Region: Nierstein
Umwelt

Motocross-Lärm raus aus Nierstein, Schwabsburg, Mommenheim, Köngernheim und Dexheim Planungsmissstan

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Thomas Günther (Stadtbürgermeister der Stadt Nierstein)

1.434 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.434 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

14.05.2018, 09:32

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

hier eine Zusammenfassung zum aktuellen Sachstand nach dem zu unseren Gunsten entschiedenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.

1. Die Auseinandersetzung um die geplante Offroadstrecke geht weiter. Die Stadt Nierstein hat nach einstimmiger Entscheidung des Stadtrats dem Kreis Mainz-Bingen gegenüber erklärt, dass der Antrag der Real WORK GmbH, in einem vereinfachten Verfahren eine Betriebsgenehmigung für die Offroadstrecke erreichen zu können, bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgestellt werden soll.

2. Die Stadt Nierstein und die Rhein-Selz-Park GmbH werden beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil des OVG, in dem der Bebauungsplanbeschluss der Stadt Nierstein unwirksam geworden ist.

3. Damit geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Instanz. Sie wird weitere Zeit und auch weitere finanzielle Mittel absorbieren. Der gegenwärtige „Kassenbestand“ sieht so aus, dass (inkl. den heute überwiesenen 4.700€ an das uns vertretende Anwaltsbüro) von uns bis zum heutigen Tag insgesamt mehr als 18.000€ aufgewendet worden sind. Glücklicherweise wurden bisher knapp 9.500€ als Kostenbeteiligung von Ihnen an uns überwiesen. Dafür sagen wir ganz herzlich DANKESCHÖN!!!

4. Nach Auskunft unseres Anwalts wird es von den Beklagten auf Grund des Urteils eine Erstattung der Stadt Nierstein und der Rhein-Selz-Park GmbH in Höhe von ca. 2.700€ geben, die sich nicht nach den wirklichen Kosten, sondern nach dem vom Gericht festgelegten Streitwert bemessen wird. Die Erstattung der verauslagten Kosten für das Gerichtsverfahren in Höhe von knapp 1.000€ kommt dann noch hinzu, sodass wir mit einer Erstattung von 3.700€ rechnen.

Das führt dann zu einem aktuell offenen Restbetrag in Höhe von 4.800€.

Bitte helfen Sie mit Ihrer erneuten oder erstmaligen Kostenbeteiligung mit, diesen Betrag auszugleichen.

Die eigens dafür eingerichtete Bankverbindung lautet:

Sparkasse Mainz
IBAN: DE14 5505 0120 1200 9250 46
BIC MALADE51MNZ
Kontoinhaber: Klaus Schmitt

GANZ HERZLICHEN DANK für Ihr Engagement in dieser für unsere Region so wichtigen Sache!

Herzliche Grüße aus Schwabsburg,
Iris und Klaus Schmitt


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