls wünschen wir der Petition (www.openpetition.de/petition/blog/stadttauben-brauchen-betreute-taubenhaeuser-staedte-brauchen-betreute-taubenhaeuser/122) an den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu Taubenhäusern für Stadttauben viel Erfolg.

Als Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung für Tiere und Umwelt bewusst. Für uns als Unternehmen ist der artgerechte Umgang mit Tauben und die Einhaltung aller geltenden Tierschutzgesetze von enormer Bedeutung.

Auf unserem Firmengelände gibt es seit einer gewissen Zeit eine Vielzahl an Tauben. Der Kot dieser Tauben gefährdet die Gesundheit unserer Mitarbeiter und beschmutzt Arbeitsplätze und Arbeitsmaterial. Als Arbeitgeber sehen wir uns in der Pflicht unseren Mitarbeitern einen angenehmen und sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu gewährleisten. Gleichzeitig ist der Schutz der Tauben für uns von großem Gewicht. Deshalb haben wir bisher fünfstellige Summen investiert, um tierschutzgerecht die Situation für unsere Mitarbeiter zu verbessern.

Zu unseren bisherigen Maßnahmen:

In der Vergangenheit haben wir an wichtigen Stellen tierschutzgerechte Taubenschutzvorrichtungen angebracht, ohne dass sich die Situation für die Mitarbeiter bisher bedeutend verbessert hätte. Seit Januar 2023 stehen wir wegen der Tauben im Kontakt zum Veterinäramt. Außerdem haben wir den Vorschlag eines Dienstleisters eingeholt, wie man die Situation für unsere Mitarbeiter verbessern könnte. Im Juni 2023 haben wir bei der Stadt Nagold bezüglich eines Taubenhauses angefragt. Des Weiteren haben wir bereits eine Kooperation mit dem Tierschutz Oberes Nagoldtal e.V. gestartet. Die Anbringung von drei Taubenhäusern in Nagold ist geplant und wir setzen uns dafür ein, dass eines der Taubenhäuser in unserem Industriegebiet auf dem Wolfsberg eingerichtet wird. Hierfür hat der Tierschutz Oberes Nagoldtal e.V. auf unserem Gelände bereits vielversprechend gestartet die Tauben anzufüttern.

Da sich die Situation Ende Juni 2023 trotz erheblicher Investitionen für die Mitarbeiter nicht effektiv verbessert hatte, gab es den Aufruf, sich als Mitarbeiter (Arbeitszeit wird mit Zuschlag angerechnet) an einer samstäglichen Aktion zur Entfernung von Taubennestern und dem Anbringen eines Taubenschutzes zu beteiligen.

Für diese Aktion hatten wir zuvor fachlichen Rat eingeholt, um eine tierschutzgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Eine "Beseitigung" von Tauben oder andere grausame Maßnahmen wurden weder geplant noch wurde von uns dazu aufgerufen. Solche Maßnahmen wären auch mit unseren Werten unvereinbar."

Mit freundlichen Grüßen

Wagon Automotive Nagold GmbH

Geschäftsführung


03.09.2023, 21:12

Die LTB plant zeitnah die Durchführung eines dreistündigen Online-Workshops "Konkretes Vorgehen bei Tierschutzfällen anhand von Beispielen aus der Praxis" (Moderation: Dr. Kathrin Herrmann, Dozenten: Dr. Jens Hübel und LTB Ref Henning Jungclaus-Šuster), der sich an bei NGO’s tätige tierschützende und –rettende Personen richten soll.

Voraussichtlicher Termin dieser Veranstaltung: Donnerstag, 28.09.2023, von 18-21 Uhr; - allerdings kann das Veranstaltungsdatum erst nach Eingang, Sichtung und Prüfung aller Einsendungen verbindlich festgesetzt werden. Wir bitten um Verständnis, sollte dieser Termin also nicht gehalten werden können. -

Bewerben Sie sich mit Ihrem Tierschutzfall!

Senden Sie bis zum Ablauf des 10.09.2023 eine E-Mail an tierschutzbeauftragte@senumvk.berlin.de mit dem Betreff „Bewerbung: Mein Tierschutzfall“. Stellen Sie uns in Ihrer Bewerbung mit maximal 250 Wörtern kurz und prägnant das Problem und den aktuellen Sach- und Verfahrensstand vor. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der fehlenden zeitlichen und personellen Kapazität individuelle Hilfestellungen bei der Bewerbung (z.B. Beantworten von Nachfragen o.ä.) nicht leisten können.

