kurz vor Ablauf dieser Petition möchten wir Euch bitten zeitnah und sachlich an die Stadtverwaltung von Völklingen zu schreiben. Nach jahrelanger massiver Wildschweinbejagung ist die Wildschweinpopulation im naheliegenden Wald angestiegen und die intelligenten Tiere haben sich nunmehr zu ihrem eigenen Schutz in die umliegenden Wohngebiete zurückgezogen. Es ist anzunehmen, dass von Verwaltung und Politik mit der Jägerschaft über einen noch intensiveren Beschuss verhandelt wird.
Das wäre fatal und kontraproduktiv in der Sache. Wir sind aus diesem Grund gegen die Jagd um noch mehr Schaden für Umwelt und Natur abzuwenden.
Nachfolgende interessante Links geben wir Euch zu dieser Thematik an die Hand:
3.) Ebenso sieht es der Biologe Dr. Karl-Heinz Loske in seinem Statement:
Nehmen Sie den Abschuss der Leitbachen. Leitbachen kontrollieren in den Wildschweinrotten sehr genau, wer sich fortpflanzen darf, und wer nicht. Wird die Leitbache aber durch den Jäger erschossen, fehlt genau dieser Kontrollmechanismus innerhalb der Rotte. Es kommt unweigerlich dazu, dass der Keiler sämtliche weiblichen Tiere deckt und somit einen unkontrollierten Vermehrungsprozess in Gang setzt. Diese Tatsache wird von den Jägern nicht einmal abgestritten, sondern sogar in ihren einschlägigen Zeitungen ausführlich beschrieben. Man ist sich in Jägerkreisen dieser biologischen Zusammenhänge durchaus bewusst. Auch bei den Füchsen brauchen wir keine Jäger! Die ständige Dezimierung von Füchsen zerstört Altersstruktur und soziale Ordnung. Anstelle fester Paarbindungen und stabiler Familien, in denen nur die alte Füchsin Junge bekommt, und die Territorialstruktur die Vermehrung begrenzt, steigt bei Bejagung die Zahl fruchtbarer Füchsinnen und ihre durchschnittliche Welpenzahl. In Gebieten mit stabilen Fuchsgruppen und einem Bejagungsverbot wurde nachgewiesen, dass zwei Drittel der reproduktionsfähigen Füchsinnen sich nicht an der Fortpflanzung beteiligten. Fuchsbestände können zudem durch die Jagd nicht dauerhaft reduziert werden, da leergeschossene Fuchsreviere sofort wieder von eingewanderten Jungtieren besetzt werden, und scharf bejagte Bestände sich viel stärker ausbreiten als unbejagte Populationen. Senkt man die Fuchsdichte durch die Jagd stark ab, dann wird sich nur umso stärker vermehrt, je geringer die Dichte ist. Unbejagte Fuchsbestände dagegen pendeln um ein niedrigeres Bestandsniveau. Da diese Gesetzmäßigkeiten für fast alle Beutegreifer gelten, bleibt nur folgendes Fazit: Die Jagd ist das Problem und nicht die Lösung!
Schreibt deshalb bitte an:
Oberbürgermeisterin Frau Blatt: sekretariat-ob@voelklingen.de
Bürgermeister Herr Sellen: sekretariat-bm@voelklingen.de
Ortsrat: stephan.tautz@stadtrat.voelklingen.de
an die Redaktion der Saarbrücker Zeitung: sz-sb@sz-sb.de
an den Saarländischen Tierschutzbeauftragten: h.fr.willimzik@t-online.de
sowie: info@tierschutz-saar.de
Lieben Dank und herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt
Liebe Unterstützer*innen,
die EU Parlamentarierin und Vizepräsidentin der interparlamentarischen Gruppe für Tierwohl Manuela Ripa unterstützt die Forderung in dieser Petition.
"Solche Lebenshöfe für Tiere müssen von staatlicher Seite unterstützt und gefördert werden. Die auf solchen Höfen geleistete Arbeit ist von Verwaltung und Politik wertzuschätzen und nimmt einen besonderen Stellenwert im Tierschutz ein."
