Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

19.07.2015, 14:02

Liebe Mitzeichner/Innen!

Bedingt durch die Sommerpause gebe ich Euch heute erst den Abschluss unserer Petition zum Sexualstrafrecht zur Kenntnis.

Auf meinen Webseiten K13online habe ich dazu das folgende News veröffentlicht:
krumme13.org/news.php?s=read&id=3085

Mit dieser abschließenden Rundmail an alle 100 Mitzeichner/Innen besteht bei OpenPetition keine Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme per EMail mehr. Die in absehbarer Zeit erfolgende neue Petition gegen die inzwischen verabschiedeten Gesetze im Sexualstrafrecht kann deshalb nicht mehr an Euch über diese Rundmails mitgeteilt werden. Deshalb informiert Euch bitte auf meinen Webseiten über den weiteren Verlauf dieser erneuten Aktivitäten der kommenden Petition. Ich würde mich persönlich und im Interesse aller Mitzeichner/innen freuen, wenn Ihr auch diese Petition wieder mit zeichnet.

Der politische Kampf ist noch nicht zu Ende. Ich bedanke mich für Eure Unterstützung und wünschen eine schöne Sommerzeit...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


19.06.2015, 23:34

Liebe Unterstützer/Innen

Vom beratenden Petitionsausschuss ist nach jetzt einem weiteren Monat noch immer keine Benachrichtigung mit einer Endscheidung eingetroffen. Wir werden nun schriftlich nachfragen und auch anrufen.

Das Ergebnis der Anfrage wird nach unserer Sommerpause in etwa drei bis vier Wochen mitgeteilt. Wir wünschen eine schöne Sommer- und Ferienzeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


19.05.2015, 14:02

Liebe Mitzeichner/Innen

Weitere vier Wochen sind nach der letzten Info-Rundmail an alle Mitzeichner/Innen vergangen und die Petition befindet sich weiterhin in den Beratungen im Petitionsausschuss.

Bevor eine weitere Petition gegen die neue Gesetzgebung gestartet werden kann, benötigen wir die Begründung dieser laufenden Petition, damit in der neuen Petition der Begründung widersprochen bzw. diese widerlegt werden können.

Zur gegebenen Zeit erhaltet Ihr weitere Nachrichten...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


23.04.2015, 20:39

Liebe Mitzeichner/Innen

Weitere fünf Wochen sind nach der letzten Info-Rundmail an alle Mitzeichner/Innen vergangen und die Petition befindet sich weiterhin in den Beratungen im Petitionsausschuss. Das letzte Schreiben vom Bundestags-Petitions-Ausschuss war auf den 26. Januar 2015 datiert gewesen. Darin wurde bekanntlich mitgeteilt, dass die Petition dem Berichterstatter zugeleitet wurde. Nach abschließender Behandlung werde ich unterrichtet...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


13.03.2015, 19:36

Liebe Mitzeichner/Innen

Bei jetzt nun einem weiteren Monat gibt es noch keine neuen Nachrichten vom Petitionsausschuss zu dieser Eingabe. Die Petition befindet sich weiterhin in den Beratungen.

Eine weitere Petition auf der Grundlage der neuen Gesetzgebung, die in dieser Petition bekanntlich noch nicht berücksichtigt werden konnte, kann erst bei Vorliegen der Begründung dieser Petition erfolgen. Wir werden bei der neuen Petition die Begründung der laufenden Petition widerlegen können.

Bis dahin müssen wir abwarten...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


18.02.2015, 21:22

Liebe Mitzeichner/Innen!

Wie bereits in den vorherigen Rundmails an alle Mitzeichner/Innen angekündigt wurde Ende Dezember 2014 eine Eingabe an den Bundespräsidenten gesandt. Dem Bundespräsidenten obliegt vor seiner Unterschrift eine verfassungsmäßige Prüfung von neuen Gesetzen. Das Bundespräsidialamt hat nun mit einem nichtssagenden Antwortbrief auf die Eingabe reagiert. Der gesamte Schriftverkehr kann mit einem Klick auf den unteren Link nachgelesen werden:

krumme13.org/news.php?s=read&id=2990

Zur laufenden Petition gibt es noch keine weiteren Mitteilungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


30.01.2015, 18:30

Liebe Mitzeichner/Innen & Interessierte!

Der Petitionsdienst hat mit Schreiben vom 26. Januar 2015(hier eingegangen am 30.01.2015) mitgeteilt, dass diese Petition an den zuständigen Berichterstatter/Abgeordneten weitergeleitet worden ist. Nach abschließender Behandlung im Petitionsausschuss erhält der Hauptpetent weitere Nachricht, die dann erneut an alle Mitzeichner gesandt und hier veröffentlicht wird.

Auf der Grundlage der am 27. Januar 2015 in Kraft getretenen neue Gesetze wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition an den Bundestag eingereicht werden. Die neuen Formulierungen werden zur Zeit erarbeitet. Sobald diese Petition fertig und im Internet zur Mitzeichnung bereit steht, wird an Euch eine weitere Mitteilung erfolgen. Darin enthalten sein wird auch der neue Link zur nächsten Petition, damit auch Ihr diese Petition wieder mit zeichnen könnt.

Bis dahin verbleiben ich,

mfg Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


27.01.2015, 17:22

+++ An alle 39 Mitglieder aller Fraktionen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz +++ Bundesjustizminister Heiko Maas(los)


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit dem heutigen Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze geben wir Ihnen die untere Pressemitteilung zur Kenntnis. Die bereits Ende 2014 angekündigte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht befindet sich in Form einer Initiative mit Unterschriftensammlung ab sofort in Vorbereitung. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird wie im zurückliegenden Fall der Nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das BVerfG und dem EGMR zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Justizopfer führen.

Eine solch verfassungswidrige Gesetzgebung gibt es in keinem anderen Land Europas und weit darüber hinaus. Die gesellschaftlichen und sozialen Folgen dieser Gesetze werden sich nun in der massenweisen Anwendung dieses Unrechts zeigen. Der Gesetzgeber hat die Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe völlig den Ermittlungsbehörden und Gerichten überlassen. Damit wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Das Bestimmtheitsgebot im Artikel 103 des Grundgesetzes wurde missachtet. Ein solch politischer Vorgang ist dieser krassen Form und nach Kriegsende einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte. Zur gegebenen Zeit erhalten sie weitere Nachrichten…

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Quelle mit News: krumme13.org/news.php?s=read&id=2978


19.01.2015, 14:00

Liebe Mitzeichner/Innen!

Die laufende Petition wird weiterhin im Petitionsausschuss beraten. Eine weitere Antwort ist hier bisher nicht eingegangen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Euch auch darüber informieren, dass die neuen Gesetze mit Stand von HEUTE(19. Jan. 2015) noch nicht im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurden - und damit auch noch nicht in Kraft getreten sind.

Weitere Infos folgen zur gegebenen Zeit... !

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


28.12.2014, 15:47

+++ An alle 28 Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages +++

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Hauptpetent meiner am 21. Oktober 2014 über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereichten öffentlichen Petition und in Namen der 100 Mitzeichner möchte ich mich heute auch direkt an alle Mitglieder dieses Ausschusses wenden. Nachdem eine öffentliche Mitzeichnung über die Webseiten des Bundestages durch den Petitionsdienst(Herr Dierig) entgegen den Richtlinien nicht veröffentlicht wurde können Sie die Eingabe dem folgenden Link entnehmen:
www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Aktuelle Neuigkeiten zur der laufenden Petition können Sie diesem Link entnehmen:
www.openpetition.de/petition/blog/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Auf meinen Webseiten berichte ich fortlaufend über den jeweils aktuellen Verfahrensstand der Petition in meinem unteren News.

Wie ich den zwei Schreiben des Petitionsdienstes vom 18. November 2014 und 3. Dezember 2014 entnommen habe wurde die Petition überhaupt noch nicht an die Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss weiter geleitet. Der Sinn und Zweck meiner Petition mit den 100 Mitzeichner besteht jedoch darin, dass sich alle Abgeordneten mit den Inhalten meiner Eingabe intensiv beschäftigen und darüber im Ausschuss beraten wird. Aus diesem Grunde erhalten auch Sie als Mitglied dieses Ausschusses meine heutige Rundmail zur direkten Kenntnisnahme. Ich möchte Sie also als Ausschussmitglied persönlich bitten, zu meiner/unserer Eingabe persönlich Stellung zu beziehen.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zu den bereits beschlossenen Gesetzen kurz vor dem Abschluss steht, ist es aus rechtspolitischer Sicht erforderlich, dass sich der Petitionsausschuss mit dieser Eingabe beschäftigt und eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung/Justizminister Maas wurde wenige Tage vor der Verabschiedung im Bundestag sehr kurzfristig geändert. Der Rechtsausschuss konnte über diese Änderungen nicht mehr ausreichend debattieren. Die geänderten Gesetze lagen auch den übrigen Abgeordneten nicht vor der Abstimmung im Bundestag vor. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast(Grüne), hatte dieses äußerst undemokratische, parlamentarische Vorgehen kritisiert. Die Bundesregierung hat diese populistischen Gesetze aus aktuellem Anlass des Falles Edathy bzw. AZOV-Films durch den Bundestag gepeitscht. Dabei wurde das Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 103 Grundgesetz missachtet. Die beschlossenen Gesetze sind mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen in den Straftatbeständen verfassungswidrig. Es werden also in Kürze Gesetze in Kraft treten, die in den Schutzbereich des Art. 103 GG eingreifen. Ein solcher Verfassungsbruch ist von grundlegender Bedeutung in einer Demokratie, so dass sich jedes Mitglied im Petitionsausschuss dazu positionieren sollte. Nach dem Inkrafttreten dieser Gesetze wird zusätzlich eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde gestartet.

Entgegen der falschen Behauptung der Bundesregierung, mit dieser Gesetzesverschärfung würden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, erhält Deutschland im Alleingang die schärfsten Gesetze zu dieser Deliktsart in ganz Europa und weit darüber hinaus. In keinem anderen Land in Europa gibt es einen solch verschärften § 201a StGB. Die frühere Bundesregierung hatte in der letzten Wahlperiode mit ihrer FDP-Justizministerin keinen Handlungsbedarf im Sexualstrafrecht für Gesetzesänderungen festgestellt. Auch im Koalitionsvertrag sind solche drastischen Strafverschärfungen nicht im Detail beschrieben und vereinbart worden. Die Schließung angeblicher Schutzlücken beruhen damit ausschließlich auf öffentlichkeitswirksame Fälle wie Edathy und AZOV-Films. Der Gesetzgeber überlässt die Auslegung der unbestimmten Straftatbestandsmerkmale den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Kein Bürger/In wird in Zukunft mit Bestimmtheit feststellen können, ob er legal oder illegal handelt. Dies wird zu massenweisen Verfahren führen und der gesamte Justizapparat wird völlig überlastet sein. Das ist schon jetzt der Fall. Eine massenweise Vielzahl von Darstellungen, die bisher als legal gelten, werden plötzlich strafrechtlich verfolgt werden. Die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen – und es werden erneut Rufe nach Strafverschärfungen folgen. Seit der Erfindung der Fotografie & der Filmkamera gibt es solche FKK-Aufnahmen völlig legal. Weder der Kinderschutz noch andere Personen/Stellen haben in der Vergangenheit die Strafbarkeit nach § 201a StGB gefordert gehabt. Der hysterisch-politische Zeitgeist von heute hat in Kooperation mit dem irrationalen Schüren von Ängsten der Mainstream-Medien für ein gesellschaftliches Klima gesorgt, welches mit rationaler Rechtspolitik nichts mehr gemein h


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