11.09.2016, 16:18
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune.
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt …
Hey – Beitragsservice
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey – Beitragsservice,
der macht, was ihm gefällt.
3 x 3 macht 6 – widdewidde
Wer will’s von uns lernen?
Alle groß und klein
trallalala zahlen bei uns ein.
Hey – Beitragsservice
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey – Beitragsservice,
der macht, was ihm gefällt.
Nach nunmehr einem Jahr des Beginns der Aktion Rundfunkbeitragsklage haben wir in den letzten Tagen eine Vielzahl von Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung eingesehen und auf gesetzliche Konsistenz geprüft. Das Ergebnis ist mehr als erschreckend.
Da, wo eine nach den Gesetzen arbeitende Verwaltung über eindeutige gesetzliche Grundlagen für ihr hoheitliches Handeln verfügt und sich strikt an diese hält bzw. nicht außerhalb dieser arbeitet, was zugegeben in Deutschland die Ausnahme ist, stehen den Rundfunkanstalten und ihrem nicht rechtsfähigen Beitragsservice offenbar alle gesetzlichen und ungesetzlichen Mittel zur Beitreibung des Propagandabeitrags zur Verfügung. Es sollte also nicht wundern, wenn dem einen oder anderen ein paar »nette« Männer von der »Russenmafia« die Tür eintreten, um dafür zu sorgen, dass unserer allerseits geliebter Führer, Verzeihung, wir meinten natürlich Beitragsservice, weiterhin mal mit, mal ohne Gesetze, mal mit denen oder denen oder keinen, wie es ihm gefällt, operieren darf, um die staatliche Propaganda-Maschine auf Hochtouren zu halten.
Die Spitze der Zwangsbeitreibung hält die Zwangsvollstreckung durch einen Vollstreckungsauftrag an die Amtsgerichte und deren Gerichtsvollzieher. Wer sich ein wenig in den gesetzlichen Zuständigkeiten der Gerichte auskennt, muss an dieser Stelle bereits in`s Grübeln kommen. Der Rest möge sich bitte noch eine Weile gedulden, denn wir werden demnächst auch dazu ein Musterschreiben veröffentlichen.
Rang zwei nimmt ein die beliebte Beauftragung von Städten, Gemeinden oder Kommunen mit der Vollstreckung und ab dann geht es zu wie im Tollhaus. Die meisten dieser Ankündigungen von Zwangsmaßnahmen bis hin zum Freiheitsentzug und der Drohung, die berittene Kavallerie gleich mitzuschicken, beinhalten überhaupt keine Angaben zu den dazu benötigten gesetzlichen Ermächtigungsnormen. Dort steht dann schlicht und einfach: Zahle oder wir machen Dich sowas von platt! Warum? Weil wir es können! Hitler, ick hör Dir trapsen.
Die Ankündigungen, denen hie und da ein Paragraph zu entnehmen ist, greifen dann in die Spielzeugkiste und breiten alles aus, was da so zur Verfügung steht. Da wird mit Paragraphen aus der ZPO, der Abgabenordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz und anderen »Ermächtigungsnormen« um sich geworfen, dass jedem Berufsjuristen eigentlich die Tränen in die Augen steigen müssten – vor Scham über die schamlose Anleihe aus bereits von den gesetzlichen Zuständigkeiten her untauglichen Normen. Aber egal, Hauptsache den doofen Bürger beeindruckt das so was von, dass er sich in die Hose scheißt vor lauter Angst, beim größten anzunehmenden Unverständnis (GAU) mit einem nicht rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt in Form eines Polizeiprojektils von seiner angeblichen Zahlungspflicht befreit zu werden. Und das Erzeugen dieser Angst ist ja der Sinn und Zweck des Ganzen.
Die Bronzemedaille geht an die Finanzämter, welche sich mächtig in`s Zeug legen und dann alle Drohparagraphen aus der Abgabenordnung auffahren, um das Buffet immer wieder aufzufüllen. Bei dem Rundfunkbeitrag soll es sich laut »höchstrichterlicher Rechtsprechung« zwar gerade nicht um eine Steuer handeln, aber was soll`s? Wir nehmen, was wir haben! Wenn der Hund nicht fliegen will, nennen wir ihn eben Vogel.
Der vierte Platz geht dann an private Inkassofirmen, welche ja so etwas ähnliches wie Behörden sein wollen. Eindrucksvolle Briefe, viele Behauptungen, dicke Drohungen. Sie haben nur noch keinen direkten Zugriff auf unsere lieben schießbereiten Mitbürger und -bürgerinnen. Aber das kann sich jederzeit ändern.
Die Folgen sind immer gleich schlimm und stehen alle unter dem Damoklesschwert des bewaffneten Zwangs: Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, ggf. Erzwingungshaft, Eintrag in`s Schulderverzeichnis, bei der Schufa usw. usf.. Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht gibt es nicht mehr. Wie Freisler schon sagte: »Recht ist, was (…) nützt!« Das ganze schöne Programm zur Begründung der Rechtsfigur des bürgerlichen Todes zu Lebzeiten wird hier in aller Öffentlichkeit vor den Bürgern ausgebreitet und es ist so offensichtlich, dass es keiner merkt. Für alte Nazis wahrscheinlich ein Jungbrunnen deutscher Geschichte.
Zuständigkeitsprüfungen? Gib es nicht. Rechtsmittel? Je nach Vollstrecker und dessen »herrschender Rechtsmeinung« mal an die Amtsgerichte, mal an die Verwaltungsgerichte, mal an die Finanzgerichte, mal gar kein Rechtsmittel. Im Notfall kann man sich ja an das allseits beliebte Bundesverfassungsgericht wenden – später, wenn man pleite, obdachlos und tot ist.
Einwände gegen die Vollstreckung? Können wir leider nicht berücksichtigen, da wir nicht mehr im Erkenntnisverfahren, sondern im Vollstreckungsverfahren sind und gemäß Gesetz für die Rechtsmäßigkeit unserer Amtshandlungen zwar verantwortlich sind, laut BGH jedoch keine Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorzunehmen brauchen. Außerdem haben ja bisher angeblich alle Gerichte die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bejaht und damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Rundfunkanstalten in der faktischen Lage sind, auch eine mit Sprengwesten ausgestattete Horde Schweine mit der Vollstreckung zu beauftragen und dann galoppieren die Schweine los; ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Endsieg. Wer dabei draufgeht ist egal, es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso um zahlungsunwillige Zwangsbeitragszahler, da bereits über die Hälfte der angeblich Beitragspflichtigen mit Mahnung bedroht werden. Ca. 25 Millionen Mahnungen bei 42 Millionen angeblich Zahlungspflichtigen. Wenn das kein Hinweis auf den Mangel an Akzeptanz ist, was dann?
Denn heute gehört ihnen Deutschland und morgen das ganze Geld.
So schaut es aus, liebe Bürgerinnen und Bürger!
Warum nun gehen wir an dieser Stelle nicht, wie gewohnt, in die gesetzlichen Details und klamüsern das Ganze so auf, dass wieder mal kaum einer versteht, worum es geht und wie es funktioniert? Eben darum und aus dem Grunde, dass wir mit unseren Recherchen noch nicht am Ende sind, damit wir für all diese Fälle jeweils auch ein gesetzlich eindeutig begründetes Musterschreiben entwerfen können.
Wir bitten also noch um Geduld. Wir werden uns melden, sobald wir die Musterschreiben fertig haben.
Ihr müsst unbedingt verstehen, wie dieses System der Parteienerbmonarchie unsere Grundrechte und das Grundgesetz außer Funktion setzen. Denkt immer daran, dass das nichts Neues ist, sondern alter Wein in neuen Schläuchen. Diesbezüglich trug der damalige Bundesinnenminister und spätere Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann anlässlich der Konferenz der Innenminister der Länder deren folgende Klage während der Kabinettssitzung am 11.08.1950, also bereits anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, vor:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«
Die Grundrechtepartei kann derzeit nur aufzeigen, wie das Ganze funktioniert. Verstehen muss es jeder Grundrechtsträger selbst. Wer das nicht versteht, hat in diesem System keine Chance auf Änderung der Verhältnisse.
Der Rundfunkbeitrag und dessen erzwungene Akzeptanz ist ein Lakmustest für den Ignoranzfaktor des deutschen Volkes gegenüber dem Grundgesetz und nicht der erste Schritt zum Endsieg. Das tausendjährige Reich hat vor gerade einmal 83 Jahren begonnen; und man ist schon weit gekommen.
Grundrechte? Leider nur mit uns!
Eure Grundrechtepartei.
Quelle: rundfunkbeitragsklage.de/2016/09/zwischenmeldung-der-beitragsservice-und-die-starken-maenner/