13.09.2018, 10:23
Eine Auswahl an möglichen Fahrzeugen, die dann nach dem Antrag bei dem Kreis auf der geplanten Offroad-Strecke unterwegs sein können.
Horror pur
13.09.2018, 10:23
Eine Auswahl an möglichen Fahrzeugen, die dann nach dem Antrag bei dem Kreis auf der geplanten Offroad-Strecke unterwegs sein können.
Horror pur
13.09.2018, 01:23
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ein Unternehmen des Investors hat bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Nutzung der Offroadstrecke gestellt.
Hier die Fakten zu diesem „Horrorszenario“:
FAHRZEUGE
• Enduros und Motocrossmaschinen
• ATV, UTV, SUV, Side by Side, Geländewagen, Wohnmobile als Offroad, Expeditioswagen, Sonderumbauten
ALSO ALLES FAHRZEUGE, DIE RICHTIG LÄRM ERZEUGEN!
BETRIEBSZEITEN
März bis November:
• Montag - Samstag 8.00 - 20.00 Uhr täglich
• Sonntag 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr
November bis März:
• Montag - Samstag 9.00 – 18.00 Uhr täglich
• Sonntag 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
NUTZUNGSVARIANTEN
• Fahrzeugpräsentationen
• Motorrad-Club-Ausfahrt
• Firmenevent mit freiem Motorrad-Offroad-Training und Biergartenbetrieb bis in die Nachtzeit nach 22 Uhr
PERSONENZAHL TEILNEHMER
Bis zu 300 Personen pro Veranstaltung
AN- UND ABFAHRT der damit verbundenen Fahrzeuge (auch nachts nach 22 Uhr)
Bis zu 150 PKWs und 35 Motorräder pro Veranstaltung
Dieser Nutzungsantrag hätte beim Kreis in einem vereinfachten Verfahren erwirkt werden wollen. Zum Glück hat der Stadtrat auf Basis einer juristisch gut durchdachten Beschlussvorlage nun beim Kreis eingefordert, dass hier kein vereinfachtes Verfahren durchlaufen werden kann.
Das Projekt Offroadstrecke benötigt eine intensive öffentliche Diskussion in Bezug auf die lärmerzeugenden Auswirkungen im Rhein-Selz Park und im daraus resultierenden, zusätzlichen Straßenverkehr. Und es kommt hoffentlich zu einer klaren Absage für das Projekt durch das Stadtparlament.
Diese Offroad-Überlegungen sind vollkommen kontraproduktiv zu allen bisher geleisteten Anstrengungen für sanften Tourismus rund um Wein, Kultur, Wandern und Radfahren in Rheinhessen.
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
PS. Bleiben Sie mit uns gemeinsam wachsam!
09.09.2018, 14:25
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben hier den aktuellen Artikel der Allgemeinen Zeitung zu den Sondierungsgesprächen mit dem Stadtbürgermeister Thomas Günther und dem Verbandsgemeindebürgermeister Klaus Penzer beigefügt.
Warum wurden Sondierungsgespräche geführt?
Gerade bei konfliktbeladenen Themen ist es notwendig, miteinander zu sprechen. Im Juli und August 2018 fanden vertrauliche Gespräche zwischen den Herren Thomas Günther, Klaus Penzer und für die BI ‚Motocrosslärm raus aus Nierstein‘ mit Dr. Joachim Allmann und Klaus Schmitt statt.
Ziel der Gespräche war es, die Nutzung der Offroadstrecke generell auf die Nutzung mit Elektromaschinen und Elektrofahrzeugen auszurichten.
Im Verlauf der Gespräche wurde dann auch ausgeleuchtet, ob ein Betrieb mit benzinbetriebenen Fahrzeugen für eine begrenzte Zeit von 2 Jahren.
Der denkbar äußerste Rahmen lautete:
Nutzung von benzingetriebenen Motocrossmaschinen und andere 4-rädrige Fahrzeuge, die dort zum Einsatz kommen sollen
• Für max. 2 Jahre
• An 2 Tagen pro Woche
• Täglich max. 2 Stunden Betrieb
• Nicht mehr als 10 Fahrzeuge/Maschinen pro Tag
• Klare Regelungen bei Überschreitungen dieses Rahmens mit hohen Geldstrafen
• Ausgesprochen durch ein ‚Schiedsgericht‘
• Beendigung der Übergangsregelung bei 3 Verstößen
• Grundsätzlich keine Verlängerungsmöglichkeit für die Übergangsregelung
Nach drei Gesprächsrunden ergaben sich nicht überbrückbare Unterschiede.
Der Investor wollte ein nahezu 7 Mal höheres Fahrvolumen und einen Zeitrahmen von 2,75 Jahren. An dieser Stelle wurden die Sondierungsgespräche von uns beendet.
Die öffentliche Diskussion um diese Sondierungsgespräche via Presse (AZ) hat Klaus Schmitt auf einer Geschäftsreise erreicht, sodass gleich reagiert werden musste und der Presse unsere Sicht auf die Gespräche dargelegt werden musste. Die Informationen für alle Unterstützerinnen und Unterstützer hier in der Petition hatten wir deshalb aus Zeitgründen auf den heutigen Sonntag gelegt, weil wir vorher keine Zeit dazu fanden.
Noch ein offenes Wort zum Vorgehen:
Wir haben lange überlegt, ob und wie wir an dieses Thema herangehen sollten. Wir fühlen uns sehr getragen vom Vertrauen unserer Unterstützerinnen und Unterstützer, sodass wir annahmen, dass Sie uns auf diesem eingeschlagenen Weg folgen würden.
Diese Gespräche waren wichtig, wir wollten nichts unversucht lassen, auch außerhalb der gerichtlichen Linie eine Lösung zu finden. Die Gespräche haben gezeigt, dass wir wachsam sein müssen – politisch und juristisch!
Wenn sich der eine oder andere zu einem früheren Zeitpunkt Informationen gewünscht hätte, ist das nachvollziehbar. Doch jeder hat seinen Alltag zu bewältigen, auch wir.
Das sind die nächsten Schritte:
• Mit großer Gelassenheit kann der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entgegengesehen werden.
• Die Beratungen mit Herrn Dr. Jeromin als Rechtsbeistand werden fortgesetzt.
• Ziel ist es nun, alles daran zu setzen, dass dieses Projekt Offroadstrecke nicht realisiert werden kann.
Ihre Hilfe wird jetzt besonders wichtig!
Sprechen Sie mit den Stadträten darüber, dass die Offroadstrecke nicht gewollt ist. Formulieren Sie bitte klar, dass das Überziehen von Schwabsburg, Nierstein und die allen anrainenden Gemeinden mit Lärm aus dem Offroad-Gelände eine Missachtung unserer Bedürfnisse nach Ruhe und Lebensqualität darstellt.
Investoren, die hier nicht leben und Motorsportbegeisterte verschlechtern für ihr persönliches Fahrvergnügen unsere Lebensqualität und fahren danach in ihre eigenen Idyllen zurück.
Wir wollen das nicht und dafür kämpfen wir. Bleiben Sie an unserer Seite!
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
31.05.2018, 16:09
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Stadt Nierstein wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Koblenz vom 18.04.2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen.
Das OVG hatte den gesamten Bebauungsplan als unwirksam beurteilt und Verstöße gegen höherrangiges Recht festgestellt.
Beschwerde wird nun eingelegt, weil man einerseits befürchtet, dass man Regressforderungen des Investors zu erwarten habe, weil man sich in der gemeinsam betriebenen Rhein-Selz-Park Nierstein GmbH dazu verpflichtet hat, alles für die Entwicklung des Wirtschaftsparks zu tun – auch eine nächste gerichtliche Instanz ist damit zwingend zu beschreiten.
Andererseits setzt die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht die Rechtskraft des OVG-Urteils aus und es sind weiterhin Bau- und Erschließungsaktivitäten möglich, auch umfangreiche Erd- und Modellierarbeiten an der nicht genehmigten Offroadstrecke gehen weiter.
Unser Anwalt Herr Dr. C. Jeromin, ein sehr anerkannter Experte für Verwaltungsrecht, hat nun die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erneut aufgefordert, diese Tätigkeiten dort zu stoppen und damit zu verhindern, dass durch Duldung vollendete Tatsachen geschaffen werden, die nach Vollendung unter einen Bestandsschutz fallen würden. Eine Antwort der Kreisverwaltung steht bisher noch aus.
Und nun noch ein für uns sehr erfreulicher Punkt:
Zu den zwischenzeitlich in die Größenordnung von ca. 20.000,00 EUR gestiegenen Kosten für den Rechtsstreit und die Aktivitäten dazu haben wir in den letzten Wochen wieder Unterstützung in Form von Kostenbeteiligungen von Ihnen erhalten. Inzwischen sind ca. 11.800,00 EUR insgesamt seit dem Start eingegangen.
Dafür sagen wir ganz herzlich „DANKE SCHÖN“, das hilft sehr!
Wir freuen uns über jeden kleinen und größeren Betrag, der die Kostenbelastung verringert! Wenn Sie also auch einen kleinen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität in Nierstein und Schwabsburg beitragen möchten und uns auch finanziell unterstützen wollen, finden Sie hier die Bankverbindung des eigens für die Aktivitäten zum RSP eröffneten Kontos:
Sparkasse Mainz
IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46
BIC MALADE51MNZ
Verwendungszweck: Kostenbeitrag RSP
Kontoinhaber: Klaus Schmitt
Es erfolgt selbstverständlich eine regelmäßige Kassenprüfung.
Herzliche Grüße und einen schönen Feiertag,
Klaus und Iris Schmitt
14.05.2018, 09:32
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
hier eine Zusammenfassung zum aktuellen Sachstand nach dem zu unseren Gunsten entschiedenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.
1. Die Auseinandersetzung um die geplante Offroadstrecke geht weiter. Die Stadt Nierstein hat nach einstimmiger Entscheidung des Stadtrats dem Kreis Mainz-Bingen gegenüber erklärt, dass der Antrag der Real WORK GmbH, in einem vereinfachten Verfahren eine Betriebsgenehmigung für die Offroadstrecke erreichen zu können, bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgestellt werden soll.
2. Die Stadt Nierstein und die Rhein-Selz-Park GmbH werden beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil des OVG, in dem der Bebauungsplanbeschluss der Stadt Nierstein unwirksam geworden ist.
3. Damit geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Instanz. Sie wird weitere Zeit und auch weitere finanzielle Mittel absorbieren. Der gegenwärtige „Kassenbestand“ sieht so aus, dass (inkl. den heute überwiesenen 4.700€ an das uns vertretende Anwaltsbüro) von uns bis zum heutigen Tag insgesamt mehr als 18.000€ aufgewendet worden sind. Glücklicherweise wurden bisher knapp 9.500€ als Kostenbeteiligung von Ihnen an uns überwiesen. Dafür sagen wir ganz herzlich DANKESCHÖN!!!
4. Nach Auskunft unseres Anwalts wird es von den Beklagten auf Grund des Urteils eine Erstattung der Stadt Nierstein und der Rhein-Selz-Park GmbH in Höhe von ca. 2.700€ geben, die sich nicht nach den wirklichen Kosten, sondern nach dem vom Gericht festgelegten Streitwert bemessen wird. Die Erstattung der verauslagten Kosten für das Gerichtsverfahren in Höhe von knapp 1.000€ kommt dann noch hinzu, sodass wir mit einer Erstattung von 3.700€ rechnen.
Das führt dann zu einem aktuell offenen Restbetrag in Höhe von 4.800€.
Bitte helfen Sie mit Ihrer erneuten oder erstmaligen Kostenbeteiligung mit, diesen Betrag auszugleichen.
Die eigens dafür eingerichtete Bankverbindung lautet:
Sparkasse Mainz
IBAN: DE14 5505 0120 1200 9250 46
BIC MALADE51MNZ
Kontoinhaber: Klaus Schmitt
GANZ HERZLICHEN DANK für Ihr Engagement in dieser für unsere Region so wichtigen Sache!
Herzliche Grüße aus Schwabsburg,
Iris und Klaus Schmitt
08.05.2018, 07:42
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz fiel am 30.04.2018: der Bebauungsplan im Rhein-Selz-Park Nierstein ist unwirksam, eine Revision beim OVG ist nicht zulässig.
Nun wird seitens der Stadt Nierstein und der Rhein-Selz-Park-Nierstein GmbH (dort sind die Stadt Nierstein, die VG Rhein-Selz und der Investor vertreten) eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angestrebt.
Aus der Pressekonferenz mit den o.g. Vertretern und einem Interview mit Klaus Schmitt entstand ein Beitrag in der SWR RP Landesschau, der am 07.05.2018 gesendet wurde.
Unter diesem Link finden Sie den Beitrag:
www.swr.de/landesschau-rp/streit-um-niersteiner-konversionsprojekt-baustopp-fuer-rhein-selz-park/-/id=122144/did=21650852/nid=122144/xuvdyo/index.html
Beste Grüße
Klaus und Iris Schmitt
30.04.2018, 19:36
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
heute wurde uns das Urteil des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Koblenz vom 18.04.2018 zu unserem Antrag auf Zulassung zur Normenkontrollklage zugestellt.
Das OVG hat unseren Antrag bestätigt und in seinem Urteil festgestellt, dass der gesamte Bebauungsplan im Rhein-Selz-Park Nierstein UNWIRKSAM ist. Zu dem Urteil ist eine Revision vor dem OVG nicht zulässig, Beschwerde kann beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Das Gericht hat festgehalten, dass die Lärmbelästigung durch den aus dem Rhein-Selz-Park resultierenden Verkehr von mindestens ca. 3.800 Fahrten täglich keine hinreichende Berücksichtigung im Lärmgutachten gefunden hat.
Neben der Lärmbelästigung entlang der L433 (inkl. Hauptstraße in Schwabsburg) wurden auch alle anderen Punkte, die von unserem Rechtsanwalt Herrn Dr. C. Jeromin, Andernach angeführt wurden, vom Gericht thematisiert und bestätigt.
Es war nicht unsere Absicht, die Bebauungsplanung im Rhein-Selz-Park zu stoppen oder zu verhindern. Jedoch werden im Rahmen solcher Verfahren alle Planungsschritte des Investors und der Stadt Nierstein überprüft. Wir hatten keine andere Wahl, gegen die Lärmbelästigung vorzugehen, als uns juristisch zu wehren.
Das OVG hat auf Grund der offensichtlich vielfältigen Planungsfehler den Stadtratsbeschluss zum Bebauungsplan im Rhein-Selz-Park Nierstein für unwirksam erklärt.
Jetzt liegt es am Investor und der Stadt Nierstein, ein Planungsvorhaben neu aufzulegen, bei dem die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Bezug auf die Lärmbelästigung ausreichend berücksichtigt werden. Nach unserer Einschätzung wird dies leichter gelingen, wenn man die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Wir sagen an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich ein herzliches DANKE SCHÖN für die vielfältige Unterstützung in Form von Gesprächen, Anregungen und Kostenbeteiligungen zu diesem Projekt.
Wir halten Sie über die nächsten Schritte weiterhin informiert.
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
18.04.2018, 23:09
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
heute, am Mittwoch, den 18.04.2018 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der Termin zur mündlichen Verhandlung wegen der Zulassung zur Normenkontrollklage statt.
Alle Anwälte haben für die Beteiligten die jeweiligen Standpunkte erläutert und alle Argumente wurden ausgetauscht.
Das OVG wird unserem Anwalt Herrn Dr. C. Jeromin, Andernach die Entscheidung zu unserem Antrag vermutlich Anfang Mai 2018 zustellen.
Wir halten Sie über die Entscheidung auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
07.02.2018, 21:01
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
heute hat uns die Nachricht erreicht, dass der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 15.03. 2018 auf den nun neuen Termin 18.04.2018 um 10.00 Uhr verschoben wurde.
Wir halten Sie informiert!
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
07.02.2018, 06:16
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz steht nun fest.
Am 15. März 2018 um 10.00 Uhr wird verhandelt, ob unserem Antrag auf Zulassung zur Normenkontrollklage stattgegeben wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt
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