06.09.2016, 19:11
Liebe Unterzeichner unserer Petition gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag,
wir haben heute die erste Klage zur Aktion »Rundfunkbeitragsklage« beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht.
Hintergrund der Klage ist der Antrag gegen die ARD auf Berichterstattung über unseren politischen Widerstand.
Wozu wird diese Klage benötigt?
Mit dieser Klage soll zunächst geklärt werden, ob die ARD und die in ihr zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten tatsächlich öffentlich-rechtlichen Charakter haben und damit den Grundrechten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG unterworfen sind, oder ob es sich um privatrechtliche Unternehmen handelt.
Die damit in Verbindung stehenden Beschlüsse werden die Grundlage für unsere nächste Klage bilden.
Mehr Informationen dazu unter: rundfunkbeitragsklage.de/2016-september-klage-gegen-die-ard-auf-berichterstattung/
Weiterhin möchten wir alle Unterzeichner darum bitten, für die Sicherstellung unserer Aktion Rundfunkbeitragsklage eine Spende zu erübrigen, damit wir finanziell den Rücken frei haben, um gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen.
Unsere Kontodaten:
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Kontoinhaber: Grundrechtepartei
IBAN: DE39430609671145693500
BIC: GENODEM1GLS
Zahlungsgrund: Organisation der Rundfunkbeitragsklage
Da in einigen Wochen die Petition ausläuft mit der Aussicht, dass im Verhältnis zu 42 Millionen Zwangsbeitragszahlern nicht einmal eine Handvoll Rundfunkbeitragsgegner unterzeichnet hat, möchten wir diejenigen, welche weiterhin Informationen zur Aktion Rundfunkbeitragsklage erhalten wollen, ebenfalls darum bitten, sich in unsere Mailingliste einzutragen: listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/rundfunkbeitragsklage/.
Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung,
Ingmar Vetter (Koordinator)
Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei
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Keine Lust auf Zwangsgebühren für staatliche Propaganda?
rundfunkbeitragsklage.de