Rundfunkbeitrag: Außerkraftsetzung durch den Bundestag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

18.289 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

18.289 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


18.02.2017, 19:47

Liebe Mitstreiter,

die finale Aktion der RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE hat begonnen. Wir bitten alle Mitstreiter zum Beitritt a) zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht sowie b) zur Beschwerde zum eigenen Bundesland.

Die Aktion RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE braucht eure Stimmen. Für den einzelnen Grundrechtsträger sind es zwei kleine Schritte; eine Unterschrift für den Beitritt zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht und eine Unterschrift für den Beitritt zur Beschwerde an das jeweilige Landesparlament. Für den Schutz unserer Grundrechte ist es jedoch ein großer Schritt.

Mindestens eine Million Unterschriften gegen den Rundfunkbeitrag müssen zu schaffen sein.

Bitte unterstützt nach allen Kräften die Beschwerden gegen den verfassungsfeindlichen Rundfunkbeitrag. Tretet der Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht und der eures Bundeslandes bei. Teilt es, sagt es weiter, informiert eure Freunde und Bekannten, informiert die Bevölkerung. Fragt die Wahlbewerber in euren Wahlkreisen, wie sie zum Rundfunkbeitrag stehen. Macht politischen Druck und zeigt, dass ihr euch nicht alles gefallen lasst.

Wenn das Grundrecht auf »ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen« nicht auch wirklich ungehindert ist, also absolut frei von jedem Zwang, dann sind die Grundrechte und die Worte des Grundgesetzes weder unmittelbar geltendes Recht noch sind die öffentlichen Gewalten an die Grundrechte gebunden. Wenn die Worte des Grundgesetzes nicht mehr das bedeuten, was sie bedeuten; wenn unsere Grundrechte also nicht verbindliches Gesetz sind, dann müssen wir das Grundgesetz abschaffen oder wir dürfen seine Deutung nicht mehr denen überlassen, welche uns erklären wollen, dass ungehindert eigentlich gehindert heißt; das Freiheit also gleich Zwang wäre.

Wenn wir den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag nicht durch politischen Druck abschaffen, dann werden das Grundgesetz und die Grundrechte Geschichte sein. Wir dürfen unser Grundgesetz nicht der beliebigen Auslegung derer überlassen, die dem Grundgesetz unterworfen sind. Noch haben wir die Chance, zu beweisen, dass das Volk der Souverän ist und nicht die von den Parteien dominierten Behörden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass wir für die Garantie von Grundrechten bezahlen müssen.

Die Zeichnung zum Beitritt zu den einzelnen Beschwerden endet am Tag der Bundestagswahl, am 24. September 2017, 23:00 Uhr. Die Termine und Orte zur Übergabe der Beschwerden werden noch bekannt gegeben.

Alle Beschwerden im Überblick
rundfunkbeitragsklage.de/alle-beschwerden/

Bundesverfassungsgericht: Beitritt zur Beschwerde zur Aussetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bverfg/

Baden-Württemberg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-baden-wuerttemberg/

Bayern: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bayern/

Berlin: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-berlin/

Brandenburg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-brandenburg/

Bremen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bremen/

Hamburg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-hamburg/

Hessen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-hessen/

Mecklenburg-Vorpommern: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-mecklenburg-vorpommern/

Niedersachsen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-niedersachsen/

Nordrhein-Westfalen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-nordrhein-westfalen/

Rheinland-Pfalz: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-rheinland-pfalz/

Saarland: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-saarland/

Sachsen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-sachsen/

Sachsen-Anhalt: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-sachsen-anhalt/

Schleswig-Holstein: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-schleswig-holstein/

Thüringen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-thueringen/


23.11.2016, 14:22

Liebe Empfänger,

nach unserem Softwareupdate und der Umstellung unserer diversen Seiten auf nunmehr zwei einzelne Webseiten (außer der Rundfunkbeitragsklage) möchten wir jeden Empfänger dieser Infomail einladen zum Abonnement unserer neuen Mailingliste für alle Veröffentlichungen der Grundrechtepartei.

Jeder Abonnent hilft uns bei unserem täglichen Kampf gegen staatliche Willkür gegen unsere Grundrechte.

Bei einer Anmeldung bekommt jeder Abonnent unsere Informationen frisch auf den Tisch. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Wir freuen uns auf euer Interesse an unseren Informationen.

Der Link zur Anmeldung: listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/grundrechtepartei/

Vielen Dank,
eure Grundrechtepartei
--
Grundrechte? Leider nur mit uns!
Wir sind die Grundrechtepartei.
WIR!DIENEN!DEUTSCHLAND!
grundrechtepartei.de
rechtsstaatsreport.de


17.10.2016, 12:46

Liebe Unterzeichner unserer Petition »Rundfunkbeitrag: Außerkraftsetzung durch den Bundestag«, leider haben wir unser Ziel von 120.000 Unterschriften nicht erreicht und sind offenkundig nach wenigen Metern zusammengebrochen. Knapp 18.000 Unterschriften werden beim Deutschen Bundestag keinen beeindrucken. Deshalb haben wir eine weitere wortgleiche Folgepetition eröffnet und werden eure Unterschriften dazu verwenden – insofern sind die Unterschriften nicht umsonst abgegeben worden.

Wir danken hiermit all jenen, die mit ihrer Unterschrift zum Gelingen der Aktion beigetragen haben und verweisen nochmals auf unsere gesamte Aktion Rundfunkbeitragsklage sowie die Möglichkeiten a) der Registrierung auf unserer Mailingliste: listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/rundfunkbeitragsklage/ und b) die Möglichkeit, unsere Aktion mit einer kleinen Spende zu unterstützen: rundfunkbeitragsklage.de/spenden/.

Wer also weiter den Weg des politischen Widerstands auf dem Boden des Grundgesetzes gehen möchte, kann sich unserer Aktion anschließen.

Grundrechte? Leider nur mit uns!
Wir sind die Grundrechtepartei!
WIR!DIENEN!DEUTSCHLAND!


30.09.2016, 15:37

Liebe Unterzeichner unserer Petition,

angesichts der nun auf die meisten Rundfunkbeitragsverweigerer zurollenden Welle der Zwangsvollstreckungen mit »Besuchen« der Gerichtsvollzieher mit bewaffneter Kavallerie, Kontenpfändungen, Eintragungen in die Schulderverzeichnisse, Aufforderungen zur Abgabe der Vermögensauskunft oder Androhungen der Zwangshaft und anderer Zwangsmittel möchten wir euch informieren, dass all diese Zwangsmittel in den meisten Fällen auf der Grundlage der Zivilprozessordnung (ZPO) stattfinden.

Das bedeutet, dass die Beitreibung und Vollstreckung dieser öffentlich-rechtlichen Forderungen fast ausschließlich auf dem als ordentlichen Rechtsweg bezeichneten Vollstreckungswege stattfinden.

Dieser Art und Weise der Vollstreckung stehen jedoch einige entscheidende gesetzliche Grundlagen entgegen, nämlich § 1 ZPO sowie § 13 GVG, welche die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit regeln. Danach gehören die Beitreibung und Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen NICHT vor die ordentlichen Gerichte wie Amtsgerichte oder Landesgerichte.

Unsere Ausführungen dazu sowie ein Musterschreiben zum entsprechenden Rechtsmittel sind zu finden unter: rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-gegen-anwendung-zpo-bei-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/

Bitte bedenkt unbedingt, dass auch diese gesetzlichen Bestimmungen die öffentlichen Gewalten nicht davon abhalten werden, die Zwangsvollstreckungen auch auf diesem Rechtsweg zu vollstrecken, denn wer sich nicht an das Grundgesetz hält, wird sich auch nicht an diesem untergeordnete Gesetze halten. ABER nur so können wir aktenkundig nachweisen, dass sie es nicht tun!

Für einige auf anderen Wegen vollstreckte Zwangsmaßnahmen werden wir weitere Musterschreiben veröffentlichen.

Diskussionen zum Thema bitte nur unter dem o.a. Beitrag auf unserer Seite.

Danke für eurer Vertrauen.

Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei.


12.09.2016, 21:49

ABSTIMMUNG ÜBER DEN RUNDFUNKBEITRAG!

Liebe Unterzeichner unserer Petition,

wir haben auf einer neuen Webseite ein Abstimmungsmodul installiert, mit welchem bis zur nächsten Bundestagswahl über den Rundfunkbeitrag abgestimmt werden kann. Das wird die öffentlichen Gewalten derzeit zwar noch nicht interessieren. Wenn aber eine wirklich signifikante Anzahl von Zwangsbeitragszahlern gegen den Rundfunkbeitrag stimmt, können wir das im nächsten Jahr auf jeden Fall als Argument in den Wahlkampf zum Deutschen Bundestag einbringen.

Wir müssen jedes uns zur Verfügung stehende Mittel nutzen.

Die Adresse der Seite lautet schlicht und einfach: rundfunkbeitragsabstimmung.de/

Wir würden uns über eine rege Teilnahme und Mitteilung an andere Grundrechtsträger freuen. Die Hemmschwelle liegt niedrig, es ist nur ein Klick für unsere Grundrechte.

Grundrechte? Leider nur mit uns!
Wir sind die Grundrechtepartei!


11.09.2016, 16:18

2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune.
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt …

Hey – Beitragsservice
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey – Beitragsservice,
der macht, was ihm gefällt.

3 x 3 macht 6 – widdewidde
Wer will’s von uns lernen?
Alle groß und klein
trallalala zahlen bei uns ein.

Hey – Beitragsservice
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey – Beitragsservice,
der macht, was ihm gefällt.

Nach nunmehr einem Jahr des Beginns der Aktion Rundfunkbeitragsklage haben wir in den letzten Tagen eine Vielzahl von Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung eingesehen und auf gesetzliche Konsistenz geprüft. Das Ergebnis ist mehr als erschreckend.

Da, wo eine nach den Gesetzen arbeitende Verwaltung über eindeutige gesetzliche Grundlagen für ihr hoheitliches Handeln verfügt und sich strikt an diese hält bzw. nicht außerhalb dieser arbeitet, was zugegeben in Deutschland die Ausnahme ist, stehen den Rundfunkanstalten und ihrem nicht rechtsfähigen Beitragsservice offenbar alle gesetzlichen und ungesetzlichen Mittel zur Beitreibung des Propagandabeitrags zur Verfügung. Es sollte also nicht wundern, wenn dem einen oder anderen ein paar »nette« Männer von der »Russenmafia« die Tür eintreten, um dafür zu sorgen, dass unserer allerseits geliebter Führer, Verzeihung, wir meinten natürlich Beitragsservice, weiterhin mal mit, mal ohne Gesetze, mal mit denen oder denen oder keinen, wie es ihm gefällt, operieren darf, um die staatliche Propaganda-Maschine auf Hochtouren zu halten.

Die Spitze der Zwangsbeitreibung hält die Zwangsvollstreckung durch einen Vollstreckungsauftrag an die Amtsgerichte und deren Gerichtsvollzieher. Wer sich ein wenig in den gesetzlichen Zuständigkeiten der Gerichte auskennt, muss an dieser Stelle bereits in`s Grübeln kommen. Der Rest möge sich bitte noch eine Weile gedulden, denn wir werden demnächst auch dazu ein Musterschreiben veröffentlichen.

Rang zwei nimmt ein die beliebte Beauftragung von Städten, Gemeinden oder Kommunen mit der Vollstreckung und ab dann geht es zu wie im Tollhaus. Die meisten dieser Ankündigungen von Zwangsmaßnahmen bis hin zum Freiheitsentzug und der Drohung, die berittene Kavallerie gleich mitzuschicken, beinhalten überhaupt keine Angaben zu den dazu benötigten gesetzlichen Ermächtigungsnormen. Dort steht dann schlicht und einfach: Zahle oder wir machen Dich sowas von platt! Warum? Weil wir es können! Hitler, ick hör Dir trapsen.

Die Ankündigungen, denen hie und da ein Paragraph zu entnehmen ist, greifen dann in die Spielzeugkiste und breiten alles aus, was da so zur Verfügung steht. Da wird mit Paragraphen aus der ZPO, der Abgabenordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz und anderen »Ermächtigungsnormen« um sich geworfen, dass jedem Berufsjuristen eigentlich die Tränen in die Augen steigen müssten – vor Scham über die schamlose Anleihe aus bereits von den gesetzlichen Zuständigkeiten her untauglichen Normen. Aber egal, Hauptsache den doofen Bürger beeindruckt das so was von, dass er sich in die Hose scheißt vor lauter Angst, beim größten anzunehmenden Unverständnis (GAU) mit einem nicht rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt in Form eines Polizeiprojektils von seiner angeblichen Zahlungspflicht befreit zu werden. Und das Erzeugen dieser Angst ist ja der Sinn und Zweck des Ganzen.

Die Bronzemedaille geht an die Finanzämter, welche sich mächtig in`s Zeug legen und dann alle Drohparagraphen aus der Abgabenordnung auffahren, um das Buffet immer wieder aufzufüllen. Bei dem Rundfunkbeitrag soll es sich laut »höchstrichterlicher Rechtsprechung« zwar gerade nicht um eine Steuer handeln, aber was soll`s? Wir nehmen, was wir haben! Wenn der Hund nicht fliegen will, nennen wir ihn eben Vogel.

Der vierte Platz geht dann an private Inkassofirmen, welche ja so etwas ähnliches wie Behörden sein wollen. Eindrucksvolle Briefe, viele Behauptungen, dicke Drohungen. Sie haben nur noch keinen direkten Zugriff auf unsere lieben schießbereiten Mitbürger und -bürgerinnen. Aber das kann sich jederzeit ändern.

Die Folgen sind immer gleich schlimm und stehen alle unter dem Damoklesschwert des bewaffneten Zwangs: Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, ggf. Erzwingungshaft, Eintrag in`s Schulderverzeichnis, bei der Schufa usw. usf.. Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht gibt es nicht mehr. Wie Freisler schon sagte: »Recht ist, was (…) nützt!« Das ganze schöne Programm zur Begründung der Rechtsfigur des bürgerlichen Todes zu Lebzeiten wird hier in aller Öffentlichkeit vor den Bürgern ausgebreitet und es ist so offensichtlich, dass es keiner merkt. Für alte Nazis wahrscheinlich ein Jungbrunnen deutscher Geschichte.

Zuständigkeitsprüfungen? Gib es nicht. Rechtsmittel? Je nach Vollstrecker und dessen »herrschender Rechtsmeinung« mal an die Amtsgerichte, mal an die Verwaltungsgerichte, mal an die Finanzgerichte, mal gar kein Rechtsmittel. Im Notfall kann man sich ja an das allseits beliebte Bundesverfassungsgericht wenden – später, wenn man pleite, obdachlos und tot ist.

Einwände gegen die Vollstreckung? Können wir leider nicht berücksichtigen, da wir nicht mehr im Erkenntnisverfahren, sondern im Vollstreckungsverfahren sind und gemäß Gesetz für die Rechtsmäßigkeit unserer Amtshandlungen zwar verantwortlich sind, laut BGH jedoch keine Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorzunehmen brauchen. Außerdem haben ja bisher angeblich alle Gerichte die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bejaht und damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Rundfunkanstalten in der faktischen Lage sind, auch eine mit Sprengwesten ausgestattete Horde Schweine mit der Vollstreckung zu beauftragen und dann galoppieren die Schweine los; ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Endsieg. Wer dabei draufgeht ist egal, es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso um zahlungsunwillige Zwangsbeitragszahler, da bereits über die Hälfte der angeblich Beitragspflichtigen mit Mahnung bedroht werden. Ca. 25 Millionen Mahnungen bei 42 Millionen angeblich Zahlungspflichtigen. Wenn das kein Hinweis auf den Mangel an Akzeptanz ist, was dann?

Denn heute gehört ihnen Deutschland und morgen das ganze Geld.

So schaut es aus, liebe Bürgerinnen und Bürger!

Warum nun gehen wir an dieser Stelle nicht, wie gewohnt, in die gesetzlichen Details und klamüsern das Ganze so auf, dass wieder mal kaum einer versteht, worum es geht und wie es funktioniert? Eben darum und aus dem Grunde, dass wir mit unseren Recherchen noch nicht am Ende sind, damit wir für all diese Fälle jeweils auch ein gesetzlich eindeutig begründetes Musterschreiben entwerfen können.

Wir bitten also noch um Geduld. Wir werden uns melden, sobald wir die Musterschreiben fertig haben.

Ihr müsst unbedingt verstehen, wie dieses System der Parteienerbmonarchie unsere Grundrechte und das Grundgesetz außer Funktion setzen. Denkt immer daran, dass das nichts Neues ist, sondern alter Wein in neuen Schläuchen. Diesbezüglich trug der damalige Bundesinnenminister und spätere Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann anlässlich der Konferenz der Innenminister der Länder deren folgende Klage während der Kabinettssitzung am 11.08.1950, also bereits anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, vor:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Die Grundrechtepartei kann derzeit nur aufzeigen, wie das Ganze funktioniert. Verstehen muss es jeder Grundrechtsträger selbst. Wer das nicht versteht, hat in diesem System keine Chance auf Änderung der Verhältnisse.

Der Rundfunkbeitrag und dessen erzwungene Akzeptanz ist ein Lakmustest für den Ignoranzfaktor des deutschen Volkes gegenüber dem Grundgesetz und nicht der erste Schritt zum Endsieg. Das tausendjährige Reich hat vor gerade einmal 83 Jahren begonnen; und man ist schon weit gekommen.

Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei.

Quelle: rundfunkbeitragsklage.de/2016/09/zwischenmeldung-der-beitragsservice-und-die-starken-maenner/


09.09.2016, 16:24

Liebe Unterzeichner unserer Petition, wir brauchen eure Hilfe! Wir suchen Ankündigungen von Zwangsmaßnahmen wegen der Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Bitte scannt diese und sendet sie uns um persönliche Angaben anonymisiert per Mail an hallo@rundfunkbeitragsklage.de. Dabei ist WICHTIG, dass jeder in der Mail sein Bundesland angibt! Wir brauchen NICHT eure Anschreiben an die entsprechenden Behörden, sondern ausschließlich die schriftlichen Ankündigungen von Zwangsmaßnahmen!

Vielen Dank im Voraus und euch allen ein schönes Wochenende,
Ingmar Vetter (Koordinator)

Grundrechte? leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei
--
Keine Lust auf Zwangsgebühren für staatliche Propaganda?
rundfunkbeitragsklage.de


06.09.2016, 19:11

Liebe Unterzeichner unserer Petition gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag,

wir haben heute die erste Klage zur Aktion »Rundfunkbeitragsklage« beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht.

Hintergrund der Klage ist der Antrag gegen die ARD auf Berichterstattung über unseren politischen Widerstand.

Wozu wird diese Klage benötigt?

Mit dieser Klage soll zunächst geklärt werden, ob die ARD und die in ihr zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten tatsächlich öffentlich-rechtlichen Charakter haben und damit den Grundrechten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG unterworfen sind, oder ob es sich um privatrechtliche Unternehmen handelt.

Die damit in Verbindung stehenden Beschlüsse werden die Grundlage für unsere nächste Klage bilden.

Mehr Informationen dazu unter: rundfunkbeitragsklage.de/2016-september-klage-gegen-die-ard-auf-berichterstattung/

Weiterhin möchten wir alle Unterzeichner darum bitten, für die Sicherstellung unserer Aktion Rundfunkbeitragsklage eine Spende zu erübrigen, damit wir finanziell den Rücken frei haben, um gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen.

Unsere Kontodaten:

Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Kontoinhaber: Grundrechtepartei
IBAN: DE39430609671145693500
BIC: GENODEM1GLS
Zahlungsgrund: Organisation der Rundfunkbeitragsklage

Da in einigen Wochen die Petition ausläuft mit der Aussicht, dass im Verhältnis zu 42 Millionen Zwangsbeitragszahlern nicht einmal eine Handvoll Rundfunkbeitragsgegner unterzeichnet hat, möchten wir diejenigen, welche weiterhin Informationen zur Aktion Rundfunkbeitragsklage erhalten wollen, ebenfalls darum bitten, sich in unsere Mailingliste einzutragen: listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/rundfunkbeitragsklage/.

Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung,
Ingmar Vetter (Koordinator)

Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei
--
Keine Lust auf Zwangsgebühren für staatliche Propaganda?
rundfunkbeitragsklage.de


10.06.2016, 11:35

Liebe Unterzeichner unserer Petition,

wenn Sie unsere Aktion »Rundfunkbeitragsklage« außer mit Ihrer Unterschrift zur Petition weiterhin tätig unterstützen und so zur Abschaffung des verfassungswidrigen Rundfunkbeitrags beitragen möchten, dann können Sie

1. sich über unseren Plan zur Führung eines Musterprozesses gegen die ARD informieren, indem wir gerichtlich klären lassen wollen, ob die ARD ihrem angeblichen Programmauftrag zur Berichterstattung auch dahingehend nachkommen muss, über unsere Aktion zu berichten: rundfunkbeitragsklage.de/phase3/;

2. sich auf unserer Seite als potentieller Mitstreiter der hauptsächlichen Klage zu registrieren, welche in den nächsten Wochen ausgearbeitet wird: rundfunkbeitragsklage.de/registrieren/;

2.1. Die Registrierung auf unserer Seite hat den Vorteil, dass Sie alle aktuellen Informationen über die Aktion frisch in Ihrem Mailfach haben;

3. uns mit einer Spende Ihrer Wahl unterstützen: rundfunkbeitragsklage.de/spenden/;

4. und natürlich Ihre Freunde und Bekannten über unsere Aktion informieren und sie bitten, die Petition zu unterzeichnen: www.openpetition.de/petition/online/rundfunkbeitrag-ausserkraftsetzung-durch-den-bundestag.

Alternativ können Sie diese Mail mit einer netten Anmoderation auch an Freunde weiterleiten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Ingmar Vetter (Koordinator)
--
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