Rundfunkbeitrag: Außerkraftsetzung durch den Bundestag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

18.289 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Es geht hier Nicht darum, Rundfunk zu verbieten oder eine "Leistung" kostenlos zu fordern. Es geht um einen Zwang, den es nach dem obersten Gesetz nicht geben darf! Es kommt eben NICHT darauf an, ob Empfangsgeräte oder Wohnungen der Zwangsbeitragsgrund sind. Es geht um DAS Wichtigste überhaupt: Gesetz und Recht müssen durch den Staatsapparat eingehalten werden! Gesetz ist Gesetz - einfach für alle. Der Zweck einer angeblichen "Grundversorgung" heiligt nicht die Mittel! Der ÖRR ist marktunabhängig. Freie Medien sind benachteiligt, weil sie wirtschaftlich arbeiten müssen.

Quelle: dejure.org/gesetze/GG/5.html

3.6

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Eine ungehinderte Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen garantiert mir das GG im Artikel 5.1. Das ist ein Grundrecht und dieses darf (nach Art 19 nicht angetastet werden. Also ist diese Regelung unbedingt einzuhalten, nicht etwa durch ein Gesetz einzuschränken (wie viele andere Regelungen des GG!) Sie kann nicht durch Bundes-Gesetz oder Landesgesetz oder gar durch einen Vertrag dem ich nicht zustimmte (!) oder ähnliches eingeschränkt werden. Was sich die Kassierer der Rundfunkbeiträge einbilden , ist staatsfeindlich, strafbar.. So einfach ist das.

Quelle: GG Art 5.1 + Art 19

3.4

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Seit der Umstellung auf die neue Artikulierung , Ard/ Zdf , sind doch auch die Öffentlich Rechtlichen zum Bezahlfernsehen geworden ! Ich für mein Teil habe kein ABO dafür Unterschrieben. Deswegen tendiere ich zur Abschaffung der Gebühren. Jedoch haben auch Contra Juser Recht mit Landesgesetzt, deswegen muss dieses auch nicht nur Im Bundestag eingereicht werden sondern in jeden Länderparlament. Odre man muss einen Volksentscheid Durchbekommen , aber dafür zählt jede Stimme.

Quelle:

3.2

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Rechtsfähig

"Impressum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Das ist der genaue Satz den man bei dem sogenannten Beitragsservice findet im Impressum. Jetzt frage ich: Mit welchem Recht verlangt eine Gemeinschaftseinrichtung ohne Rechtsfähig Geld?

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

3.2

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Behinderung, Benachteiligung, Studierende

Keine Befreiungsmöglichkeit für Behinderte ohne RF-Kennzeichen! Für jemanden, der wegen seiner chronischen Erkrankung auf dem Arbeitsmarkt VERHASST ist, KEINE Privatkrankenversicherung bekommt etc., der schon allein deswegen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat und KEIN Hartz IV beziehen will wegen privater Überwachung/Stalking, für den soll bitte inwiefern der Rundfunkbeitrag bezahlbar sein?! Bitte, das ist eine unangemessene BENACHTEILIGUNG, mal von unzulässiger allgemeiner Diskriminierung von Studierenden nach Bezahlungsgruppe ganz abgesehen (Stipendien sind inwiefern kein BAföG?)

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3

3.2

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Wer tiefer bohrt, wird feststellen, daß die BRD bei der UN als "Nichtregierungs-Organisation" (NGO) gelistet ist; ferner, daß die BRD unter Nr. 51411 beim Amtgericht Frankfurt/M. als private GmbH angemeldet ist. Wer noch tiefer bohrt, stellt fest, daß man uns sog. Bundesbürger "staatenlos" hält, siehe im Personalausweis die Staatsangehörigkeit: "deutsch". Deutsch ist kein Staat! Kann auch nicht, siehe oben NGO. Die Zwangsgebühren werden mit diktatorisch-faschistischen Druckmitteln gewaltsam eingetrieben, Konten gesperrt; Frau Sieglind Baumert hat man 61 Tage lang weggesperrt; Diktatur übelst!

Quelle:

3.1

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Fußballspiele, die Millionenbeträge allein zur Finanzierung der Rechte, verschlucken gehören in das Privatfernsehen und sollten nicht von der Allgemeinheit finanziert werden, selbst wenn dadurch die ARD & Co. höhere Quoten bekommt. Es sollte nicht jeder zur Finanzierung solcher Ausgaben herangezogen werden.

Quelle: eigene Meinung

3.1

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ARD ZDF Lasten Dritter Bundestag

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. Zu Gunsten für ARD ZDF werden offensichtlich alle Gesetze auch Grundgesetze die den Vertrag zu Lasten Dritter verbietet, einfach ignoriert, verbogen und verdreht, wo ist hier noch der Rechtsstaat? Die über 100 TV/Radio Sender gehören drastisch reduziert auf maximal 3 Grundversorgungssender und die monatliche Gebühr von 3 Euro nicht übersteigen darf.

Quelle: ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/drittbez.htm

3.1

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Weil hier die Grundrechteträger deutlich zeigen können, dass sie den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes sowie den Inhalt und die Wirkweise des einzelnen Grundrechtes als Abwehrrecht des einzelnen Bürgers gegen den grundgesetzwidrig handelnden Staat und seine Institutionen verstanden haben und jetzt die Unverletzlichkeit ihres absolut gefassten Grundrechtes gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG "sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten zu können" unverblümt einfordern.

Quelle:

3.1

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Weil es die Grundrechteträger millionenfach vereint im grundgesetzkonformen Bestreben, die Grundrechteverpflichteten in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt (Gesetzgeber, vollziehende und rechtsprechende Gewalt) in ihre grundgesetzlichen Schranken zu weisen. Hier wird grundgesetzkonforme Gemeinsamkeit demonstriert, die die öffentliche Gewalt nicht übersehen darf, wenn sie in Zukunft noch glaubhaft grundgesetzkonform handeln will.

Quelle:

3.1

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Um die 42 Millionen Grundrechteverletzungen werden Monat für Monat aufgrund der grundgesetzwidrigen Erhebung des Rundfunkbeitrages von Seiten der öffentlichen Gewalt gegen den gemeinen Grundrechteträger verübt, haftungs- und straflos. Damit muss endlich Schluss sein im 67. Jahr nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle:

3.1

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Gegen unseren Willen wird uns immer tiefer in die Tasche gegriffen, und fuer was? Unter anderem, manipulation des freien Marktes, indem hier aus gar unerschoepflichen Mitteln gegriffen wird (Kauf von Senderechten z.B.). Ueber 8 Milliarden Euro pro Jahr, teilen Sie das mal... dieser Wahnsinn muss endlich aufhoeren.

Quelle:

3.0

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Einkommensspezifische Gleichberechtigung

Der Beitrag wird derzeit auf jeden Haushalt (mit Ausnahmen) erhoben. Wenn man diese Gebühr aus horizontalen, sowie vertikalen Gerichtigkeitsaspekten betrachtet, erleben wir eine finanziell ungleiche Belastung der Bürger. Eine Person, die ein Jahreseinkommen in Höhe von mehreren 100000€ im Jahr besitzt, muss keinen höheren Beitrag zur Erhaltung der Medienvielfalt in Deutschland beitragen als Haushalte, die lediglich 24.000$(Median des Deutschen Haushaltseinkommens 2010) verfügbares Einkommen im Jahr haben. Das ist ungerecht für jene, die nicht zu den oberen 10% gehören.

Quelle: meine Theorie

2.9

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GEZ und EUGH

2007 hat der EUGH den bestehend Rundfunk als rechtswidrig eingestuft, weil er gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.Er durfte nur durch denn sog. Altbeihilfekompromiss aufrechterhalten werden, solange sich im Kern nichts ändert. Das hat es aber mit der Änderung von einer geräteabhängigen Gebühr in einen wohnungsabhängigen Beitrag...

Quelle: K(2007) 1761 endg.

2.5

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Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG , Zitat: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." bildet keine Zahlungsverpflichtung für den Grundrechteträger gegenüber Rundfunk, Film und Fernsehen. Das ändert auch nicht die eristische Dialektik des von Rechts wegen für öffentlich - rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlichter Art unzuständige BVerwG vom 16./17. März in 6 C 6.15.

Quelle:

2.5

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Weil von Grundgesetzes wegen die Grundrechteverletzung niemals legalisiert werden kann, da kann sich die öffentliche Gewalt noch so sehr bemühen. Auch von Seiten der Rechtsprechung ist es sogar aus traditionellen Gründen nicht möglich, den grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag zu legalisieren. Schon das Reichsgericht hat 1921 und 1930 verbindlich entschieden, dass Gesetze (Normen), die gegen die Weimarer Reichsverfassung verstoßen, von Anfang an null und nichtig sind. Ebenso wurde entschieden, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Rundfunkstaatsverträge und Zustimmungsgesetze sind somit nichtig.

