11.12.2017, 20:30
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
im Nachgang zur Berichterstattung in der AZ Landskrone vom 01.12.2017 veröffentlichen wir hier die dem Artikel zu Grunde liegende Informationen, die an die Redaktion ging.
Bitte informieren Sie auch Ihre Freunde, Bekannten und Nachbarn über den aktuellen Sachstand zur Offroad-Strecke - nicht alle lesen die Allgemeine Zeitung regelmäßig.
Und geben Sie gerne die eigens für Kostenbeteiligungen eingerichetete Bankverbindung weiter, wir freuen uns über jeden Kostenbeitrag - besten Dank!
Sparkasse Mainz
IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46 - BIC MALADE51MNZ
Kontoinhaber Klaus Schmitt - Verwendungszweck Kostenbeitrag RSP
Wir erwarten deine Entscheidung zur Zulassung zum Normenkontrollverfahren im Frühjahr 2018.
Herzliche Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit,
Klaus und Iris Schmitt
Im Rhein-Selz-Park tritt David gegen Goliath an
Es ist korrekt, dass die Geschäftsführung der Rhein-Selz-Park GmbH als Beteiligte im Verfahren zum eingereichten Antrag auf Zulassung der Normenkontrollklage vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen worden ist.
Statt Etappensieg juristische Selbstverständlichkeit
Diese Zulassung als Etappensieg zu feiern zeigt auf, wie das Verständnis von Stadtbürgermeister Thomas Günther zu rechtsstaatlicher Gewaltenteilung angelegt ist. Bürger können gegen Verwaltungsakte der Kommunen klagen, Beklagte dürfen Anträge stellen und Gerichte entscheiden darüber.
Es ist nach Auffassung des Klägers völlig unstrittig, dass die Rhein-Selz-Park GmbH vom Ausgang der Entscheidung des OVG betroffen sein wird. Die Beiladung des Geschäftsführers der Rhein-Selz-Park GmbH, also des Investors Wolfram Richter, ist eine übliche Möglichkeit, weil deren Rechte betroffen sind.
Pikant an dieser Sache ist einerseits, dass die Stadt Nierstein sowohl als Gebietskörperschaft dort in diesem Verfahren vertreten ist, als nun auch indirekt als Miteigentümerin der Rhein-Selz-Park GmbH, also doppelt vertreten sein wird.
Andererseits darf man sich fragen, welche Interessen der Bürgermeister der Stadt Nierstein vertritt – die des Investors oder die der Bürgerinnen und Bürger. Wenn er eine juristische Selbstverständlichkeit als Etappensieg darstellt, wie schwach sind dann seine inhaltlichen Argumente?
Verdopplung des Prozesskostenrisikos
Durch die Beiladung der Rhein-Selz-Park GmbH hat sich das Prozesskostenrisiko für die Familie Schmitt verdoppelt. Das Ehepaar Klaus und Iris Schmitt wirkt in dem Verfahren auf Antrag zur Normenkontrollklage als Sprecher der BI und Petitionsgruppe „Motocross-Lärm raus aus Nierstein …“. Da diese BI darauf verzichtet hat, sich als Verein zu etablieren, haben Klaus und Iris Schmitt das finanzielle Risiko in der Gestalt auf sich genommen, dass die Klageführung übernommen und das Anwaltsbüro Dr. Jeromin – Kerkmann Andernach mit der Einreichung des Antrags auf Normenkontrollklage beauftragt wurde. Damit besteht das finanzielle Risiko im Fall des Unterliegens und Gewinnens bei der Familie Schmitt.
70% der bisher aufgewandten Kosten kamen von Bürgerinnen und Bürgern aus Nierstein und Schwabsburg als Beteiligung an den Kosten zurück.
Die bisher aufgelaufenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 14.000 EUR sind durch die Familie Schmitt aufgebracht und vorgestreckt worden. Durch Aufrufe in der Petition und in Netzwerken wurden Kostenbeteiligungen auf dem eigens für den Rechtsstreit eingerichteten Konto bei der Sparkasse Mainz (IBAN DE14 5505 0120 1200 9250 46 - BIC MALADE51MNZ) in Höhe von 70% erreicht werden.
Die Beteiligungen reichen von 10 EUR über 20 EUR, 100 EUR, mehreren 100 EUR bis hin zu weit über 1.000 EUR hinausgehende Beträge. Dafür ist die Familie Schmitt sehr dankbar, denn es ist eine Bestätigung für die Aktivitäten, die mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Diese Überweisungen sind immer verbunden mit sehr aufmunternden Hinweisen wie „gut, dass Sie sich so engagieren“, „schön, dass Sie das auch für uns tun“, „wir sind froh, dass Sie und Ihre Frau sich so beharrlich dieses Themas annehmen, „danke für Ihr Engagement“.
Schwabsburger und Niersteiner und viele andere Bürgerinnen und Bürger motivieren weiterzumachen
Schließlich haben sich bis zum heutigen Tag 1.434 Unterstützer zu der Petition bekannt. Ca. 850 Unterstützer kommen aus Nierstein und Schwabsburg, weil sie von einem solchen Vorhaben unmittelbar betroffen wären.
Diese starke Beteilung der Schwabsburger und Niersteiner u.a. Bürgerinnen und Bürger gibt uns Antrieb und Kraft, diese Auseinandersetzung mit wirtschaftlich sehr starken Kontrahenten und dem politisch so einflussreichen Stadtbürgermeister anzupacken, aufrecht zu erhalten und beharrlich weiterzugehen.
Es geht im Kern darum, in dem Normenkontrollverfahren prüfen zu lassen, welche „handwerklichen Fehler“ die Verwaltung möglicherweise begangen hat (nach Auffassung des Verwaltungsrechtler Dr. Jeromin in sieben maßgeblichen Bereichen), um auch über diesen Weg zu verhindern, dass Baurecht für das Offroad-Gelände überhaupt erst entstehen kann.
Ist es eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath?
Die Familie Schmitt vertraut auf die weitere Unterstützung der Bürgerinitiative und der Schwabsburger und Niersteiner Bevölkerung.
Die geplante Verlärmung der Region steht im diametralen Gegensatz zu sämtlichen Tourismus-Strategien der Weinregion Rheinhessen und würde die Investitionen zahlreicher Winzer, Beherbergungsbetriebe und Privatpersonen zu Gunsten des Profitstrebens eines einzelnen Investors schädigen.
Bei nahezu jeder persönlichen Begegnung mit Bürgerinnen und Bürgern aus Schwabsburg und Nierstein wird Unverständnis formuliert, dass die Verwaltung der Stadt Nierstein eine Offroad-Anlage überhaupt im Bebauungsplan zugelassen hat. Denn Nierstein und das gesamte rheinhessische Umfeld mit seinen vielfältigen Aktivitäten ist um Weintourismus profiliert und soll so erklärtermaßen weiterentwickelt werden.
Die Genehmigung des Offroad-Geländes würde Nierstein und das gesamte Umfeld verändern. Dies unabhängig davon, ob die Ursprungsplanung oder 5% dessen umgesetzt werden, der Lärm bleibt.
Jede juristisch mögliche Überprüfung dagegen auszuschöpfen ist nach Auffassung der Bürgerinitiative und hunderter Unterstützer der Petition erste Bürgerpflicht.
Mit diesem sogenannten Etappensieg verdeutlicht der Stadtbürgermeister Thomas Günther einmal mehr, dass er sich in Sachen Offroad-Gelände gegen die Interessen eines großen Teils der Bürgerinnen und Bürger von Nierstein und Schwabsburg stellt.