23.04.2021, 15:02
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
nicht zuletzt dank intensiver Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2021 5 Mio. € zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, um Mindereinnahmen durch die Pandemieeinschränkungen aufzufangen. Ziel der Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Fortbestehen der durch die COVID-19 Pandemie erheblich getroffenen Vereine zu leisten und so das Tierwohl unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG. Das heißt, sie verfügen über eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TSchG, einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und sind gemeinnützig tätig.
Bezuschusst werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 31.März 2021 infolge von Corona entstandene Mindereinnahmen (z. B. durch ausgefallene Veranstaltungen oder geringere Spenden) und Mehrausgaben (etwa für Masken, Desinfektionsmittel oder einen erhöhten Betreuungsaufwand durch größeren Tierbestand). Jedes Tierheim oder ähnliche Einrichtung erhält einen Zuschuss von einheitlich 7.500 Euro. Anträge können ab dem 23. April in einem Zeitraum von vier Wochen eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen. Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen ist im Detail der angehängten Richtlinie zu entnehmen, zentral sind jedoch die §11-Bescheinigung, eine Freistellung des Finanzamtes und eine schriftliche Bestätigung, dass Mindereinnahmen oder Mehrausgaben entstanden sind. Wir haben damit erreicht, dass es ein relativ unbürokratisches Verfahren geworden ist. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen – noch vor dem Start der Website – zur Verfügung.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 5 Mio. Euro vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden, um bei den Tierheimen anzukommen. Es wird daher auch kein Nachweis in Form von Steuerunterlagen o.ä. verlangt. Sollten die 5 Mio. nicht vollständig abgerufen werden, fließt der Rest zurück in den Bundeshaushalt und ist für den Tierschutz verloren. Daher appellieren wir an Sie: Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und stellen Sie einen Antrag. Bitte senden Sie auch eine Kopie der Antragsstellung an vereinsbetreuung@tierschutzbund.de.
Seit heute ist der Link zur Beantragung der Hilfen (7.500 €/TSV) frei geschaltet. Wie in unserem Schreiben vom 19.04.21 angekündigt, stellen wir Ihnen Bausteine für Ihr Schreiben (bitte auf Kopfbogen Ihres Vereins) zur Erklärung über Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 durch die COVID-19-Pandemie zur Verfügung, die Sie für die Beantragung nutzen können.
Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Verein/Ihr Tierheim relevanten Punkte herausziehen und erforderlichenfalls ergänzen sowie nicht zutreffendes weglassen! Das Schreiben sollte nicht nach einem Musterschreiben aussehen, sondern die individuelle Situation des Vereins und seines Tierheims abbilden.
Adressat ist das
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen und versichern gemäß § 3 Abs. 2 der Förderrichtlinie, dass beim Betrieb Ihres Tierheimes/Ihrer Einrichtung Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 7500 Euro entstanden sind.
Mehrausgaben können beispielsweise anfallen für:
☐ Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe), Hygienekonzepte (Schilder/Aushänge, Bodenmarkierungen)
☐ Schnelltests
☐ Unterweisungen der Mitarbeiter zu Corona-Schutzmaßnahmen
☐ Kommunikationsmaßnahmen (Laptops/PCs für Videokonferenzen der Verwaltung)
☐ Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Tiervermittlung
☐ Erhöhter Betreuungs- und ggf. Behandlungsaufwand wegen längerer Aufenthaltsdauer von Tieren
Beispiele für Mindereinnahmen sind:
☐ Wegfall der Einnahmen aus Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfest, Tag der offenen Tür, Bücherbasar, Trödelmarkt)
☐ Rückgang der Barspenden durch Tierheimbesucher
☐ Rückgang der Futtermittelspenden aus Tiermärkten/ Supermärkten
☐ Wegfall von Einnahmen aus dem Pensionsbetrieb