Quelle:

2.4

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Die Grundrechteträger haben hier die Möglichkeit, gegen eine Grundrechteverletzung von ungeheuerem Ausmaß ihre Stimme gemeinsam zu erheben, nicht nur für andere, sondern auch für sich selbst und das gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt, der es von Grundgesetzes wegen (Art. 20 Abs. 3; 97 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 3 GG) ausdrücklich verboten ist, die Grundrechte zu verletzen. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Formulierung "ungehindert" ist nicht einschränkbar, auch nicht mittels eines Rundfunkbeitrages, denn der verhindert grundgesetzwidrig die grundgesetzlich garantierte "Ungehindertheit".

Quelle:

2.4

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Weil die Petition kurz und bündig aufdeckt, wie der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber sich über die unmittelbar geltendes Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte eines jeden einzelnen Grundrechteträgers im Wege des Verfassungsbruches bis heute hinwegsetzt.

Quelle:

2.4

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Es wird allerhöchste Zeit, dass sich der bundesdeutsche Bundes- und Landesgesetzgeber an die ihn zwingend bindenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes hält mit der Folge, dass er die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte nicht mehr verletzen darf. Dieses gilt nicht nur für Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in Gestalt von "ungehindert". Der gemeine Grundrechteträger hat einen absoluten Anspruch seit 67 Jahren bereits darauf, denn "ungehindert" heißt frei und frei heißt gebühren- und / oder beitragsfrei.

Quelle:

2.4

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Weil ab sofort Schluss sein muss mit grundgesetzwidrigem Rauben und Plündern seitens der öffentlichen Gewalt zulasten des einzelnen Grundrechteträgers. Grundgesetzwidrige Staatsverträge und Zustimmungsgesetze können und dürfen nicht die Legitimation für die Ausübung von staatlichem Zwang gegen die Grundrechteträger bilden. Das hat nämlich nichts mit rechtsstaatlichem Handeln auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu tun. Das ist unscheinbarer Staatsterrorrismus zum Zwecke des grundgesetzwidrigen Rauben und Plündern. Die Blaupause stammt aus den Jahren 1933 bis 1945 immer noch bis heute.

Quelle:

2.4

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Warum muss ich Gebühren bezahlen für eine Leistung die ich überhaupt nicht nutzen will? Pflichtgebühr abschaffen und das komplette TV Angebot auf Pay-TV umstellen. Dann kann der Kunde/Zuschauer entscheiden für welche Sendungen er Geld bezahlen möchte. Radio über Werbung finanzieren, so wie es die Privaten ja auch machen, zumal in den Öffentlichen ja auch jetzt schon genug Werbung mitläuft.

Quelle:

2.4

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Es muss ab sofort Schluss sein mit jeden Monat rund 42 Millionen Grundrechteverletzungen infolge eines monatlich grundgesetzwidrig erhobenen Rundfunkbeitrages. Die unverletzlichen Grundrechte bilden unmittelbar geltendes Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt mit der Folge, dass jede einzelne Beitragserhebung / Beitragszahlung eine Grundrechteverletzung darstellt, denn von Freiwilligkeit kann nicht die Rede sein, wird doch der Unwille zur Beitragsleistung schon als Ordnungswidrigkeit angesehen und soll als solche geahndet werden. Verweigert man beharrlich, soll Beugehaft ihn gefügig machen.

Quelle:

2.3

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Die 4.Gewalt im Staate

Die Gebühreneinzugszentrale ist offenbar vom Gesetzgeber (dem Bund) bevollmächtigt, alle rechtsstaatlichen Grundsätze, die wir uns in langen Jahren unseres Aufbau einer durch Gewaltentrennung bestimmen Demokratie aufgebaut haben, über Bord zu werfen. Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsbeschluss, unfähige Mitarbeiter bei der GeZ, die vergessen haben oder es nicht nötig haben daran denken, dass wir alle mit unseren Gebühren deren Gehalt bezahlen, nicht der WDR. Die 4. Gewalt im Staate, die Presse, hat sich längst selbst installiert und sind Teil der Parteien.Wählen gehen ist die Alternative.

Quelle:

2.3

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Rundfunkgebühren

Rundfunkgebühren sind hilfreich, weil die Mitarbeiter der Fernsehsender finanziert werden müssen. Die meisten Fernsehsender geben sich sehr viel Mühe, um tolle Beiträge zu erstellen und dies muss gewürdigt werden!

Quelle: Erfahrungen von Bekannten in der Fernsehindustrie.

2.1

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Es ist schwierig, es gibt Pro UND Contra. Auf der einen Seite kann man nicht über die "freie Marktwirtschaft" jubilieren, und dann den Leuten Geld aus der Tasche ziehen, für eine Leistung, die sie nicht erhalten, nutzen, wollen, wie auch immer. Andererseits kann man "nur" mit Werbeeinnahmen kein halbwegs neutrales Qualitätsfernsehen, oder Qualitätsrundfunk liefern. Das sieht man ja an den Privatsendern, und den Billig-Schrott, den sie überall zusammenkaufen, oder selbst zu produzieren versuchen. Ich zahle Gebühren, weil ich der Privaten Meinungsmachern das Feld nicht überlassen will.

Quelle:

1.9

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Es ist empirisch Nachgewiesen das digitale Medien das Gehirn schädigen. Ergo zwingt und der Staat über die Zwangsabgabe (Rundfunkgebühr) für ein Medium zu zahlen welche unseren körper schadet. GEHTS NOCH? Ganz nebenbei sind Sendungen wie Musikantenstadel oder Bares für Rares deutlich unter meinem Niveau.

Quelle:

1.7

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Befangenheit Rechtsbehelf Rechtstaatlichkeit

Die Ausserkraftsetzung durch den Bundestag ist notwendig, weil es keine unbefangenen Richter für Klagen gegen die "Haushaltsabgabe" geben kann: wenn er nicht zaht (und das weiss der ÖR), stellt der ÖR einen Befangenheitsantrag, weil der Richter verhindern kann, dass er auch selbst zahlen muss. Umgekert würde ein Richter, der die Abgabe zahlt, das Risiko eingehen, mehr Beitrag zahlen zu müssen durch den Einnahmeverlust, den er verursacht, wenn er die Haushaltsabgabe für Rechtswidrig erklärt. Im Mietrecht würde ein Richter mit Eigentumswohnung herhalten. Aber hier gibt es keine Alternative.

Quelle:

1.7

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Heute ist es für einige Leute schon schwer genug über die Runden zu kommen. Die Pflicht, Rundfunk bezahlen zu müssen, obgleich man die Dienste benutzt oder nicht, ist unschön. Dann sollten sie einen Streaming Dienst dafür anbieten, so ist es möglich sich zu entscheiden ob man es möchte oder nicht. Und Angst haben, dass jemand nicht zahlt und sich trotzdem heimlich ZDF anschaut brauchen sie vermutlich auch nicht haben.

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Es wird nicht gelingen den Rundfunkbeitrag außer kraft zu setztn, denn er finaziert eine breite Spanne an Möglichkeiten sich Weiterbilden, Informieren oder Unterhalten zu lassen. Er gewährt einen Qualitätsjournalismus. Wie sonnst wäre die Tagesschau, die Übertragung der Bundesliga, Olympia und vielem mehr gewährt?!

Quelle:

2.7

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Es mangelt am tatsächlichen Leidensdruck aller grundgesetzwidrig zum grundgesetzwidrig erhobenen Rundfunkbeitrag. 42 Millionen Grundrechteträger müssten längst auf die Straße gegangen sein. Doch die Straßen bleiben leer ebenso wie hier der Counter immer schleppender vorwärts zählt. Die Grundrechteverletzer nehmen es mit klammheimlicher Freude längst zur Kenntnis.

Quelle:

2.5

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Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühr - wen juckts?

Nehmen wir mal an, wir gewinnen diesen Prozess. Und dann? Dann zahlen wir dieser Bande halt wieder eine Rundfunkgebühr in gleicher Höhe. Wem ist damit wirklich gedient? Wohl nur verschwindend wenigen Mitbürgern, die tatsächlich keinerlei Empfangsgeräte bereithalten. Ich würde dafür plädieren, die Gebühr/den Beitrag per Volksbegehren auf monatlich max. 5,- Euro zu reduzieren, damit dieses verschwenderische Pack endlich mal lernt, verantwortungsvoll und sparsam mit unseren Geldern umzugehen.

Quelle:

2.4

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GEZ und EUGH

2007 hat der EUGH den bestehend Rundfunk als rechtswidrig eingestuft, weil er gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.Er durfte nur durch denn sog. Altbeihilfekompromiss aufrechterhalten werden, solange sich im Kern nichts ändert. Das hat es aber mit der Änderung von einer geräteabhängigen Gebühr in einen wohnungsabhängigen Beitrag...

Quelle: K(2007) 1761 endg.

2.1

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Diese Petition ist schon jetzt chancenlos. 1. Wird sich der Bundestag nicht in Gesetzgebung der Länder einmischen. 2. Gibt es ein Urteil, wonach der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, sogar dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, dies geschieht hier durch den Rundfunkbeitrag und ein ersatzloser Wegfall dieser Mittel ist laut Bundesverfassungsgericht auch verfassungswidrig.

Quelle: 1. Das Grundgesetz 2. BVerfG 7. Rundfunkentscheidung

2.1

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Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ungehindert heißt ja nicht kostenlos. Jeder, sogar Sozialhilfeempfänger kann ungehindert fernsehen und Radio hören, die .sogar Gebühren befreit! Man könnte ja das TV und Radio mit Steuererhöhung finanzieren, ist ja schon so ähnlich. Alles gut und schön. Es war einmal, da hatten die Bürger hier in Deutschland Angst vor Sirenengeheul, und da musste man das Radio einschalten, um zu hören wie man sich verhalten soll, oder ob sowieso schon alles zu spät ist. Diesen Grund dürfte es heute nur noch in der Nähe von AKWs geben. Es geht um den Unterschied Qualität oder Privat!

Quelle:

1.5

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Ich möchte das Feld nicht den Privat Sendern überlassen

Es gibt Pro UND Contra. Auf der einen Seite kann man nicht über die "freie Marktwirtschaft" jubilieren, und dann den Leuten Geld aus der Tasche ziehen. Andererseits kann man "nur" mit Werbeeinnahmen kein halbwegs neutrales Qualitätsfernsehen, oder Qualitätsrundfunk liefern. Gebühren bezahlen wir alle irgendwann auch an die Privaten. Unser Staat unterstützt die Monopolbildung, deswegen sind die Rundfunkgebühren im Sinne der Volksbildung das kleinere Übel!

Quelle:

1.3

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Eine andere Lösung finden

Wer etwas für die Bildung tun möchte, sollte zunächst sämtliche Privatsender abschaffen. Das Geld was dort Tagtäglich für Werbung verbrannt wird könnte in Kindergärten, Vor-, Grund-, Haupt-, Real-, Berufsschulen, Gymnasien, Hochschulen, Universitäten, etc. investiert werden. Die Rundfunkgebühren mögen zwar den ein oder anderen ärgern, der dieses Angebot nicht nutzt, sind aber im Vergleich zu den Privatsendern das kleinere Übel. Nicht desto trotz wäre es geschickter nur die Nutzer zahlen zu lassen, die es auch tatsächlich nutzen. Die Länder sollten eine andere Lösung finden.

Quelle:

0.9

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Woher kommts denn....

Ich möchte die Länder nicht wirklich in Schutz nehmen, aber diese Maßnahme wurde letztendlich unternommen, weil eine breite Masse schlicht und ergreifend Schwarz fern gesehen, im Klartext die Rundfunkanstalten beschissen haben! Fernsehen oder Rundfunk, das halbwegs Qualität und Neutralität produziert Geld kostet, ist logisch! Den Vergleich gibt es zur Genüge im Privatfernsehen! Ich dulde keine Wiederrede, denn die, die hier die Petition unterstützen, können ja nicht mitreden, weil sie nicht fernsehen :o)

Quelle:

0.7

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Propaganda

Die Rundfunkgebühr ist nicht gerechtfertigt, weil die ganzen Sender propaganda betreiben und immer nur von einer Sicht sehen.Zum Beispel habe ich letztens in den Nachrichten gesehen(Tagesschau) das ein Abgeordneter zum Thema wie geht es mit Corona weiter interviewt wurde und der Abgeordnete immer nur sowas wie ,, Ja alo wir machen das so und so" und es wurden keine eindeutigen Anweisungen gegeben. Der Reporter daraufhin nicht einmal kritisch nachgefragt und einfach nur mit ,,Ja" geantwortet. Was ist das? Es geht hier um Lebendswichtige Maßnahmen und nicht um irgendeine Krankheit.

Quelle: Tagesschau

0.0

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