30.09.2016, 15:37
Liebe Unterzeichner unserer Petition,
angesichts der nun auf die meisten Rundfunkbeitragsverweigerer zurollenden Welle der Zwangsvollstreckungen mit »Besuchen« der Gerichtsvollzieher mit bewaffneter Kavallerie, Kontenpfändungen, Eintragungen in die Schulderverzeichnisse, Aufforderungen zur Abgabe der Vermögensauskunft oder Androhungen der Zwangshaft und anderer Zwangsmittel möchten wir euch informieren, dass all diese Zwangsmittel in den meisten Fällen auf der Grundlage der Zivilprozessordnung (ZPO) stattfinden.
Das bedeutet, dass die Beitreibung und Vollstreckung dieser öffentlich-rechtlichen Forderungen fast ausschließlich auf dem als ordentlichen Rechtsweg bezeichneten Vollstreckungswege stattfinden.
Dieser Art und Weise der Vollstreckung stehen jedoch einige entscheidende gesetzliche Grundlagen entgegen, nämlich § 1 ZPO sowie § 13 GVG, welche die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit regeln. Danach gehören die Beitreibung und Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen NICHT vor die ordentlichen Gerichte wie Amtsgerichte oder Landesgerichte.
Unsere Ausführungen dazu sowie ein Musterschreiben zum entsprechenden Rechtsmittel sind zu finden unter: rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-gegen-anwendung-zpo-bei-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/
Bitte bedenkt unbedingt, dass auch diese gesetzlichen Bestimmungen die öffentlichen Gewalten nicht davon abhalten werden, die Zwangsvollstreckungen auch auf diesem Rechtsweg zu vollstrecken, denn wer sich nicht an das Grundgesetz hält, wird sich auch nicht an diesem untergeordnete Gesetze halten. ABER nur so können wir aktenkundig nachweisen, dass sie es nicht tun!
Für einige auf anderen Wegen vollstreckte Zwangsmaßnahmen werden wir weitere Musterschreiben veröffentlichen.
Diskussionen zum Thema bitte nur unter dem o.a. Beitrag auf unserer Seite.
Danke für eurer Vertrauen.
Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei.