2.086 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Umweltministerium
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang:
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Der Gesetzgeber formuliert also klar, dass Tiere geschützt werden müssen !
In der Regel sind es die im Tierschutz ehrenamtlich Tätigen, die es in Not geratenen Tieren ermöglichen ein art - und tiergerechtes Leben zu führen. Das ist aus Sicht der Ambition absolut zu begrüßen.
Allerdings wird es problematisch wenn es um die Finanzierung von sog. Gnaden - bzw. Lebenshöfen sowie Tierasylen geht. Hierfür gibt es grundsätzlich weder Unterstützung aus öffentlicher Hand noch andere Förderungen.
Der Staat läßt die Tierfreunde, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit bewerkstelligen im Allgemeinen im Regen stehen,
obwohl er zum Betreiben eines Gnaden - bzw. Lebenshofes in einem nicht unerheblichem Maße, neben der alltäglichen Arbeit, mehrere bürokratische und administrative Hürden aufbürdet.
Die Empathie der Tierfreunde hat der Staat sehr wohl gut in Gesetzen und Verordnungen eingeordnet, reglementiert und bedingt.
Hierzu nur einige Beispiele:
Sogenannte Nutztiere ( Schafe, Ziegen, Hausschweine, Rinder, Gefügel ) müssen auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen in Bestandslisten bei der Landwirtschaftkammer sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Laut Gesetz müssen Nutztieren Ohrmarken angebracht werden. Impftermine müssen eingehalten werden.
Bei Pferden sind Equidenpässe Vorschrift.
Der Gnaden - bzw. Lebenshof muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Ein Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG ist notwendig um Tiere ordnungsgemäß zu pflegen und zu versorgen. Lehrgänge in Tierhygiene, Seuchenschutz, Tierheilkunde und allgemeine Gesetzeskunde sowie betreibswirtschaftliche Kenntnisse sind von großem Nutzen.
Wird der Gnaden - bzw. Lebenshof als eingetragener Verein geführt, so sind notarielle Formalien notwendig, z.B. die Eintragung im Vereinsregister mit Erstellung einer Satzung sowie evtl. im Handels- und Gewerberegister mit Einholung einer Betriebsnummer ( ab einem bezahlten Mitarbeiter ).
Auch Aufnahmestellen von Vereinen für "entlassene" Labortiere sollten staatlich unterstützt werden.
Helfer sollten unfallversichert, Tiere haftpflichtversichert sein.
Bei gemeinnützigen Vereinen sind beim Finanzamt periodisch Steuererklärungen abzugeben und die Buchführung einzureichen sowie Mitgliederlisten zu führen.
Beim Geländeankauf sind neben dem Grundstückspreis die Grunderwerbssteuer als auch die jährliche Grundsteuern fällig. Nachbarschaftliche Regelungen sind zu beachten.
Bei aller Notwendigkeit, all dies bleibt den Ehrenamtlichen, die sich moralisch verpflichtet fühlen in Not geratenen Tieren - oftmals aus der Nutztierhaltung - zu helfen, nicht erspart und verursacht eine Menge Kosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woran der Staat selbst noch verdient.
Die finanziellen Mittel für all diese Kosten werden größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden zusammengebracht mit denen also Grund und Boden, Futter- und Personalkosten, Gerätschaften, Zäune und Weideunterstände, tierärztliche Tätigkeiten sowie Werbung und Marketing bezahlt werden.
Begründung
Warum fördert der Staat den Tierschutz auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen finanziell nicht, wenn er doch gleichzeitig in großem Umfang von den Tierschützern fordert ? Gnaden - bzw. Lebenshöfe sind für Amtsveterinäre oftmals die einzige Möglichkeit beschlagnahmte Tiere aus schlechter Haltung bzw. sog. Nutztiere ordnungsgemäß unterzubringen.
Im Vergleich zu staatlichen Förderungen in anderen Bereichen, z.B. Sport - und Kultur, würde es sich zudem um sehr übersichtliche Beträge handeln.
Gehen wir mal von 2.000 Gnaden - bzw. Lebenshöfen bundesweit aus. Würde jeder Hof 4.000 Euro Zuschuss jährlich bekommen, wäre dies eine staatliche Förderung von allemal 8 Millionen Euro - ein kleiner Betrag im Bundeshaushalt bzw. den Länderhaushalten.
Mit dieser Petition fordern wir eine unbürokratische Förderung von Gnaden - und Lebenshöfen über die Umweltministerien der jeweiligen Länder.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.04.2021
Petition endet:
30.11.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Tierschutz
Neuigkeiten
-
Die Petition wurde eingereicht
am 10.11.2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich bitte Euch anl. des heutigen "Welttages der Wissenschaft", das nachfolgende Schreiben zu kopieren und an die Geschäftsführung von SciVii labs GmbH per Email zu senden bzw. mit der Post zu senden. Bitte macht alle mit und teilt auch die Petition weiter. Es sind nur ein paar Klicks.
Die Email lautet:
info@scivii-labs.de
Die postalische Anschrift lautet:
SciVii labs GmbH
Campus A1.1
66123 Saarbrücken
Deutschland
Sehr geehrte Frau Dr. Pia Empting, sehr geehrter Dr. Daniel Havel,
globale Herausforderungen wie der Klimawandel, die Ressourcenknappheit oder die Eindämmung von Krankheiten können nur mithilfe von Wissenschaft, Technik und Innovation bewältigt werden.
Um gerechte Lebensbedingungen weltweit... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 27.10.2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
an diesem Wochenende werden wir die 3.000 - Marke knacken. Bitte haltet den Protest aufrecht. Es geht für die Tiere um Alles oder Nichts !!! In diesen Laboren finden ihre Würde und ihre naturgegebenen Rechte keine Beachtung. Letztendlich wird in einer juristischen Grauzone mit den Tieren gemacht, was die Lobby will.
Heute wurde im Saarbrücker Wochenspiegel ( Mit 7 Lokalausgaben ist der Wochenspiegel mit einer Gesamtauflage von 488.750 Stück das auflagenstärkste Printmedium des Bundeslandes ) nachfolgender Artikel ( siehe Link ) veröffentlicht:
www.wochenspiegelonline.de/news/detail/nein-zum-tierversuchslabor-in-saarbruecken
Auch der Ausschuss für Eingaben beim Landtag des Saarlandes bestätigte gestern... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 29.09.2024Liebe Tierfreunde,
im Saarland ist ein neues Tierversuchslabor im Gebäude des Helmholtz-Institutes auf dem Unigelände vom LAV genehmigt worden. In dem 200 qm großen Labor sollen bis zu 1.500 Mäuse, Ratten und später sogar Kaninchen missbraucht / verbraucht werden. Nicht etwa zum Wohle der Menschheit. Es wird sich um reine Auftragsforschung - also profitorientiert - handeln, um etwa für Chemiekonzerne Giftstoffe an wehrlosen Tieren auszuprobieren. Wie viel Gift veträgt so ein kleiner Körper ?
Dass es längst tierversuchsfreie Alternativen gibt, wird völlig ignoriert.
Die dahingehenden Gesetze müssen schnellstmöglich vom Gesetzgeber an den wissenschaftlich aktuellen Stand angepasst werden um die Ansiedlung und Inbetriebnahme solcher, nicht mehr... weiter
Debatte
Milliarden Euros fließen jährlich in die zerstörerische Massentierhaltung. Damit muss endlich Schluss sein ! Gnaden - und Lebenshöfe müssen zukünftig staatlich unterstützt werden !
Noch kein CONTRA Argument.