Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

28.12.2014, 15:47

+++ An alle 28 Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages +++

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Hauptpetent meiner am 21. Oktober 2014 über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereichten öffentlichen Petition und in Namen der 100 Mitzeichner möchte ich mich heute auch direkt an alle Mitglieder dieses Ausschusses wenden. Nachdem eine öffentliche Mitzeichnung über die Webseiten des Bundestages durch den Petitionsdienst(Herr Dierig) entgegen den Richtlinien nicht veröffentlicht wurde können Sie die Eingabe dem folgenden Link entnehmen:
www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Aktuelle Neuigkeiten zur der laufenden Petition können Sie diesem Link entnehmen:
www.openpetition.de/petition/blog/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Auf meinen Webseiten berichte ich fortlaufend über den jeweils aktuellen Verfahrensstand der Petition in meinem unteren News.

Wie ich den zwei Schreiben des Petitionsdienstes vom 18. November 2014 und 3. Dezember 2014 entnommen habe wurde die Petition überhaupt noch nicht an die Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss weiter geleitet. Der Sinn und Zweck meiner Petition mit den 100 Mitzeichner besteht jedoch darin, dass sich alle Abgeordneten mit den Inhalten meiner Eingabe intensiv beschäftigen und darüber im Ausschuss beraten wird. Aus diesem Grunde erhalten auch Sie als Mitglied dieses Ausschusses meine heutige Rundmail zur direkten Kenntnisnahme. Ich möchte Sie also als Ausschussmitglied persönlich bitten, zu meiner/unserer Eingabe persönlich Stellung zu beziehen.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zu den bereits beschlossenen Gesetzen kurz vor dem Abschluss steht, ist es aus rechtspolitischer Sicht erforderlich, dass sich der Petitionsausschuss mit dieser Eingabe beschäftigt und eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung/Justizminister Maas wurde wenige Tage vor der Verabschiedung im Bundestag sehr kurzfristig geändert. Der Rechtsausschuss konnte über diese Änderungen nicht mehr ausreichend debattieren. Die geänderten Gesetze lagen auch den übrigen Abgeordneten nicht vor der Abstimmung im Bundestag vor. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast(Grüne), hatte dieses äußerst undemokratische, parlamentarische Vorgehen kritisiert. Die Bundesregierung hat diese populistischen Gesetze aus aktuellem Anlass des Falles Edathy bzw. AZOV-Films durch den Bundestag gepeitscht. Dabei wurde das Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 103 Grundgesetz missachtet. Die beschlossenen Gesetze sind mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen in den Straftatbeständen verfassungswidrig. Es werden also in Kürze Gesetze in Kraft treten, die in den Schutzbereich des Art. 103 GG eingreifen. Ein solcher Verfassungsbruch ist von grundlegender Bedeutung in einer Demokratie, so dass sich jedes Mitglied im Petitionsausschuss dazu positionieren sollte. Nach dem Inkrafttreten dieser Gesetze wird zusätzlich eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde gestartet.

Entgegen der falschen Behauptung der Bundesregierung, mit dieser Gesetzesverschärfung würden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, erhält Deutschland im Alleingang die schärfsten Gesetze zu dieser Deliktsart in ganz Europa und weit darüber hinaus. In keinem anderen Land in Europa gibt es einen solch verschärften § 201a StGB. Die frühere Bundesregierung hatte in der letzten Wahlperiode mit ihrer FDP-Justizministerin keinen Handlungsbedarf im Sexualstrafrecht für Gesetzesänderungen festgestellt. Auch im Koalitionsvertrag sind solche drastischen Strafverschärfungen nicht im Detail beschrieben und vereinbart worden. Die Schließung angeblicher Schutzlücken beruhen damit ausschließlich auf öffentlichkeitswirksame Fälle wie Edathy und AZOV-Films. Der Gesetzgeber überlässt die Auslegung der unbestimmten Straftatbestandsmerkmale den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Kein Bürger/In wird in Zukunft mit Bestimmtheit feststellen können, ob er legal oder illegal handelt. Dies wird zu massenweisen Verfahren führen und der gesamte Justizapparat wird völlig überlastet sein. Das ist schon jetzt der Fall. Eine massenweise Vielzahl von Darstellungen, die bisher als legal gelten, werden plötzlich strafrechtlich verfolgt werden. Die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen – und es werden erneut Rufe nach Strafverschärfungen folgen. Seit der Erfindung der Fotografie & der Filmkamera gibt es solche FKK-Aufnahmen völlig legal. Weder der Kinderschutz noch andere Personen/Stellen haben in der Vergangenheit die Strafbarkeit nach § 201a StGB gefordert gehabt. Der hysterisch-politische Zeitgeist von heute hat in Kooperation mit dem irrationalen Schüren von Ängsten der Mainstream-Medien für ein gesellschaftliches Klima gesorgt, welches mit rationaler Rechtspolitik nichts mehr gemein h


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