08.10.2017, 21:44
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
es ist nun wieder einige Zeit vergangen und bisher sind wir ohne weitergehende Informationen zum Sachstand unserer Anzeigen beim Ordnungsamt Oppenheim geblieben.
Die einzige Reaktion auf unsere letzte Anzeige zur Lärmbelästigung am Feiertag, die per Mail an uns herangetragen wurde, lautete:
Zitat:
„ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 30. Juni 2017 an Herrn Landrat Schick, welche der Verbandsgemeinde Rhein-Selz am 10. Juli 2017 zur weiteren Bearbeitung übersandt wurde.
In Ihren Mails teilen Sie uns verschiedene Daten mit und resultieren daraus regelmäßige ganztägige Ruhestörungen. Wir haben Herrn Richter vom Rhein-Selz Park zu all den von Ihnen erhaltenen Vorwürfen angehört. Herr Richter bestreitet vehement die Ruhestörungen.
Bitte stellen Sie uns Ihr Lärmprotokoll mit Datum, genauer Uhrzeit zur Verfügung. Ganz wichtig, melden Sie uns die Höhe des von Ihnen gemessenen Geräuschpegel. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, dass Zeugen mit unterschreiben können.“
Darüber darf jeder denken wie er mag – WIR wurden zu den erlebten Lärmbelästigungen nicht befragt.
In den letzten Tagen konnten wir der Presse entnehmen, dass in Bezug auf die nicht genehmigte Offroadstrecke und das damit ‚verbundene motorsportbezogene Wohnen‘ Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Es sollen laut Presse weitere Prüfungen eingeleitet und die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Offroadstrecke vorangetrieben werden - hier ein Auszug aus einem der beiden Artikel in der AZ Landskrone:
„Dass die Begeisterung über Richters Schritt in den Behörden riesengroß ist, kann man hingegen nicht behaupten. „In dem Antrag ist Vieles interpretationsfähig“, sagte ein Sprecher des Kreises. Äußern müssen sich dazu nun neben Kreis, Stadt und SGD Süd unter anderem Naturschutzbehörde, Bodenschutz, Abfall- und Wasserwirtschaft.
Dass ein solcher Antrag gestellt wird, bevor ein rechtskräftiger Bebauungsplan auf dem Tisch liegt, hält Richter bei Außenanlagen für einen völlig normalen Vorgang. Beim Kreis sieht man das offensichtlich etwas anders. Ein Behördenmitarbeiter, der nicht genannt werden will, meinte jedenfalls: „Der umgekehrte Weg ist eigentlich der übliche. Wir waren schon etwas erstaunt und überrascht.“
Zu diesem Antrag hat die Stadt Nierstein zunächst mitgeteilt, dass der Bebauungsplan für diesen Teil noch nicht rechtskräftig ist und damit eine BImSchG-Genehmigung für diesen Teil aktuell nicht beantragt werden kann. Die Stadt Nierstein hat prophylaktisch Widerspruch gegen Richters Schritt eingelegt – mit Unterschrift von Stadtbürgermeister Thomas Günther (CDU) sowie aller Beigeordneten.
NUTZUNGSÄNDERUNG im Rhein-Selz Park?
Zitat aus dem Zeitungsartikel: „Der Antrag beinhaltet nicht nur den Einsatz von Autos oder Motorrädern. Die Nutzung von Motocross-Maschinen liege weit unter fünf Prozent aller Fahrzeugbewegungen, erklärt Richter. Außerdem umfasst der Antrag Mountainbiker und Pferdesportler. „Für beides ist das Interesse in der Region riesengroß."
FAKT IST, DASS ES BISHER NOCH KEINE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS GIBT und damit noch immer eine 100%-ige Nutzung durch Motocrossmaschinen, Enduros, SUVs und Jeeps Trials (inkl. aller im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan genannter Anlagen wie Tribünen, Start-Ziel-Anlagen, Casino, Serviceanlagen etc.) geplant ist.
Das Schallgutachten zum Bebauungsplan sieht bis zu 35 Motocrossmaschinen und Enduros vor, täglich von montags bis einschließlich samstags und zusätzlich an einigen Veranstaltungswochenenden.
Der Bebauungsplan inkl. Flächennutzungsplan sieht die genannten Nutzungen vor und dieser Bebauungsplan wurde bisher nicht geändert und erneut offengelegt! Solange das nicht der Fall ist, ist eine Information in der Zeitung einfach nur eine Absichtserklärung oder eine ‚Nebelkerze‘ – eine von vielen – nicht mehr!
Laut den neuesten Planungen wird das Konzept für das Sondergebiet ‚motorsportbezogenes, temporäres Wohnen‘ im Rhein-Selz Park gemäß dem Artikel in der AZ Landskrone zu einem temporär bewohnten Ferienresort modifiziert. Nun ist davon die Rede, dass hier Menschen aus Kuwait, Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten Wohnungen und Häuser gekauft haben bzw. kaufen können.
Auszug aus dem Artikel Ferienresort statt „nur“ Wohnungen:
„Auch deutsche Interessenten für die Wohnungen könnten sich melden, ergänzt Rikab (Anm.: kuwaitischer Investor) – wobei am Grundkonzept „temporäres Wohnen“ nicht gerüttelt wird. Von Mai bis Ende September werden die Gäste kommen, die ersten Domizile seien verkauft. Und zwar nicht nur an Kuwaitis, sondern auch an Besucher aus Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Darunter seien Geschäftsleute, Ärzte, Ingenieure, aber auch frühere Diplomaten und Parlamentarier.“
Dem Artikel kann man auch entnehmen, dass sich dieser Personenkreis durch den Lärm auf der Offroadstrecke nicht gestört fühlen würde. Hinweis des kuwaitischen Investors: dieser Lärm „sei für die Mehrheit seiner Landsleute übrigens kein Problem – Zitat: „Bei uns sind Sandbuggy-Fahrten Freizeitspaß.”
Das Wort Sandbuggy klingt zunächst harmlos. Wer sich im Internet auf die Suche begibt, findet schnell Sandbuggys (dune buggys) in Aktion – sie sind ebenso laut wie Motocross-Maschinen oder Enduros. Damit ist dann auch geklärt, weshalb bei der Abspaltung der Offroadstrecke der Begriff „Freizeitwohnen-motorsportbezogen“ für das Sondergebiet 1c vehement verteidigt und nicht verändert wurde.
Hier finden Sie zwei Beispiele zum Thema Sandbuggys:
www.youtube.com/watch?v=8zC8uIsON8o
www.youtube.com/watch?v=fzDfLj8MAnA
Beste Grüße,
Klaus und Iris Schmitt