5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:
5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,
5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.
5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.
5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;
5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;
5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;
5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;
5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;
5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;
5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;
5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;
5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.
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Es ist ein Leichtes, mehr als nur die eigene Unterschrift für diese Petition zu bekommen:
1) der Link zur Petition kann weiter geleitet werden
2) Unterschriften können "händisch" eingesammelt werden und dann hochgeladen werden.
Gerade der Punkt 2) ist der für diese Petition wichtigste:
das Thema ist erklärungsbedürftig, aber überzeugend. Wenn man ein paar Sätze dazu erzählt, ist es leicht, weitere Stimmen zu bekommen. Viele wissen einfach nichts davon, daß es das gibt, aber die Augen sind schnell geöffnet.
Auf der Petitionsseite sind 2 Knöpfe: einer zum runterladen des leeren PDF und einer zum hochladen des mit Unterschriften gefüllten PDF. Man scannt oder fotografiert einfach das Blatt mit den Unterschriften und lädt das dann hoch.
Ob man 1 PDF hoch lädt mit 1 bis 2 Unterschriften, oder 5 PDFs mit je 10 Unterschriften: in jedem Fall vervielfacht man seine eigene Stimme.
Ich kenne jemanden der auf die Art 50-100 Stimmen gesammelt hat, zusätzlich zu seiner eigenen Stimme. Und er ist bisher wohl der Einzige, der diesen Weg in unserer Petition nutzt.
Hätten wir nur 10 Leute die es so machen, wären es mit einem Schlag 500-1.000 Unterschriften mehr. Hätten wir 100 Leute (also jeder 28. von Euch) hätten wir mit einem Schlag 5.000-10.000 Unterschriften mehr!
Es liegt in Eurer Hand und es ist der einzige Weg:
druckt es aus, überzeugt im Familien- oder Freundeskreis und ladet es hoch. Ich weiß leider wirklich keinen besseren Weg und ohne genug Stimmen kommt die Petition nicht in die Presse, interessiert es die Presse einfach nicht.
Danke!
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Ab 30% Zeitanteil hat man ein asymetrisches Wechselmodell. Ab diesen 30% Zeitanteil werden die schädigenden Wirkungen des Residenzmodells allmählich wieder aufgehoben. Optimal, und damit nicht mehr schädigend, ist 50:50 Zeitanteil, also das was man rechtlich als "Wechselmodell" akzeptiert.
Neuer Titel: Das Wechselmodell für Deutschland Deutschland. Residenzmodell ist Kindesmisshandlung!
"Neueste naturwissenschaftliche Forschungsergebnisse – dargestellt auf dem Symposium des Instituts für familienrechtliche Sozialpädiatrie (IFS) an der TH Wildau am 16./17.10. bestätigen:
Eine teilweise oder vollständige Ausgrenzung eines leiblichen Elternteils aus dem Leben eines Kindes birgt immer die Gefahr der nachhaltigen generationsübergreifenden Schädigung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung.
Prof. Dr. rer. nat. Peter Beyerlein (Bioinformatiker – Leiter des IFS) belegte mit messbaren Daten, dass neben den Genen vor allem der „epigenetische code“ maßgeblich die Entwicklung eines Kindes steuert. Dieser stammt ebenso wie die Gene von den leiblichen Eltern zu je 50 % und kann nicht ersetzt werden.
Das Bemühen aller mit Kindschaftsverfahren befasster Professionen muss somit auf die Befähigung der Eltern gerichtet sein, ihrer Verantwortung in jedem Fall, soweit möglich, (wieder) gerecht zu werden, wenn sie durch Trennung der Beziehung zu einander oder aus sonstigen Gründen, daran gehindert zu sein scheinen.
Form und Inhalt unserer Seminare, die immer das Grund – Recht des Kindes auf fortdauernde Beziehungen zu beiden und Erziehung durch beide Elternteile unabhängig von Konfliktkonstellationen in den Mittelpunkt stellen, haben mit diesen neuen Kenntnissen noch einmal mehr Bedeutung gewonnen.
Manche noch entgegenstehenden überkommenen einfach-gesetzlichen Regelungen und widersprüchliche Rahmenbedingungen gilt es zu erkennen und durch geeignete Strategien einer verfassungskonformen Anwendung zuzuführen.
Wer Interesse daran hat, sowohl sein fachliches Wissen dahingehend zu erweitern, wie praktische Möglichkeiten zu erarbeiten, seine Arbeit auf die konsequente Befriedung oder Konfliktminimierung der Familie auszurichten, ist herzlich eingeladen, an unseren Weiterbildungsseminaren teilzunehmen."
Ein fehlender Elternteil verschlechtert die Gene des Kindes!
"Da jedes Kind einen genetischen Satz des Vaters und der Mutter in jeder Zelle hat, ist die Verteilung in jeder Zelle 50 : 50, so dass es nur aufgrund dieser ihm von den Eltern mitgegebenen Veranlagungen seine Qualitäten entwickeln kann.
Jeder Bruch im Leben eines Kindes ist deshalb zu verhindern.
Dazu gehört auch, dass bis zum dritten Lebensjahr die Bindung eines Kindes aufgebaut wird, danach bis zur Schulreife die Prüfung dieser Bindung erfolgt. Wenn in einem Genstrang ein Fehler vorhanden oder aufgetreten ist, wird dieser eingekapselt und der heile Gensektor des anderen Elternteils übernimmt dann die volle Aufgabe.
Diese Veranlagung dauert das gesamte Leben an, so dass eine nicht vorhandene Bindungsmöglichkeit mit einem Elternteil Defizite bis ins hohe Alter hinein bewirkt. Dieses muss in jedem Fall vermieden werden, da die Bindungsmöglichkeit später nicht nachgeholt werden kann.
Diese genetischen Veränderungen werden von den Zellen gelernt, die sich aus Traumata und deren Bewältigung ergeben und von Generation zu Generation weitergegeben werden.
Hieraus sind zahlreiche Notwendigkeiten zum Erhalt der Elternteile auch bei Trennung und Scheidung abzuleiten, ebenso für die frühkindliche Fremderziehung, die dem Kind keine familienspezifische, in den Genen angelegte, Entwicklung ermöglicht."