Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

27.01.2015, 17:22

+++ An alle 39 Mitglieder aller Fraktionen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz +++ Bundesjustizminister Heiko Maas(los)


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit dem heutigen Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze geben wir Ihnen die untere Pressemitteilung zur Kenntnis. Die bereits Ende 2014 angekündigte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht befindet sich in Form einer Initiative mit Unterschriftensammlung ab sofort in Vorbereitung. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird wie im zurückliegenden Fall der Nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das BVerfG und dem EGMR zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Justizopfer führen.

Eine solch verfassungswidrige Gesetzgebung gibt es in keinem anderen Land Europas und weit darüber hinaus. Die gesellschaftlichen und sozialen Folgen dieser Gesetze werden sich nun in der massenweisen Anwendung dieses Unrechts zeigen. Der Gesetzgeber hat die Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe völlig den Ermittlungsbehörden und Gerichten überlassen. Damit wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Das Bestimmtheitsgebot im Artikel 103 des Grundgesetzes wurde missachtet. Ein solch politischer Vorgang ist dieser krassen Form und nach Kriegsende einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte. Zur gegebenen Zeit erhalten sie weitere Nachrichten…

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Quelle mit News: krumme13.org/news.php?s=read&id=2978


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