Tierschutz

Staatliche Förderung von Gnaden - bzw. Lebenshöfen

Petition richtet sich an
Umweltministerium
2.086 Unterstützende

Sammlung beendet

2.086 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

24.06.2021, 12:24

Nur noch wenige Tage und die Petition "Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser" läuft aus. Bitte unterzeichnet und verteilt die Petition damit wir das Sammelziel erreichen. Taubenhäuser sind Heimat und Rückzugsorte für die Stadttauben und der Eieraustausch dort gewährleistet die wichtige und tierschutzkonforme Geburtenregulierung. Anmerkung: Pro Haushalt können 5 Unterschriften mit Angabe derselben Emailadresse geleistet werden.
Herzlichen Dank aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


04.06.2021, 14:21

Liebe Unterstützer*innen,

den Hilferuf aus Rumänien geben wir gerne in diese Petition.
Momentan werden sehr viele Hundewelpen in die Rettungs- Auffangstation "Island of Hope" von HAR gebracht. Bitte helft !
Eventuell kann ja so ein Seelchen auf einem Eurer Gnaden- bzw. Lebenshöfe einen guten Platz finden:

www.facebook.com/HAR.HELPING.ANIMALS.OF.ROMANIA

www.helpinganimalsromania.de

Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt



23.04.2021, 15:02

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
nicht zuletzt dank intensiver Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2021 5 Mio. € zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, um Mindereinnahmen durch die Pandemieeinschränkungen aufzufangen. Ziel der Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Fortbestehen der durch die COVID-19 Pandemie erheblich getroffenen Vereine zu leisten und so das Tierwohl unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG. Das heißt, sie verfügen über eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TSchG, einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und sind gemeinnützig tätig.
Bezuschusst werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 31.März 2021 infolge von Corona entstandene Mindereinnahmen (z. B. durch ausgefallene Veranstaltungen oder geringere Spenden) und Mehrausgaben (etwa für Masken, Desinfektionsmittel oder einen erhöhten Betreuungsaufwand durch größeren Tierbestand). Jedes Tierheim oder ähnliche Einrichtung erhält einen Zuschuss von einheitlich 7.500 Euro. Anträge können ab dem 23. April in einem Zeitraum von vier Wochen eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen. Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen ist im Detail der angehängten Richtlinie zu entnehmen, zentral sind jedoch die §11-Bescheinigung, eine Freistellung des Finanzamtes und eine schriftliche Bestätigung, dass Mindereinnahmen oder Mehrausgaben entstanden sind. Wir haben damit erreicht, dass es ein relativ unbürokratisches Verfahren geworden ist. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen – noch vor dem Start der Website – zur Verfügung.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 5 Mio. Euro vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden, um bei den Tierheimen anzukommen. Es wird daher auch kein Nachweis in Form von Steuerunterlagen o.ä. verlangt. Sollten die 5 Mio. nicht vollständig abgerufen werden, fließt der Rest zurück in den Bundeshaushalt und ist für den Tierschutz verloren. Daher appellieren wir an Sie: Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und stellen Sie einen Antrag. Bitte senden Sie auch eine Kopie der Antragsstellung an vereinsbetreuung@tierschutzbund.de.
Seit heute ist der Link zur Beantragung der Hilfen (7.500 €/TSV) frei geschaltet. Wie in unserem Schreiben vom 19.04.21 angekündigt, stellen wir Ihnen Bausteine für Ihr Schreiben (bitte auf Kopfbogen Ihres Vereins) zur Erklärung über Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 durch die COVID-19-Pandemie zur Verfügung, die Sie für die Beantragung nutzen können.
Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Verein/Ihr Tierheim relevanten Punkte herausziehen und erforderlichenfalls ergänzen sowie nicht zutreffendes weglassen! Das Schreiben sollte nicht nach einem Musterschreiben aussehen, sondern die individuelle Situation des Vereins und seines Tierheims abbilden.
Adressat ist das
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen und versichern gemäß § 3 Abs. 2 der Förderrichtlinie, dass beim Betrieb Ihres Tierheimes/Ihrer Einrichtung Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 7500 Euro entstanden sind.
Mehrausgaben können beispielsweise anfallen für:
☐ Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe), Hygienekonzepte (Schilder/Aushänge, Bodenmarkierungen)
☐ Schnelltests
☐ Unterweisungen der Mitarbeiter zu Corona-Schutzmaßnahmen
☐ Kommunikationsmaßnahmen (Laptops/PCs für Videokonferenzen der Verwaltung)
☐ Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Tiervermittlung
☐ Erhöhter Betreuungs- und ggf. Behandlungsaufwand wegen längerer Aufenthaltsdauer von Tieren
Beispiele für Mindereinnahmen sind:
☐ Wegfall der Einnahmen aus Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfest, Tag der offenen Tür, Bücherbasar, Trödelmarkt)
☐ Rückgang der Barspenden durch Tierheimbesucher
☐ Rückgang der Futtermittelspenden aus Tiermärkten/ Supermärkten
☐ Wegfall von Einnahmen aus dem Pensionsbetrieb


14.04.2021, 18:46

Liebe Unterstützer*innen,
Post aus Brüssel ist gekommen. EU - Parlamentarierin Manuela Ripa (ÖDP) ist auf unsere Petition aufmerksam geworden und schreibt:

"Tier- und Menschenwohl gehen Hand in Hand! Und obwohl der Schutz von Tieren Teil der Deutschen Verfassung ist, werden besonders Tiere auf Gnaden- und Lebenshöfen immer wieder vergessen. Es ist allein dem unermüdlichen Einsatz von vielen, meist ehrenamtlichen Helfer:innen zu verdanken, dass unsere Tiere einen würdevollen Lebensabend verbringen dürfen. Deshalb ist es lange überfällig, solche wichtigen Einrichtungen staatlich zu fördern und die Arbeit von Helfenden anzuerkennen und zu unterstützen."
Herzliche Grüße aus Brüssel
Manuela Ripa MEP

Manuela Ripa ist u.a. stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Haustiere in der interfraktionellen Gruppe zum Tierschutz im Europäischen Parlament (Animal Welfare Intergroup).

Jutta und Andreas Goldschmidt


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