08.05.2018, 07:42
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz fiel am 30.04.2018: der Bebauungsplan im Rhein-Selz-Park Nierstein ist unwirksam, eine Revision beim OVG ist nicht zulässig.
Nun wird seitens der Stadt Nierstein und der Rhein-Selz-Park-Nierstein GmbH (dort sind die Stadt Nierstein, die VG Rhein-Selz und der Investor vertreten) eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angestrebt.
Aus der Pressekonferenz mit den o.g. Vertretern und einem Interview mit Klaus Schmitt entstand ein Beitrag in der SWR RP Landesschau, der am 07.05.2018 gesendet wurde.
Unter diesem Link finden Sie den Beitrag:
www.swr.de/landesschau-rp/streit-um-niersteiner-konversionsprojekt-baustopp-fuer-rhein-selz-park/-/id=122144/did=21650852/nid=122144/xuvdyo/index.html
Beste Grüße
Klaus und Iris Schmitt