Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verschärfung im Sexualstrafrecht in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB ablehnen. Die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe/Straftatbestandsmerkmale erfüllen nicht das Bestimmtheitsgebot(Art. 103 Abs. 2 GG) & dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(Art. 20 Abs. 3 GG) und sind damit verfassungswidrig.

Begründung

Der Bundesrat hat auf seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf an die Bundesregierung abgegeben(BR-Drucksache 422/14). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Formulierung "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" in den §§ 184b & 184c StGB zu prüfen, ob diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Bestimmtheitsgebot für ein Strafgesetz entsprechen. Die gleiche Formulierung befindet sich bereits im § 15 Abs. 2 Nr. 4 Jugendschutzgesetz(JuSchG) und deshalb ergibt sich daraus ein Abgrenzungskonflikt. Der Bundesrat beanstandet auch die Formulierungen im § 201a StGB "wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten oder halb-unbekleideten Person(Erwachsene, Jugendliche und Kinder) herzustellen oder überträgt." Dieser Straftatbestand erfüllt ebenfalls nicht dem Bestimmtheitsgebot sowie der Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz. Die Norm darf nur sozial inadäquate Inhalte unter Strafe stellen.

Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes haben sich 26 Experten in einer Criminologia-Erklärung vom Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Bei der bereits stattgefundenen Anhörung von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gab es überwiegend und erhebliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Auch der Deutsche Anwaltsverein(DAV) spricht sich dagegen aus. Diese offene Petition soll auch die Bürgerinnen & Bürger in die öffentliche Diskussion und politische Debatte mit einbinden. Die gesellschafts-politischen Folgen eines solchen verschärften Sexualstrafrechts könnte die gesamte Bevölkerung betreffen. Der im Gesetzgebungsverfahren vorgelegte Entwurf ist deshalb wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Die Bundesregierung bzw. der Bundestag sollte gänzlich auf eine diesbezügliche Neuregelung im Sexualstrafrecht verzichten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.10.2014
Petition endet: 03.12.2014
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Liebe Mitzeichner/Innen!

    Bedingt durch die Sommerpause gebe ich Euch heute erst den Abschluss unserer Petition zum Sexualstrafrecht zur Kenntnis.

    Auf meinen Webseiten K13online habe ich dazu das folgende News veröffentlicht:
    krumme13.org/news.php?s=read&id=3085

    Mit dieser abschließenden Rundmail an alle 100 Mitzeichner/Innen besteht bei OpenPetition keine Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme per EMail mehr. Die in absehbarer Zeit erfolgende neue Petition gegen die inzwischen verabschiedeten Gesetze im Sexualstrafrecht kann deshalb nicht mehr an Euch über diese Rundmails mitgeteilt werden. Deshalb informiert Euch bitte auf meinen Webseiten über den weiteren Verlauf dieser erneuten Aktivitäten der kommenden Petition. Ich würde... weiter

  • Liebe Unterstützer/Innen

    Vom beratenden Petitionsausschuss ist nach jetzt einem weiteren Monat noch immer keine Benachrichtigung mit einer Endscheidung eingetroffen. Wir werden nun schriftlich nachfragen und auch anrufen.

    Das Ergebnis der Anfrage wird nach unserer Sommerpause in etwa drei bis vier Wochen mitgeteilt. Wir wünschen eine schöne Sommer- und Ferienzeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking
    (Haupt-Petent)

  • Liebe Mitzeichner/Innen

    Weitere vier Wochen sind nach der letzten Info-Rundmail an alle Mitzeichner/Innen vergangen und die Petition befindet sich weiterhin in den Beratungen im Petitionsausschuss.

    Bevor eine weitere Petition gegen die neue Gesetzgebung gestartet werden kann, benötigen wir die Begründung dieser laufenden Petition, damit in der neuen Petition der Begründung widersprochen bzw. diese widerlegt werden können.

    Zur gegebenen Zeit erhaltet Ihr weitere Nachrichten...

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking
    (Haupt-Petent)

FAZ-Feuilleton: Gesetz gegen Kinderpornographie - Zieht euch sofort wieder an! * Der Fotograf als Straftäter * Totales Bilderverbot * Beginn des Tugendregimes <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gesetz-gegen-kinderpornographie-zieht-euch-sofort-wieder-an-13177579.html" rel="nofollow">www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gesetz-gegen-kinderpornographie-zieht-euch-sofort-wieder-an-13177579.html</a>

Denkt denn niemand an die Kinder und wie es nach einem Missbrauch aussieht? Da innen drinn ist dann alles kaputt!

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern