Region: Nierstein
Umwelt

Motocross-Lärm raus aus Nierstein, Schwabsburg, Mommenheim, Köngernheim und Dexheim Planungsmissstan

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Thomas Günther (Stadtbürgermeister der Stadt Nierstein)
1.434 Unterstützende 547 in Nierstein

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.434 Unterstützende 547 in Nierstein

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.01.2018, 19:34

Prosit Neujahr, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!!!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, schönes und mit guten Überraschungen versehenes neues Jahr. Genießen Sie und Ihre Familien 2018 mit menschlich schönen Begegnungen, aufregenden, erfolgreichen beruflichen Projekten und viel Freude bei Ihren Urlaubs- und Freizeitaktivitäten.

Wir verbinden diesen Neujahrgruß mit einem aufrichtigen, tief empfundenen Dank für die immer wieder spürbare Unterstützung bei unserer Arbeit zur Verhinderung der Offroadstrecke im Rhein-Selz-Park.

Ganz herzlich bedanken wir uns auch bei einer Vielzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern, die nach der letzten Facebook- und Presse-Darstellung noch einmal oder auch erstmalig Geld auf das eigens eingerichtete Konto überwiesen haben, das zur Deckung der Aufwendungen für die Anwalts- und Gerichtskosten auf dem Weg zur Zulassung zur Normenkontrollklage verwendet wird. Diese finanzielle Unterstützung macht uns Mut diesen Weg der kritischen Auseinandersetzung konsequent weiter zu gehen.

Das Jahr 2018 wird sicherlich nächste sichtbare Schritte herbeiführen.

Das OVG Koblenz wird möglicherweise in Kürze einen Termin anberaumen, bei dem beide Seiten gehört werden und das Gericht dann darüber entscheiden wird, ob unserem Antrag auf Zulassung zur Normenkontrollklage stattgegeben wird.

Wie immer die Entscheidung ausgehen wird, damit ist lediglich eine Etappe in dem ganzen Prozess der Verhinderung einer Offroadstrecke gegangen worden.

Fest steht für uns, dass alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Nierstein und das gesamte damit verbundene Umfeld davor zu bewahren, dass der Stadtbürgermeister und die Stadträte von Nierstein eine für Jahrzehnte einschneidende und die Region nachteilig verändernde Entscheidung treffen.

Eine Offroadstrecke, so wie sie in dem Flächennutzungsplan vorgesehen ist, würde die Anmutungsqualität und das Image für den sanften Tourismus in Nierstein und dem Umland unserer Meinung nach und der Einschätzung sehr großer Bevölkerungsteile in Nierstein, Schwabsburg und in den angrenzenden Gemeinden sehr stark beschädigen.

Die lokalen Gewerbebetriebe, Beherbergungs-, Winzer- und Gastronomiebetriebe würden vermutlich Schaden nehmen. Die Bevölkerung an den unmittelbar am Lärmpegel liegenden Ortsteilen und Nachbargemeinden wären Tag für Tag einem subjektiv massiven Lärmpegel ausgesetzt. Eine Vorstellung, die man sich nicht wirklich ausmalen will.

Wir werden wachsam bleiben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches 2018!

Ganz herzlich,
Klaus und Iris Schmitt


17.12.2017, 13:40

Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ein Bürger aus Schwabsburg hat seiner Sorge um die Entwicklung im Rhein-Selz-Park Luft gemacht, indem er dem Stadtbürgermeister seine kritischen Fragestellungen in einer Briefform zugeleitet hat.

Viele der in diesem Brief aufgeworfenen Fragestellungen sind von so zentraler Bedeutung, dass wir Ihnen diese aufgeworfenen Fragestellungen und die Beobachtungen, die zum Handeln des Bürgermeisters gemacht worden sind, in Auszügen zugänglich machen wollen.

Es wirft ein Licht auf den Stil zur politischen Auseinandersetzung in Nierstein.
Gut, dass es Bürger gibt, die sich auf die politischen Fragen, die gestellt werden müssen und die durch den Stadtbürgermeister zu beantworten sind, einlassen.

Hier die Auszüge aus dem Brief von Dr. Joachim Allmann an den Stadtbürgermeister Thomas Günther:

Sehr geehrter Herr Günther,

in der letzten Stadtratssitzung haben Sie sich zum wiederholten Male als Lokalpolitiker mit einem Selbst-, Politik- und Rollenverständnis gezeigt, das ausgesprochen fragwürdig und nicht zu akzeptieren ist.

Widerspruch scheinen Sie als unbotmäßig anzusehen, Fragen, deren Inhalte Ihnen nicht passen, beantworten Sie grundsätzlich nicht: Es gehört eine große Portion Unverfrorenheit dazu, einen Ratskollegen wie Herrn Frank kaum ausreden zu lassen, pausenlos zu unterbrechen und die berechtigte Frage, wie im RSP die unterschiedlichen Planungen zusammenpassen, im Grunde mit der Aussage, es passt zusammen, weil es zusammenpasst, abzufertigen.

Mit einer niveauvollen Auseinandersetzung hat dies ebenso wenig zu tun wie mit der Achtung vor andersdenkenden Bürgern und Bürgerinnen. (…)

Noch empörender als Ihre destruktive Art der Kommunikation ist es, dass Sie Herrn Franks Hinweis auf die in China problematische Situation der Menschenrechte und die Stellung der Frauen nicht einmal kommentiert haben. Im Gegenteil, nachdem Sie öffentlich u. a. den Geschichtsunterricht in der Volksrepublik gelobt haben, wiederholten Sie in der Ratssitzung, wie beindruckt Sie von der Geschwindigkeit seien, mit der in China Autobahnen gebaut würden. Können Sie als Christdemokrat ernsthaft Anhänger von Vorgehensweisen sein, die menschenverachtend und diktatorisch sind? (…)

Mehrfach habe ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen zum im Rhein-Selz-Park geplanten Ferienressort gebeten:

1. Wissen Sie, wer der neue Investor ist und wer ihn finanziert?

2. Ist Ihnen bekannt, dass, Saudi-Arabien, Kuwait und Katar nicht nur Terror finanzieren, sondern in Europa und auch in Deutschland über scheinbar harmlose, vorgeschaltete Immobiliengesellschaften Grundstücke und Immobilien erwerben, um dort u. a. Schulungszentren für Islamisten und Fundamentalisten mit dem Ziel einrichten, Europa/Deutschland zu „missionieren“? Können Sie sicherstellen, dass dies hier ausgeschlossen ist?

3. Wie fassen Sie die Antwort auf Ihre Frage nach dem Bau einer Moschee, es würden keine Minarette errichtet, sondern lediglich Gebetsräume, auf? Können Sie mich in diesem Zusammenhang darüber aufklären, was Ihrer Ansicht nach der Unterschied zwischen einer Moschee und einem Gebetsraum ist?

4. Was ist inhaltlich mit der Formulierung, „westlich orientierten, weltoffenen Bevölkerungsschicht“, gemeint?

5. Meines Wissens haben Sie sich öffentlich von der Flüchtlingspolitik Frau Merkels distanziert, halten es aber nun für gut, dass viele Monate jährlich vermutlich strenggläubige Moslems aus eher fundamentalistisch geprägten Regionen, über 300 Wohnungen und Häuser eines Ferienresorts nutzen und in einem umzäunten Areal leben?

6. Wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Konstellation keine Gefahr für die soziale und kulturelle Balance in der Region mit sich bringt (…) ? Weshalb gibt es auch hier wieder keine Transparenz und keine Bürgerbeteiligung?

Bislang haben Sie keine dieser Fragen beantwortet! Dies gilt auch für schriftliche Fragen, die von anderer Seite an Sie gestellt worden sind. Warum handeln Sie so? Warum setzen Sie sich mit den Anliegen kritischer Bürger nicht konstruktiv auseinander? (…)

In der letzten Sitzung des Stadtrates erklärten Sie, wie so oft, Sie seien Anhänger der repräsentativen Demokratie, der Bürger habe alle fünf Jahre die Möglichkeit, sein Kreuz zu machen – und ich vermute, Sie glauben, zwischen den Wahlen sei „Ruhe die erste Bürgerpflicht“.

Wie viele andere auch, glaube ich das nicht.

Was bringt Sie eigentlich zu der in einem Nebensatz am Ende der Stadtratssitzung hinsichtlich der Äußerungen kritischer Bürger gemachten Bemerkung, dafür interessiere sich kaum jemand? Sind Hunderte von Bürgern und Bürgerinnen aus Nierstein und Schwabsburg, die z. B. die Petition der Eheleute Schmitt unterstützen, für Sie tatsächlich „kaum jemand“? Während des Adventsmarktes in Nierstein hatte ich die Gelegenheit, mit vielen Damen und Herren zu sprechen, dabei kam häufig die Rede auf den Rhein-Selz-Park. Positiv hat sich niemand geäußert. Da Sie jedoch kaum verlegen sind, positiv über sich selbst zu sprechen, dürfte Ihnen die ablehnende Haltung vieler Bürger ohnehin gleichgültig sein.
(…)


11.12.2017, 20:30

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

im Nachgang zur Berichterstattung in der AZ Landskrone vom 01.12.2017 veröffentlichen wir hier die dem Artikel zu Grunde liegende Informationen, die an die Redaktion ging.

Bitte informieren Sie auch Ihre Freunde, Bekannten und Nachbarn über den aktuellen Sachstand zur Offroad-Strecke - nicht alle lesen die Allgemeine Zeitung regelmäßig.

Und geben Sie gerne die eigens für Kostenbeteiligungen eingerichetete Bankverbindung weiter, wir freuen uns über jeden Kostenbeitrag - besten Dank!

Sparkasse Mainz
IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46 - BIC MALADE51MNZ
Kontoinhaber Klaus Schmitt - Verwendungszweck Kostenbeitrag RSP

Wir erwarten deine Entscheidung zur Zulassung zum Normenkontrollverfahren im Frühjahr 2018.

Herzliche Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit,
Klaus und Iris Schmitt

Im Rhein-Selz-Park tritt David gegen Goliath an

Es ist korrekt, dass die Geschäftsführung der Rhein-Selz-Park GmbH als Beteiligte im Verfahren zum eingereichten Antrag auf Zulassung der Normenkontrollklage vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen worden ist.

Statt Etappensieg juristische Selbstverständlichkeit

Diese Zulassung als Etappensieg zu feiern zeigt auf, wie das Verständnis von Stadtbürgermeister Thomas Günther zu rechtsstaatlicher Gewaltenteilung angelegt ist. Bürger können gegen Verwaltungsakte der Kommunen klagen, Beklagte dürfen Anträge stellen und Gerichte entscheiden darüber.

Es ist nach Auffassung des Klägers völlig unstrittig, dass die Rhein-Selz-Park GmbH vom Ausgang der Entscheidung des OVG betroffen sein wird. Die Beiladung des Geschäftsführers der Rhein-Selz-Park GmbH, also des Investors Wolfram Richter, ist eine übliche Möglichkeit, weil deren Rechte betroffen sind.

Pikant an dieser Sache ist einerseits, dass die Stadt Nierstein sowohl als Gebietskörperschaft dort in diesem Verfahren vertreten ist, als nun auch indirekt als Miteigentümerin der Rhein-Selz-Park GmbH, also doppelt vertreten sein wird.

Andererseits darf man sich fragen, welche Interessen der Bürgermeister der Stadt Nierstein vertritt – die des Investors oder die der Bürgerinnen und Bürger. Wenn er eine juristische Selbstverständlichkeit als Etappensieg darstellt, wie schwach sind dann seine inhaltlichen Argumente?

Verdopplung des Prozesskostenrisikos

Durch die Beiladung der Rhein-Selz-Park GmbH hat sich das Prozesskostenrisiko für die Familie Schmitt verdoppelt. Das Ehepaar Klaus und Iris Schmitt wirkt in dem Verfahren auf Antrag zur Normenkontrollklage als Sprecher der BI und Petitionsgruppe „Motocross-Lärm raus aus Nierstein …“. Da diese BI darauf verzichtet hat, sich als Verein zu etablieren, haben Klaus und Iris Schmitt das finanzielle Risiko in der Gestalt auf sich genommen, dass die Klageführung übernommen und das Anwaltsbüro Dr. Jeromin – Kerkmann Andernach mit der Einreichung des Antrags auf Normenkontrollklage beauftragt wurde. Damit besteht das finanzielle Risiko im Fall des Unterliegens und Gewinnens bei der Familie Schmitt.
70% der bisher aufgewandten Kosten kamen von Bürgerinnen und Bürgern aus Nierstein und Schwabsburg als Beteiligung an den Kosten zurück.

Die bisher aufgelaufenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 14.000 EUR sind durch die Familie Schmitt aufgebracht und vorgestreckt worden. Durch Aufrufe in der Petition und in Netzwerken wurden Kostenbeteiligungen auf dem eigens für den Rechtsstreit eingerichteten Konto bei der Sparkasse Mainz (IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46 - BIC MALADE51MNZ) in Höhe von 70% erreicht werden.

Die Beteiligungen reichen von 10 EUR über 20 EUR, 100 EUR, mehreren 100 EUR bis hin zu weit über 1.000 EUR hinausgehende Beträge. Dafür ist die Familie Schmitt sehr dankbar, denn es ist eine Bestätigung für die Aktivitäten, die mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Diese Überweisungen sind immer verbunden mit sehr aufmunternden Hinweisen wie „gut, dass Sie sich so engagieren“, „schön, dass Sie das auch für uns tun“, „wir sind froh, dass Sie und Ihre Frau sich so beharrlich dieses Themas annehmen, „danke für Ihr Engagement“.

Schwabsburger und Niersteiner und viele andere Bürgerinnen und Bürger motivieren weiterzumachen

Schließlich haben sich bis zum heutigen Tag 1.434 Unterstützer zu der Petition bekannt. Ca. 850 Unterstützer kommen aus Nierstein und Schwabsburg, weil sie von einem solchen Vorhaben unmittelbar betroffen wären.

Diese starke Beteilung der Schwabsburger und Niersteiner u.a. Bürgerinnen und Bürger gibt uns Antrieb und Kraft, diese Auseinandersetzung mit wirtschaftlich sehr starken Kontrahenten und dem politisch so einflussreichen Stadtbürgermeister anzupacken, aufrecht zu erhalten und beharrlich weiterzugehen.

Es geht im Kern darum, in dem Normenkontrollverfahren prüfen zu lassen, welche „handwerklichen Fehler“ die Verwaltung möglicherweise begangen hat (nach Auffassung des Verwaltungsrechtler Dr. Jeromin in sieben maßgeblichen Bereichen), um auch über diesen Weg zu verhindern, dass Baurecht für das Offroad-Gelände überhaupt erst entstehen kann.

Ist es eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath?

Die Familie Schmitt vertraut auf die weitere Unterstützung der Bürgerinitiative und der Schwabsburger und Niersteiner Bevölkerung.

Die geplante Verlärmung der Region steht im diametralen Gegensatz zu sämtlichen Tourismus-Strategien der Weinregion Rheinhessen und würde die Investitionen zahlreicher Winzer, Beherbergungsbetriebe und Privatpersonen zu Gunsten des Profitstrebens eines einzelnen Investors schädigen.

Bei nahezu jeder persönlichen Begegnung mit Bürgerinnen und Bürgern aus Schwabsburg und Nierstein wird Unverständnis formuliert, dass die Verwaltung der Stadt Nierstein eine Offroad-Anlage überhaupt im Bebauungsplan zugelassen hat. Denn Nierstein und das gesamte rheinhessische Umfeld mit seinen vielfältigen Aktivitäten ist um Weintourismus profiliert und soll so erklärtermaßen weiterentwickelt werden.

Die Genehmigung des Offroad-Geländes würde Nierstein und das gesamte Umfeld verändern. Dies unabhängig davon, ob die Ursprungsplanung oder 5% dessen umgesetzt werden, der Lärm bleibt.

Jede juristisch mögliche Überprüfung dagegen auszuschöpfen ist nach Auffassung der Bürgerinitiative und hunderter Unterstützer der Petition erste Bürgerpflicht.

Mit diesem sogenannten Etappensieg verdeutlicht der Stadtbürgermeister Thomas Günther einmal mehr, dass er sich in Sachen Offroad-Gelände gegen die Interessen eines großen Teils der Bürgerinnen und Bürger von Nierstein und Schwabsburg stellt.


08.10.2017, 21:44

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es ist nun wieder einige Zeit vergangen und bisher sind wir ohne weitergehende Informationen zum Sachstand unserer Anzeigen beim Ordnungsamt Oppenheim geblieben.

Die einzige Reaktion auf unsere letzte Anzeige zur Lärmbelästigung am Feiertag, die per Mail an uns herangetragen wurde, lautete:
Zitat:
„ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 30. Juni 2017 an Herrn Landrat Schick, welche der Verbandsgemeinde Rhein-Selz am 10. Juli 2017 zur weiteren Bearbeitung übersandt wurde.
In Ihren Mails teilen Sie uns verschiedene Daten mit und resultieren daraus regelmäßige ganztägige Ruhestörungen. Wir haben Herrn Richter vom Rhein-Selz Park zu all den von Ihnen erhaltenen Vorwürfen angehört. Herr Richter bestreitet vehement die Ruhestörungen.
Bitte stellen Sie uns Ihr Lärmprotokoll mit Datum, genauer Uhrzeit zur Verfügung. Ganz wichtig, melden Sie uns die Höhe des von Ihnen gemessenen Geräuschpegel. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, dass Zeugen mit unterschreiben können.“

Darüber darf jeder denken wie er mag – WIR wurden zu den erlebten Lärmbelästigungen nicht befragt.

In den letzten Tagen konnten wir der Presse entnehmen, dass in Bezug auf die nicht genehmigte Offroadstrecke und das damit ‚verbundene motorsportbezogene Wohnen‘ Veränderungen vorgenommen werden sollen.

Es sollen laut Presse weitere Prüfungen eingeleitet und die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Offroadstrecke vorangetrieben werden - hier ein Auszug aus einem der beiden Artikel in der AZ Landskrone:
„Dass die Begeisterung über Richters Schritt in den Behörden riesengroß ist, kann man hingegen nicht behaupten. „In dem Antrag ist Vieles interpretationsfähig“, sagte ein Sprecher des Kreises. Äußern müssen sich dazu nun neben Kreis, Stadt und SGD Süd unter anderem Naturschutzbehörde, Bodenschutz, Abfall- und Wasserwirtschaft.

Dass ein solcher Antrag gestellt wird, bevor ein rechtskräftiger Bebauungsplan auf dem Tisch liegt, hält Richter bei Außenanlagen für einen völlig normalen Vorgang. Beim Kreis sieht man das offensichtlich etwas anders. Ein Behördenmitarbeiter, der nicht genannt werden will, meinte jedenfalls: „Der umgekehrte Weg ist eigentlich der übliche. Wir waren schon etwas erstaunt und überrascht.“

Zu diesem Antrag hat die Stadt Nierstein zunächst mitgeteilt, dass der Bebauungsplan für diesen Teil noch nicht rechtskräftig ist und damit eine BImSchG-Genehmigung für diesen Teil aktuell nicht beantragt werden kann. Die Stadt Nierstein hat prophylaktisch Widerspruch gegen Richters Schritt eingelegt – mit Unterschrift von Stadtbürgermeister Thomas Günther (CDU) sowie aller Beigeordneten.

NUTZUNGSÄNDERUNG im Rhein-Selz Park?

Zitat aus dem Zeitungsartikel: „Der Antrag beinhaltet nicht nur den Einsatz von Autos oder Motorrädern. Die Nutzung von Motocross-Maschinen liege weit unter fünf Prozent aller Fahrzeugbewegungen, erklärt Richter. Außerdem umfasst der Antrag Mountainbiker und Pferdesportler. „Für beides ist das Interesse in der Region riesengroß."

FAKT IST, DASS ES BISHER NOCH KEINE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS GIBT und damit noch immer eine 100%-ige Nutzung durch Motocrossmaschinen, Enduros, SUVs und Jeeps Trials (inkl. aller im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan genannter Anlagen wie Tribünen, Start-Ziel-Anlagen, Casino, Serviceanlagen etc.) geplant ist.

Das Schallgutachten zum Bebauungsplan sieht bis zu 35 Motocrossmaschinen und Enduros vor, täglich von montags bis einschließlich samstags und zusätzlich an einigen Veranstaltungswochenenden.

Der Bebauungsplan inkl. Flächennutzungsplan sieht die genannten Nutzungen vor und dieser Bebauungsplan wurde bisher nicht geändert und erneut offengelegt! Solange das nicht der Fall ist, ist eine Information in der Zeitung einfach nur eine Absichtserklärung oder eine ‚Nebelkerze‘ – eine von vielen – nicht mehr!

Laut den neuesten Planungen wird das Konzept für das Sondergebiet ‚motorsportbezogenes, temporäres Wohnen‘ im Rhein-Selz Park gemäß dem Artikel in der AZ Landskrone zu einem temporär bewohnten Ferienresort modifiziert. Nun ist davon die Rede, dass hier Menschen aus Kuwait, Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten Wohnungen und Häuser gekauft haben bzw. kaufen können.

Auszug aus dem Artikel Ferienresort statt „nur“ Wohnungen:
„Auch deutsche Interessenten für die Wohnungen könnten sich melden, ergänzt Rikab (Anm.: kuwaitischer Investor) – wobei am Grundkonzept „temporäres Wohnen“ nicht gerüttelt wird. Von Mai bis Ende September werden die Gäste kommen, die ersten Domizile seien verkauft. Und zwar nicht nur an Kuwaitis, sondern auch an Besucher aus Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Darunter seien Geschäftsleute, Ärzte, Ingenieure, aber auch frühere Diplomaten und Parlamentarier.“

Dem Artikel kann man auch entnehmen, dass sich dieser Personenkreis durch den Lärm auf der Offroadstrecke nicht gestört fühlen würde. Hinweis des kuwaitischen Investors: dieser Lärm „sei für die Mehrheit seiner Landsleute übrigens kein Problem – Zitat: „Bei uns sind Sandbuggy-Fahrten Freizeitspaß.”

Das Wort Sandbuggy klingt zunächst harmlos. Wer sich im Internet auf die Suche begibt, findet schnell Sandbuggys (dune buggys) in Aktion – sie sind ebenso laut wie Motocross-Maschinen oder Enduros. Damit ist dann auch geklärt, weshalb bei der Abspaltung der Offroadstrecke der Begriff „Freizeitwohnen-motorsportbezogen“ für das Sondergebiet 1c vehement verteidigt und nicht verändert wurde.

Hier finden Sie zwei Beispiele zum Thema Sandbuggys:

www.youtube.com/watch?v=8zC8uIsON8o

www.youtube.com/watch?v=fzDfLj8MAnA

Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


18.09.2017, 23:01

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ganz, ganz herzlichen Dank für Ihre zwischenzeitlich eingegangenen Kostenbeteiligungen in Höhe von ca. 500,00 EUR!

Und wir bitten diejenigen unter Ihnen, die bisher evtl. darüber nachgedacht haben, zu prüfen, ob Sie das Vorgehen gegen die Offroadstrecke auch noch unterstützen wollen. Das wäre wirklich ganz prima. Jeder noch so kleine Betrag ist herzlich willkommen. Besten Dank!

Die Nummer des eigens für die Aktivitäten zum RSP eröffneten Kontos bei der Sparkasse Mainz lautet:
IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46
BIC MALADE51MNZ
Verwendungszweck: Kostenbeitrag RSP
Kontoinhaber: Klaus Schmitt

Wenn Sie uns Ihre Unterstützung auf einem anderen Weg zukommen lassen möchten, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf (0172/6112959).

Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


03.09.2017, 13:51

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es gab nun einige Zeit nichts wirklich Berichtenswertes zum Thema Offroad-Strecke.

Außer: der Investor fährt weiter nach Belieben mit seinen Freunden mit Motocrossrädern auf dem Gelände. Es werden Ausgleichsflächen befahren und die Ruhe an Sonn- und Feiertagen wird durch deren Lärm weiterhin nachhaltig gestört. Und Samstagsnachts werden um 1.30 Uhr noch laute Feten auf dem Gelände gefeiert.

Die Ordnungsbehörden haben 4 konkrete Anzeigen wegen Lärmbelästigung erhalten. Was geschieht? Nichts!

Keine Bearbeitung, keine Rückmeldung. Geht der politische Arm der handelnden Akteure so weit, dass Anzeigen nicht bearbeitet werden?

Meldungen beim Landrat landen beim VG-Bürgermeister, dessen schriftliche Antwort seltsam klingt, denn er hat zu den Lärmbelästigungen nur den Investor befragt, sich mit uns aber nicht in Verbindung gesetzt. Kein Wunder, denn der VG-Bürgermeister ist ebenso wie der Bürgermeister der Stadt Nierstein faktisch und juristisch über Funktion, und damit auch interessenseitig mit dem Investor in einer gemeinsam betriebenen Erschließungs-GmbH verbunden.

Was interessiert bei diesem Sachverhalt schon der Wunsch von Bürgern, an Feiertagen oder nachts nicht gestört werden zu wollen? Dazu mag sich jeder sein eigenes Bild machen.

Hier nun noch einige Informationen zur Kassensituation. Die Kasse wurde von zwei unabhängigen Personen überprüft und der Kassenstand als einwandfrei bestätigt. Die Überprüfung fand am 09.08.2017 statt.

Folgende Ergebnisse konnten festgestellt werden:
Ausgaben für Rechtsanwalt und Gericht: EUR 12.727,80
Einnahmen durch Kostenbeteiligungen: EUR 7.622,35
Offener Saldo: EUR -5.105,45

Der offene Saldo wurde von uns vorgelegt.

Wir sagen ganz, ganz herzlichen Dank für die bisherigen Kostenbeteiligungen!

Zum Ausgleich des derzeit noch offenen Saldos bitten wir sie nochmals um Ihre finanzielle Unterstützung, auch Kleinbeträge sind natürlich gerne willkommen.

Ziel ist es, den Betrag in den nächsten 4 Wochen ausgleichen zu können. Denn wir werden uns darauf ausrichten, die nächsten Schritte zu gehen, wenn das OVG Koblenz den Klageantrag zur Normenkontrolle entschieden hat.

Bitte stärken Sie uns mit einer weiteren Kostenbeteiligung:

die Nummer des eigens für die Aktivitäten zum RSP eröffneten Kontos bei der Sparkasse Mainz lautet:
IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46
BIC MALADE51MNZ
Verwendungszweck: Kostenbeitrag RSP
Kontoinhaber: Klaus Schmitt

Wenn Sie uns Ihre Unterstützung auf einem anderen Weg zukommen lassen möchten, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf (0172/

Vielen Dank und beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


15.06.2017, 18:00

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

den hier beigefügten Folder haben wir mit dem tatkräftigen Einsatz vieler Unterstützer/innen um Pfingsten in Nierstein, Schwabsburg, Dexheim und Köngernheim verteilen können.

Wir haben hier die Kernaussagen der Experten zur Lärmbelästigung, die von einer Offroadstrecke ausgehen würde, zusammengetragen.

1. Auch, wenn Grenzwerte eingehalten werden, wird der Lärm als starke Belästigung erlebt. Lärm, der lange Zeit als Belästigung erlebt und empfunden wird, macht krank.

• „Lärm führt zu Schlafstörungen.“
• „Lärm beeinträchtigt die Lernleistung von Kindern.“
• „Lärm verringert die Erholungszeit für Schichtarbeiter.“
• „Lärm bringt Erholungssuchende dazu, sich ruhigere Urlaubsorte zu suchen.“

2. Kein Schutz vor Lärmbelästigung

• „Lärmschutz für Schwabsburg und Nierstein ist technisch nicht möglich.“
• „Tiefenfrequenter Schall (Lärm von SUV oder Enduro-Motorrädern) ist nicht einmal durch Schallschutzfenster aufhaltbar.“
• „Anwohner in mehr als 200 m Entfernung von den enervierenden Lärmquellen können weder durch Schallschutzwände noch durch Wälle geschützt werden.“
• „Lärm wird bei Wind bis zu 2.000 m weit getragen.“

Anmerkung: die Lärmmessung zur simulierten Nutzung der Offroadstrecke fand in Schwabsburg bei Windstille statt.

3. Die Auswirkungen einer Offroadstrecke für den Tourismus

• „Erholungssuchende Touristen werden wegbleiben.“
• „Die Offroadstrecke ist nicht Teil der langfristigen Strategie der Rheinhessen-Touristik GmbH.“
( Anmerkung: die Rheinhessen-Strategie setzt auf Wein und Wandern, Wein und Genuss, Wein und Kultur, insgesamt auf Ruhe und Erholung)
• „Genervte Touristen entscheiden sich schnell für andere, ruhigere Regionen und kommen nicht wieder.“
• Werden die Investitionen der Winzer- und Beherbergungsbetriebe gefährdet?

Zentrale Schlussfolgerungen:

• „Für ein solches Projekt wären Vertrauen, Offenheit und transparente Kommunikation notwendig.“
Experte für Tourismus/Destinationsmanagement Prof. Dr. Knut Scherhag

• „Die vom Lärm Belästigten müssen durch die Politiker und den Investor offen angehört und in ihren Interessen ernstgenommen werden.“ Experte für Lärm und Akustik Prof. Dr.-Ing. Klaus Genuit

Die SPD und die Wählergruppe NEU in Nierstein unterstützen das Vorhaben Offroadstrecke nicht!

Jetzt wäre es politisch möglich, dieses Projekt abzuwenden:
• Wem nutzt dieses Vorhaben in Nierstein?
• Gewerbesteuerpflicht wird in Nierstein nicht entstehen, denn der Firmensitz des Investors und aller in der Presse genannten möglichen Nutzer der Offroadstrecke haben ihren Firmensitz nicht in Nierstein.

Sprechen Sie mit Ihren politischen Vertretern aus den Fraktionen und dem Stadtrat. Lärmbelästigung ist nur individuell erlebbar und bewertbar. Es helfen keine Messungen, die rechnerische Mittelwerte darstellen. Die Riesling City Nierstein beschädigt mit einer Offroadanlage ihr erfolgreich aufgebautes Image und gefährdet getätigte Investitionen.

Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


24.04.2017, 15:59

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

hier nochmals zur Erinnerung:

morgen sind 6 Experten (Lärm, Tourismus, Baurecht) für die Fragestellungen rund um die Offroadstrecke im Rhein-Selz-Park eingeladen. Nutzen Sie die Chance, deren Einschätzungen kennenzulernen und gleichzeitig Ihr Interesse für diese Fragestellungen und deren Antworten zu zeigen.

Wir werden mit unser aller Anwesenheit deutlich machen, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger aus Nierstein, Schwabsburg und den umliegenden Gemeinden, einen lärmbelastenden Motocross-, SUV- und Trialbetrieb auf der Offroadstrecke zu verhindern, weiterhin sehr groß ist.

Bis dahin beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


21.04.2017, 14:29

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

die Begründung zu unserem Antrag auf Normenkontrolle liegt dem OVG vor, der Antrag ist derzeit noch in der Bearbeitung.

Um Ihnen einen Überblick zu geben, worauf sich unser Antrag begründet, haben wir hier die maßgeblichen Punkte aufgeführt.

Anspruchsbegründung: Zunahme des Verkehrslärms in Nierstein-Schwabsburg z.B. aus der Planung der Beschäftigtenrouten zu und vom Rhein-Selz-Park, die das Landesamt für Mobilität gemäß Verkehrsuntersuchung identifiziert hat.

Der Bebauungsplan ist formell rechtswidrig:
• Fehlerhafte öffentliche Bekanntmachung
• Verkündungsmangel (fehlende frei zugängliche DIN-Normen zum BPlan während der Offenlegung)
• Unterlassene erneute Auslegung des geänderten Plans nach Herausnahme der Offroadstrecke

„Gesellschaftsrechtliche und finanzielle Verflechtungen“ der Stadt Nierstein in der gemeinsamen Gesellschaft von Stadt Nierstein, VG Rhein-Selz und Investor schließen ein unbefangenes Verfahren zum Bebauungsplan aus.