Zum besseren Verständnis Ihrer Bewerbung können Sie der E-Mail eine Anlage (max. 4 MB im PDF-Format) beifügen (z.B. Kopien von behördlichen Mitteilungen, Bescheiden, Fotos etc.). Achtung: Eine vollständige Anonymisierung der Beteiligten (Behörde, Gegner etc.) – entsprechende Schwärzung dieser Dokumente - ist erforderlich und von Ihnen ggf. vorzunehmen!

Bitte prüfen Sie auch ganz generell genau, ob Ihr Fall für eine solche Veranstaltung überhaupt geeignet ist.

Einsendeschluss: 10.09.2023, 24 Uhr.

Aus Ihren Einsendungen wählt die Landestierschutzbeauftragte gemeinsam mit den Dozenten bis zu drei Fälle aus. Wurde Ihr Fall ausgewählt, erhalten Sie entsprechende Nachricht und am Abend der Veranstaltung bis zu zehn Minuten Zeit, in denen Sie selbst den Fall (Sachverhalt) vorstellen können, und die Dozenten gehen dann mit Ihnen vor Online-Publikum das weitere mögliche Vorgehen (z.B. hinsichtlich Strategie, Rechtslage und Besonderheiten) in bis zu 50 Minuten durch, sodass die ausgewählten Fälle nacheinander besprochen werden. Ein Datum für diesen Online-Workshop wird noch festgelegt (voraussichtlich 28.09., vgl. oben).

Sollte Ihr Fall ausgewählt werden: Achtung: Sie selbst sind verantwortlich für alle Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, die bei einer solchen Vorstellung verletzt werden könnten. Lassen Sie deshalb auch bei der mündlichen Vorstellung des Falles am Abend der Online-Veranstaltung alle Daten weg (Anonymisierung), die Rückschlüsse auf handelnde Personen, Zeit und Ort (also eine konkrete Identifikation) zulassen.

Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen.

Tierfreundliche Grüße

Im Auftrag

Hr. Jungclaus-Šuster

Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten von Berlin

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Salzburger Str. 21 - 25 | 10825 Berlin

Standort: Brunnenstraße 110 d – 111 | 13355 Berlin

E-Mail: tierschutzbeauftragte@senumvk.berlin.de

Internet: www.berlin.de/lb/tierschutz/


15.08.2023, 18:50

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

für Euch zur Kenntnis ein Zeitungsartikel vom 14.08. in der Abendzeitung-München zu einem grausamen Vorfall Ende letzter Woche bei einem Gebäude der DB am Ostbahnhof München.
Wieder einmal wurden durch die DB viele Tauben lebend eingeschlossen und starben einen langsamen, grausamen Tod durch Verdursten und Verhungern.

www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/tauben-am-ostbahnhof-in-muenchen-eingesperrt-dutzende-tiere-qualvoll-verendet-art-920434

Es wäre schön, wenn der Artikel möglichst breit gestreut würde ( hier nachträglich mit noch 2 DB-Kontakt Emails - siehe unten )
Bitte schreibt Euern Protest an:

r.rku@muenchen.de

rathaus@muenchen.de

veterinaeramt.kvr@muenchen.de

buero.ob@muenchen.de

info@abendzeitung.de

poststelle@stmuv.bayern.de

kundenmanagement-muenchen@deutschebahn.com

presse.m@deutschebahn.com

Tierschutzgesetz
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.


15.08.2023, 18:13

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

für Euch zur Kenntnis ein Zeitungsartikel vom 14.08. in der Abendzeitung-München zu einem grausamen Vorfall Ende letzter Woche bei einem Gebäude der DB am Ostbahnhof München.
Wieder einmal wurden durch die DB viele Tauben lebend eingeschlossen und starben einen langsamen, grausamen Tod durch Verdursten und Verhungern.

www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/tauben-am-ostbahnhof-in-muenchen-eingesperrt-dutzende-tiere-qualvoll-verendet-art-920434

Es wäre schön, wenn der Artikel möglichst breit gestreut würde.
Bitte schreibt Euern Protest an:

r.rku@muenchen.de

rathaus@muenchen.de

veterinaeramt.kvr@muenchen.de

buero.ob@muenchen.de

info@abendzeitung.de

poststelle@stmuv.bayern.de

kundendialog@bahn.de

Tierschutzgesetz
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.


27.07.2023, 14:46

Schonzeiten sind ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz

Wer heutzutage die bestehenden Schonzeiten für Arten wie Bless-, Saat- und Ringelgänse wieder aufheben möchte, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die ein Teil unseres internationalen Naturerbes sind.

Zum Internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) hat der NABU an Verantwortliche in Bund und Ländern appelliert, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren. Wer heutzutage die bestehenden Schonzeiten für Arten wie Bless-, Saat- und Ringelgänse wieder aufheben möchte, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die ein Teil unseres internationalen Naturerbes sind", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke und machte auch deutlich, weshalb er an diesem Tag gerade die Gänse in den Mittelpunkt stelle. So plant die niedersächsische Landesregierung derzeit eine Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung, um die Jagd auf rastende Wildgänse auszuweiten. Denn Gänse sind Grasfresser. Wo sie lange und in großer Zahl rasten, kann es zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird", so Tschimpke weiter.

Die Gänse benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinandergerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädiert der NABU für eine flexible Handhabung von Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Zum Schutz der Gänse darf es keine Alternative geben.

Deutschland trägt eine große Verantwortung gegenüber den Gänsen, die aus Brutgebieten zu uns kommen, die Tausende von Kilometern entfernt liegen. Sie sind ein Teil des internationalen Naturerbes, und Deutschland ist eines der wichtigsten Überwinterungsgebiete" betonte NABU-Präsident Olaf Tschimpke, Mitunterzeichner einer gemeinsamen Erklärung zur Gänsejagd in Deutschland. Der konsequente Schutz der hier rastenden Vögel sei aus Sicht der Verbände nicht verhandelbar. "Zugvogelschutz von Ländern wie Italien zu fordern, im eigenen Land jedoch eine Bejagung zu legitimieren, darf nicht zum Kennzeichen hiesiger Politik werden", so Tschimpke weiter. Die Forderungen der Verbände, die bundesweit 450.000 ehrenamtliche und professionelle Vogelkundler vertreten, richten sich gegen Pläne wie in Niedersachsen, mit einer Änderung der Jagdzeitenverordnung Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verhindern. Damit würde das Gegenteil erreicht, sind sich die Experten einig: Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter.

Die heutige Situation ist auch eine Folge landwirtschaftlicher Veränderungen. Viele traditionelle Weideflächen der Gänse sind in den letzten Jahren zu Äckern umgebrochen worden - die Konflikte damit hausgemacht. Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch die Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädieren der NABU und die Verbände für eine flexiblere Handhabung von Ausgleichszahlungen für betroffene Landwirte als bisher. Langfristige Beobachtungen der Gänseforscher zeigen, dass Bless-, Saat- und Ringelgänse in ihren arktischen Brutgebieten keineswegs zugenommen, sondern lediglich einen Teil ihrer Zugwege verlagert haben. Die Bestände der überwiegend im Bereich des Wattenmeeres überwinternden Ringelgänse sind bereits seit zehn Jahren rückläufig.

Bitte schreibt an beide Adressen und fordert die Beendigung des Gänse - Abschusses am Elfrather See in Krefeld:
buergeranliegen@krefeld.de
oberbuergermeister@krefeld.de


27.07.2023, 11:06

Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wie bereits mitgeteilt, hat sich die Stadt Fellbach, anders als Krefeld, nunmehr gegen den Abschuss ausgesprochen und präferiert andere Maßnahmen der Vergrämung bei der die Gänse nicht getötet werden müssen. Das ist erfreulich und zumindest ein Teilerfolg unserer gemeinsamen Bemühungen.
Hier die Email von Fellbach:

