11.05.2020, 16:24
Die Petition wurde an wenigen Stellen präzisiert.
Neuer Petitionstext: Mitte April 2020 wurde in der Besigheimer Lehmgrube planiert, an einem Ort also, wo dutzende WildbienenARTEN (nicht Individuen!) und viele andere Tiere wie Dorngrasmücken und Grauspechte leben und der deshalb unter Schutz steht. Die untere Naturschutzbehörde schritt ein, untersagte die Weiterarbeit und schickte die Arbeiter nach Hause. Nur: Die erheblichen Zerstörungen bleiben, sind irreparabel (siehe Bild). Die Bienen dort sind tot.
Die Lehmgrube steht unter Schutz. Es muss unterstellt werden, dass der Schutzstatus bekannt war. Daraus folgt, dass wissentlich wurde gegen geltendes Recht verstoßen wurde, weil die verstoßen. Eine erwartbare Geldstrafe Peanuts dürfte verhältnismäßig gering sein im Vergleich zum erwartbaren Gewinn bei Entstehung eines Baugebietes sind. Der Rechtsbruch wurde finanziell einkalkuliert. Baugebietes.
Das berührt nicht nur die Zerstörung sensibler Lebensräume, die immer seltener werden – man erinnere an die Studie, die in Deutschland einen 75 prozentigen Rückgang der Insektenmasse seit 1990 feststellt (Hallmann et al. 2017). Das berührt auch den Rechtsstaat: Nur weil jemand genug Geld hat darf er nicht über dem Gesetz stehen.
Der Gemeinderat Besigheim möge beschließen:
- Geschäfte, insbesondere im Bereich Immobilien, nur noch mit Unternehmen zu tätigen, die sich an geltendes Recht und ethische Grundsätze halten. „Unzuverlässige Unternehmen müssen ausgeschlossen werden, um zuverlässige Unternehmen zu schützen.“ www.transparency.de/themen/vergabe/?L=0
- Von seinem Vorkaufsrechts Gebrauch machen. Heidelberg hat es bei der Passivhaussiedlung Bahnstadt vorgemacht. So wird es möglich, gesetzestreue und ethisch handelnde Unternehmen zu fördern und solche, die dies nicht tun, nach Rücksprache mit dem Landratsamt auf eine schwarze Liste zu setzen und für 10 Jahre von Vergaben auf dem Stadtgebiet auszuschließen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (2 in Besigheim)