Verstoß gegen Vorgaben der Raumordnung:
• Vorrangfläche für die Landwirtschaft und Siedlungsfläche Wohnen nicht berücksichtigt,
• Verstoß gegen Einzelhandelskonzept,
• Fehlende Berücksichtigung agrarstruktureller Belange,
• Lärmauswirkungen (Zusatzverkehre, Lärmkontingentierung im RSP),
• Keine ausreichenden Festsetzungen zum Gesundheitsschutz (erhöhtes bis hohes Radonpotential, nur Kurzzeitmessungen),
• Fehlende Voraussetzung zur Festlegung eines Sondergebiets („Freizeitwohnen – motorsportbezogen“).

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Punkten werden wir hier nach und nach einstellen.

Bitte denken Sie auch daran, dass die Expertenanhörung zu den Fragestellungen rund um die Offroadstrecke am Dienstag, den 25.04.2017 um 18 Uhr im Sironasaal in Nierstein stattfindet.

Nutzen Sie alle diese Gelegenheit und seien Sie dabei – zeigen Sie, wie wichtig dieses Thema für Nierstein und die umliegenden Gemeinden ist!

Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


25.02.2017, 18:37

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

am heutigen Samstag, 25.02.2017, wurden auf dem Gelände des RSP ab ca. 13.30 Uhr mehrere Fahrzeuge mit Anhängern gesichtet. Es wurden Offroad-Motorräder ohne Straßenzulassung (sie hatten keine Nummernschilder) auf das Gelände des RSP gebracht und dort gefahren.

Wir waren unterwegs und als wir die Nachricht erhielten, machten wir uns sofort auf den Weg zur Kaserne. Am Osttor kam uns ein wegfahrendes Fahrzeug mit Anhänger entgegen und wir konnten folgende Beobachtungen machen: 4 Motocross-Maschinen ohne Nummernschilder donnerten mit ohrenbetäubendem Lärm über die Crossstrecke, die Bunker und über den als Ausgleichsfläche vorgesehenen Bereich neben dem neuen Zaun.

Die alte Zaunbegrenzung ist entfernt worden, um den Offroad-Fahrern mehr Raum und Fläche für ihre Spaßfahrten zugänglich zu machen. Die Fahrten fanden durchgehend auch während der Mittagszeit und bis in den späten Nachmittag statt.

Aufmerksam durch unsere Bildaufnahmen, kam der Investor Herr Richter mit seiner Maschine nah an den Zaun, öffnete das Visier seines Helms und forderte uns auf, sein Gelände zu verlassen. Wir hatten vor dem Tor geparkt und waren ausgestiegen.

Wir werden sowohl die Fotos und das Video, das die Lärmbelästigung dokumentiert, der Stadtverwaltung Nierstein, der VG-Verwaltung Rhein-Selz und der Kreisverwaltung, Herrn Landrat Schick zur Verfügung stellen.

Das perfide an der unrechtmäßigen Nutzung des Geländes für diesen Teil des Rhein-Selz Parks ist, dass während dieser Fahrten 3 aufgescheuchte Rehe gesichtet wurden, die durch die noch nicht genehmigte Einzäunung mit dem neuen Zaun an der Offroadstrecke daran gehindert wurden, aus dem Gelände zu entfliehen.

Das grenzt nach unserem Erleben an Tierquälerei, denn die im RSP eingeschlossenen Rehe haben keine Chance, aus dem Park zu entweichen. Die Tiere konnten durch löchrige Zäune auf das Gelände gelangen, können nun aber auf Grund des geschlossenen Zauns keinen Weg mehr nach draußen finden. Im RSP selbst darf nicht gejagt werden, die Tiere müssen also in jedem Fall aus dem Gelände heraus gelangen.

Die Stadtverwaltung Nierstein wurde in der letzten Ratssitzung mit einer Anfrage auf diese Tatsache aufmerksam gemacht und schaut trotzdem ohne weitere Maßnahmen zu.

Welche Interessen werden hier wahrgenommen? Die der Bürger oder die gewinnorientierten Interessen der Betreibergesellschaft und hier insbesondere die persönlichen Interessen des Investors?

Erneut kann konstatiert werden, dass der Investor Regeln verletzt, Ausgleichsflächen für seine gewerblichen Ambitionen nutzt und die Stadt und Verbandsgemeindeverwaltung dabei zuschauen, obwohl kein Baurecht und damit auch keine gewerbliche Betriebserlaubnis für die gerade erst frisch modellierte Crossstrecke vorliegt.

Wir halten Sie informiert!

Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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