"Vielen Dank für Ihre Mail, die ich gerne im Auftrag von Oberbürgermeisterin Zull beantworte.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, versuchen wir, die Nilgänse momentan mit Hilfe von Jägern und ausgebildeten Hunden aus dem Bad zu vertreiben. Sollte diese Maßnahme erfolgreich sein, müssen die Tiere nicht getötet werden.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben bereits verschiedene Vergrämungsmaßnahmen, die auch vom NABU empfohlen werden, durchgeführt – bisher leider erfolglos. Der Bestand der Nilgänse hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Tiere sind eine invasive Art und dürfen nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nicht umgesiedelt werden, da eine weitere Ausbreitung vermieden werden soll. Es gibt leider noch kaum gesicherte fachliche Informationen zum Umgang und zur Vergrämung dieser Tiere. Fest steht aber, dass der Kot der Tiere keimbelastet ist und sie in einem geschützten Bereich wie dem Freibad die Gesundheit der Badegäste gefährden. Aus diesem Grund sind die Mitarbeitenden im Bad jeden Tag mit intensiven Säuberungsmaßnahmen befasst, damit die hygienischen Auflagen erfüllt werden können.

Unsere Aufgabe war daher, die Tiere aus dem Badbereich zu entfernen, um eine Gesundheitsgefährdung der Badegäste zu vermeiden – auch dies gehört zu unserer Verantwortung. Das Landratsamt hat unsere Bitte geprüft, mit dem Gesundheits- und Veterinäramt besprochen sowie die Naturschutz- und die Jagdbehörde eingeschaltet. Nach Abwägung aller Belange hatte das Landratsamt uns dann die Genehmigung zum Abschuss der Tiere gegeben. Diese Genehmigung wurde ganz sicher nicht leichtfertig gegeben.

Erst diese Woche haben wir die Hinweise zu einer Vergrämung im Zusammenspiel mit Jägern und Hunden bekommen. Nach zahlreichen Rücksprachen dazu haben wir uns entschlossen, diese Methode auszuprobieren und können so hoffentlich den Abschuss der Vögel vermeiden.

Die oben genannten Ausführungen geben sicher nur einen Bruchteil dessen wieder, was wir in den vergangenen Tagen zu diesem Thema in die Wege geleitet haben. Wir – sowie alle Beteiligten - sind uns unserer Verpflichtung sehr bewusst. Von Profit, in welcher Weise auch immer Sie dies meinen, kann keine Rede sein.

In einem nächsten Schritt werden wir mit einem Fachbüro zusammenarbeiten, um ein langfristiges Konzept zu erstellen, mit dem eine erneute Ansiedlung der Nilgänse im F3 vermieden werden kann."

Mit freundlichen Grüßen

Edda Reiter-Katein
Referentin



22.07.2023, 11:15

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir haben bis dato kein Antwortschreiben der Stadt Krefeld erhalten und wissen nicht wie die Lage dort momentan ist.
Derweil deutet sich ein neuer Abschuss von Gänsen in Fellbach an - siehe Link:
www.echo24.de/baden-wuerttemberg/gequaelt-getoetet-nilgaense-freibad-fellbach-erschossen-sondergenehmigung-quaelerei-gesundheit-92414696.html
Bitte schreibt an:
Oberbürgermeisterin Frau Zull sowie den Ersten Bürgermeister Herrn Berner unter:
ob-zull@fellbach.de; ebm.berner@fellbach.de

"Die Hygiene ist kein nach dem Tierschutzgesetz "trifftiger Grund" für einen Abschuss.
Die angebliche Gefahr, die durch die Gänse ausgehen soll, ist rein fiktiv und wird von von den Profiteuren hoch gespielt.
Im Vorfeld müssen alle milderen Maßnahmen im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeit angewendet werden.
Hier werden wieder mal nur jagdliche Interessen bedient. Wir fordern ein nachhaltiges und tierfreundliches Gänsemanagement."


21.07.2023, 09:02

Liebe Unterstützer- und Unterstützerinnen,
falls Ihr ein Schreiben wegen des geplanten Gänseabschusses in Krefeld an den dortigen OB geschickt habt, und noch keine Antwort bekommen habt, kopiert den Text unten und fordert den OB auf Euch den aktuellen Sachstand mitzuteilen.

oberbuergermeister@krefeld.de

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich habe bis dato keine Antwort von Ihnen bzw. Ihren Fachabteilungen zu der in Rede stehenden Thematik erhalten.
Ich möchte daher bei Ihnen hiermit eine Sachstandsanfrage stellen.
Um eine zeitnahe Antwort wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern