Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.05.2021, 12:24

Liebe Unterstützer*innen,
der Verein Stadttauben Saarbrücken e.V., Vorsitzende Frau Helga Ehretsmann, hat den Deutschen Städte - und Gemeindebund und seine jeweiligen Mitglieder in den einzelnen Bundesländern, als auch die angeschlossenen Verbände in dem u.a. Schreiben auf die Zustände bezüglich der Stadttaubensituation in den Städten hingewiesen. Ebenso wurde der Deutsche Städtetag mit seinen Mitgliedern in den Bundesländern kontaktiert:

Stadttauben Saarbrücken e.V.
Helga Ehretsmann, Vorsitzende
Ursulinenstraße 44
66111 Saarbrücken

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
sehr geehrter Herr Pressesprecher Alexander Handschuh,
sehr geehrte Mitglieder und angeschlossenen Verbände des DStGB,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städtetages,

ich schreibe Ihnen als bekennende Tierschützerin und Stadtbewohnerin. Die Innenstädte veröden und verwahrlosen derzeit immer mehr. Marode Gebäude und Leerstände, oftmals regelrechte Schandflecke, trifft man immer häufiger an. Die herrschende Coronapandemie verschärft die Problematik zusätzlich. Es kommt vermehrt zu Geschäftsaufgaben und irreversiblen Zuständen in früheren Einkaufsmeilen.
Dies führt bei Tierschützern zur Beobachtung, dass immer mehr Nistmöglichkeiten für Stadttauben zur Verfügung stehen. An bzw. in maroder Bausubstanz können sog. "Taubenhotspots" entstehen, wenn die Population nicht tierschutzkonform durch Gelegeaustausch reguliert wird. Solche unkontrollierten Orte sind sehr konfliktbeladen, wenn die Tauben zuviel werden.
In über 100 deutschen Städten wird deshalb die Geburtenkontrolle in Taubenhäusern bereits erfolgreich durchgeführt. Jedoch fehlt es oftmals an genügend Schlägen, in denen sich die Tiere aufhalten können und der Eieraustausch problemlos durchgeführt werden kann.

Tierschutz ist Staatsziel !
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

Städte und Kommunen sind verpflichtet, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern, da sich die eigentliche Ursachenbekämpfung, also die ungewollte Nistplatzbereitstellung durch marode Bausubstanz, als äußerst schwierig darstellt.
Auch die Finanz- und Immobilienkrise 2008 hat das ihre dazu beigetragen. Immobilienbesitzer wohnen zudem meistens nicht in den Städten und sind keine guten Ansprechpartner für Tierschützer.

Ich möchte Sie daher im Rahmen Ihrer Zuständigkeit bitten, der Stadttaubenthematik die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und den Tierschützern als auch den Städten und Gemeinden diesbezüglich die größstmögliche und unbürokratische Unterstützung bei Stadttaubenprojekten zukommen zu lassen. Verwaltung und Politik sind hier gefordert.

Im Anhang befindet sich ein aktuelles Schreiben der Europaabgeordneten Manuela Ripa (ÖDP) an den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die sich darin für einen sensiblen und gesetzeskonformen Umgang mit Stadttauben und damit für Taubenhäuser ausspricht.

Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.

Mit herzlichen Grüßen aus Saarbrücken
Helga Ehretsmann


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