Die Bundestagswahl ist auch eine Tierschutzwahl! Ob in unseren Wohnzimmern, in der Landwirtschaft oder in der Wildnis: Als EU-Abgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei und als Vizepräsidentin der interparlamentarischen Gruppe für mehr Tierwohl setze ich mich aktiv für einen besseren Tierschutz in der EU und weltweit ein. Wir müssen den illegalen Handel mit Haustieren stoppen, Massentierhaltung abschaffen und Biodiversität und Artenvielfalt besser schützen. Denn eineGesellschaft, die nachhaltig sein will, muss sich für ihre Tiere einsetzen!
Dafür kämpfe ich und dafür kämpft die ÖDP auch im Rahmen der Bundestagswahl!
Liebe Tierfreunde, liebe Unterstützer*innen,
nachfolgenden Wahlprüfstein stellen wir Euch hiermit als Anregung und zur Übersendung an die politisch Verantwortlichen ( Parteien, Fraktionen, politische Vereinigungen, Mandatsträger, etc. ) zur Verfügung. Ihr könnt gerne abändern und bearbeiten.
Die Infos ( Petitionstext am Ende ) können als Anlage dem Wahlprüfstein beigefügt werden ( einfach kopieren und in Euer Anschreiben einfügen ).
Macht bitte ausgiebig Gebrauch davon !
Viel Erfolg !
Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt
___
Adressat
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Frage zur Staatlichen Förderung von Gnaden - bzw. Lebenshöfen bitte ich Sie zu beantworten und bis spätestens 01. September 2021 an mich zurückzusenden.
Sollte ich von Ihnen bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, so wird dies als ablehnende Haltung gewertet.
Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Frage: Wie steht Ihre Partei dazu, zukünftig Gnaden- und Lebenshöfe weitgehend durch staatliche Mittel ( Bund- und Länder ) zu fördern ?
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang:
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Der Gesetzgeber formuliert also klar, dass Tiere geschützt werden müssen !
In der Regel sind es die im Tierschutz ehrenamtlich Tätigen, die es in Not geratenen Tieren ermöglichen ein art - und tiergerechtes Leben zu führen. Das ist aus Sicht der Ambition absolut zu begrüßen.
Allerdings wird es problematisch wenn es um die Finanzierung von sog. Gnaden - bzw. Lebenshöfen sowie Tierasylen geht. Hierfür gibt es grundsätzlich weder Unterstützung aus öffentlicher Hand noch andere Förderungen.
Der Staat läßt die Tierfreunde, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit bewerkstelligen im Allgemeinen im Regen stehen,
obwohl er zum Betreiben eines Gnaden - bzw. Lebenshofes in einem nicht unerheblichem Maße, neben der alltäglichen Arbeit, mehrere bürokratische und administrative Hürden aufbürdet.
Die Empathie der Tierfreunde hat der Staat sehr wohl gut in Gesetzen und Verordnungen eingeordnet, reglementiert und bedingt.
Hierzu nur einige Beispiele:
Sogenannte Nutztiere ( Schafe, Ziegen, Hausschweine, Rinder, Gefügel ) müssen auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen in Bestandslisten bei der Landwirtschaftkammer sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Laut Gesetz müssen Nutztieren Ohrmarken angebracht werden. Impftermine müssen eingehalten werden.
Bei Pferden sind Equidenpässe Vorschrift.
Der Gnaden - bzw. Lebenshof muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Ein Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG ist notwendig um Tiere ordnungsgemäß zu pflegen und zu versorgen. Lehrgänge in Tierhygiene, Seuchenschutz, Tierheilkunde und allgemeine Gesetzeskunde sowie betreibswirtschaftliche Kenntnisse sind von großem Nutzen.
Wird der Gnaden - bzw. Lebenshof als eingetragener Verein geführt, so sind notarielle Formalien notwendig, z.B. die Eintragung im Vereinsregister mit Erstellung einer Satzung sowie evtl. im Handels- und Gewerberegister mit Einholung einer Betriebsnummer ( ab einem bezahlten Mitarbeiter ).
Auch Aufnahmestellen von Vereinen für "entlassene" Labortiere sollten staatlich unterstützt werden.
Helfer sollten unfallversichert, Tiere haftpflichtversichert sein.
Bei gemeinnützigen Vereinen sind beim Finanzamt periodisch Steuererklärungen abzugeben und die Buchführung einzureichen sowie Mitgliederlisten zu führen.
Beim Geländeankauf sind neben dem Grundstückspreis die Grunderwerbssteuer als auch die jährliche Grundsteuern fällig. Nachbarschaftliche Regelungen sind zu beachten.
Bei aller Notwendigkeit, all dies bleibt den Ehrenamtlichen, die sich moralisch verpflichtet fühlen in Not geratenen Tieren - oftmals aus der Nutztierhaltung - zu helfen, nicht erspart und verursacht eine Menge Kosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woran der Staat selbst noch verdient.
Die finanziellen Mittel für all diese Kosten werden größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden zusammengebracht mit denen also Grund und Boden, Futter- und Personalkosten, Gerätschaften, Zäune und Weideunterstände, tierärztliche Tätigkeiten sowie Werbung und Marketing bezahlt werden.
Vereine, die sich um "entlassene" Labortiere kümmern, sollten ebenfalls eine staatliche Förderung erhalten.
Neuer Petitionstext:
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang:
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Der Gesetzgeber formuliert also klar, dass Tiere geschützt werden müssen !
In der Regel sind es die im Tierschutz ehrenamtlich Tätigen, die es in Not geratenen Tieren ermöglichen ein art - und tiergerechtes Leben zu führen. Das ist aus Sicht der Ambition absolut zu begrüßen.
Allerdings wird es problematisch wenn es um die Finanzierung von sog. Gnaden - bzw. Lebenshöfen sowie Tierasylen geht. Hierfür gibt es grundsätzlich weder Unterstützung aus öffentlicher Hand noch andere Förderungen.
Der Staat läßt die Tierfreunde, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit bewerkstelligen im Allgemeinen im Regen stehen,
obwohl er zum Betreiben eines Gnaden - bzw. Lebenshofes den Tierfreunden in einem nicht unerheblichem Maße, neben der alltäglichen Arbeit, mehrere bürokratische und administrative Hürden aufbürdet.
Die Empathie der Tierfreunde hat der Staat sehr wohl gut in Gesetzen und Verordnungen eingeordnet, reglementiert und bedingt.
Hierzu nur einige Beispiele:
Sogenannte Nutztiere ( Schafe, Ziegen, Hausschweine, Rinder, Gefügel ) müssen auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen in Bestandslisten bei der Landwirtschaftkammer sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Laut Gesetz müssen Nutztieren Ohrmarken angebracht werden. Impftermine müssen eingehalten werden.
Bei Pferden sind Equidenpässe Vorschrift.
Der Gnaden - bzw. Lebenshof muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Ein Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG ist notwendig um Tiere ordnungsgemäß zu pflegen und zu versorgen. Lehrgänge in Tierhygiene, Seuchenschutz, Tierheilkunde und allgemeine Gesetzeskunde sowie betreibswirtschaftliche Kenntnisse sind von großem Nutzen.
Wird der Gnaden - bzw. Lebenshof als eingetragener Verein geführt, so sind notarielle Formalien notwendig, z.B. die Eintragung im Vereinsregister mit Erstellung einer Satzung sowie evtl. im Handels- und Gewerberegister mit Einholung einer Betriebsnummer ( ab einem bezahlten Mitarbeiter ).
Auch Aufnahmestellen von Vereinen für "entlassene" Labortiere sollten staatlich unterstützt werden.
Helfer sollten unfallversichert, Tiere haftpflichtversichert sein.
Bei gemeinnützigen Vereinen sind beim Finanzamt periodisch Steuererklärungen abzugeben und die Buchführung einzureichen sowie Mitgliederlisten zu führen.
Beim Geländeankauf sind neben dem Grundstückspreis die Grunderwerbssteuer als auch die jährliche Grundsteuern fällig. Nachbarschaftliche Regelungen sind zu beachten.
Bei aller Notwendigkeit, all dies bleibt den Ehrenamtlichen, die sich moralisch verpflichtet fühlen in Not geratenen Tieren - oftmals aus der Nutztierhaltung - zu helfen, nicht erspart und verursacht eine Menge Kosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woran der Staat selbst noch verdient.
Die finanziellen Mittel für all diese Kosten werden größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden zusammengebracht mit denen also Grund und Boden, Futter- und Personalkosten, Gerätschaften, Zäune und Weideunterstände, tierärztliche Tätigkeiten sowie Werbung und Marketing bezahlt werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.335 (1.204 in Deutschland)
Nur noch wenige Tage und die Petition "Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser" läuft aus. Bitte unterzeichnet und verteilt die Petition damit wir das Sammelziel erreichen. Taubenhäuser sind Heimat und Rückzugsorte für die Stadttauben und der Eieraustausch dort gewährleistet die wichtige und tierschutzkonforme Geburtenregulierung. Anmerkung: Pro Haushalt können 5 Unterschriften mit Angabe derselben Emailadresse geleistet werden.
Herzlichen Dank aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt
den Hilferuf aus Rumänien geben wir gerne in diese Petition.
Momentan werden sehr viele Hundewelpen in die Rettungs- Auffangstation "Island of Hope" von HAR gebracht. Bitte helft !
Eventuell kann ja so ein Seelchen auf einem Eurer Gnaden- bzw. Lebenshöfe einen guten Platz finden:
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
nicht zuletzt dank intensiver Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2021 5 Mio. € zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, um Mindereinnahmen durch die Pandemieeinschränkungen aufzufangen. Ziel der Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Fortbestehen der durch die COVID-19 Pandemie erheblich getroffenen Vereine zu leisten und so das Tierwohl unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG. Das heißt, sie verfügen über eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TSchG, einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und sind gemeinnützig tätig.
Bezuschusst werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 31.März 2021 infolge von Corona entstandene Mindereinnahmen (z. B. durch ausgefallene Veranstaltungen oder geringere Spenden) und Mehrausgaben (etwa für Masken, Desinfektionsmittel oder einen erhöhten Betreuungsaufwand durch größeren Tierbestand). Jedes Tierheim oder ähnliche Einrichtung erhält einen Zuschuss von einheitlich 7.500 Euro. Anträge können ab dem 23. April in einem Zeitraum von vier Wochen eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen. Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen ist im Detail der angehängten Richtlinie zu entnehmen, zentral sind jedoch die §11-Bescheinigung, eine Freistellung des Finanzamtes und eine schriftliche Bestätigung, dass Mindereinnahmen oder Mehrausgaben entstanden sind. Wir haben damit erreicht, dass es ein relativ unbürokratisches Verfahren geworden ist. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen – noch vor dem Start der Website – zur Verfügung.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 5 Mio. Euro vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden, um bei den Tierheimen anzukommen. Es wird daher auch kein Nachweis in Form von Steuerunterlagen o.ä. verlangt. Sollten die 5 Mio. nicht vollständig abgerufen werden, fließt der Rest zurück in den Bundeshaushalt und ist für den Tierschutz verloren. Daher appellieren wir an Sie: Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und stellen Sie einen Antrag. Bitte senden Sie auch eine Kopie der Antragsstellung an vereinsbetreuung@tierschutzbund.de.
Seit heute ist der Link zur Beantragung der Hilfen (7.500 €/TSV) frei geschaltet. Wie in unserem Schreiben vom 19.04.21 angekündigt, stellen wir Ihnen Bausteine für Ihr Schreiben (bitte auf Kopfbogen Ihres Vereins) zur Erklärung über Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 durch die COVID-19-Pandemie zur Verfügung, die Sie für die Beantragung nutzen können.
Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Verein/Ihr Tierheim relevanten Punkte herausziehen und erforderlichenfalls ergänzen sowie nicht zutreffendes weglassen! Das Schreiben sollte nicht nach einem Musterschreiben aussehen, sondern die individuelle Situation des Vereins und seines Tierheims abbilden.
Adressat ist das
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen und versichern gemäß § 3 Abs. 2 der Förderrichtlinie, dass beim Betrieb Ihres Tierheimes/Ihrer Einrichtung Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 7500 Euro entstanden sind.
Mehrausgaben können beispielsweise anfallen für:
☐ Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe), Hygienekonzepte (Schilder/Aushänge, Bodenmarkierungen)
☐ Schnelltests
☐ Unterweisungen der Mitarbeiter zu Corona-Schutzmaßnahmen
☐ Kommunikationsmaßnahmen (Laptops/PCs für Videokonferenzen der Verwaltung)
☐ Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Tiervermittlung
☐ Erhöhter Betreuungs- und ggf. Behandlungsaufwand wegen längerer Aufenthaltsdauer von Tieren
Beispiele für Mindereinnahmen sind:
☐ Wegfall der Einnahmen aus Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfest, Tag der offenen Tür, Bücherbasar, Trödelmarkt)
☐ Rückgang der Barspenden durch Tierheimbesucher
☐ Rückgang der Futtermittelspenden aus Tiermärkten/ Supermärkten
☐ Wegfall von Einnahmen aus dem Pensionsbetrieb