06.07.2016, 10:50
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"Neueste naturwissenschaftliche Forschungsergebnisse – dargestellt auf dem Symposium des Instituts für familienrechtliche Sozialpädiatrie (IFS) an der TH Wildau am 16./17.10. bestätigen:
Eine teilweise oder vollständige Ausgrenzung eines leiblichen Elternteils aus dem Leben eines Kindes birgt immer die Gefahr der nachhaltigen generationsübergreifenden Schädigung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung.
Prof. Dr. rer. nat. Peter Beyerlein (Bioinformatiker – Leiter des IFS) belegte mit messbaren Daten, dass neben den Genen vor allem der „epigenetische code“ maßgeblich die Entwicklung eines Kindes steuert. Dieser stammt ebenso wie die Gene von den leiblichen Eltern zu je 50 % und kann nicht ersetzt werden.
Das Bemühen aller mit Kindschaftsverfahren befasster Professionen muss somit auf die Befähigung der Eltern gerichtet sein, ihrer Verantwortung in jedem Fall, soweit möglich, (wieder) gerecht zu werden, wenn sie durch Trennung der Beziehung zu einander oder aus sonstigen Gründen, daran gehindert zu sein scheinen.
Form und Inhalt unserer Seminare, die immer das Grund – Recht des Kindes auf fortdauernde Beziehungen zu beiden und Erziehung durch beide Elternteile unabhängig von Konfliktkonstellationen in den Mittelpunkt stellen, haben mit diesen neuen Kenntnissen noch einmal mehr Bedeutung gewonnen.
Manche noch entgegenstehenden überkommenen einfach-gesetzlichen Regelungen und widersprüchliche Rahmenbedingungen gilt es zu erkennen und durch geeignete Strategien einer verfassungskonformen Anwendung zuzuführen.
Wer Interesse daran hat, sowohl sein fachliches Wissen dahingehend zu erweitern, wie praktische Möglichkeiten zu erarbeiten, seine Arbeit auf die konsequente Befriedung oder Konfliktminimierung der Familie auszurichten, ist herzlich eingeladen, an unseren Weiterbildungsseminaren teilzunehmen."