15.08.2023, 18:13
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
für Euch zur Kenntnis ein Zeitungsartikel vom 14.08. in der Abendzeitung-München zu einem grausamen Vorfall Ende letzter Woche bei einem Gebäude der DB am Ostbahnhof München.
Wieder einmal wurden durch die DB viele Tauben lebend eingeschlossen und starben einen langsamen, grausamen Tod durch Verdursten und Verhungern.
www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/tauben-am-ostbahnhof-in-muenchen-eingesperrt-dutzende-tiere-qualvoll-verendet-art-920434
Es wäre schön, wenn der Artikel möglichst breit gestreut würde.
Bitte schreibt Euern Protest an:
r.rku@muenchen.de
rathaus@muenchen.de
veterinaeramt.kvr@muenchen.de
buero.ob@muenchen.de
info@abendzeitung.de
poststelle@stmuv.bayern.de
kundendialog@bahn.de
Tierschutzgesetz
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.